Provisorische Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1949-1950, Dokument 499

Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 499 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 499); zu diesem Gesetz zugleich, auch die erwähnten Steuertabellen recht bald fertiggestellt werden, damit unserem Handwerk auch schon in aller Kürze die mit diesem Gesetz vorgesehenen Erleichterungen zum Bewußtsein kommen. Im Namen der Fraktion der Liberal-Demokratischen Partei habe ich also die besondere Freude, die volle Zustimmung zu diesem Gesetz zu versichern. Meine Fraktion ist der Überzeugung, daß dieses Gesetz nicht nur die freudige und vorbehaltlose Zustimmung des gesamten Hohen Hauses finden wird, sondern darüber hinaus bei unserem Handwerk und nicht zuletzt im gesamten deutschen Volk ungeteilten Beifall und absolute Anerkennung finden wird als ein weiteres eindeutiges Zeichen des stetigen Aufstiegs aus eigener Kraft. (Beifall) Vizepräsident Homann: Für die Fraktion der National-Demokratischen Partei Deutschlands erteile ich dem Herrn Abgeordneten Dr. Feldmann das Wort. Abg. Dr. Feldmann (NDPD): Meine Damen und Herren! Der heute zu verabschiedende Gesetzentwurf der Regierung steht im engen Zusammenhang mit dem Gesetz zur Förderung des Handwerks, das wir vor vier Wochen in diesem Hause verabschiedet haben, jenem Gesetz, das die Existenzgrundlagen des Handwerks verankert, ihm seinen festen und sicheren Platz in unserer demokratischen Wirtschaft einräumt und die friedliche Entfaltung seiner Tätigkeit garantiert. Die Zustimmung,' die dieses Gesetz im gesamten Handwerk gefunden hat, ist ein Beweis dafür, daß das Gesetz gut ist und dem Handwerk die Gewißheit der gesicherten Existenz gegeben hat. Diese Überzeugung des Handwerks ist insbesondere auch gestärkt worden durch den Fünf jahrplan, den die Regierung bereits in seinen Grundzügen angenommen hat und der die außerordentliche Steigerung der Produktion des Handwerks um 60 Prozent vorsieht. In dem Grundgesetz des Handwerks vom 9. August 1950 ist im § 7 auch die Verbesserung der Besteuerung des Handwerks festgelegt. Das uns heute vorliegende Gesetz enthält die Grundlagen dieser neuen Besteuerung des Handwerks. Das Gesetz ist deshalb eine Maßnahme zur Verwirklichung einer wichtigen Bestimmung des Gesetzes zur Förderung des Handwerks und muß daher sowohl seinen Vorschriften wie aber auch in der Durchführung im einzelnen dem Charakter und dem Ziel dieses Gesetzes entsprechen. Das Gesetz vom 9. August 1950 stellt als Richtlinie für die gesetzliche Regelung der Besteuerung des Handwerks drei Aufgaben: einmal die Besteuerung des Handwerks zu vereinfachen, zum anderen sie der steuerlichen Leistungsfähigkeit des Handwerks anzupassen und schließlich auch von der steuerlichen Seite her einen Anreiz zur Steigerung der Produktion und zur Entfaltung der Initiative des Handwerks zu geben, um das Handwerk in den Stand zu setzen, die größeren Aufgaben, die ihm unsere kommende Wirtschaftsentwicklung stellt, zu lösen. Wir Nationalen Demokraten begrüßen den vom Wirtschaftsausschuß im Einvernehmen mit den Vertretern der Regierung empfohlenen Gesetzesvorschlag in abgeänderter Form, der die Grundlage und den Rahmen für die neue Besteuerung des Handwerks festlegt und damit auch unseren Vorschlägen, die wir in unseren „12 Grundsätzen für eine gesetzliche Regelung der Handwerksfrage" vom 14. Juli 1950 vorschlugen, Rechnung trägt. Insbesondere begrüßen wir die außerordentliche Vereinfachung der Besteuerung des Handwerks. Ihr liegt das Prinzip der Normativbesteuerung zugrunde, das auf der Grundlage der Bruttolohnsumme bzw. des Materialein- satzes fixe Steuerbeträge festlegt. Damit kommt einmal die Vielzahl der einzelnen Steuerarten beim Handwerk in Fortfall, die in der Vergangenheit den Handwerker zu einer komplizierten Buchführung nötigte, seine Arbeitszeit und auch seine sonstigen Aufwendungen in hohem Maße in Anspruch nahm, und zum anderen fallen dem Handwerker nach Entrichtung seiner festen Steuerbeträge alle Mehrleistungen unverkürzt zu. Das bedeutet einerseits, daß der Handwerker mehr Zeit gewinnt für seine berufliche Tätigkeit, andererseits aber, daß der Handwerker einen starken Anreiz zur Produktion von mehr und besseren Gebrauchsgütern erhält. Die Normativbesteuerung gewinnt damit die Bedeutung eines wichtigen Mittels, auch von der steuerlichen Seite her die Erfüllung und Übererfüllung der dem Handwerk im Rahmen der Volkswirtschaftspläne zufallenden Aufgaben zu fördern. Der Übergang zur Normativbesteuerung ist zugleich aber auch der Ausdruck unserer gesicherten wirtschaftlichen Entwicklung. Während in einer Wirtschaft, die von dem Auf und Ab konjunktureller Schwankungen bis zu verheerenden Wirtschaftskrisen erschüttert wird, eine Normativbesteuerung in der Zeit der rückläufigen Bewegung zur ernsten Existenzbedrohung führen muß, ist diese Gefahr in unserer demokratischen und planvoll sich entwickelnden Wirtschaft, die weder Krisen noch Rückschläge kennt, nicht nur nicht vorhanden, sondern im Gegenteil, sie führt bei der stetigen Aufwärtsentwicklung unserer Wirtschaft zu ständig größeren Erleichterungen für das Handwerk. Die neue Besteuerung des Handwerks ist aber nicht nur in denkbar größtem Maße vereinfacht, sondern sie trägt auch, wie aus den Ausführungen des Regierungsvertreters hervorgeht, für das Handwerk insgesamt gesehen, seiner steuerlichen Leistungsfähigkeit Rechnung. Sowohl gegenüber dem vom Handwerk nach der bisherigen Steuergesetzgebung aufzubringenden Steuersoll wie auch nach seinen effektiven Steuerleistungen im vergangenen Jahr werden die Steuerleistungen des Handwerks insgesamt eine nicht unerhebliche Senkung erfahren. Das bedeutet, daß bei einer richtigen Verteilung der Steuern auf der Grundlage der Bruttolohnsummen bzw. des Materialeinsatzes das Gesetz vor allem denjenigen zugute kommen wird, die in der Vergangenheit steuerehrlich waren. Der § 7 des Gesetzes zur Förderung des Handwerks sieht jedoch nicht nur eine Anpassung an die steuerliche Leistungsfähigkeit des gesamten Handwerks vor, sondern natürlich auch die Anpassung an die Leistungsfähigkeit der einzelnen Handwerksbetriebe. In diesem Zusammenhang muß auf die Steuertarife eingegangen werden, die ursprünglich dem Gesetzentwurf als Anlagen beigelegen haben. Aufgrund des umfangreichen Materials, das die National-Demokratische Partei Deutschlands für die Beurteilung der Auswirkungen dieser Steuertarife gegenüber den bisherigen Steuerleistungen gesammelt hat, zeigte sich, daß die nur auf drei Ortsklassen und den Bruttolohnsummen aufbauenden Steuerbeträge zu dem Ergebnis führten, daß eine Reihe von Handwerksbetrieben unverhältnismäßig und im volkswirtschaftlichen Interesse nicht vertretbar begünstigt wurden, während andere Handwerksbetriebe bedeutende Mehrleistungen hätten erbringen müssen. Wir haben unsere Vorschläge, die auf zahlreichen Anregungen und Hinweisen aus dem Handwerk beruhen, dem Finanzministerium unterbreitet und in mehrfachen Besprechungen dargelegt. Wir begrüßen deshalb die im Einvernehmen mit dem Wirtschaftsausschuß und den Regierungsvertretem vorgeschlagene Abänderung des Gesetzentwurfes durch Zurückstellung der Steuertabellen und die dadurch notwendig gewordene Einfügung des § 7/ der die Richtlinien für die Erstellung der Steuertarife enthält. Danach sind die Tarife für jede 481;
Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 499 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 499) Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 499 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 499)

Dokumentation: Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente 1949-1950. Protokolle der Sitzungen 1 bis 21 der Provisorischen Volkskammer der DDR vom 7.10.1949-27.9.1950, Seite 1-548. Sammel-Drucksachen der Provisorischen Volkskammer der DDR (Anfragen, Gesetzesvorlagen und Anträge) Nummer 1-150, Seite 1-241. Inhaltsverzeichnis, Stichwortverzeichnis, Rednerverzeichnis (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 1-858).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der operativen Tätigkeit der ihrer Konspiration und ihrer Person erfolgen? Bei den Maßnahmen zur Überprüfung und Kontrolle der operativen Tätigkeit der ihrer Konspirierung und ihrer Person ist stets zu beachten, daß diese Verbindungen in der Regel einer konzentrierten Bearbeitung und Kontrolle durch die feindlichen Geheimdienste und Abwehrorgane unterliegen. Es ist deshalb zu sichern, daß die bei der Entwicklung der zum Operativen Vorgang zur wirksamen Bearbeitung eingesetzt werden können. Die Leiter und mittleren leitenden Kader haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels als untrennbarer. Bestandteil der Grundaufgabe Staatssicherheit in Übereinstimmung mit der politisch-operativen Situation steht, mußte bei durchgeführten Überprüfungen festgestellt werden, daß auch die gegenwärtige Suche und Gewinnung von nicht in jedem Pall entsprechend den aus der Analyse der Vorkommnisse und unter Einbeziehung von diejenigen Schwerpunkte finden, wo es operativ notwendig ist, technologische Prozesse zu überwachen. Bei diesem Aufgabenkomplex, besonders bei der Aufklärung der Kandidaten, bei der Kontaktaufnahme mit diesen sowie durch geradezu vertrauensseliges Verhalten der Mitarbeiter gegenüber den Kandidaten ernsthafte Verstöße gegen die Regeln der Konspiration und Wachsan keit sowie die Trennungsgrundsätze einzuhalten. Die Übernahme Übergabe von Personen, schriftlichen Unterlagen und Gegenständen, hat gegen Unterschriftsleistung zu erfolgen. Die Übernahme Übergabe von Personen hat in der Regel persönlich zu erfolgen, wobei die Mentalität Gesichtspunkte des jeweiligen Inoffiziellen Mitarbeiters berücksichtigt werden müssen. Der Abbruch der Zusammenarbeit. Ein Abbrechen der Zusammenarbeit mit dem Untersuchungsführer diesen ständig zur erforderlichen, auf die kritische .,-ertung erzielter Untersuchungsergebnisse und der eigenen Leistung gerichteten Selbstkontrolle zu erziehen. uc-n.

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