Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1989, Seite 291

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 291 (NJ DDR 1989, S. 291); Neue Justiz 7/89 291 baut, um den Erkenntnissen zu den festgestellten Ursachen für die groben Pflichtverletzungen, die zu dem Brand führten, Rechnung zu tragen. Die Aktive Havarieschutz und Störungssenkung konzentrieren ihre Arbeit stärker auf die Vorbeugung von Havarien und Störungen; sie analysieren unter diesem Gesichtspunkt gründlicher die technologischen Prozesse und deren qualitative Bewertung. Bei Untersuchungen von Gefährdungen oder Schädigungen werden die Ursachen so ermittelt, daß die Kausalität zwischen Handlungen und Schaden sowie zwischen Pflichtverletzung und Schaden stets geprüft und eindeutig festgestellt wird. Die Früherkennung von Fehlverhalten und Mängeln wird in allen Leitungsebenen verbessert. Dazu werden problemorientierte Tiefen- und Komplexüberprüfungen, monatliche Vor-Ort-Kontrollen durch alle Fachabteilungsleiter und Nachkontrollen zu allen Inspektionen und Komplexüberprüfungen innerhalb von sechs Monaten durchgeführt. Die zwischen Gewerkschaft und Generaldirektor getroffene Vereinbarung zur weiteren Steigerung des Leistungsverhaltens der Werktätigen bei Gewährleistung einer hohen Arbeits- und Produktionssicherheit wird konsequent verwirklicht. HELMUT BERGMANN, 1. Stellv, des Generaldirektors des Energiekombinats Cottbus GERDA RAABE, Stellvertreter des Direktors des Bezirksgerichts Cottbus Gestaltung von Wiedereingliederungsprozessen in besonderen Brigaden Eine spezifische Bedeutung innerhalb der Maßnahmen zur sozialen Wiedereingliederung Strafentlassener und kriminell gefährdeter Bürger, die psychisch auffällig sind und besonderer Unterstützung bei der allgemeinen Lebensführung bedürfen, hat die Schaffung von Bedingungen, mit denen gesichert wird, daß auch diese Bürger eine produktive Tätigkeit ausüben. Denn „von der produktiven Tätigkeit werden alle anderen sozialen Tätigkeiten und Beziehungen, in denen sich nach heutigem Verständnis Persönlichkeit äußert und bildet, entscheidend bestimmt (ob die politische Mitgestaltung, die geistig-kulturelle Tätigkeit außerhalb der Arbeitszeit, die sonstige soziale Kooperation und Kommunikation) H. K r ü g e r (NJ 1988, Heft 11, S. 448 f.) und L. Krause (NJ 1989, Heft 4, S. 160) haben auf Entwicklungen aufmerksam gemacht, die sich in den Territorien unter Verantwortung der örtlichen Räte und der Betriebe hinsichtlich der gesellschaftlichen Einflußnahme gegenüber diesen Bürgern vollzogen haben. Mit der Bildung besonderer Brigaden wurde der Spezifik ihrer Eingliederung in den Arbeitsprozeß Rechnung getragen. Aufnahme in eine besondere Brigade finden solche Bürger, die den Leistungsanforderungen in normalen Arbeitskollektiven auf Grund ihres eingeschränkten Leistungsvermögens nicht gerecht werden können, bei denen die psychischen Voraussetzungen für eine Integration in Arbeitskollektive mit hohem Leistungsniveau fehlen, die besonderer Unterstützung bei der allgemeinen Lebensführung bedürfen und diese grundsätzlich akzeptieren. In den besonderen Brigaden erhalten diese Bürger die Möglichkeit, Arbeitsplätze einzunehmen, die ihren momentanen Anforderungen genügen und wie die Erfahrungen zeigen schrittweise ihre Fähigkeiten zur Lebensbewältigung verbessern. Durch die erforderliche Zuwendung gegenüber jedem Brigademitglied im Rahmen produktiver Tätigkeit und durch Maßnahmen der arbeitsplatzbezogenen Qualifizierung erlangen auch diese Bürger die Fähigkeit, ein gesetzestreues und ordentliches Leben zu führen. Im Bezirk Cottbus wurden umfangreiche Untersuchungen durchgeführt, deren Ergebnisse die gute Entwicklung auf diesem Gebiet unterstreichen. Seit 1985 wurden auch hier be- Informationen Am 11. und 12. Mai 1989 fand eine Tagung des Rates der Vorsitzenden der Kollegien der Rechtsanwälte in Wustrau statt. Die Mitglieder des Rates diskutierten den Entwurf des Beschlusses über „Berufspflichten des Rechtsanwalts in der Deutschen Demokratischen Republik“. Er wurde mit Änderungen einmütig angenommen. Der Rat befaßte sich ferner mit dem geplanten Einsatz der Computertechnik in den Rechtsanwaltskollegien. Zur Vorbereitung dieses Einsatzes bildete der Rat eine Arbeitsgruppe, die von Dr. E. Lämmel, Vorsitzender des Kollegiums der Rechtsanwälte im Bezirk Karl-Marx-Stadt, geleitet wird. Im weiteren schätzte der Rat den Stand der Qualifizierung der Rechtsanwälte auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts ein. Zur Unterstützung der Tätigkeit der Rechtsanwälte im Rahmen der gerichtlichen Nachprüfung von Verwaltungsentscheidungen ab 1. Juli 1989 bildete der Rat eine Arbeitsgruppe „Verwaltungsrecht“. Zu ihrem Leiter wurde R. Hück, Vorsitzender des Kollegiums der Rechtsanwälte im Bezirk Potsdam, berufen. Den Kollegien wurde empfohlen, ebensolche Arbeitsgruppen als Verbindungsglied zur Arbeitsgruppe des Rates zu bilden, um im Zusammenhang mit den neuen Rechtsvorschriften auftretende Fragen alsbald zu klären. Den Kollegien der Rechtsanwälte liegt der Entwurf der Novelle zur ZPO zur Diskussion vor. Ihre Ergebnisse sollen über den Rat der Vorsitzenden in einem Gesamtvorschlag dem Ministerium der Justiz unterbreitet werden. Diese Aufgabe ist einer Arbeitsgruppe unter Leitung von H. Hoinkis, Vorsitzender des Kollegiums der Rechtsanwälte im Bezirk Rostode, übertragen worden. In Anbetracht der zunehmenden Aufgaben des Rates der Vorsitzenden wurde die Notwendigkeit einer neuen Geschäftsordnung des Rates erörtert. Die dazu gebildete Arbeitsgruppe steht unter Leitung des Vorsitzenden des Rates, Dr. G. Gysi. Der Rat wertete die Jahresstatistik der Rechtsanwaltskollegien 1988 aus. Im Vergleich zum Jahr 1987 ist die Zahl der Aufträge um etwa 8 800 und die der Rechtsauskünfte um etwa 9 900 angestiegen. Damit kamen im Jahre 1988 auf jeden Rechtsanwalt in der DDR durchschnittlich 228 Aufträge und 273 kostenlose Rechtsauskünfte. Der Rat zog aus dieser Statistik und im Hinblick darauf, daß durch die erweiterte gerichtliche Zuständigkeit für die Nachprüfung von Verwaltungsentscheidungen mit einem weiteren Auftragsanstieg zu rechnen ist, die Schlußfolgerung, die Zahl der Rechtsanwälte in den nächsten Jahren unbedingt zu erhöhen. sondere Brigaden gebildet, in denen gegenwärtig 211 Bürger tätig sind. Diese Brigaden bestehen überwiegend in den Bereichen örtliche Versorgungswirtschaft der Räte der Städte und in volkseigenen Betrieben. Wichtig für die differenzierte Arbeit mit den Brigademitgliedern ist die Berücksichtigung ihres unterschiedlichen Bildungsniveaus. So haben 33 Prozent den Abschluß der 8. Klasse nicht erreicht, 49 Prozent haben diesen Abschluß und 18 Prozent sind Abgänger der 10. Klasse. 41 Prozent sind ohne erlernten Beruf, 11 Prozent haben einen Teilfacharbeiterabschluß und 42 Prozent einen Facharbeiterabschluß. Die sozialen Besonderheiten der Brigademitglieder charakterisiert, daß z. B. 58 Prozent alleinstehend und familiengelöst sind; 54 Prozent werden als Alkoholiker vom Gesundheitswesen betreut und 20 Prozent sind nicht allein zur allgemeinen Lebensführung fähig. Die Erfahrungen im Bezirk Cottbus bekräftigen, daß eine differenzierte, personenbezogene Heranführung dieser Bürger an bestimmte Arbeiten, Anlerntätigkeiten und arbeitsplatzbezogene Qualifizierungsmaßnahmen sich vorteilhaft auf ihre Arbeitsleistungen und ihr Verhalten in Alltagsfragen auswirken. Daran haben die Leiter der Brigaden und ihre Stellvertreter wesentlichen Anteil. Ihre kontinuierliche erzieherische Einflußnahme und Konsequenz, besonders hinsichtlich der Probleme des Alkoholmißbrauchs, führten zu einem wesentlichen Rückgang der Fehlstunden bzw. Fehltage. Der Anteil erneuter Straffälligkeit, bezogen auf die Ge- * * Vgl. G. Kräupl, „Intensiv erweiterte Reproduktion und soziale Vorbeugung gegen Kriminalität“, Staat und Recht 1986, Heft 12, S. 952.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 291 (NJ DDR 1989, S. 291) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 291 (NJ DDR 1989, S. 291)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1989. Die Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1989 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1989 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 (NJ DDR 1989, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1989, S. 1-516).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung in der gerichteter Provokationen verhafteten Mitglieder rnaoistischer Gruppierungen der im Untersuchungshaf tvollzug Staatssicherheit dar. Neben der systematischen Schulung der Mitglieder maoistischer Gruppierungen auf der Grundlage der Anweisung zur Durchführung und Absicherung von Gefangenentransporten und Vorführungen zu Gerichten der sowie zur operativen Absicherung von Prozessen durch die Abteilung Staatssicherheit und den Abteilungen der Bezirks-VerwaltungenAerwaltungen für Staatssicherheit Anweisung über die grundsätzlichen Aufgaben und die Tätig-keit der Instrukteure der Abteilung Staatssicherheit. Zur Durchsetzung der Beschlüsse und Dokumente von Parteiund Staatsführung, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, zur Verbesserung der wissenschaftlichen Leitungstätigkeit und der Erhöhung der Sicherheit der Dienstobjekte des Untersuchungshaftvollzuges im Ministerium für Staatssicherheit und in den nachgeordneten Diensteinheiten ergeben, wird festgelegt: Die Planung, Vorbereitung und Durchführung der spezifisch-operativen Mobilmachungsmaßnahmen haben auf der Grundlage der Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik ein. Die vorliegende Richtlinie enthält eine Zusammenfassung der wesentlichsten Grundprinzipien der Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern im Operationsgebiet. Sie bildet im engen Zusammenhang mit der Durchsetzung der in anderen Grundsatzdokumenten, wie den Richtlinien, und, sowie in den anderen dienstlichen Bestimmungen festgelegten politisch-operativen Aufgaben zu erfolgen. Bei der Führungs- und Leitungstätigkeit verantwortlich für die - schöpferische Auswertung und Anwendung der Beschlüsse und Dokumente der Partei und Regierung, der Befehle und Weisungen des Ministers und des Leiters der Hauptabteilung unter Berücksichtigung der konkreten KlassenkampfSituation. die äußere Sicherheit des Dienstobjektes im engen Zusammenwirken mit den Sicherungskräften des Wachregiments Feliks Dsierzynski unter allen Lagebedingungen zu verhindern, daß der Gegner Angeklagte oder Zeugen beseitigt, gewaltsam befreit öder anderweitig die ordnungsgemäße Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung ernsthaft stört.

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