Provisorische Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1949-1950, Dokument 453

Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 453 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 453); In § 9 wird vorgeschlagen, daß das Handwerk zur Lehrlingsausbildung berechtigt und verpflichtet ist. Alle die berufliche und fachliche Ausbildung behindernden Umstände sind soweit wie möglich zu beheben. Solche behindernden Umstände sind die Belastung der Handwerker hinsichtlich des Berufsschulwesens und die bisher ungleichmäßige Behandlung der im Handwerk beschäftigten Lehrlinge hinsichtlich der Sozialversicherung. Jeder Handwerker, der die Mühe auf sich nimmt, Lehrlinge auszubilden, soll Erleichterungen erhalten. Ich komme nun zum Abschnitt II des Gesetzentwurfes, der sich mit den Handwerksgenossenschaften befaßt. Die §§ 10, 11 und 12 behandeln alle Fragen, die mit der Bildung und den Aufgaben der Handwerksgenossenschaften Zusammenhängen. Die Handwerksorganisation in Form von Genossenschaften ist das von der Regierung angestrebte Ziel. Der Zusammenschluß handwerklicher Einzelbetriebe erfolgt auf freiwilliger Grundlage. Die Selbständigkeit des Einzelbetriebes bleibt dadurch völlig unberührt. Die Genossenschaften sind keine auf Gewinnsteigerung gerichteten Einrichtungen. Das Hauptgewicht wird auf Einkaufs- und Verkaufsgenossenschaften gelegt. Produktionsgesellschaften sollen nur dort, wo dies zur Ausführung bestimmter Adfgaben und Aufträge erforderlich ist, gebildet werden. Damit bekommt das Handwerk die Organisationsform, die seinem eigenständigen Charakter entspricht. Die Handwerksgenoss enscfaaften erhalten Großhandelserlaubnis und sind verpflichtet, das Kreditwesen für das Handwerk zu regeln. Im Gesetz wird festgelegt, daß Aufträge, die am besten von Handwerksgenossenschaften ausgeführt werden können, unbedingt auch an solche Genossenschaften vergeben werden müssen. Mit der Organisation des Handwerks befaßt sich der Abschnitt III des Gesetzentwurfes, und zwar in den §§ 13 bis 26. Als Vertretung des Handwerks und der Kleinindustrie sowie der Handwerksgenossenschaften werden in den Ländern der Deutschen Demokratischen Republik Landeshandwerkskammern als Körperschaften des öffentlichen Rechts errichtet. Jede Landeshandwerkskammer untersteht der Aufsicht des Industrieministers des Landes. In § 15 des Entwurfs sind die Aufgaben der Landeshandwerkskammern im einzelnen dargelegt. Diese Vorschrift bestimmt auch, daß die Landeshandwerkskammer Richtlinien für die Meisterprüfung aufstellt und die Prüfungskommissionen beruft sowie bei der Erteilung der Gewerbegenehmigung gutachtlich mitwirkt. In den weiteren Bestimmungen dieses Abschnittes werden die Bildung des Vorstandes und des Präsidiums der Landeshandwerkskammern sowie die Organisation der Kreisgeschäftsstellen behandelt. Nach § 21 des Entwurfs ist die Landeshandwerkskammer Rechtsnachfolgerin aller früheren Handwerksvertre-tungen ihres Bereiches. Im Abschnitt IV wird die Anerkennung handwerklicher Leistungen behandelt. In Abschnitt V wird insbesondere die gesellschaftliche Funktion des Handwerks festgelegt. Hierzu bestimmt § 27, daß die Mitglieder der Landeshandwerkskammern von den Behörden und sonstigen Körperschaften weitestgehend zur Mitarbeit heranzuziehen sind. Insbesondere sollen fortschrittliche und befähigte Handwerker zur ehrenamtlichen Tätigkeit in den Kreisen und Gemeinden, bei der Gerichtsbarkeit als Schöffen und Geschworene sowie in die beratenden Organe der Sozialversicherung berufen werden. Es versteht sich von selbst, daß eine so grundlegende gesetzliche Regelung, wie sie der Gesetzentwurf zur Förderung des Handwerks vorsieht, nicht alle Einzelheiten enthalten kann. Er enthält die Grundlagen der Handwerkspolitik der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik. Alle Einzelheiten, vor allem solche, die nur eine Übergangszeit betreffen, sind im Gesetz nicht erwähnt und werden in den Durchführungsverordnungen festgelegt. Deshalb ist in dem letzten Abschnitt des Entwurfs, und zwar im § 29, bestimmt, daß der Minister für Industrie der Deutschen Demokratischen Republik Durchführungsvorschriften zu diesem Gesetz zu erlassen hat. Ich komme zum Schluß. Meine Damen und Herren! Dieser Gesetzentwurf zur Förderung des Handwerks wird alle Handwerker davon überzeugen, daß der politische, der kulturelle und vor allem der wirtschaftliche Weg des Aufbaues in unserer Republik das deutsche Volk und darum auch den Handwerker selbst in eine glückliche Zukunft führt. In Westdeutschland und Westberlin geht man wie in allen anderen Fragen auch in den Fragen des Handwerks einen anderen Weg als in der Deutschen Demokratischen Republik, nämlich den Weg zurück. Unserer Wirtschaftsplanung setzen die amerikanischen Wirtschaftskoryphäen ihre sogenannte freie Marktwirtschaft entgegen. Im amerikanischen Teil Westdeutschlands ging diese Freiheit soweit, daß über den Hohen Kommissar die völlige Gewerbefreiheit verkündet wurde und zur Zeit verhandelt wird, diese totale Gewerbefreiheit für ganz Westdeutschland verbindlich zu erklären. Die daraus resultierenden Ergebnisse, insbesondere für das Handwerk, sind bekannt. Die Auftragshöhe ist in dauerndem Absinken. Dagegen sind die Außenstände nach Mitteilung der Düsseldorfer Handwerkskammer inzwischen auf den vierfachen Monatsumsatz angewachsen. Geld ist bei ihnen kaum vorhanden. Die Kreditfrage ist zu einer ernsten Frage der Erhaltung der Betriebe geworden, und die Konkurszahlen auch im Handwerk steigen monatlich. Die große Unsicherheit wächst ins Riesenhafte. Angstkäufe, Preissteigerungen, Lohnsenkungen verursachen zusammen eine fortgesetzte Steigerung der Unruhe in der Bevölkerung, und es wird uns von gutunterrichteten Leuten, die aus Westdeutschland zu uns kommen, berichtet, daß sich eine gewisse Panik entwickelt, die auf nichts anderes zurückzuführen ist als auf die fortgesetzte amerikanische Kriegshetze. Diese Kriegshetze, besonders die Hetze gegen die Sowjetunion, tobt sich bereits in ungezügelten Formen aus. In Westberlin verschärfen sich die dargelegten Verhältnisse um ein Mehrfaches. Der „Telegraf" vom 26. Juli schreibt zum Beispiel in einem Artikel 6ehr offen über die nicht mehr aufzuhaltende wirtschaftliche Katastrophe in Westberlin. In dem Artikel wird über den Mangel an Krediten und Investitionsmitteln berichtet, dann darüber, daß der Produktionsindex in Berlin erst 36% des Vergleichsjahres 1936 erreicht habe, dann von einer neuen Sorge, nämlich der Verknappung zahlreicher Rohstoffe. NE-Metalle und Stahlhalbzeuge sind für Monate ausverkauft. Und ein anderer Hilferuf wird in dem Artikel laut: Laßt die Preise nicht laufen! Und nun wird aufgerufen, mehr Mut zur Politik auf lange Sicht aufzubringen. Trotz Arbeitsbeschaffungsprogramim geht die Arbeitslosigkeit jetzt im Sommer nicht zurück, sondern ist im Gegenteil, wie der Artikel bestätigt, weiter um 9000 gestiegen. Und jetzt, meine Damen und Herren, wird es interessant. Am Schluß des Artikels steht folgendes: „In der praktischen Wirtschaftspolitik muß daher auch der neuliberale Wirtschaftstheoretiker den Mut zur Wirtschaftslenkung auf lange Sicht aufbringen." Es ist also festzustellen, daß dieselben Leute, die bisher unsere Planung beschimpft und als falsch hinge- 435;
Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 453 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 453) Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 453 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 453)

Dokumentation: Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente 1949-1950. Protokolle der Sitzungen 1 bis 21 der Provisorischen Volkskammer der DDR vom 7.10.1949-27.9.1950, Seite 1-548. Sammel-Drucksachen der Provisorischen Volkskammer der DDR (Anfragen, Gesetzesvorlagen und Anträge) Nummer 1-150, Seite 1-241. Inhaltsverzeichnis, Stichwortverzeichnis, Rednerverzeichnis (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 1-858).

Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Untersuchungshaft; der Haftgründe; der Einschätzung der Persönlichkeit des Verhafteten zu bestimmen. Die Festlegung der Art der Unterbringung obliegt dem Staatsanwalt und im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht erteilt. Das erfolgt auf der Grundlage von Konsularvertrg auch nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wird unter Beachtung der Ziele der Untersuchungshaft nicht entgegenstehen. Die Gewährung von Kommunikations- und Bewegungsmöglichkeiten für Verhaftete, vor allem aber ihr Umfang und die Modalitätensind wesentlich von der disziplinierten Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist die Staatsanwaltschaftüche Aufsicht über den Vollzug der Untersuchungshaft zu werten. Die staatsanwaltschaftliohe Aufsicht über den Untersuchungs-haftVollzug - geregelt im des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und wirksamen Bekämpfung der Feindtätigkeit und zur Gewährleistung des zuverlässigen Schutzes der staatlichen Sicher heit unter allen operativen Lagebedingungen. Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit der Untersüchungshaftanstalt beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Er hat Anregungen zur Veränderung der Unterbringungsart zu geben, wenn während des Vollzuges der Untersuchungshaft der Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den Untersuchungshaftanstalten zur Folge haben kann, von einer Trennung zwischen Jugendlichen und Erwachsenen abzusehen.

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