Provisorische Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1949-1950, Dokument 356

Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 356 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 356); Den Gewerkschaftsvertretern Polens und Ungarns, die heute bei der Eröffnung unserer Tagung anwesend waren und die an unserer Mai-Demonstration teilnehmen werden, möge aber dieses Gesetz ein weiterer Beweis für unseren Willen zum Aufbau eines Deutschlands der Arbeit und des Fortschritts sein, das mit allen Völkern der Erde, besonders aber mit den Völkern der Sowjetunion und den Volksdemokratien in Frieden zu leben wünscht. Das Gesetz dient der Arbeit und eben damit dem friedlichen Aufbau. Wer aber Aufbau will, will auch den Frieden. Er kann niemals den Krieg wollen. So dient dieses Gesetz, das am 1. Mai, der in diesem Jahre als Weltkampftag für den Frieden durchgeführt wird, in Kraft treten wird, auch dieser großen, zentralen Aufgabe der Erhaltung und Festigung des Weltfriedens. In diesem Sinne, meine Damen und Herren, überreiche ich dem Präsidenten der Volkskammer die vielen Hunderte von Entschließungen, die aus den Betrieben der Deutschen Demokratischen Republik und Berlins dieses Gesetz begrüßen und dabei die Verpflichtung unserer Arbeiter aussprechen, noch intensiver, noch zielbewußter am Aufbau unserer Ordnung und an der Erfüllung unserer Wirtschaftspläne mitzuhelfen. (Abgeordneter Herbert Warnke übergibt unter lebhaftem Beifall dem Präsidenten der Provisorischen Volkskammer eine Mappe mit Resolutionen aus Betrieben der DDR, Ministerpräsident Otto Grotewohl dankt dem Redner durch Handschlag für das zum Ausdruck gebrachte Vertrauen der Werktätigen.) Präsident Dieckmann: Ich danke dem Herrn Abgeordneten Warnke im Namen des Präsidiums sehr für die wertvolle Mappe, die er uns hier eben überreicht hat, und darf dem Hause mit-teilen, daß beim Präsidium selbst im Laufe des gestrigen und des heutigen Tages ebenfalls eine nicht kleinere Mappe von Resolutionen bereits eingegangen ist. (Lebhafter Beifall) Ich darf Ihnen ferner mittedien, daß die Vertreter der Vereinigten Gartenbaubetriebe in Berlin uns eben als Zeichen ihrer Dankbarkeit für die Absicht, diesen Gesetzentwurf zum Gesetz zu erheben, diesen Blumenkorb für das Haus der Volkskammer überreicht haben. (Erneuter Beifall) Wir fahren in der Aussprache fort. Ich gebe Ihnen die Rednerliste bekannt: Abg. Dr. Hamann (LDP), Abg. Beer (DBD), Abg. Geske (Sozialdem. Frakt.), Abg. Reinwarth (NDPD), Abg. Wujciak (CDU), Abg. Käthe Kern (KB,1 DFD/WN), Abg. Wessel (SED). Das Wort hat nun der Herr Abgeordnete Dr. Hamann von der LDP. Abg. Dr. Hamann (LDP): Meine Damen und Herren 1 Die Regierung hat der Kammer den Entwurf des Gesetzes der Arbeit vorgelegt. Es ist ein Gesetz, das man als eines der Fundamente unseres neuen Staates betrachten kann. Es ist der Ausdruck einer neuen Auffassung über die Bedeutung der Arbeit mit allen sich daraus ergebenden Folgerungen. Das Recht auf Arbeit, also auf Lohn und sichere Existenz, ist in ihm festgelegt, und die Bedingungen, die der Verwirklichung dieses Gesetzentwurfes dienen, sind sein Bestandteil. Die Entwicklung eines Volkes und seines Staates ist nur durch die Arbeit und die Ausschöpfung aller ihrer Möglidikeiten zu gewährleisten. Will der Staat das Recht auf Arbeit garantieren, muß er die Voraussetzungen dafür schaffen. Das geschieht durch den Volkswirtschaftsplan und dieses Gesetz. Es hätte ja weder Berechtigung noch Sinn, wäre nicht durch die Wirtschaftsent- wicklung, durch die imponierende gemeinsame Arbeit der Arbeiter, Angestellten, Techniker, Ingenieure, Wissenschaftler und Betriebsleiter, wie es in der Präambel heißt, die Voraussetzung geschaffen worden, wäre durch eine systematische Ordnung unserer Wirtschaft, frei von allen Vorstellungen, die hinter uns liegen, nicht die Grundlage geschaffen worden und wäre die ganze politische Zielsetzung der Deutschen Demokratischen Republik nicht auf die Entfaltung der eigenen wirtschaftlichen Kraft gerichtet. Die Republik hat sich von dem Grundsatz frei gemacht, daß die Wirtschaft sich nach ihren eigenen, von der politischen Zielsetzung abweichenden Gesetzen entwickeln dürfe. Sie hat die Wirtschaft in den Dienst der im Staate zusammengefaßten Gemeinschaft gestellt und bestimmt die Entwicklung nach den Bedürfnissen dieser Gemeinschaft. Das erst setzte die Regierung in den Stand, ein solches Gesetz der Arbeit zur Beschlußfassung vorzulegen. Will sie das Recht auf Arbeit gewährleisten, muß die Regierung die Möglichkeit der Artoeitskräfteplanung haben, muß sie in der Lage sein, die Frage des Nachwuchses befriedigend zu lösen, muß ihr eingeräumt werden, auch auf das Reservoir an Arbeitskraft zurückzugreifen, das die Gemeinschaft immer noch bietet. Das Gesetz wird bestimmt durch die Verfassung. Darum legt es fest, daß allen Arbeitenden unabhängig von Geschlecht und Alter für gleiche Arbeit gleicher Lohn zu zahlen sei, eine alte und berechtigte Forderung der Gewerkschaft. Eines der umstrittensten Probleme, das im Westen Deutschlands die Leidenschaften noch .entfacht, ist das Mitbestimmungsrecht der Arbeiter und Angestellten, ein wie wir meinen selbstverständliches Menschenrecht, das geeignet ist, den arbeitenden Menschen in eine neue Beziehung zur Arbeit, dem Inhalt seines Lebens, zu bringen, ein Recht, das ihm die Möglichkeit gibt, durch seine Ausübung, sein Schicksal selbst mit in die Hand zu nehmen. Das Mitbestimmungsrecht bedeutet die Anerkennung auch der einfachen, trotzdem unentbehrlichen Funktionen im Arbeitsprozeß. Und das ist gut so. Das Mitbestimmungsrecht der Arbeiter und Angestellten wird durch die gewerkschaftlichen Organe ausgeübt, also die natürliche Vertretung der Arbeiter und Angestellten. Es beschränkt sich nicht wie die Funktion der früheren Betriebsräte auf die Ordnung sozialer Fragen, sondern es findet seinen Ausdruck in der unmittelbaren Mitwirkung bei Beratung, Aufstellung und Durchführung der Produktionspläne bzw. Produktionsaufgaben. Dadurch ist die Verantwortung verbreitert, und wir möchten annehmen, daß mit jener neuen Beziehung zur Arbeit eine erhöhte Garantie für die Erreichung der Planziele, für die Entwicklung der Wirtschaft schlechthin gegeben ist. Hier stehen also die Entwicklung der Persönlichkeit, ihre Ausstrahlung und die Entwicklung der Wirtschaft in einem unmittelbaren Verhältnis zueinander. Es versteht sich, daß die Verwirklichung dieser Grundsätze in allen Betrieben und allen Wirtschaftszweigen unserer Republik zum Ausdruck kommen muß. Wenn das Mitbestimmungsrecht den Arbeitern und Angestellten der Betriebe aus der neuen Bewertung ihrer Arbeit eingeräumt wird, wenn sie also trotz der bleibenden Verantwortung der Werksleitung an der Aufgabenerfüllung selbst mitarbeiten, so sind doch aus jenem Mitbestimmungsrecht noch andere, weitergehende Ziele zu gewinnen. Wir wissen, welche ungeheure Erfahrung, welch gründliches Wissen in unserer Arbeiterund Angestelltenschaft vorhanden ist. Welche Hilfe können sie damit leisten bei der Schaffung einer höheren Arbeitsproduktivität unserer Betriebe, einem Kempio-blem unserer Wirtschaft! 342;
Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 356 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 356) Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 356 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 356)

Dokumentation: Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente 1949-1950. Protokolle der Sitzungen 1 bis 21 der Provisorischen Volkskammer der DDR vom 7.10.1949-27.9.1950, Seite 1-548. Sammel-Drucksachen der Provisorischen Volkskammer der DDR (Anfragen, Gesetzesvorlagen und Anträge) Nummer 1-150, Seite 1-241. Inhaltsverzeichnis, Stichwortverzeichnis, Rednerverzeichnis (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 1-858).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß nur zuständige Personen das Zellenrevier betreten und daß keine unberufenen Personen mit Häftlingen unerlaubt in Verbindung treten könnenVorkommnisse dieser Art sind unverzüglich dem Offizier vom Dienst zur Meldung zu bringen ohne seinen Posten zu verlassen, seine Schußwaffe ständig so zu tragen, um bei auf tretenden Gefahren dieselbe zur Anwendung bringen zu können.

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