Provisorische Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1949-1950, Dokument 213

Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 213 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 213); Vor allem in Sachsen-Anhalt, wo durch den Abbau von Braunkohle eine gewisse Austrocknung des Bodens entstanden ist, soll durch eine planmäßige Bepflanzung entsprechender Geländestreifen mit dem zweckmäßigsten Baumbestand eine Veränderung der klimatischen Verhältnisse angestrebt werden. Außerdem wollen wir zu diesem Zweck auch die Abwässer der Städte und der Industrie wiederum der Landwirtschaft zuführen und. dafür einen Plan und Teilpläne ausarbeiten, damit die Austrocknung des Bodens durch Gegeneinwirkung zum Teil ausgeglichen wird. Eine schwierige Frage ist noch immer das unvollkommen genutzte, aber landwirtschaftlich nutzbare Land, das bisher noch nicht von den Ländern und den Kreisen voll erfaßt ist. Wir wollen hier eine scharfe Unterscheidung durchführen und Teile dieser Flächen für Schafhaltungsweiden, Obsthulturen, Baumpflanzungen, Hühnerfarmen oder Spargelanlagen verwenden. Hier gilt vor allem das im Volkswirtschaftsplan Festgelegte, nämlich auch die 78 000 ha Land, die bisher noch nicht der landwirtschaftlichen Nutzung zugeführt sind, die zum Teil zu ziemlich niedrigen Ertragsklassen gehören, in dieser Form in geeigneter Weise zur Nutzung zu bringen. Das Jahr 1950 soll dafür verwandt werden, auch auf diesem Gebiet vorwärtszukommen. Im § 32 ist besonders der Braunkohlenbergbau angesprochen. Die Flächen, die durch den Tagebau verbraucht werden, sollen durch die besondere Lagerung des Mutterbodens wieder in möglichst großem Umfange der landwirtschaftlichen Nutzung zugeführt werden. Das sind Bestimmungen, die vor allem das Industrieministerium, die Direktoren der Bergbaubetriebe und die Aktivisten im Bergbau angehen, damit nicht der Mutterboden mit untergekippt wird und wir immer mehr Flächen verlieren. Die Kontrolle der Durchführung dieser Maßnahmen ist den Ministerpräsidenten der Länder übertragen. Im § 33 ist eine spezielle Frage für Brandenburg gestellt, nämlich in den kriegszerstörten Gebieten der Kreise Guben, Lefous und Oberbarnim die noch zu entminenden Flächen möglichst schnell der landwirtschaftlichen Nutzung zuzuführen. Dann ist, um eine bessere Bewirtschaftung und auch eine bessere Erfassung der Flächen zu erreichen, die von den MAS und der VdgB genutzt werden, die Bestimmung getroffen, daß- die Nutzflächen über 2 ha, die von den MAS und der VdgB genutzt werden, in die Ablieferungspflicht einzubeziehen sind, damit auch dort der Boden wirklich voll und gut genutzt wird. Der § 35 beschäftigt sich mit der Entwässerung von Land, vor allem in Brandenburg und Mecklenburg. Hier wird vorgesehen, daß die bestehenden Wasser-und Bodenverbände zu einer verstärkten Arbeit angeleitet werden sollen. Wir haben im letzten Jahr schon eine Aktivierung erreichen können. Wir müssen aber zu einer wirklichen Leistung dieser Wasser- und Bodenverbände kommen, weil nach Ansicht eines Spezialisten für Grünland, Professor Petersen, 50 Prozent unseres gesamten Grünlandes durch einfache Grabenräumung zu besserer Nutzung gebracht werden können. Darüber hinaus ist vorgesehen, durch die Ingangsetzung von Schöpfwerken, durch die Zurverfügungstellung von Motoren für die Schöpfwerke auch für die Vorflut vor allen Dingen in Brandenburg und Mecklenburg bessere Vorbedingungen zu schaffen. Die notwendigen Motoren sollen vom Ministerium für Innerdeutschen Handel, Außenhandel und Materialversorgung zur Verfügung gestellt werden. In § 36 ist hinsichtlich der Verwaltung auf wasserwirtschaftlichem Ge-biet bestimmt, daß die Wasserwirtschaftsabteilungen und die Wasserwirtschaftsämter in den einzelnen Ländern dem Ministerium für Land- und Forstwirtschaft unterstellt werden, so daß wir eine einheitliche Verwaltung für dieses Gebiet schaffen. In § 37 ist eine Frage aufgerollt, die uns bisher große Schwierigkeiten bereitet hat. Wir haben noch Reste von Flächen aus dem Bodenfonds, haben auch verlassene Betriebe, die zeitweilig verpachtet sind, aber meistens sehr schnell wieder aufgegeben werden. Hier ist vor allen Dingen ein Hemmnis gewesen, daß die ialten Ablieferungsschulden von den neuen Pächtern übernommen werden sollten. In Zukunft werden die zuständigen Behörden nach dem Kontrollratsgesetz Nr. 45 leichter verfahren können, weil das alte Ablieferungssoll nicht von dem neuen Betriebsinhaber übernommen zu werden braucht. Es kommt hier darauf an, daß für solche Betriebe möglichst nicht zu große Objekte bestehen bleiben, sondern große Objekte möglichst unterteilt werden, um damit mehr Umsiedlern Arbeit und Existenz zu schiaffen, den Umsiedlern zu helfen und mit ihrer Initiative diese Betriebe aus dem devastierten Zustand in geordnete Verhältnisse zu bringen. Hier muß vor allen Dingen betont werden, daß zum Teil die Hemmnisse bei den Ämtern für Handel und Versorgung darin bestanden, daß diese gesagt haben, daß das Ablieferungssoll dadurch geringer würde. Diese Hemmnisse müssen unbedingt beseitigt werden. Es ist ganz klar, daß uns die theoretischen Normen solcher Betriebe nichts nützen können. Uns kommt es darauf an, daß praktisch die verminderten Normen der neuen Betriebe wirklich geliefert werden und damit der Volksemährung zugeführt werden können. Dann ist in § 38 eine Verpflichtung enthalten, daß sämtliches Unkraut, insbesondere Disteln und Binsen, vor der Reife und vor der Getreideernte gemäht werden sollen. Dazu wird eine besondere Anordnung ergehen. Im VIII. Abschnitt sind besonders die VdgB und die Wissenschaftler angesprochen, das heißt diejenigen Kräfte, die eigentlich mit die Urheber dieses Gesetzes sind. Darüber hinaus möchte ich sagen, daß die Aufgaben, die dieses Gesetz stellt, nicht allein von der Verwaltung und von den Wissenschaftlern und der VdgB gelöst werden können. Es bedarf aller schaffenden Kräfte und aller Organisationen von Stadt und Land, um diese große Aufgabe für 1950 erfüllen zu können. Ich glaube, daß es richtig ist, in diesem Zusammenhang zu betonen, daß, wenn für die Waldbewirtschaftung und für die Gärtnereien hier keine besonderen Bestimmungen enthalten sind, für diese Gebiete Sonderbestimmungen herauskommen werden. Wir hoffen, sehr bald ein Gesetz zum Schutze des Waldes der Volkskammer vorlegen und auch eine gewisse Hilfe für die Gärtnereien vorsehen zu können. Wir denken, daß diese allgemeinen Aufgaben noch nicht genügen, wenn wir zu dieser Frage Stellung nehmen, sondern wir müssen sehen, wie wir konkret anpacken können, um das Gesetz wirklich durchzuführen. Wir müssen mit der Frühjahrsbestellung beginnen. Hier gilbt es einige Schwierigkeiten, die auch von der Volkskammer erkannt werden müssen, damit die einzelnen Abgeordneten in ihrem Gebiet mithelfen können, diese Schwierigkeiten schnell zu überwinden. Wir haben einigen Rückstand in der Winterfurche, wie ich schon gesagt habe. Wir haben noch nicht die nötige Zahl von Traktoren, um die Winterfurche leicht durchführen zu können. Wir haben auch in den einzelnen Dörfern noch einen ungenügenden Gemeinschaftssinn, den letzten Betrieben zu helfen, die Winterfurche durchzuführen. Wir können aber nicht allgemein zu Friedenserträgen kommen, wenn wir in jedem Dorf noch einige Betriebe haben, die weit unter den Friedenserträgen bleiben, wenn wir diesen nicht zur rechten Zeit helfen. 201;
Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 213 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 213) Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 213 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 213)

Dokumentation: Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente 1949-1950. Protokolle der Sitzungen 1 bis 21 der Provisorischen Volkskammer der DDR vom 7.10.1949-27.9.1950, Seite 1-548. Sammel-Drucksachen der Provisorischen Volkskammer der DDR (Anfragen, Gesetzesvorlagen und Anträge) Nummer 1-150, Seite 1-241. Inhaltsverzeichnis, Stichwortverzeichnis, Rednerverzeichnis (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 1-858).

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