Provisorische Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1949-1950, Dokument 460

Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 460 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 460); ich als Vertreter der Demokratischen Bauernpartei zu Ihnen spreche, so ist es verständlich, daß wir für die Entwicklung des Dorfhandwerks besonderes Interesse haben. Wenn heute unsere werktätigen Bauern die Friedenshektarerträge erreicht und überboten haben, so kann kein Zweifel darüber bestehen, daß das Dorfhandwerk einen wesentlichen Teil dazu beigetragen hat. Nur wer die Verhältnisse auf dem Dorfe kennt, kann beurteilen, mit welch außerordentlichen Schwierigkeiten unsere Donfhandwerker zu kämpfen hatten, um den durch Kriegseinwirkungen dezimierten und stark beschädigten Maschinenbestand wieder betriebsfertig zu stellen. Von einzelnen Dorfhandwerkern wurden auf diesem Gebiet mit den primitivsten Mitteln oft hervorragende Taten geleistet. Der Inhalt des Gesetzes wurde von meinen Vorrednern schon ausführlich behandelt. Gestatten Sie mir, daß ich noch auf einige Punkte eingehe, die uns für die Förderung des Dorfhandwerks besonders wichtig erscheinen. Im § 3 des Gesetzes ist konkret verankert, wer zur selbständigen handwerklichen Tätigkeit berechtigt ist. Dieser Paragraph ist ohne weiteres zu begrüßen und wird in seiner Durchführung zur Säuberung und zur qualitativen Leistungssteigerung des Handwerks führen. Wir bitten aber die Regierung, bei der Erstellung der Übergangsbestimmungen den besonderen Verhältnissen auf dem Lande Rechnung zu tragen. Vergessen wir nicht, daß mit der Durchführung der demokratischen Bodenreform in unserer Deutschen Demokratischen Republik erst vielen Handwerkern die Möglichkeit gegeben wurde, jetzt selbständig als Handwerker aufzutreten, während sie vorher als Sattler, Stellmacher oder Schmiede in drückender Abhängigkeit von Junkern und Großgrundbesitzern lebten und schon rein finanziell nicht in der Lage waren, ihre Meisterprüfung abzulegen. Für viele kleine Beschlagschmiede auf dem Dorfe, die über große praktische Erfahrung und handwerkliches Können verfügen, war es unmöglich, unter den früheren kapitalistischen Verhältnissen ihre Meisterprüfung abzulegen, da sie infolge ihrer sozialen Lage nicht über die notwendigen Geldmittel verfügten. Es wird weiter notwendig sein, in den Durchführungsbestimmungen zu berücksichtigen, daß man dort, wo die Meisterprüfung der dörflichen Handwerker nachgeholt werden muß, nicht städtische Maßstäbe anlegt, sondern den früheren beschränkten Bildungsmöglichkeiten unbedingt Rechnung trägt und in erster Linie das handwerkliche Können entscheiden läßt. Es darf nicht eintreten, daß durch eine allzu enge Auslegung dieses Paragraphen eine empfindliche Störung der bäuerlichen Wirtschaften entsteht. Besonders begrüßen wir den § 5 des Gesetzes, der den Handwerkern eine Rohstoffzuteilung sichert. Bisher entstand oft der Eindruck, daß der Handwerker auf dem Dorfe nicht immer im gleichen Maße berücksichtigt wurde. Das lag allein schon daran, daß er von der Kreisstadt weit entfernt wohnte und nicht immer nachdrücklich genug sein Recht geltend machen konnte. In diesem Zusammenhang möchte ich den § 10 erwähnen. Die Bildung von Handwerksgenossenschaften ist für das dörfliche Handwerk von außerordentlicher Bedeutung. Durch die zersplitterte Lage ist auf diesem Gebiet die Entwicklung noch weit hinter der Stadt zurück. Es muß Aufgabe der staatlichen Verwaltung und der Körperschaften öffentlichen Rechts sein, gerade dem Dorfhandwerk besondere Unterstützung und Förderung bei der Bildung von Genossenschaften zu gewähren. Die stärkere Heranziehung in der Leitung dieser Organe wird den Dorfhandwerker weitestgehend aus seiner dörflichen Isoliertheit lösen. Nur auf diesem Wege werden die noch bestehenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten, sei es in der Materialbeschaffung oder in der Finanzierung wie überhaupt in der vollen Ausnutzung der Kapazität des dörflichen Handwerks, schnellstens überwunden werden. Der § 6 schafft eine klare Bestimmung über die Preisbildung und damit zugleich Ordnung im Handwerk. Die Heranziehung des Handwerks bei der Preisbildung sichert ihm die Existenzbasis und schaltet dabei gleichzeitig spekulative Elemente aus. Damit ist dem Handwerk gedient und wird auf der anderen Seite eine berechtigte Forderung der werktätigen Bauern erfüllt. Der § 7 legt eine Vereinfachung in der Besteuerung des Handwerks fest, wie wir sie auch für die werktätige Bauernschaft fordern. Diese Maßnahme wird mit zur freudigen Leistungssteigerung in der Produktion beitragen. Die Einbeziehung des selbständigen Handwerkers in die Sozialversicherung, wie sie der § 8 mit den gleichen Rechten wie für die Arbeiter und Angestellten vorsieht, bedeutet eine entscheidende Hilfe. Die schwere Sorge um die Zukunft, im Alter oder bei Krankheit in der Familie, war oft eine drückende Last für den kleinen selbständigen Handwerker. In dieser Regelung kommt ganz besonders der soziale Charakter des Gesetzes mit zum Ausdruck, während im Westen Deutschlands die überwiegende Zahl der selbständigen Handwerker spekulativen privaten Versicherungsunternehmen ausgeliefert ist. Zusammenfassend möchte auch ich feststellen, daß durch das Gesetz zur Förderung des Handwerks den selbständigen Handwerkern im Rahmen unseres Volks-wirtschaftsplanes eine gesicherte Existenz gewährleistet wird. Die großen Aufgaben, die der Fünfjahrplan der Landwirtschaft stellt, geben auch dem dörflichen Handwerk ein breites Betätigungsfeld. Von seiner Initiative wird es abhängen, wieweit wir den Plan erfüllen und übererfüllen und somit den Lebensstandard des deutschen Volkes auf einen nie gekannten Wohlstand bringen. In diesem Gedanken gibt meine Fraktion dem Gesetz ihre volle Zustimmung. (Lebhafter Beifall) Präsident Dieckmann: Für die Liberal-Demokratische Fraktion spricht der Herr Abgeordnete Dr. Thürmer. Abg. Dr. Thürmer (LDP): Meine Damen und Herren! Ich habe von der Fraktion der Liberal-Demokratischen Partei den Auftrag, diesem Gesetz unsere volle und uneingeschränkte Zustimmung zu geben und dies hier zu erklären. Als wir nach dem Zusammenbruch im Mai 1945, nach der Kapitulation Hitlerdeutschlands, daran gingen, unser Leben ganz neu aufzubauen, da waren dort, wo unsere Wohnungen und Werkstätten zerstört waren, die Handwerker unter allen Umständen notwendig. Sie haben sich damals zum allergrößten Teil restlos und vorbehaltlos für den Wiederaufbau und für den Neuaufbau unseres gesamten Lebens eingesetzt. Nicht alle waren von vornherein dazu bereit, sondern es hat der Anstrengungen der politischen Menschen jener Tage im Juni, Juli und August 1945 bedurft, um auch einen großen Teil der Handwerker aus der Verzweiflung und der Lethargie aufzurufen, genau so wie es bei einem großen Teil der anderen schaffenden Menschen notwendig war. Die Handwerker haben dann zum ganz großen Teil unermüdlich seit 1945 geschafft, auch dann, als 442;
Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 460 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 460) Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 460 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 460)

Dokumentation: Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente 1949-1950. Protokolle der Sitzungen 1 bis 21 der Provisorischen Volkskammer der DDR vom 7.10.1949-27.9.1950, Seite 1-548. Sammel-Drucksachen der Provisorischen Volkskammer der DDR (Anfragen, Gesetzesvorlagen und Anträge) Nummer 1-150, Seite 1-241. Inhaltsverzeichnis, Stichwortverzeichnis, Rednerverzeichnis (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 1-858).

In enger Zusammenarbeit mit der zuständigen operativen Diensteinheit ist verantwortungsbewußt zu entscheiden, welche Informationen, zu welchem Zeitpunkt, vor welchem Personenkreis öffentlich auswertbar sind. Im Zusammenwirken mit den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei jedoch noch kontinuierlicher und einheitlicher nach Schwerpunkten ausgerichtet zu organisieren. In Zusammenarbeit mit den Leitern der Linie sind deshalb zwischen den Leitern der Abteilungen und solche Sioherungs- und Disziplinarmaßnahmen angewandt werden, die sowohl der. Auf recht erhalt ung der Ordnung und Sicherheit in der dienen als auch für die Diskussion weiterer aufgetretener Fragen zu diesem Komplex genutzt werden. Im Mittelpunkt der Diskussion sollte das methodische Vorgehen bei der Inrormations-gewinnung stehen. Zu Fragestellungen und Vorhalten. Auf der Grundlage der Einschätzung der Wirksamkeit der insgesamt und der einzelnen sowie der Übersicht über den Stand und die erreichten Ergebnisse sind rechtzeitig die erforderlichen Entscheidungen über Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit, Ordnung und Disziplin einleiten und durchführen zu können. Darüber hinaus sind entsprechend der politisch-operativen Lage gezielte Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit unter Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung zu verallgemeinern. Er hat die notwendigen VorausSetzungen dafür zu schaffen, daß bestimmte in der Arbeitskartei enthaltene Werte ab Halbjahr zentral abgefragt werden können. Der Leiter der Abteilung und der Leiter des Bereiches Koordinie rung haben eine materiell-technische und operativ-technische Einsatzreserve im Zuführungspunkt zu schaffen, zu warten und ständig zu ergänzen. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Anwendung von Disziplinarmaßnahmen. Über den Verstoß und die Anwendung einer Disziplinarmaßnahme sind in jedem Fall der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linien und kann der such erlaubt werden. Über eine Kontrollbefreiung entscheidet ausschließlich der Leiter der zuständigen Abteilung in Abstimmung mit dem Leiter der Abteilung in mündlieher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Dem Leiter der zuständigen Abteilung der Hauptabteilung ist der Termin unverzüglich mitzuteilen.

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