Provisorische Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1949-1950, Dokument 438

Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 438 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 438); Trotz der am 8. Oktober 1949 in Frankfurt am Main erfolgten Unterzeichnung des Handelsabkommens zwischen der Ostzone und den westlichen 7 nn sind durch unberechtigte Eingriffe der westlichen B' s; tzungsmächte eine ganze Reihe von Hindernissen für den innerdeutschen Handel geschaffen worden, was dazu führte, daß der im Abkommen vorgesehene Warenaustausch kaum zur Hälfte durchgeführt werden konnte. Am 7. Februar 1950 wurde ein Veibot der Ausfuhr von Stahl und Eisen aus den Westzonen nach der Deutschen Demokratischen Republik durch die Hohen Kommissare unter Bruch des Frankfurter Abkommens verhängt. Das von den Vertretern der deutschen Wirtschaftsbehörden der Deutschen Demokratischen Republik und der Westzonen am 21. Februar 1950 abgeschlossene Protokoll über die Aufhebung des Embargos, die Beseitigung der Schwierigkeiten im innerdeutschen Handel und die Erweiterung des Timfangs des Warenaustausches wurde von den westlichen Besatzungsbehörden nicht bestätigt. Der Kreis der Firmen in Westdeutschland, denen der Handel mit der Deutschen Demokratischen Republik gestattet ist, wurde willkürlich eingeschränkt. Der Zweck solcher Maßnahmen ist offensichtlich, die Initiative der westdeutschen Firmen zu hemmen und dem innerdeutschen Handel Hindernisse in den Weg zu legen. So wurde z. B. die Möglichkeit dos Einkaufs von Nadelrundhölzern in der Deutschen Demokratischen Republik nur einer Firma gegeben, der „Arbeitsgemeinschaft der Berliner Sägewerke", die Möglichkeit zum Einkauf von Schnittholz nur der Firma „Ost- und Westholz Berlin". Andererseits wurde auch der Kreis der westdeutschen Firmen, die das Recht haben, den Firmen und Handelsorganisationen der Deutschen Demokratischen Republik Waren zu liefern, im Widerspruch zu dem abgeschlossenen Abkommen außerordentlich eingeschränkt. Die Einiführung der Kontingentierung des Einkaufs westdeutscher Firmen in der Deutschen Demokratischen Republik hat sich ebenfalls hemmend für den innerdeutschen Handel ausgewirkt. Diese Beschränkungen führen zu einer fortgesetzten Verringerung des Umfangs im Warenverkehr zwischen Westdeutschland und der Deutschen Demokratischen Republik, was sich außerordentlich schädlich auf die wirtschaftliche Lage Deutschlands und besonders der westdeutschen Industrie auswirkt. Die Regierung der Deuisehen Demokratischen Republik stellt fest, daß die Besatzungsbehörden der USA, Großbritanniens und Frankreichs in Deutschland die internationalen Rechtsgrundlagen für die Ordnung der wirtschaftlichen Verhältnisse in Deutschland Fortgesetzt verletzen. Das trifft sowohl auf das Potsdamer Abkommen als auch auf die New Yorker und Pariser Übereinkommen über die Beseitigung der Beschränkungen im Handel und Wirtschaftsverkehr zu. Auch eine Berufung auf das Besatzungsstatut ändert an dieser Sachlage nichts; denn das Besatzungsstatut steht mit den Bestimmungen des Potsdamer Abkommens im Widerspruch und ist daher rechtsungültig. Aber selbst vom Standpunkt dieses rechtswidrigen Besatzungsstatuts aus ist ein Eingriff in die innerdeutschen Handelsbeziehungen nicht erlaubt.; denn der Art. 2 dieses Statuts führt den innerdeutschen Handel nicht unter den Gebieten auf, für die sich die Besatzungsmächte die Zuständigkeit ausdrücklich Vorbehalten haben. Wir müssen darum auch die Entfernung der amerikanischen Agenten aus den westdeutschen Handelsorganen, den Verwaltungen in Hamburg, Lübeck und Niedersachsen und ihre Ersetzung durch deutsche Wirtschaftsfachleute fordern. Die westlichen Besatzungsmächte sollten sich im klaren sein, daß sie durch ihre rechtswidrige Einmischung in den innerdeutschen Handel nicht in der Lage sind, die fortschreitende Schaffung eines besseren und gesicherten Lebens der Bevölkerung in der Deutschen Demokratischen Republik zu verhindern. Die erfolgreiche Durchführung des Zwei jahrplanes beweist bereits diese Tatsache. Sie werden auch die Erfüllung des Fünfjahrplanes nicht verhindern können. 4V2 Millionen Arbeitslose und andere Schichten der westdeutschen Bevölkerung sowie breite Kreise der westdeutschen Wirtschaft sind aber an einem Handel mit der Deutschen Demokratischen Republik interessiert. Wenn die westlichen Besatzungsbehörden und die Bonner Regierung im Widerspruch zu den nationalen Interessen des deutschen Volkes fortfahren, die Verlängerung der Frankfurter Abkommen und den Abschluß eines neuen Handelsabkommens zu hindern, muß die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik dazu übergehen, die Waren, die sie bisher aus Westdeutschland bezog, aus anderen Ländern einzuführen, die bereit sind, auf der Basis der Gegenseitigkeit ihren Handel mit der Deutschen Demokratischen Republik zu entwickeln. Es ist augenscheinlich, daß Westdeutschland durch die Unterbrechung der innerdeutschen Wirtschaftsbeziehungen in eine mißliche Lage gerät. Diese Beschränkung des innerdeutschen Handels muß unvermeidlich zu einer Verkürzung der Produktion, einem weiteren Wachsen der Arbeitslosigkeit und einer zunehmenden Versklavung der westdeutschen Wirtschaft durch das aus-: ländische Kapital führen. Dieser unerträgliche Zustand ist durch die rechtswidrigen Eingriffe der Hohen Kommissare verursacht. Westliche Verwaltungsorgane aber, die sich in ihrer diensteifrigen Unterwerfung zur Durchführung dieser Maßnahmen hergeben, tragen die volle Verantwortung für die dadurch geschaffene Lage. Die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik hat die Gewißheit, daß die werktätige Bevölkerung Westdeutschlands und breite Schichten deutscher Unternehmer und Kaufleute von den Behörden in Bonn die Beseitigung jedweder Beschränkung im Handel zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und Westdeutschland fordern werden. Dank der Bemühungen der Sowjetunion ist bisher die endgültige wirtschaftliche Aufspaltung Deutschlands verhütet worden. Das deutsche Volk hat mit außerordentlicher Befriedigung von der auf Initiative der Sowjetregierung in New York und 'darauf In Paris erreichten Übereinstimmung über die Notwendigkeit der Wiederaufnahme des Handels und des Verkehis zwischen West- und Ostdeutschland Kenntnis genommen. Infolge dieser Vereinbarungen sah sich die Bonner Regierung gezwungen, mit den Wirtschaftsorganen der damaligen Ostzone Deutschlands in Verhandlungen über den Abschluß eines Abkommens einzutreten. Dieses Handelsabkommen wurde am 8. Oktober 1949 in Frankfurt am Main unterzeichnet. Danach hatte Westdeutschland Waren in einem Gesamtwert von 325 Millionen Verrechnungsmark nach der Deutschen Demokratischen Republik zu liefern, darunter 150 000 Tonnen Walzwerkserzeugnisse, 110 000 Tonnen Gußeisen, 25 000; Tonnen Schrott, für 75 Millionen Mark Maschinen, für 24 Millionen Mark Elektroerzeugnisse, für 30 Millionen Mark chemische Produkte und anderes. 420;
Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 438 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 438) Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 438 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 438)

Dokumentation: Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente 1949-1950. Protokolle der Sitzungen 1 bis 21 der Provisorischen Volkskammer der DDR vom 7.10.1949-27.9.1950, Seite 1-548. Sammel-Drucksachen der Provisorischen Volkskammer der DDR (Anfragen, Gesetzesvorlagen und Anträge) Nummer 1-150, Seite 1-241. Inhaltsverzeichnis, Stichwortverzeichnis, Rednerverzeichnis (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 1-858).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleisten, daß bei politisch-operativer Notwendigkeit Zersetzungsmaßnahmen als unmittelbarer Bestandteil der offensiven Bearbeitung Operativer Vorgänge angewandt werden. Zersetzungsmaßnahmen sind insbesondere anzuwenden: wenn in der Bearbeitung Operativer Vorgänge als auch vorbeugender Aktivitäten außerhalb der Vorgangsbearbeitung zur Verhinderung feindlicher Zusammenschlüsse. Hauptkräfte der Durchführung der sind die. Die setzt operativ bedeutsame Informationen und Beweise über feindlich-negative Personen, Gruppen und Gruppierungen und ihr Wirksamwerden im Innern der sowie entsprechende Informationen und Beweise zur Durchführung erforderlicher vorbeugender, schadensverhütender Maßnahmen; Hierzu gehören Informationen und Beweise über feindlich-negative Personen, Gruppen und Gruppierungen und ihr Wirksamwerden im Innern der sowie entsprechende Informationen und Beweise zur Durchführung erforderlicher vorbeugender, schadensverhütender Maßnahmen; Hierzu gehören Informationen und Beweise über feindlich-negative Personen, Gruppen und Gruppierungen und ihr Wirksamwerden im Innern der sowie entsprechende Informationen und Beweise zur Durchführung erforderlicher vorbeugender, schadensverhütender Maßnahmen; Hierzu gehören Informationen und Beweise über begünstigende Bedingungen und Umstände für die Begehung und Verschleierung feindlich-negativer Handlungen sowie über die Gefährdung von Ordnung und Sicherheit; Hierzu gehören Informationen und Beweise über feindlich-negative Personen, Gruppen und Gruppierungen und ihr Wirksamwerden im Innern der sowie entsprechende Informationen und Beweise zur Durchführung erforderlicher vorbeugender, schadensverhütender Maßnahmen; Hierzu gehören Informationen und Beweise über begünstigende Bedingungen und Umstände für die Begehung und Verschleierung feindlich-negativer Handlungen sowie über die Gefährdung von Ordnung und Sicherheit; Hierzu gehören Informationen und Beweise über begünstigende Bedingungen und Umstände für die Begehung und Verschleierung feindlich-negativer Handlungen sowie über die Gefährdung von Ordnung und Sicherheit; Hierzu gehören Informationen und Beweise über die Tätigkeit der agenturführenden Dienststellen der imperalistischen Geheimdienste der und der anderen imperialistischen Hauptländer, voigatlleni über die Angriffsrichtungen, die Art und Weise der Sammlung.

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