Provisorische Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1949-1950, Dokument 17

Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 17 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 17); Präsidium in Vorschlag gebracht worden. Das Präsidium selbst bildet ein Kollegium. Als Präsident Herr Johannes Dieckmann, als Stellvertreter die Herren Hermann Matern, Prof. Bruno Hickmann und Jonny Löhr, als Beisitzer die Herren Herbert Hoffmann, Erich Geske, Frau Friedei Malter, Frau Elli Schmidt, Herr Friedrich Ebert. Werden andere Vorschläge gemacht oder erhebt sich gegen diese Zusammensetzung Widerspruch? Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich abstimmen. Wer von den Abgeordneten mit der Zusammensetzung des Präsidiums, wie ich sie verlesen habe, einverstanden ist, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. Ich danke. Ist ein Abgeordneter dagegen? Das ist nicht der Fall. Dann ist das Präsidium einstimmig gewählt. Da die Zusammensetzung des Präsidiums auf Vereinbarung der Parteien beruht, brauche ich wohl nicht jeden einzelnen der gewählten Herren zu fren, ob er das Amt annimmt. Ich setze das ohne weiteres voraus. Ich bitte nunmehr das Präsidium, sein Amt hier oben anzutreten. (Starker Beifall.) Präsident Dieckmann (mit lebhaftem Beifall begrüßt): Meine Damen und Herren! Wenn auch mein verehrter „Vorgänger im Amt“, wenn ich so sagen darf, nicht die ausdrückliche Frage nach der Bereitschaft zur Annahme des Amtes an uns Mitglieder des Präsidiums gestellt hat, so glaube ich doch, für das gesamte Präsidium hier die Versicherung abgeben zu dürfen, daß wir bereit und entschlossen sind, das aus Ihrem Vertrauen in unsere Hände gegebene hohe Amt unparteiisch nach bestem Wissen und Gewissen zum Wohle Deutschlands zu führen. (Lebhafter Beifall.) Die Provisorische Volkskammer ist eine Kammer der Arbeit. Ich hoffe, in Ihrem Einverständnis zu handeln, wenn ich nunmehr ohne weitere Worte Sie bitte, in die weitere Behandlung der Tagesordnung einzutreten. Als nächster Punkt steht auf der Tagesordnung das Gesetz über die Provisorische Regierung der Deutschen Demokratischen Republik. Der Entwurf des Gesetzes, der auf einen gemeinsamen Antrag aller Fraktionen der Provisorischen Volkskammer zurückgeht, ist als Drucksache Nr. 2 in Ihren Händen. (Zurufe: Nein!) Soweit es technisch nicht möglich war, in der Eile der Zeit die Drucksache in Ihrer aller Hände zu geben, bitte ich das entschuldigen zu wollen. Sie werden unverzüglich in den Besitz der Drucksache gesetzt werden. Der Vorschlag für das Gesetz über die Provisorische Regierung hat folgenden Wortlaut: Artikel 1 Bis zur Wahl der Volkskammer wird eine Provisorische Regierung gebildet, für welche die Bestimmungen der vom Deutschen Volksrat am 19. März 1949 beschlossenen, -vom Dritten Deutschen Volkskongreß am 30. Mai 1949 bestätigten Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik gelten. Artikel 2 Die Provisorische Regierung der Deutschen Demokratischen Republik besteht aus dem Ministerpräsidenten, drei Stellvertretern des Ministerpräsidenten und vierzehn Fachministern. Die Fachminister leiten folgende Ministerien: 1. Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten. (starker Beifall) 2. Ministerium des Innern, 3. Ministerium für Planung, 4. Ministerium der Finanzen, 5. Ministerium für Industrie, 6. Ministerium für Land- und Forstwirtschaft, 7. Ministerium für Außenhandel und Materialversorgung, 8. Ministerium für Handel und Versorgung, . 9. Ministeriüm für Arbeit und Gesundheitswesen, 10. Ministerium für Verkehr, 11. Ministerium für Post- und Fernmeldewesen, 12. Ministerium für Aufbau, 13. Ministerium für Volksbildung, 14. Ministerium der Justiz. Artikel 3 Dieses Gesetz tritt mit seiner Annahme in Kraft. Es wird vom Präsidenten der Provisorischen Volkskammer ausgefertigt und verkündet. Ich frage, ob ein Mitglied des Hauses zu diesem gemeinsamen Antrag aller Fraktionen, zu1 dem Inhalt dieses Gesetzentwurfes Stellung nehmen will. Ich sehe keine Wortmeldungen und darf Ihr Einverständnis dazu herbeiführen, daß wir das Gesetz in erster und zweiter Lesung verabschieden. Ich sehe keinen Widerspruch, ich darf auch damit Ihr Einverständnis annehmen. Ich darf nunmehr diejenigen Mitglieder des Hauses, die bereit sind, diesem Gesetz ihre Zustimmung zu geben, bitten, das Handzeichen zu geben. Ich danke. Ich bitte jetzt diejenigen, die gegen das Gesetz stimmen wollen, um das Handzeichen und darf endlich die Mitglieder des Hauses, die sich der Stimme enthalten wollen, bitten, sich bemerkbar zu machen. Ich stelle fest, daß dieses Gesetz einstimmig angenommen worden ist. (Stürmischer Beifall.) Als nächster Punkt der Tagesordnung folgt das Gesetz über die Bildung einer Provisorischen Länderkammer der Deutschen Demokratischen Republik. Auch dieses Gesetz ist als Drucksache Nr. 3 zum Teil in den Händen der Mitglieder des Hauses. (Lebhafte Zurufe: Nein, überhaupt nicht!) Es beruht auf einem gemeinsamen Antrag aller Fraktionen der Provisorischen Volkskammer gleich dem eben von Ihnen verabschiedeten Gesetz. Ich darf den Wortlaut des Entwurfes Ihnen hiermit bekanntgeben: Artikel 1 Als Vertretung der Länder im Sinne der vom Deutschen Volksrat am 19. März 1949 beschlossenen, vom Dritten Deutschen Volkskongreß am 30. Mai 1949 bestätigten Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik wird eine Provisorische Länderkammer gebildet. Artikel 2 Die Provisorische Länderkammer besteht aus elf Abgeordneten des Landes Sachsen, acht Abgeordneten des Landes Sachsen-Anhalt, sechs Abgeordneten des Landes Thüringen, fünf Abgeordneten des Landes Brandenburg und vier Abgeordneten des Landes Mecklenburg. Artikel 3 Die Abgeordneten der Provisorischen Länderkammer werden von den Landtagen im Verhältnis 5;
Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 17 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 17) Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 17 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 17)

Dokumentation: Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente 1949-1950. Protokolle der Sitzungen 1 bis 21 der Provisorischen Volkskammer der DDR vom 7.10.1949-27.9.1950, Seite 1-548. Sammel-Drucksachen der Provisorischen Volkskammer der DDR (Anfragen, Gesetzesvorlagen und Anträge) Nummer 1-150, Seite 1-241. Inhaltsverzeichnis, Stichwortverzeichnis, Rednerverzeichnis (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 1-858).

Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der Linie sind deshalb zwischen den Leitern der Untersuchungshaftanstalten und den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei Vereinbarungen über von diesen zur Erhöhung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit Am heutigen Tage wurde gegenüber dem Bürger Name Vorname Geburtsort wohnhaft tätig als Arbeitsstelle auf der Grundlage des des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei, der Instruktionen und Festlegungen des Leiters der Verwaltung Strafvollzug im MdI, des Befehls. des Ministers für Staatssicherheit sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen. Daraus ergeben sich hohe Anforderangen an gegenwärtige und künftige Aufgabenrealisierung durch den Arbeitsgruppenloiter im politisch-operativen Untersuchungshaftvollzug. Es ist deshalb ein Grunderfordernis in der Arbeit mit sowie die ständige Gewährleistung der Konspiration und Sicherheit der. Die Erfahrungen des Kampfes gegen den Feind bestätigten immer wieder aufs neue, daß die konsequente Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung zu verallgemeinern. Er hat die notwendigen VorausSetzungen dafür zu schaffen, daß bestimmte in der Arbeitskartei enthaltene Werte ab Halbjahr zentral abgefragt werden können. Der Leiter der Abteilung hat sicherzustellen, daß die Angehörigen zielgerichtet und wirksam zur Erfüllung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes eingesetzt werden. Er veranlaßt die Organisation und Planung des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes zum Verhalten des Inhaftierten, Stationskartei, Entlassungsanweisung des Staatsanwaltes, Besuchskartei, Aufstellung über gelesene Bücher, Zeitungen und Zeitschriften sowie über gewährte Vergünstigungen.

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