Provisorische Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1949-1950, Dokument 490

Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 490 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 490); schon alle diejenigen werktätigen deutschen Männer und Frauen grüße, die auf Grund dieses Gesetzes nunmehr berufen sein werden, diese große Aufgabe durchzuführen und zu vollenden. Sie wissen wie wir, daß sie für den Frieden und für das Glück unserer Kinder bauen. (Beifall) Bevor wir nunmehr in eine kurze Sitzungspause von etwa 20 Minuten eintreten, darf ich noch einmal daran erinnern, daß die Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses jetzt sofort im Sitzungssaal des Präsidiums zu einer kurzen Sitzung zusammentreten. (Unterbrechung der Sitzung) Wir fahren in der Erledigung der Tagesordnung der heutigen Sitzung fort und kommen zu den Punkten 5 und 6, die nach den vorhin gefaßten Beschlüssen miteinander verbunden sind: Patentgesetz für die Deutsche Demokratische Republik (Drucksachen Nr. 118 und 119) Gesetz zur Errichtung eines Amtes für Erfindungsund Patentwesen in der Deutschen Demokratischen Republik (Drucksachen Nr. 120 und 121), die beide nach dem vorhin gefaßten Beschluß in erster und zweiter Lesung zu behandeln sind. Als Beauftragter der Regierung wird Herr Professor Dr. Lange sprechen, dem ich hiermit das Wort erteile. Hauptabt.-Leiter Prof. Dr. Lange (Min. f. Planung): Meine Damen und Herren! Die Provisorische Regierung der Deutschen Demokratischen Republik legt der Volkskammer ein Patentgesetz zur Annahme vor. Zum vollen Verständnis des Inhalts dieses Gesetzes sowie des für seine Vorlage gewählten Zeitpunktes ist es notwendig, kurz auf die gesellschaftliche Entwicklung seit 1945 einzugehen. Durch die Hilfe der Roten Armee war es möglich, das verbrecherische monopolistische Regime zu beseitigen und weitgehende Reformen in unserer Volkswirtschaft durchzuführen. Durch die Hilfe der Sowjetunion war es möglich, den volkseigenen Sektor, also das Volkseigentum zu schaffen, und im Interesse des Volkes ist es notwendig, dieses Volkseigentum mit aller Kraft zu fördern und zu entwickeln. Dies erkannten sehr viele Werktätige, allen voran die Aktivisten, und schufen seitdem beispielhafte Leistungen beim Aufbau unserer Wirtschaft. Sie schufen ein sicheres Fundament für unsere gesellschaftliche Entwicklung, die schließlich zur Bildung der Deutschen Demokratischen Republik führte. Während zu Beginn des Aufbaues unserer Wirtschaft organisatorische Maßnahmen im Vordergrund standen, während es zunächst galt; die Produktion mit den vorhandenen -Mitteln wieder in Gang zu setzen, wurden im Verlauf der weiteren Entwicklung unter immer stärkerer Einschaltung der technischen Intelligenz Erfolge erzielt, die den Stand unserer Technik auf verschiedenen Gebieten über den Vorkriegsstand hinaus entwickelten. Es war naheliegend, daß bei dieser Entwicklung bald die Forderung erhoben wurde, erfinderische Leistungen unter Schutz zu stellen und somit dem Erfinder das Recht auf seine Erfindung und einen angemessenen Anteil an dem durch seine Arbeit erzielten volkswirtschaftlichen Nutzen zu sichern. Andererseits war es verständlich, daß das Recht des Erfinders an seiner Erfindung mit den neuen gesellschaftlichen Verhältnissen in Einklang gebracht werden mußte. Erst die Festigung unserer antifaschistisch-demokratischen Gesellschaftsordnung, die in der Gründung der Deutschen Demokratischen Republik, ln der Annahme der Verfassung und in der vorfristigen Erfüllung des Zweijahrplanes ihren Ausdruck findet, bietet die Voraussetzung für den Erlaß eines fortschrittlichen Patentgesetzes, das nunmehr einen wichtigen Bestandteil unserer demokratischen Gesetzlichkeit bilden wird. Die Anerkennung der Bedeutung des Erfindungswesens hatte bereits vor der Bildung der Deutschen Demokratischen Republik zu Maßnahmen geführt, die eine Sicherstellung der Rechte der Erfinder einleiteten. Um den Anspruch auf die Anerkennung der erfinderischen Leistungen zu sichern, war durch eine Anordnung der ehemaligen Deutschen Wirtschaftskommission vom 15. September 1948 die Bildung des Büros für Erfindungswesens vorgenommen worden. Es wurde die Möglichkeit geschaffen, durch Hinterlegung von Patentanmeldungen Prioritätsansprüche zu sichern, die nunmehr bei der weiteren Bearbeitung der Anmeldungen nach Erlaß des Patentgesetzes berücksichtigt werden. Es spricht für das Vertrauen, das bereits damals in unsere demokratische Entwicklung gesetzt wurde, daß Tausende von Erfindern von dieser Möglichkeit Gebrauch machten und Anmeldungen zur Erlangung des Prioritätsschutzes Vornahmen. Um dem Bedürfnis der Erfinder auf Sicherung ihrer Rechtsansprüche gerecht zu werden, ist es nunmehr an der Zeit, den provisorischen Zustand durch eine umfassende gesetzliche Regelung zu beenden. Die Grundlage für das Gesetz bildet die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, die im Art. 22 bestimmt, daß der Erfinder den Schutz, die Förderung und die Fürsorge des Staates genießen soll. Nach Bildung der Provisorischen Regierung der Deutschen Demokratischen Republik war es daher Aufgabe der zuständigen Ministerien und der gesellschaftlichen Organisationen, die Frage des Erfindungsschutzes eingehend zu diskutieren und ein entsprechendes Gesetz vorzubereiten. Diese Arbeit wurde von einer Kommission geleistet, welche aus Vertretern des Ministeriums für Industrie, des Ministeriums des Innern, des Ministeriums der Finanzen, des Ministeriums für Planung, des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes und der Kammer des Technik gebildet wurde. Die Diskussion über den Inhalt des Patentgesetzes ergab sehr bald Klarheit darüber, daß eine Übereinstimmung mit der gesellschaftlichen Struktur der Deutschen Demokratischen Republik nur durch die Schaffung von zwei voneinander abweichenden Patentarten zu erzielen war. Ein Patent, welches das Recht der Entscheidung übei seine Nutzbarmachung ausschließlich dem Patentinhaber zuerkennt, entspricht den herkömmlichen Bedingungen, welche der Erfinder in den privaten Betrieben vorfindet. Ein solches Patent widerspricht jedoch den Bedingungen in der volkseigenen Wirtschaft. Die Aktivistenbewegung, der sich in steigendem Mäße Wissenschaftler und Techniker angeschlossen haben, brachte zum Ausdruck, daß in der volkseigenen Wirtschaft sowie in den staatlichen Instituten und Laboratorien eine neue Einstellung zur Arbeit und somit auch ein neues Verhältnis zu dem Ergebnis dieser Arbeit entstanden war. Es wird immer offensichtlicher; daß die Erfolge dieser Arbeit im gleichen Maße der Allgemeinheit wie auch dem einzelnen entsprechend seinem Beitrag zugute kommen. Das Verhältnis des Erfinders zu seiner Erfindung wird daher in einem volkseigenen Betrieb ein anderes sein als in einem Privatbetrieb. Der Erfinder in einem volkseigenen Betrieb wird die stärkste Förderung seiner Interessen darin sehen, daß seine Erfindung in möglichst breitem Umfang in der Produktion verwertet wird. Die vielfältige Nutzung seiner Erfindung bringt für ihn eine Erhöhung der Vergütung. Dies betrifft in gleichem Maße alle anderen Erfinder, die bereit sind, ihre Erfindung. dei volkseigenen Industrie zur Verfügung zu stellen. Der Erfinder im volkseigenen Betrieb wird jedoch ablehnen, das Ergebnis seiner Arbeit nur unter dem Gesichtspunkte der ihm unmittelbar zuteil werdenden Entlohnung zu sehen. Wir kennen die früher bei den Konzernen und Monopolvereinigungen geübte Praxis, daß oft für hohe Beträge angekaufte Patente nicht verwertet wurden, weil dies ihren privatkapitalistischen Interessen 472;
Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 490 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 490) Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 490 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 490)

Dokumentation: Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente 1949-1950. Protokolle der Sitzungen 1 bis 21 der Provisorischen Volkskammer der DDR vom 7.10.1949-27.9.1950, Seite 1-548. Sammel-Drucksachen der Provisorischen Volkskammer der DDR (Anfragen, Gesetzesvorlagen und Anträge) Nummer 1-150, Seite 1-241. Inhaltsverzeichnis, Stichwortverzeichnis, Rednerverzeichnis (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 1-858).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedin- ergebende der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , unmittelbar mit Kräften des Gegners und anderen feindlich neaativen Personen konfrontiert werden und ihren Angriffen und Provokationen direkt ausgesetzt sind. Dabei ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der ökonomischen Störtätigkeit und der schweren Wirtschaftskriminalität über den Rahmen der notwendigen strafrechtlichen Aufklärung und Aufdeckung der Straftaten eines Straftäters und dessen Verurteilung hinaus zur Unterstützung der Politik der Partei. Bur mit Gewißheit wahre Ermittlungsergebnisse bieten die Garantie, daß im Strafverfahren jeder Schuldige, aber kein Unschuldiger zur Verantwortung gezogen wird. Auf die Feststellung der Wahrheit sind jegliche Untersuchungshandlungen auszurichten. Der Prozeß der Beweisführung ist theoretisch und praktisch stärker zu durchdringen, um die Potenzen der Wahrheitsfindung und der Wahrheitssicherung in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die gesetzlich zulässigen Grenzen der Einschränkung der Rechte des Verhafteten sowie ihre durch den Grundsatz der Unumgänglichkeit zu begründende Notwendigkeit ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung von Flucht- und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die Gesundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eins hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danach Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und auch danach, insbesondere während der Körperdurchsuchung und der Durchsuchung der Bekleidung sowie der mitgeführten Gegenstände verhafteter Personen, hohe Anforderungen gestellt.

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