Provisorische Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1949-1950, Dokument 512

Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 512 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 512); Republik muß daraus die Verpflichtung entnehmen, in der Zukunft noch viel mehr an der Verbreiterung der Aktivistenbewegung teilzunehmen und noch besser zu lernen, um die Technik und Wissenschaft zu meistern und damit noch mehr ihren Beitrag für die weitere Verbesserung auch der Lage unserer älteren Menschen zu leisten. Bei der Beratung des Haushalts- und Finanzausschusses wurden an der Fassung und Formulierung des Gesetzes keine Änderungen vorgenommen, sondern es bestand Übereinstimmung aller Mitglieder des Haushaltsausschusses. Die Mitglieder des Haushaltsausschusses empfehlen darum dem Hohen Hause freudig, diesem Gesetz seine Zustimmung zu geben. (Lebhafter Beifall) Präsident Dieckmann: Ich bitte nunmehr um den Bericht des Berichterstatters für das zweite Gesetz, das Gesetz über die Entschuldung und Kredithilfe für Klein- und Mittelbauern, das in der Gemeinschaftssitzung des Haushalts- und Finanzausschusses und des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft beraten worden ist. Als Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Paul Scholz bestimmt worden, dem ich nunmehr das Wort erteile. Abg. Scholz (DBD), Berichterstatter: Meine Damen und Herren! Der von Herrn Staatssekretär Rumpf begründete Gesetzentwurf über die Entschuldung und Kredithilfe für Neubauern, Klein- und Mittelbauern ist gestern von dem Haushalts- und Finanzaus-ausschuß und dem Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft gemeinsam beraten und mit wenigen Abänderungen einmütig angenommen, ja, ich darf sagen, einmütig und lebhaft begrüßt worden. Die Mitglieder beider Ausschüsse waren sich einig in der Auffassung, daß die von der Regierung im vorliegenden Gesetzentwurf vor-geschlagenen Maßnahmen im hohen Maße zur weiteren und endgültigen Festigung der demokratischen Bodenreform, zur Herstellung einer gesunden Rentabilität bisher schwacher Bauernwirtschaften und damit zur Verbesserung der Lebenshaltung großer Teile unserer werktätigen Bauern beitragen werden. Der tiefe Widerhall, den diese Gesetzesvorlage bei den Neubauern, den Klein- und Mittelbauern bereits gefunden hat, zeigt, daß die Entschuldung der Neubauern und Altsiedler schon heute zehntausenden werktätigen Bauern die bestehende große Sorge um ihre Existenz und Zukunft genommen hat. Die großzügige Entschuldung wird dazu beitragen, das Neubauernhauprogramm zu beschleunigen und auch dem letzten Neubauern zu einem eigenen Hof zu verhelfen. Die Kredithilfe für Klein- und Mittelbauern wird vielen tausend anderen Bauern die volle Wiederinstandsetzung oder den Wiederaufbau ihrer durch den faschistischen Krieg zerstörten Wirtschaften ermöglichen und ihnen damit den Anschluß an die allgemeine Höherentwicklung der Landwirtschaft sichern. Diese neuen großzügigen Gesetzesvorschläge der Regierung zur weiteren Aufwärtsentwicklung der Bauernwirtschaften zeigen allen Bauern die große Perspektive, die ihnen die demokratische Entwicklung in der Deutschen Demokratischen Republik im Gegensatz zu der Entwicklung der Landwirtschaft im Westen Deutschlands gibt. Bei dei Erörterung der Kreditbedingungen in der Ausschußberatung wurde mit Recht die Frage gestellt, welcher Klein- oder Mittelbauer in Westdeutschland wohl einen Kredit zum Wiederaufbau oder zur Höherentwicklung seiner Wirtschaft zu so günstigen Bedingungen erhalten würde, wie sie der vorliegende Gesetzentwurf vorsieht, ganz zu schweigen von einer so großzügigen Entschuldung. Für die Bauern in Westdeutschland gibt es eine solche Hilfe nicht. Die Marshall-Plan-Politik der westlichen Besatzungsmächte und der Adenauer-Regierung treibt die Bauern in Westdeutschland im Gegenteil in immer größere Verschuldung und Hoffnungslosigkeit. Der vorliegende Gesetzentwurf zeigt aber auch allen Bauern, was von jenen Kollektivierungsgerüchten zu halten ist, mit denen Saboteure und Feinde unserer demokratischen Entwicklung noch immer unsere werktätigen Bauern zu verwirren und zu beunruhigen versuchen. Bei der Beratung der einzelnen Abschnitte des Gesetzentwurfes hat der Haushalts- und Finanzausschuß zusammen mit dem Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft folgend Änderungen beschlossen: In der Präambel ist in Abs. 1 der erste Satz zn streichen und dafür zu setzen: Neubauern, die in den ersten Jahren des Neuaufbaues unserer Volkswirtschaft unter schweren Bedingungen, aber im Vertrauen auf die Entwicklung unserer antifaschistisch-demokratischen Ordnung ihre Gebäude errichteten, haben vielfach durch überhöhte Preisforderungen von Landbaugesellschaften und anderen hohen Aufwendungen gemacht und dadurch hohe Kredite in Anspruch nehmen müssen. Die Änderungen dieses Satzes, die die Streichung der Worte „privater Unternehmer“ einschließen, erfolgen aus der Erwägung, daß zwar in hohem Maße private Unternehmer durch überhöhte Preisforderungen die Neubauern zur Aufnahme zu hoher Kredite veranlaßt haben, daraus jedoch nicht generell für alle Privatunternehmer der Vorwurf überhöhter Preisforderungen gefolgert werden soll. Im § 1 Abs. 2 ist in der zweiten und dritten Zeile das Wort „Bodenreformbaustelle“ durch „Bodenreformstelle“ zu ersetzen. Im § 7 ist in der vierten Zeile das Wort „ererben" zu streichen und durch „erwerben“ zu ersetzen. Im § 8 Abs. 1 sind in der dritten Zeile die Worte „bei klein- und mittelbäuerlichen Wirtschaften“ zu streichen. In Abs. 2 des gleichen Paragraphen sind in der ersten und zweiten Zeile die Worte „von klein- und mittelbäuerlichen Altsiedlern“ zu streichen. Die Streichung dieser Bezeichnungen erfolgte, um den § 8 in Übereinstimmung mit dem § 7 zu bringen, in dem allgemein nur von Altsiedlern gesprochen wird. Im § 9 sind in der dritten Zeile die Worte „Termin vom 30. September 1950" zu streichen und dafür zu setzen: „der Verkündung des Gesetzes". Im § 15 ist in der zweiten Zeile das Wort „dringlichen“ zu streichen und durch „dinglichen“ zu ersetzen. Soweit die Abänderungen. Abschließend sei nochmals betont, daß die Mitglieder des Haushalts- und Finanzausschusses und des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft in dem von der Regierung ausgearbeiteten Gesetzentwurf über Entschuldung und Kredithilfe für Klein- und Mittelbauern einen entscheidenden Beitrag zur weiteren Gesundung und zum Wiederaufbau unserer Landwirtschaft und damit zur weiteren Aufwärtsentwicklung der Volkswirtschaft in der Deutschen Demokratischen Republik überhaupt erblicken. Der Haushalts- und Finanzausschuß und der Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft bitten deshalb alle Abgeordneten der Provisorischen Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik, dem Gesetzentwurf der Regierung geschlossen zuzustimmen. Präsident Dieckmann: Wir treten nunmehr in die Beratung der beiden miteinander verbundenen Punkte 1 und 2 der Tagesordnung ein. Es haben sich bisher folgende Damen und Herren zu Wort gemeldet: die Abgeordneten Rübel (CDU), Friedrich Wehmer (FDGB/FDJ u. a.), Alfred Schultheis (LDP), 494;
Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 512 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 512) Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 512 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 512)

Dokumentation: Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente 1949-1950. Protokolle der Sitzungen 1 bis 21 der Provisorischen Volkskammer der DDR vom 7.10.1949-27.9.1950, Seite 1-548. Sammel-Drucksachen der Provisorischen Volkskammer der DDR (Anfragen, Gesetzesvorlagen und Anträge) Nummer 1-150, Seite 1-241. Inhaltsverzeichnis, Stichwortverzeichnis, Rednerverzeichnis (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 1-858).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungshaftanstalt bereits vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungshaftanstalt bereits vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungshaftanstalt bereits vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungshaftanstalt bereits vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls sind in den Staatssicherheit bearbeiteten Strafverfahren die Ausnahme und selten. In der Regel ist diese Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungsabt eilurig zu übergeben. Der zuständige Staatsanwalt ist über alle eingeleiteten und durchgeführten Maßnahmen zu informieren. Mit der Betreuung von inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister für. Die rdnungs-und Verhaltens in für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit und deren Bezugsbereichen. Zu einigen mobilisierenden und auslösenden Faktoren für feindliche Aktivitäten Verhafteter im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit sowie diese hemmenden Wirkungen.

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