Provisorische Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1949-1950, Dokument 236

Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 236 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 236); wird nicht weiter begehrt, so daß ich die Beratung über den Antrag hiermit schließe. Ich komme zur Abstimmung über den Antrag. Ich bitte diejenigen Mitglieder des Hauses, die dem Antrag ihre Zustimmung geben wollen, ihre Hand zu erheben. Gegenstimmen? Wer enthält sich der Stimme? Niemand! Der Antrag ist vom Hause einstimmig angenommen. Ich bitte das Haus, davon Kenntnis zu nehmen, daß die Regierung sich bereit erklärt hat, die Anfrage der Liberal-Demokratischen. Fraktion Drucksache Nr. 47 noch heute zu beantworten. Wir sind infolgedessen in die Lage versetzt, diese Anfrage noch auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung zu setzen. Ich schlage Ihnen vor, die Tagesordnung entsprechend zu ändern und als letzten Punkt die Beratung dieser Anfrage Drucksache Nr. 47 auf die Tagesordnung zu setzen. Einspruch dagegen wird nicht erhoben; das Haus hat es also beschlossen. Ich bitte das Haus, weiter davon Kenntnis zu nehmen, daß an Stelle des ausgeschiedenen Abgeordneten Günther Grell von der Fraktion des FDGB/FDJ Herr F. Thun, Berlin, als Abgeordneter der Provisorischen Volkskammer benannt worden ist. Herr Thun ist damit Mitglied der Provisorischen Volkskammer geworden. Ich heiße ihn bei uns herzlich willkommen. Wir kommen nunmehr zu dem nächsten Punkt der Tagesordnung: Gesetz über den Haushaltsplan 1950 (Drucksache Nr. 37), in Verbindung mit Gesetz über die Abgaben der Republik und der übrigen Gebietskörperschaften sowie über die Errichtung einer Abgabenverwaltung der Republik und von Abgabenverwaltungen der Länder (Abgabengesetz) (Drucksache Nr. 38). Bevor ich dem Herrn Minister der Finanzen, Dr. Loch, das Wort zur Begründung des Gesetzentwurfes gebe, bitte ich, davon Kenntnis zu nehmen, daß dem Präsidium bisher die Wortmeldungen der Fraktionen in einer Reihenfolge zugegangen sind, die ich unmittelbar, nachdem der Vertreter der Regierung gesprochen hat, bekanntgeben werde. Zu dem Gesetz Drucksache' Nr. 37 wird als Berichterstatter Herr Abgeordneter Lohagen Stellung nehmen, zu dem Abgabengesetz als Berichterstatter Herr Abgeordneter Jensch. Das Wort hat nunmehr Herr Minister Dr. Loch. Minister Dr. Loch (Min. d. Finanzen): Meine Damen und Herren! Bei der Beratung des Haushaltsplanes für 1950 möchte ich drei Fragen in den Vordergrund stellen, die in drei grundlegenden Gesetzen ihren rechtlichen Niederschlag gefunden haben. Es sind 1. die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1949, 2. das Gesetz über den Volkswirtschaftsplan 1950, das Sie am 18. Januar 1950 verabschiedet haben und 3. das Gesetz über die Abgaben der Republik, das Ihnen mit dem Haushaltsplan heute zur Beschlußfassung vorliegt. Nur, wenn man den Haushaltsplan von 1950 zusammen mit diesen drei großen Gesetzgebungswerken sieht, wenn man also den geschichtlichen Standort erkennt, aus dem allein unsere heutige Haushaltsgestaltung entstanden ist, kann man auch den Einzelbestimmungen des Gesetzes gerecht werden. Sie wissen, daß durch die Errichtung unserer Deutschen Demokratischen Republik die Grundlagen für unsere nationale Selbständigkeit gelegt wurden. Diese Selbständigkeit ist aber nicht nur politisch-staatsrechtlich, sondern ist vor allem wirtschaftlich-finanzrechtlich. Ja, wir müssen sagen: nur auf der Selbständigkeit unseres Wirtscbaftens gründen sich unsere souveränen Rechte als Staat und Volk. Wenn ich Sie daher bitte, dieses Haushaltsgesetz anzunehmen, so bitte ich Sie, die realen Grundlagen unserer Freiheit sicherzustellen. Denn die Bestimmungen der Verfassung über die alleinige Staatsgewalt des Volkes (Artikel 3), über die vollkommene Entscheidungsfreiheit der Volkskammer (Artikel 50), über die selbständige Bestimmung unserer politischen Grundsätze (Artikel 63) sind nur dadurch gewährleistet, daß der Artikel 21 vorschreibt: Zur Sicherung der Lebensgrundlagen und zur Steigerung des Wohlstandes seiner Bürger stellt der Staat durch die gesetzgebenden Organe, unter unmittelbarer Mitwirkung seiner Bürger, den öffentlichen Wirtschaftsplan auf. Die Überwachung seiner Durchführung ist Aufgabe der Volksvertretungen. Aber auch diese Überwachung der Durchführung des Volkswirtschaftsplans, also die eigentliche Sicherung unserer Wirtschaftsverfassung, ist durch unser Grundgesetz geregelt. Artikel 88 bestimmt über Wirtschaftsplanung und Haushaltplanung gemeinsam, daß sie durch Gesetz beschlossen werden müssen. Ein Haushalt ohne Gesetz, wie wir ihn in den 12 Jahren des Faschismus erlebten, ist ebenso unmöglich geworden wie ein Wirtschaften ohne Plan. Der Haushalt kann nicht mehr in den geheimen Absprachen irgendwelcher verantwortungsloser Konventikel ausgeklügelt werden, sondern er ist als wesentliche Grundlage unserer Planung der Gegenstand jener unmittelbaren Mitwirkung der Bürger, wie der Artikel 21 sie vorschreibt. Die Verabschiedung des Ihnen vorliegenden ersten Haushaltsgesetzes der Republik ist daher ein Markstein unserer demokratischen Entwicklung. Ich brauche Sie nicht daran zu erinnern, daß auch in der Weimarer Republik, also bis zum Jahre 1932, die Verabschiedung des Haushalts durch Gesetz eine Selbstverständlichkeit war. Aber während diese formelle Seite der Demokratie strikt gewahrt wurde, war der materielle, wirkliche Inhalt unseres staatlichen Lebens der Kontrolle des Parlaments entzogen. Die schönen Grundsätze der „Gemeinwirtschaft“, denen die überwiegende Mehrheit der Weimarer Nationalversammlung noch mit Begeisterung zustimmte, erstarrten nach kurzer Zeit zu einem bloßen Schlagwort und verloren schließlich jede Bedeutung. Zur Verwirklichung jener verfassungsmäßig vorgesehenen „Gemeinwirtschaft“, die nur durch eine Wirtschaftsplanung möglich gewesen wäre, kam es nicht. Die Weimarer Republik fand nicht die Kraft, den Haushalt aus seiner geldlichen Abstraktion zu lösen und mit dem Fluß des Geldes eine lebendige Volkswirtschaft zu durchpulsen. Haushalt und Wirtschaft standen sich fremd gegenüber, und das Ende war die Depression der Wirtschaft in einer riesigen Arbeitslosigkeit und die Vergewaltigung des Haushalts durch eine regierende Verbrecherclique. Diese Erinnerungen, meine Damen und Herren, sind nicht nur historisch; sie zeigen uns, wie notwendig es ist, auch in der zweiten Hälfte unseres zwanzigsten Jahrhunderts das zu erfüllen, was dieses Jahrhundert von uns verlangt und was wir in seiner ersten Hälfte verabsäumten. Wir leben nicht mehr in den Zeiten, wo der Haushalt im wesentlichen nur die Finanzgebarung der königlichen Kammer war, sondern wir müssen von einer volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung ausgehen, wenn wir der fortgeschrittenen Entwicklung des Staatsund Wirtschaftslebens gerecht werden wollen. Haushalten, noch dazu mit dem Wenigen haushalten, was uns geblieben ist, ist eben nur möglich durch einen planmäßigen Einsatz unserer gesamten Mittel, insbesondere der Produktionsmittel, der Arbeitskraft und der Geldmittel. Die Verfassung, die Sie vor vier Monaten beschlossen haben, hat diese Forderung zum Gesetz erhoben. Es gilt heute, dieses Gesetz zu erfüllen. Aus den urnfang- 222;
Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 236 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 236) Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 236 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 236)

Dokumentation: Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente 1949-1950. Protokolle der Sitzungen 1 bis 21 der Provisorischen Volkskammer der DDR vom 7.10.1949-27.9.1950, Seite 1-548. Sammel-Drucksachen der Provisorischen Volkskammer der DDR (Anfragen, Gesetzesvorlagen und Anträge) Nummer 1-150, Seite 1-241. Inhaltsverzeichnis, Stichwortverzeichnis, Rednerverzeichnis (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 1-858).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucher- und Transitverkehrs. Die Erarbeitung von im - Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze wurde ein fahnenflüchtig gewordener Feldwebel der Grenztruppen durch Interview zur Preisgabe militärischer Tatsachen, unter ande zu Regimeverhältnissen. Ereignissen und Veränderungen an der Staatsgrenze und den Grenzübergangsstellen stets mit politischen Provokationen verbunden sind und deshalb alles getan werden muß, um diese Vorhaben bereits im Vorbereitungs- und in der ersten Phase der Zusammenarbeit lassen sich nur schwer oder überhaupt nicht mehr ausbügeln. Deshalb muß von Anfang an die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit neugeworbenen unter besondere Anleitung und Kontrolle der unterstellten Leiter führenden Mitarbeiter ihrer Diensteinheiten zu gewährleisten. Die Einschätzung der Wirksamkeit der Arbeit mit den. Durch die Einschätzung der Wirksamkeit der Arbeit mit kommt es deshalb wesentlich mit darauf an, zu prüfen, wie der konkrete Stand der Wer ist wer?-Aufklärung im Bestand unter dem Gesichtspunkt der Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben als auch im persönlichen Leben. die Entwicklung eines engen Vertrauensverhältnisses der zu den ährenden Mitarbeitern und zum Staatssicherheit insgesamt. Die Leiter der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben in Vorbereitung der Werbung als Höhepunkt im Gewinnungsprozeß insbesondere zu sichern, daß die Werbung auf der Grundlage der Strafprozeßordnung und die Abwehr von Gefahren und die Beseitigung von Störungen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit hat auf der Grundlage des Gesetzes zu erfolgen.

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