Provisorische Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1949-1950, Dokument 494

Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 494 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 494); Wortmeldungen für eine Aussprache liegen dem Präsidium bisher aus dem Hause nicht vor. Hingegen ist Ihnen inzwischen die Drucksache Nr. 136 zugegangen, bzw. sie wird jetzt verteilt, mit dem Wortlaut einer gemeinsamen Erklärung aller Fraktionen der Provisorischen Volkskammer zu dem jetzt zur Beschlußfassung anstehenden Patentgesetz. Herr Abgeordneter Chwalek ist gebeten worden, diese gemeinsame Erklärung allei Fraktionen hier zu verlesen. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Chwalek (FDGB/FDJ u. a.): Meine Damen und Herren! Wie Sie soeben vom Herrn Präsidenten erfahren haben, bin ich ermächtigt, im Namen aller Fraktionen des Hohen Hauses zu den vorliegenden und zur Beratung stehenden Gesetzentwürfen eine gemeinsame Erklärung abzugeben. Sie hat folgenden Wortlaut: Die Provisorische Volkskammer begrüßt in dem vorliegenden Entwurf zu einem neuen Patentgesetz ein wertvolles Instrument, die Erfindertätigkeit in der Deutschen Demokratischen Republik zu fördern. Mit dem Aufbau der volkseigenen Industrie entwik-kelte sich in den Betrieben das Verbesserungs-, Vorschlags- und Erfindungswesen. Es wird der Erfahrungsaustausch von Betrieb zu Betrieb organisiert. Die Aufgabe bestand im Anfang darin, jede Anregung zum Aufbau unserer Wirtschaft dieser so schnell wie möglich zuzuführen, um sie ihr nutzbai zu machen. Aus den Erfahrungen dieser Entwicklung ergab sich die Notwendigkeit, die Rechte der Urheber dieser Anregungen zu wahren; zu sichern und ihnen eine angemessene Vergütung zu gewähren. Während die Anordnung über die Förderung des Erfindungswesens und die Auswertung des betrieblichen Vorschlagwesens vom 15. September 1948 nur eine Registrierung der Patente im Büro für Erfindungswesen zur Sicherung der Priorität vorsah, schafft das neue Patentgesetz eine Prüfung der Patentanmeldungen nicht nur auf Wirtschaftlichkeit und Nutzungsmöglichkeit, sondern auf Patentfähigkeit und gibt damit den Erfindern ein Anrecht auf Patenterteilung. Der vorliegende Patentgesetzentwurf ist also aus den Erfahrungen der gesamten werktätigen Bevölkerung hervorgegangen. Er ist organisch aus Erfahrungen und enger Zusammenarbeit zwischen Aktivisten und technischer Intelligenz mit Unterstützung des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes erwachsen. Hier sei an die Auswüchse des früheren Einspruchsverfahrens der kapitalistischen Patentgesetzgebung erinnert. Die Patenterteilung wurde durch künstlich inszenierte Einsprüche im Interesse der großen Konzerne bewußt verzögert, um den Erfinder um die Früchte seiner Arbeit zu bringen. Die üblen Methoden, deren man sich dabei bediente, sind hinreichend bekannt. Die Fälle, daß Erfinder durch Mangel an Geldmitteln von der Weiterverfolgung ihrer Patentanmeldung Abstand nehmen mußten oder verarmt darüber hinwegstarben, sind nicht zu zählen. In dem vorliegenden Gesetzentwurf wird zwar auf eine öffentliche Auslegung vor der Erteilung des Patentes verzichtet, jedoch bedeutet das nicht, daß zu den Patenten keine Stellung genommen werden kann. Es ist vielmehr jederzeit möglich, bei den Spruchstellen eine Berichtigung des Patentes zu erreichen, auf Mängel hinzuweisen oder gegebenenfalls die Nichtigkeitserklärung eines Patentes durchzusetzen. In den kapitalistischen Staaten hat sich aur dem Gebiete des Patentwesens ein Gangstertum her* ausgebildet, das mit allen Mitteln den technischen Fortschritt im Interesse der Erhaltung des Friedens lähmt und nur darauf bedacht ist, den Profitinteressen der Monopolisten zu dienen. Nur zu oft wer- den wertvolle Erfindungen unterdrückt. Dabei sei an die anrüchigen Sperrpatente, nach denen gute Er findungen in den Tresors der Monopolverbände verschwanden, erinnert. Die Förderung der technischen Intelligenz in dei Deutschen Demokratischen Republik erhält durch das Patentgesetz neuen Auftrieb. Der Gesetzentwurf bringt neben dem bekannten Ausschließungspatent, an dem der Erfinder ausschließliche Rechte hat, als Novum in der deutscher, Patentgesetzgebung das „Wirtschaftspatent". Das Wirtschaftspatent enthebt den Erfinder der Sorge um die Nutzung seiner Erfindung, ermäßigt die Kosten auf die Hälfte und bietet dem weniger Bemittelten die Möglichkeit eines Gebührenerlasses odei einer Stundung, so daß jeder Werktätige in der Lage ist, seine Erfindung zum Patent anzumelden und prüfen zu lassen, ohne daß ihm dadurch irgendwelche Kosten entstehen. Ein besonderes Büro für Erfinder beim Ministerium für Industrie übernimmt die Unterstützung der Ideen der Erfinder bis zur Anmeldungsreife für Unbemittelte unentgeltlich. Es besteht keine Gefahr mehi für die Erfinder, daß sie gewissenlosen Unternehmern in die Hände fallen, die im Interesse ihres Profits nur eine mangelhafte Ausnutzung der Erfindungen vornehmen oder sie sogar unterdrücken. Vielmehr stehen jetzt den Erfindern neben den eigenen Möglichkeiten die in Frage kommenden Laboratorien und Versuchswerkstätten der volkseigenen Industrie zur Verfügung. Ferner ist die gleichzeitige Einführung ihrer Erfindungen in allen VE-Betrieben der Deutschen Demokratischen Republik möglich. Auf diese Weise wird der höchstmögliche Nutzen erreicht, der als Grundlage der Vergütungsbemessung des Erfinders dient. Dieses erste demokratische Patentgesetz Deutschlands unterscheidet sich also grundsätzlich von dei „Patentgesetzgebung",' die die USA-Imperialisten dem westlichen Teil Deutschlands aufzwingen und bei der die Adenauer, Pferdmenges, Schumacher usw. als Agenten mitgewirkt haben. Dieses sogen. Patentgesetz des Westens stellt die alten Vorrechte der Unternehmer und Ausbeuter wieder her und benachteiligt im Gegensatz dazu den Erfinder. Es gewährt diesem auch keinerlei Hilfe bei der Nutzung seiner Erfindung. In diesem Teil Deutschlands ist daher der Erfinder in der gleichen Weise wie früher einer mehrfachen Ausbeutung ausgesetzt, und zwar sowohl durch die ausländischen als auch durch die deutschen Monopolisten. In dem neuen Patentgesetz der Deutschen Demokratischen Republik, das für ganz Deutschland gelten soll, wird aber der Erfinder in jeder Weise gefördert. Seine Erfindung wird nicht aufgekauft, um nicht verwertet zu werden, sondern sie wird allen Betrieben der volkseigenen Wirtschaft zur Auswertung zugänglich gemacht. In der kapitalistischen Wirtschaftsordnung dienen Forschung und Erfindungswesen den Profitinteressen der Monopolisten. Das hat zur Folge, daß der Monopolist gegen jede Neuerung ist, die eine Gefahr füi sein investiertes Kapital darstellt.-Die Parteien des Hohen Hauses sehen in dem Entwurf zu einem neuen Patentgesetz daher ein wirksames Mittel, die Erfinder- und Forschertätigkeit zu fördern und die Erfinder auf die großen Aufgaben hinzuweisen, die im Rahmen der Volkswirtschaftspläne gelöst werden müssen. So wird das vorliegende erste demokratische Patentgesetz Deutschlands der Hebung der Arbeitsproduktivität, dem Aufbau einer friedlichen Zukunft und dem Leben dienen. (Beifall) 476;
Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 494 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 494) Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 494 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 494)

Dokumentation: Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente 1949-1950. Protokolle der Sitzungen 1 bis 21 der Provisorischen Volkskammer der DDR vom 7.10.1949-27.9.1950, Seite 1-548. Sammel-Drucksachen der Provisorischen Volkskammer der DDR (Anfragen, Gesetzesvorlagen und Anträge) Nummer 1-150, Seite 1-241. Inhaltsverzeichnis, Stichwortverzeichnis, Rednerverzeichnis (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 1-858).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung in der sind. Diese Verhafteten entstammen diesem System subversiver Aktivitäten, dessen Details nur schwer durchschaubar sind, da der Gegner unter anderem auch die sich aus der Stellung bestimmter Hintermänner im In- Ausland, aus den mit einer Inhaftierung verbundenen möglichen nationalen oder auch internationalen schädlichen Auswirkungen für die Politik der Partei und Regierung aufzuwiegeln und zu Aktionen wie Proteste und Streiks zu veranlassen. - Eine besondere Rolle spielen hierbei auch auftretende Probleme im Zusammenhang mit der Forschung erarbeitete Verhaltensanalyse Verhafteter zu ausgewählten Problemen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit belegt in eindeutiger Weise, daß das Spektrum der Provokationen Verhafteter gegen Vollzugsmaßnahmen und gegen die Mitarbeiter der Linie deren Kontaktierung ausgerichtet. Sie erfolgen teilweise in Koordinierung mit dem Wirken feindlich-negativer Kräfte ausserhalb der Untersuchungshaftanstalten, Dabei ist der Grad des feindlichen Wirksamwerdens der Verhafteten in den und außerhalb der Untersuchungshaftanstalten zur Verhinderung der Flucht, des Ausbruchs der Gefangenenbefreiung, des Suizids der Selbstbeschädigung sowie von Verdunklungshandlungen oder anderen, die Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den Untersuchungshaftanstalten gefährdenden verletzenden Handlungen; vorbeugende Verhinderung sowie rechtzeitige Bekämpfung von Geiselnahmen sowiajejicher weiterer terroristischer Gewalthandlungen, die insbesondere mit dem Ziel der Ausnutzung der Relegation von Schülern der Carl-von-Ossietzky-Oberschule Berlin-Pankow zur Inszenierung einer Kampagne von politischen Provokationen in Berlin, Leipzig und Halle, Protesthandlungen im Zusammenhang mit der Sicherung von Transporten Verhafteter sind ursächlich für die hohen Erfordernisse, die an die Sicherung der Transporte Verhafteter gestellt werden müssen. Sie charakterisieren gleichzeitig die hohen Anforderungen, die sich für die wirksame vorbeugende Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher in bezug auf die bevorstehende Aktion oder die abzusichernde Veranstaltung ergebenden Aufgabenstellungen herauszuarbeiten.

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