Provisorische Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1949-1950, Dokument 278

Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 278 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 278); und das Verbot jeder Kriegshetze; Völker- und Rassenhetze auf deutschem Boden. Allein diese Forderung der Nationalen Front widerspricht der politischen Konzeption des amerikanischen Imperialismus und seiner aus-führenden deutschen Organe in Westdeutschland. Wenn es noch eines Beweises bedurft hätte, so muß die Rechtfertigung des Schandurteils von Neumünster durch die Adenauer-Regierung jeden ehrlichen deutschen Demokraten davon überzeugt haben, daß es dieser reaktionären und antinationälen Politik gegenüber keine Rechtfertigung geben darf, sondern nur einen kompromißlosen Kampf in den Reihen der Nationalen Front des demokratischen Deutschland. Der Massenprotest der Werktätigen gegen das Schandurteil war bereits ein Bekenntnis zu den Grundsätzen der Nationalen Front. Die nazistische Provokation von Neuimünster muß und wird zur Folge haben, daß die nationalgesinnten, demokratischen Kräfte in Westdeutschland sich immer stärker organisatorisch zusammenschließen, um desto wirksamer gegen eine gefährliche Entwicklung in diesem Teile unseres Vaterlandes anzukämpfen, die ihre letzte Ursache in der Abhängigkeit Westdeutschlands vom amerikanischen Imperialismus hat. Der Kampf gegen die Rechtsunsicherheit in Westdeutschland, der Kampf gegen eine antidemokratische Justiz, die nur Faschisten und Militaristen schützt, der Kampf für eine wahrhaft demokratische und volksverbundene Justiz als eine wesentliche Voraussetzung zur Wiedererringung der Rechtseinheit dm Deutschland, dieser Kampf ist mit dem Kampf um die nationale Einheit unseres Landes engstens verbunden. Die Rechtssicherheit in ganz Deutschland unter dem Schutz einer wahrhaft demokratischen Justiz wird mit dem unabwendbaren Sieg der Nationalen Front des demokratischen Deutschland erkämpft werden. Daß jeder deutsche Demokrat und Patriot sich noch entschlossener als hisher aktiv für die Verwirklichung der Forderungen der Nationalen Front des demokratischen Deutschland einsetzt, das muß die Konsequenz sein, die das deutsche Volk aus dem Schandurteil von Neumünster ziehen muß. (Lebhafter Beifall) Präsident Dieckmann: Nach § 32 unserer Geschäftsordnung kann in die Aussprache über eine Anfrage eingetreten werden, wenn 15 Abgeordnete eine solchen Antrag unterstützen. Ein Antrag dieser Art liegt mir zwar nicht vor, wohl aber verschiedene Wortmeldungen von Rednern verschiedener großer Fraktionen, so daß ich die Unterstützung im Sinne der Geschäftsordnung als gegeben ansehen darf. Es haben sich zum Wort gemeldet ich gebe gleich die Reihenfolge bekannt : Abg. Dr. Freund, der für die Arbeitsgemeinschaft Kulturbund zur demokratischen Erneuerung Deutschlands, WN und DFD spricht, Abg. Dr. Ralph Liebler für die Fraktion der LDP, Abg. Paul Graeber für die Sozialdemokratische Fraktion, Frau Abg. Hilde Benjamin für die Fraktion der SED und Abg. Dr. Rühle für die Fraktion der National-Demokratischen Partei Deutschlands. Ich erteile das Wort dem Herrn Abgeordneten Dr. Freund. Abg. Dr. Freund (Kulturb./DFD/VVN): Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte zunächst die Erklärung abgeben, daß die Anfrage, die dem Hohen Hause vorliegt, voll und ganz den Erwartungen entspricht, die die Widerstandskämpfer gegen den Faschismus in ganz Deutschland hegen. Sie drückt das aus, was die Widerstandskämpfer nicht hur in dieser Zone, sondern in ganz Deutschland bewegt, wenn sie von dem Urteil Kenntnis erhalten, das dieser Anfrage zu Grunde liegt. In diesem Urteil, durch das der Abgeordnete des sogenannten Bonner Bundesparlamentes Wqlfgang Hedler von dem Kieler Gericht freigesprochen worden ist, ist zum Ausdruck gekommen, daß man ohne gerichtlichen Widerspruch die Kämpfer gegen den Faschismus als Vaterlandsverräter und Lumpen bezeichnen darf, ohne daß dies zu einer gerichtlichen Sühne führt. Ich glaube, wir haben es nicht nötig, die Widerstandskämpfer gegen den Faschismus gegen die Beleidigungen eines Hedler in Schutz zu nehmen. Die Geschichte hat bewiesen, wo die Vaterlandsverräter gesessen haben und wo diejenigen gesessen haben, die durch Kampf und durch Opfer für das deutsche Vaterland eingetreten sind. (Sehr richtig!) Was uns aber an diesem Urteil bewegt, ist die Tatsache, daß es fünf Jahre nach dem Spruch der Geschichte ■möglich gewesen ist, daß ein Gericht in Westdeutschland ein solches Urteil fällt. Dem deutschen Volke kann es nicht gleichgültig sein, wenn „im Namen des Volkes“ solche Urteile gesprochen werden. Wir wissen, daß eine der wichtigsten Waffen des Staates und insbesondere des deutschen demokratischen Staates die Justiz ist, und wir haben stärkste Besorgnisse, wenn wir sehen, welchen Menschen eine solche Waffe anvertraut ist. Wir können nicht erwarten, wenn, wie die englische Zeitung „Economist“ dieser Tage'fest-gestellt hat, 80 °/o des Justizapparates in Westdeutschland in den Händen ehemaliger Nationalsozialisten ist, daß diese Justiz zu einer Waffe für die Demokratie werden kann. Wenn sich diese Justiz hinter der Toga der „richterlichen Unabhängigkeit“ verschanzt, so wissen wir aus Erfahrung, was das bedeutet. Die richterliche Unabhängigkeit ist dereinst als revolutionäre Errungenschaft geschaffen worden, als Waffe gegen Fürstenabsolutismus und Fürstenwillkür, um die Justiz frei zu halten von dem Machtspruch fürstlicher Willkür. Sie hat sich allmählich und insbesondere in der Zeit der Weimarer Republik zu einer Waffe gegen das Volk, zu einer Waffe in der Hand volksfeindlicher Kräfte gegen die Kräfte der Demokratie entwickelt. Unzählig sind die Beispiele dafür. Wir haben die Geschichte der Weimarer Republik mit wachen Augen verfolgt und haben gesehen, wie sich die Justiz aus einer Institution im Interesse der demokratischen Entwicklung zu einer der mächtigsten Säulen zur Unterhöhlung der deutschen Demokratie und letzten Endes mit zum Totengräber der deutschen Demokratie entwickelt hat. Wir wollen dafür sorgen, daß sich diese Entwicklung nicht noch einmal in Deutschland Bahn brechen kann. In der gleichen Zeit, in der der Abgeordnete des sogenannten Bundesparlaments Hedler von einem deutschen Gericht freigesprochen worden ist, hetzt man durch die deutschen Lande einen anderen Abgeordneten. Der Abgeordnete Lehmann wird von Polizei und Justiz durch die Lande gejagt, weil er es gewagt hat, seine Stimme zu erheben gegen die Demontierung von Industrien, die zum friedlichen Aufbau des deutschen Volkes bestimmt waren. Die Gegenüberstellung dieser beiden Tatsachen ist bezeichnend für den Weg der westdeutschen Bundesrepublik. (Sehr wahr!) Wir wissen, daß die Paulick und Genossen nicht willens und nicht geneigt sind, den Schutz der Demokratie in ihre Hand zu nehmen. Nicht nur wir wissen das; mächtige Streikbewegungen in Westdeutschland haben gezeigt, daß auch die westdeutsche werktätige Bevölkerung erkannt hat, wohin der Weg dieser Justiz geht, daß sie aus den Lehren der Weimarer Justiz die Folgerungen gezogen hat, die es ermöglichen müssen, der Justiz den Weg zu versperren, den sie schon einmal gegangen ist. 264;
Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 278 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 278) Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 278 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 278)

Dokumentation: Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente 1949-1950. Protokolle der Sitzungen 1 bis 21 der Provisorischen Volkskammer der DDR vom 7.10.1949-27.9.1950, Seite 1-548. Sammel-Drucksachen der Provisorischen Volkskammer der DDR (Anfragen, Gesetzesvorlagen und Anträge) Nummer 1-150, Seite 1-241. Inhaltsverzeichnis, Stichwortverzeichnis, Rednerverzeichnis (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 1-858).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die Beweisführung im Operativen Vorgang, denn nur auf der Grundlage der im Operativen Vorgang erarbeiteten inoffiziellen und offiziellen Beweismittel läßt sich beurteilen, ob im Einzelfall die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die Beantragung eines Haftbefehls gegeben sind. In diesem Abschnitt sollen deshalb einige grundsätzliche Fragen der eiteren Qualifizierung der Beweisführung in Operativen Vorgängen durch die Zusammenarbeit zwischen operativen Diensteinheiten und Untersuchungsabteilungen als ein Hauptweg der weiteren Vervoll-kommnunq der Einleitunospraxis von Ermittlungsverfahren. Die bisherigen Darlegungen machen deutlich, daS die weitere Vervollkommnung der Einleitungspraxis. Die unterschiedlichen Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft in tatsächlicher Hinsicht: ihre effektive Nutzung in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit eine in mehrfacher Hinsicht politisch und politisch-operativ wirkungsvolle Abschlußentscheidung des strafprozessualen Prüfungsverfahrens. Sie wird nicht nur getroffen, wenn sich im Ergebnis der durchgeführten Prüfungsmaßnahmen der Verdacht einer Straftat begründet werden kann, oder wenn zumindest bestimmte äußere Verhaltensweisen des Verdächtigen die Verdachtshinweisprüfung gerechtfertigt haben. Komplizierter sind dagegen jene Fälle, bei denen sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermittlunqsverfahrens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines rnitTlungsverfahrens abzusehen ist, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege zu übergeben ist odeh ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist.

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