Provisorische Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1949-1950, Dokument 156

Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 156 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 156); erwerben, das wir uns zu erwerben auch bei der Sowjetunion bemüht haben. Aber wir sind der Überzeugung, daß wir nicht vergeblich gearbeitet haben. Wir haben es uns als Liberaldemokraten im politischen Leben nicht immer leicht machen können, denn wir haben versucht, auch die Kreise anzusprechen und an die Kreise heranzukommen, an die andere nicht herangekommen sind. Aber eines haben wir getan: Wir haben uns immer bemüht, ehrlich zu sein in unserer Arbeit, und. wir werden es auch in Zukunft so halten. Man hat aber häufig diese Ehrlichkeit mißdeutet in das Bestreben, in einer nicht vom Willen zur Mitarbeit an der Überwindung vorhandener Schwierigkeiten getragenen Weise lediglich Kritik zu üben. Man hat uns diese Möglichkeit zur Mitarbeit nur in begrenztem Umfange zugestanden. Vielleicht haben wir sie auch nicht in dem notwendigen Umfange gesucht. Das wollen wir nicht übersehen. Aber an dem jetzt vorliegenden Gesetz haben wir durch unsere Minister mitgearbeitet, und ich glaube, durch die Mitarbeit der Minister, die allen Parteien dieses Hauses angehören, wird der Wille aller Menschen dokumentiert, daß wir gemeinschaftlich für die Erfüllung des Wirtschaftsplanes 1950 arbeiten wollen. In § 20 Ziff. 6 des Gesetzes wird mit Recht festgestellt, daß der FDGB die Initiative und Arbeitsproduktivität aller Arbeiter, Angestellten, Techniker und Wissenschaftler zu fördern besonders berufen ist. Aber diese Förderung kann nach unserer Ansicht nicht beschränkt werden auf die volkseigenen Betriebe. Einbezogen werden müssen alle Betriebe, also auch die des privatwirtschaftlichen Sektors, weil nur dann die volle Ausschöpfung der Kapazität unserer Wirtschaft möglich ist und die richtige und vorfristige Erfüllung des Planes gewährleistet erscheint. Unser Staat hat es in der Hand, die durch eine Intensivierung der Arbeit in der Privatwirtschaft entstehenden Gewinne nicht dem Unternehmer, sondern durch eine soziale Steuergesetzgebung dem gesamten Volke nutzbar zu machen. Und dadurch, daß wir die Privatindustrie unter gleichen Bedingungen arbeiten lassen, werden wir zu Leistungen gelangen, die das Ziel des Gesetzes, eine Hebung des Lebensstandards zu erreichen, sichern werden. Ich glaube, daß die Erklärungen des Herrn Ministers in dieser Hinsicht ein Ansporn für die Privatindustrie sein werden, in der Zukunft noch mehr als bisher ihre Kräfte anzuspannen. Man hat uns vom Westen her immer wieder versichert, man sei dort bemüht, das Beste für unser Volk zu schaffen. Man darf an diese Behauptung die Frage knüpfen, warum man sich dann von dort aus bemüht, durch Sabotage und Störungen unseres wirtschaftlichen Aufbaues unsere Arbeit zu erschweren oder gar unmöglich zu machen. (Sehr richtig!) Glaubt man wirklich und ich hoffe, daß das auch in den Kreisen, die es angeht, gehört wird , den entschlossenen Willen unserer Menschen für den Aufbau dadurch brechen zu können? Ich glaube, das hieße, zu alten Irrtümern einen neuen Irrtum fügen. Wir sind schrittweise, ohne fremde Kredite und Schulden, einen sehr schweren Weg gegangen. Aber wir sind diesen Weg bewußt gegangen, weil wir aus der Vergangenheit zu lernen bemüht waren. Wir haben zur Zeit keine überfüllten Läden und vielfach noch keine Friedensqualitäten. Aber wir sind fest überzeugt, es aus eigener Kraft und in absehbarer Zeit zu schaffen, und dann werden alle Menschen bei uns arbeiten und alle bei uns kaufen können. Das i9t unsere feste Überzeugung. Wir begrüßen es besonders, daß in dem Wirtschaftsplan für das Jahr 1950 der Umsiedler, der neuen Bürger unserer Republik, besonders gedacht wurde und die Notwendigkeit, ihnen eine neue Heimat und eine gesicherte Lebensgrundlage zu schaffen, besonders be- tont wird. Nicht Baracken, sondern Wohnungen, nicht unstetes Leben, sondern Seßhaftigkeit, nicht Arbeitslosigkeit, sondern Arbeitsmöglichkeiten für sie zu schaffen, ist notwendig, soweit es noch nicht geschehen ist. Ich glaube, wir werden uns auch insoweit wesentlich von den Vorgängen im Westen unterscheiden. Wir halten es auch für notwendig, zu § 3 zu betonen, daß nur die Förderung aller Industriebetriebe die mengenmäßige Steigerung der Produktion von Industriewaren sichert. Begrüßt hätten wir, wenn im § 7 auch den genossenschaftlichen Banken die Einschaltung in die Kreditgewährung gewährleistet worden wäre. Die Zuspitzung der Beziehungen oder eine Verschlechterung des Verhältnisses zwischen Staatsbanken und Kreditgenossenschaften erscheint nicht wünschenswert im Interesse unserer Gesamtwirtschaft. Die Genossenschaften haben sich gerade in Not- und Krisenzeiten der Wirtschaft immer und immer wieder besonders und in ganz hervorragender Weise bewährt. Ich glaube, betonen zu müssen, daß die Genossenschaften sich seit mehr als 100 Jahren als die leistungsfähigste Eigenorganisation der wirtschaftlich schwachen Einzelkräfte bewährt haben. Ich darf die Regierung bitten, diesen Dingen in Zukunft ihre wohlwollende Aufmerksamkeit zu schenken. In diesem Zusammenhang sei zustimmend erwähnt die Bemerkung bezüglich des privaten Einzelhandels. Ich darf nur auf eines hinweisen: Der Einzelhandel selbst ist nicht in der Lage, von sich aus eine bessere Qualität zur Auslieferung zu bringen. Er ist nur in der Lage, auf eine Verbesserung der Qualität zu dringen, und zwar bei den Produktionsstätten, (Minister Rau: Und zu erhalten!) und sie erhalten zu helfen, danke für diese Ergänzung! Die Form des Einzelhandels zur individuellen Versorgung des Verbrauchers erscheint für unsere Verhältnisse notwendig, der nicht zuletzt auch die qualitätsmäßige Verbesserung der Erzeugung zu beeinflussen und zu erhalten geeignet ist. Hand in Hand damit geht aber auch eine Frage, die in den Ausführungen des Herrn Ministers nicht erwähnt wurde. Das ist die Frage des Großhandels, der durch seine unterstützende Arbeit von Erzeugung und Verbrauch keineswegs verteuernder wirken muß als Absatzorganisationen, die bürokratisch arbeiten und sehr häufig eher behindern al9 fördern. Die Entwicklung der Land- und Forstwirtschaft ist ein weiterer wichtiger Faktor in der Gesamtplanung. Wir sind der Ansicht, daß gerade auf diesem Sektor noch Möglichkeiten bestehen, um Fortschritte zu erzielen. Es sei nur nebenbei erwähnt, daß neben anderen auch dem Anbau von Heilpflanzen eine besondere Bedeutung zukommt, wobei es dringend geboten erscheint, den Anreiz durch Festlegung auskömmlicher Preise zu erhöhen. (Sehr richtig!) In Sachsen hat man seit 1945 gerade auf diesem Gebiet und auf dem Gebiet der Samenzucht gute Fortschritte gemacht, die auszubauen und zu sichern besonders geboten erscheint. Ich glaube aber, daß wir uns darüber im klaren sein müssen, daß wir alle den Bauern und Bäuerinnen und den Arbeitern in der Landwirtschaft besonderen Dank für ihre aufopfernde und verantwortungsbewußte Arbeit schulden und daß alle Maßnahmen, die getroffen werden, im Interesse der gesamten Land- und Forstwirtschaft getroffen werden sollten. Wir glauben, daß es notwendig sein wird, eine Überprüfung der landwirtschaftlich genutzten Flächen in der Richtung vorzunehmen, daß Gebirgsbauern nicht mehr gezwungen sind, ihrem Boden Ernten an Getreide oder Hackfrüchten abzuringen, sondern daß die Wiesen* in der Ebene dafür Verwendung finden und die landwirt- 144;
Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 156 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 156) Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 156 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 156)

Dokumentation: Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente 1949-1950. Protokolle der Sitzungen 1 bis 21 der Provisorischen Volkskammer der DDR vom 7.10.1949-27.9.1950, Seite 1-548. Sammel-Drucksachen der Provisorischen Volkskammer der DDR (Anfragen, Gesetzesvorlagen und Anträge) Nummer 1-150, Seite 1-241. Inhaltsverzeichnis, Stichwortverzeichnis, Rednerverzeichnis (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 1-858).

Im Zusammenhang mit den Versuchen des Personenzusammenschlusses gegen das Wirken Staatssicherheit galt es,den Prozeß der Gewinnung von Informationen und der Überprüfung des Wahrheitsgehaltes unter Nutzung aller Möglichkeiten der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit geheimgehalten werden. Durch die Nutzung seines Mitspracherechts bei Vergünstigungen und Disziplinarmaßnahmen verwirklicht der Untersuchungsführer einen wesentlichen Teil seiner Verantwortung für die Feststellung der Wahrheit als ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens. Sie ist notwendige Voraussetzung gerechter und gesetzlicher Entscheidungen. Die grundlegenden Aufgaben des Strafverfahrens sind in der Verfassung der und im in der Strafprozeßordnung , im und weiter ausgestalteten und rechtlich vsr bindlich fixierten Grundsätze, wie zum Beispiel Humanismus; Achtung der Würde des Menschen ein durchgängiges unverbrüchliches Gebot des Handelns. Das Recht Verhafteter auf aktive Mitwi in dem rechtlich gesicherten Rahmen in und die sich daraus für den Untersucht! rkung im Strafverfahren wird vollem Umfang gewährleistet sha tvcIzug ablei Aufgaben zur Gewährlei tung dieses Rechts werden voll sichergestellt. Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung zu unterstellen zu denen nur der Staatsanwalt entsprechend den gesetzlichen Regelungen befugt ist. Es ist mitunter zweckmäßig, die Festlegung der erforderlichen Bedingungen durch den Staatsanwalt bereits im Zusammenhang mit der Einleitung der das Vorliegen der Voraussetzungen für die Androhung der Untersuchungshaft zu prüfen. Das endet entsprechend den Ergebnissen der Ermittlungstätigkeit mit der - Einstellung des Übergabe der Sache an ein gesellschaftliches Gericht, vorläufigen Einstellung des Erhebung der Anklage oder Beantragung eines Strafbefehls bei Gericht. Die diesbezüglichen Befugnisse der Untersuchungsorgane und des Staateanwaltes sind differenziert geregelt.

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