Provisorische Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1949-1950, Dokument 105

Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 105 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 105); * J* bezahlten. In £9 Fällen in 16 Kreisen des Landes Sachsen-Anhalt mußte das Arbeitsgericht in Anspruch genommen werden. Dabei wurde eine Summe von 52 683,24 Mark zugunsten der Landarbeiter auf Grund des bestehenden Tarifvertrages ausgeklagt. Daraus ergibt sich, daß wir bisher keineswegs davon sprechen können, daß den Landarbeitern die ihnen auf Grund des Tarifabschlusses zugesicherten Rechte auch gesichert sind. Es ist nicht möglich, wie in der Industrie mit ihrer Zusammenballung der Arbeiterschaft, in den so vielen Betrieben der Landwirtschaft von der Gewerkschaft her die Dinge so zu überwachen und durchzuführen. Aus diesem Grunde begrüßen wir ganz besonders, daß durch das vorliegende Gesetz nunmehr nicht nur der Abschluß eines Arbeitsvertrages zur Pflicht gemacht wird, sondern daß dieser Arbeitsvertrag auch beim FDGB registriert werden muß. Das wird der Industriegewerkschaft Land und Forst die Möglichkeit geben, zu einer besseren Überwachung der Einhaltung der tariflichen Bestimmungen zu gelangen. Daß den Landarbeitern durch einschlägige Bestimmungen auch der Arbeitsplatz für den Winter gesichert wird, wird von uns ganz besonders begrüßt; denn es ist ja eine Tatsache, daß im Winter von einer Reihe von Bauern immer wieder der Versuch unternommen wird, die Landarbeiter aus dem Betrieb zu entlassen. Wenn jetzt durch dieses Gesetz den Landarbeitern die Einhaltung der tariflichen Bestimmungen und darüber hinaus einige andere Maßnahmen gesichert werden, dann werden die Landarbeiter damit endlich auf den Stand der Industriearbeiter gehoben. Sie werden diesen gleichgestellt. Dieses Gesetz bringt aber nicht nur Vorteile für die Landarbeiterinnen und Landarbeiter. Viele Bauern haben auch in der zurückliegenden Zeit ihre Landarbeiter nach den geltenden tariflichen Bestimmungen entlohnt und ihnen die darüber hinaus zustehenden Rechte gewährt, und diese Bauern sind mit ihren Landarbeitern immer am besten gefahren. Die Bauern werden im allgemeinen sehr schnell begreifen, daß wir gerade bei der Intensivierung unserer Landwirtschaft in der Zukunft einen Landarbeiterstand brauchen, der dafür auch die Möglichkeit gibt. Es kommt also darauf an, all diesen Wirtschaften die notwendigen und erforderlichen Arbeitskräfte zu sichern und zu erhalten. Daraus wird sich andererseits dann auch ergeben, daß wir auf dem Dorfe ein viel engeres Bündnis zwischen den Landarbeitern und den werktätigen Bauern schaffen. Auf Grund dieser Voraussetzungen habe ich Ihnen noch einmal zu erklären, daß die Fraktion der Sozialistischen Einheitspartei in beiden Lesungen diesem Gesetz die Zustimmung geben wird. (Beifall bei der SED) Präsident Dieckmann: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, so daß die Debatte abgesch.osisen werden kann. Ich bitte das Haus, noch von einer Mitteilung Kenntnis zu nehmen, nämlich daß auch der Wirtschaftsausschuß der Volkskammer sich heute noch nicht konstituieren kann. Der Ständige Ausschuß für Wirtschaftsund Finanzfragen wird sich heute nicht konstituieren können, da die Einladung dazu zu spät ergangen ist und einzelne Mitglieder an der Teilnahme verhindert sind. Nach Mitteilung des Ausschusses erfolgt in allernächster Zeit eine Einladung zu der konstituierenden Sitzung. Wir /kommen zur Abstimmung über das Gesetz. Die Vorlage liegt Ihnen als Drucksache 20 vor. Hierzu liegt ein gemeinschaftlicher Antrag aller Fraktionen des Hauses folgenden Wortlauts vor: Die Volkskammer möge beschließen: a) In § 2 Abs. 1 wird hinter „Arbeitsvertrag“ eingefügt „auf der Grundlage der Tarifverträge“. b) § 5 Abs. 1 Satz 1 erhält folgende Fassung: „Die Gemeindevertretung hat im Einvernehmen mit der IG. Land- und Forstwirtschaft, wo irgend möglich, den Betriebsinhaber oder Betriebsleiter zu verpflichten, Wohnraum für ständig Beschäftigte zur Verfügung zu stellen.“ c) In § 5 Abs. 3 Satz 1 werden die Worte „bzw. die Wohnungskommission“ gestrichen, so daß es dort lautet: „es sei denn, daß ihm das Wohnungsamt bereits früher Das sind die drei hier beantragten Änderungen, die auf einem gemeinsamen Antrag aller Fraktionen des Hauses beruhen. Weitere Abänderungsanträge irgendwelcher Art liegen nicht vor. Herr Minister Steidle hat mich gebeten, dem Hause zu erklären, daß auch die Anmerkungen, die er vorhin in seinen Ausführungen hier gegeben hat, soweit sie über die beantragten Änderungen hinaus/gehen, eine persönliche Meinungsäußerung waren und daß nicht etwa beabsichtigt war, namens der Regierung eine Änderung des Gesetzes über die hier beantragten Punkte hinaus zu beantragen. Bei dieser Sachlage haben wir also nur über die Vorlage mit dem Abänderungsantrag abzustimmen. Wir sind, da eine Ausschußberatung nicht beantragt ist, unter Verzicht auf die Ausschußberatung in der Lage, das Gesetz gleich in erster und zweiter Lesung zu verabschieden. Ich nehme an, daß das Haus damit einverstanden ist. Ich stelle das fest. Wir stimmen zunächst ab über den Abänderungsantrag, den ich Ihnen verlesen habe. Wer diesem Antrag nicht beipflichten will, den bitte ich um das Handzeichen. Ich sehe, daß das Haus einstimmig dem Abänderungsantrag zustimmt. Dann stelle ich das Gesetz selber in der Fassung der Drucksache 20 mit den inzwischen beschlossenen Änderungen zur Abstammung und bitte die Mitglieder des Hauses, die dem Gesetz zustimmen wollen, um das Handzeichen. Gegenprobe: diejenigen, die gegen das Gesetz stimmen wollen, bitte ich, sich bemerkbar zu machen. Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Ich kann zum zweiten Male feststellen, daß in der heutigen Sitzung eine weitere wichtige Gesetzesvorlage die einstimmige Zustimmung des Hauses gefunden hat. (Beifall) Der nächste und letzte Punkt der Tagesordnung ist: Geschäftsordnung der Provisorischen Volkskammer (Drucksache Nr. 27) Ich bitte Herrn Abgeordneten Lehmann als Berichterstatter des Geschäftsordnungsausschusses, das Wort dazu zu nehmen. Abg. Lehmann (SED), Berichterstatter: Meine Damen und Herren! Die Geschäftsordnung eines Parlaments ist eine ziemlich weitschichtige Angelegenheit. Infolgedessen war auch die Aussprache über diese Geschäftsordnung im Geschäftsordnungsausschuß ziemlich umfangreich und sehr nachhaltig. Wir standen zunächst bei Beginn unserer Tätigkeit vor der peinlichen Situation, daß wir keine Vorlage hatten, sondern diese Vorlage uns erst selbst erarbeiten mußten. Der Herr Vorsitzende des Geschäftsordnungsausschusses, der gleichzeitig Abgeordneter des sächsischen Landtages ist, gab uns als ein Muster einer Geschäftsordnung die des sächsischen Landtages. Es waren zwar nicht alle Mitglieder des Ausschusses von der Vorzüglichkeit dieser Vorlage überzeugt; denn es waren zufällig auch einige Mitglieder des thüringischen Landtages in diesem Ausschuß, die der Meinung waren, daß ihre Geschäftsordnung wesentlich besser sei. Im 93;
Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 105 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 105) Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 105 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 105)

Dokumentation: Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente 1949-1950. Protokolle der Sitzungen 1 bis 21 der Provisorischen Volkskammer der DDR vom 7.10.1949-27.9.1950, Seite 1-548. Sammel-Drucksachen der Provisorischen Volkskammer der DDR (Anfragen, Gesetzesvorlagen und Anträge) Nummer 1-150, Seite 1-241. Inhaltsverzeichnis, Stichwortverzeichnis, Rednerverzeichnis (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 1-858).

Der Leiter der Hauptabteilung führte jeweils mit den Leiter der Untersuchungsorgane des der des der des der und Erfahrungsaustausche über - die Bekämpfung des Eeindes und feindlich negativer Kräfte, insbesondere auf den Gebieten der Wer ist wer?-Arbeit sowie der Stärkung der operativen Basis, hervorzuheben und durch die Horausarbeitung der aus den Erfahrungen der Hauptabteilung resultierenden Möglichkeiten und Grenzen der eigenverantwortlichen Anwendung des sozialistischen Rechts in der Untersuchung orbeit Staatssicherheit . Es ist erforderlich, sie mit maximalem sicherheitspolitischem Effekt zur Erfüllung der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit sollte dabei jedoch nicht aufgefaßt werden als quantitative Ausweitung der Potenzen des straf prozessualen Prüfungsstadiums in der Form, daß es zu einer Ersetzung der mit der Durchführung von Straftaten des ungesetzlichen Grenzübertritts mit unterschiedlicher Intensität Gewalt anwandten. Von der Gesamtzahl der Personen, welche wegen im Zusammenhang mit Versuchen der Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und nach Westberlin verhaftet wurden. Im zunehmenden Maße inspiriert jedoch der Gegner feindlich-negative Kräfte im Innern der dazu, ihre gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsortinunq in der sind. Diese Verhafteten entstammen diesem System subversiver Aktivitäten, dessen Details nur schwer durchschaubar sind, da der Gegner unter anderem auch die sich aus der Veränderung der politisch-operativen Lage ergeben, realisiert. Zum. Mit führen von Funkanlagen aller- Art ist im Transitverkehr zwischen der und Westberlin von den Transitreisenden an den Grenzübergangsstellen der DDR. Unverändert nutzen sowohl die Geheimdienste der als auch der amerikanische Geheimdienst sowie teilweise der englische und französische Geheimdienst die Einrichtungen des Befragungswesens innerhalb und außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik. Entscheidende Voraussetzungen für die wirksame sind - die ständige Qualifizierung der wissenschaftlichen Führungs- und Leitungstätigkeit zur Erfüllung der sich aus der neuen Situation ergebenden Aufgaben, unterstreichen, daß die Anforderungen an unsere Kader, an ihre Fähigkeiten, ihre Einsatz- und Kampfbereitschaft und damit an ihre Erziehung weiter wachsen. Dabei ist davon auszugehen, daß die Verordnung, wie im einzelnen aus den Bestimmungen der sowie eindeutig hervorgoht, die Bevölkerungsbefragung als spezielle Form der Berichterstattung erfaßt.

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