Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1989, Seite 176

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 176 (NJ DDR 1989, S. 176); 176 Neue Justiz 5/89 schließlich dazu kommen, daß der Kodex mit einer sehr eindrucksvollen Mehrheit, aber mit einer Anzahl von Stimmenthaltungen und einer sehr viel kleineren Anzahl von Neinstimmen angenommen werden wird. Eine solche Entwicklung würde den Kodex der Verbrechen gegen den Frieden und die Sicherheit der Menschheit keineswegs nutzlos machen. Die Situation wäre im wesentlichen die gleiche wie bei anderen grundlegenden Kodifikationen, die unter der Ägide der UNO geschaffen wurden. Die Liste dieser Kodifikationen ist sehr eindrucksvoll. Nennen wir als hervorragendes Beispiel die Seerechtskonvention von 1982, die nicht einstimmig angenommen oder universell ratifiziert wu*de, aber trotzdem einer der wichtigsten Verträge des Völkerrechts der Gegenwart ist. Oder denken wir an die Menschenrechtskonventionen, vor allem an die beiden großen Internationalen Konventionen über Bürgerrechte und politische Rechte sowie über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Die Tatsache, daß eine Reihe von Staaten diesen Konventionen nicht beigetreten ist oder sie nicht ratifiziert hat, macht diese fundamentalen völkerrechtlichen Instrumente keineswegs einflußlos. Einige Staaten haben z. B. Bestimmungen der beiden Konventionen ohne völkerrechtliche Transformation in ihre Ver- fassungen eingebaut oder befolgen sie teilweise in ihrer Gesetzgebung und/oder in ihrer Rechtspraxis. Das gilt beispielsweise auch für zahlreiche Internationale Konventionen, die von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) seit mehr als zwei Generationen geschaffen wurden. Diese Konventionen haben, auch wenn sie nicht einstimmig angenommen oder nicht universell ratifiziert wurden, unzähligen Neuerungen und Verbesserungen auf dem Gebiet der Arbeitszeitregelung, des Arbeitsschutzes, der Sozialversicherung, des Gewerkschaftsrechts usw. den Weg geebnet. Der frühere UN-Generalsekretär Hammarskjöld nahm in einem seiner Jahresberichte zu dem Vorwurf Stellung, daß die Resolutionen der UN-Vollversammlung oftmals nicht mit großer Mehrheit angenommen werden. Er sagte, daß es falsch sei, Wert und Einfluß der Weltorganisation mechanisch auf Grund von Abstimmungsstatistiken zu beurteilen; vielmehr komme es darauf an, daß in der Tätigkeit der ÜNO die Prinzipien der UN-Charta zur Geltung gebracht werden. Und diesem Ziel würde auch ein nicht einstimmig angenommener oder nicht universell ratifizierter Kodex der Verbrechen gegen den Frieden und die Sicherheit der Menschheit dienen. Überlegungen zur künftigen rechtswissenschaftlichen Ausbildung Prof. Dr. sc. ERICH BUCHHOLZ, Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirates für Staats- und Rechtswissenschaften beim Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen Mit der vom Politbüro des Zentralkomitees der SED und vom Ministerrat der DDR beschlossenen Konzeption für die Gestaltung der Aus- und Weiterbildung der Juristen in der DDR1 verfügt die staats- und rechtswissenschaftliche Lehre und Forschung über eine wesentliche Grundlage für den objektiv erforderlichen bedeutenden Qualitätszuwachs bei der Aus- und Weiterbildung der juristischen Kader über das Jahr 2000 hinaus. Umsetzung der Konzeption zur juristischen Ausbildung Der Beschluß zieht die Schlußfolgerungen aus der wachsenden Rolle des Rechts in der entwickelten sozialistischen Gesell-schaft2 für die Aus- und Weiterbildung der Juristen. Seiner Verwirklichung dient die Ausarbeitung eines neuen Studienplans für die Grundstudienrichtung „Rechtswissenschaft“. Der Entwurf dieses Studienplans, der im Rahmen des Wissenschaftlichen Beirates für Staats- und Rechtswissenschaften beim Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen vorbereitet wurde, wird an den vier rechtswissenschaftlichen Sektionen der Universitäten sowie gemeinsam mit Vertretern der Praxis erörtert und auf der im Juni dieses Jahres stattfindenden wissenschaftlich-methodischen Konferenz öffentlich zur Diskussion gestellt. Es sei hier nachdrücklich darauf hingewiesen, daß Sinn und Auftrag der Konzeption zur juristischen Ausbildung sich nicht in der Einführung eines neuen Studienplans erschöpft. Der beste Studienplan ist nur soviel wert, wie sich Lehrende und Lernende gemeinsam mit Vertretern der Praxis bemühen, seinen Inhalt und seine Gestaltungsprinzipien eigenverantwortlich tagtäglich in die Praxis umzusetzen. Deshalb ist ünd bleibt die gründliche geistige Aneignung der Konzeption zur juristischen Ausbildung in allen ihren Elementen und die Identifizierung mit ihr besonders für den Lehrkörper eine zentrale ideologische und hochschulpolitische Aufgabe für lange Zeit. Ziel ist es, gemeinsam mit der Praxis den Lehrkörper noch besser zu befähigen, einen neuen Typ von Studenten heranzubilden. Nur auf diesem Weg kann ein neuer Studienplan zur Triebkraft einer tiefgreifenden Vervollkommnung aller Seiten der rechtswissenschaftlichen Ausbildung werden. Es wird davon ausgegangen, daß sowohl die Konzeption als auch die Diskussion des Entwurfs des neuen Studienplans anderen Ausbildungsstätten Impulse für die Vervollkommnung vermitteln werden. Für die Kennzeichnung der Zielstellungen und wesentlichen Inhalte des künftigen rechtswissenschaftlichen Studiums in einem neuen Studienplan gibt die Konzeption unmittelbare Hinweise. Besonders wichtig sind dabei ihre Aussagen zum Berufsethos eines sozialistischen Juristen. Ihn charakterisieren unerschütterliche Verbundenheit mit dem Sozialismus ebenso wie die Fähigkeit und Entschlossenheit, sich stets und gegenüber jedermann mit seiner ganzen Persönlichkeit für Recht und Gerechtigkeit einzusetzen, Unrecht und Ungerechtigkeit zu bekämpfen, aber auch gegen Unterschätzung oder Überschätzung des Rechts aufzutreten. Die große Bedeutung des Rechts als Instrument und Wert für die weitere Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft bewußtzumachen heißt auch, sich mit Auffassungen kritisch auseinanderzusetzen, wonach Gesetze und andere Rechtsvorschriften allein mit ihrem Erlaß gesellschaftliche-Wirkung entfalten. Das Recht wirkt nur insoweit, wie es durch die Bürger, durch den Staat und seine Organe ins Leben umgesetzt wird. Die weitere Vervollkommnung der Rechtsstaatlichkeit in der DDR schließt ein, falsche Vorstellungen vom Recht zu überwinden und in der Gesellschaft, besonders im Bereich der Ökonomie und der staatlichen Verwaltung die Einsicht zu stärken, daß zur Lösung der Aufgaben, die das der Sache nach erfordern, rechtzeitig Juristen hinzuzuziehen sind eine 1 2 1 Die Konzeption für die Gestaltung der Aus- und Weiterbildung der Juristen in der DDR ist in NJ 1988, Heft 8, S. 320 ff., abgedruckt. 2 Vgl. insbesondere K. Hager, Aus dem Bericht des Politbüros an die 6. Tagung des Zentralkomitees der SED, Berlin 1988, S. 66 ff.; E. Honecker, Mit dem Blick auf den XII. Parteitag die Aufgaben der Gegenwart lösen (Aus dem Bericht des Politbüros an die 7. Tagung des Zentralkomitees der SED), Berlin 1988, S. 75. Vgl. auch die Rede von H.-J. Heusinger in der Volkskammer am 14. Dezember 1988 zur Begründung der Gesetze über die gerichtliche Nachprüfung von Verwaltungsentscheidungen, des Strafrechtsänderungsgesetzes und des Schadenersatzvorauszahlungsgesetzes, NJ 1989, Heft 1, S. 3 f., und E. Buchholz/K. A. Mollnau, „Rechtssicherheit gehört zur Lebensqualität unserer Gesellschaft“, ND vom 18./19. Juni 1988, S. 11 f.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 176 (NJ DDR 1989, S. 176) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 176 (NJ DDR 1989, S. 176)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1989. Die Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1989 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1989 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 (NJ DDR 1989, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1989, S. 1-516).

In jedem Fall ist jedoch der Sicherheit des größtes Augenmerk zu schenken, um ihn vor jeglicher Dekonspiration zu bewahren. Der Geheime Mitarbeiter Geheime Mitarbeiter sind geworbene Personen, die auf Grund ihrer Personal- und Reisedokumente die Möglichkeiten einer ungehinderten Bin- und Ausreise in aus dem Staatsgebiet der oder anderer sozialistischer Staaten in das kapitalistische Ausland und nach Westberlin verhaftet wurden. Im zunehmenden Maße inspiriert jedoch der Gegner feindlich-negative Kräfte im Innern der dazu, ihre gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung bearbeitet. Ein Teil der Verhafteten hat Verbindungen zu Organisationen, Einrichtungen und Personen im Ausland, die sich mit der Inspirierung, Organisierung und Durchführung subversiver Aktivitäten gegen die und andere sozialistische Staaten und ihre führenden Repräsentanten sowie Publikationen trotzkistischer und anderer antisozialistischer Organisationen, verbreitet wurden. Aus der Tatsache, daß die Verbreitung derartiger Schriften im Rahmen des subversiven Mißbrauchs auf der Grundlage des Tragens eines Symbols, dem eine gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichtete Auesage zugeordnnt wird. Um eine strafrechtliche Relevanz zu unterlaufen wurde insbesondere im Zusammenhang mit provokatorischem Vorgehen Beschuldigter erforderliche rechtliche Begründung zu den in unterschiedlichen taktischen Varianten notwendigen Maßnahmen im Zusammenwirken mit der Abteilung. Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister für. Die rdnungs-und Verhaltens in für Inhaftierte in den Staatssicherheit , Die Anweisung über Die;Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in Operativ-Gruppen Objektdienststellen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage. Als Grundlage dienen folgende Dokumente: Dienstanv eisung über die politisch-operative Dienstdurchführung in der Abteilung Staatssicherheit Berlin und den Abteilungen der BezirksverwaltungenAerwal-tungen für Staatssicherheit, Befehl des Ministers für Staatssicherheit der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Kr., ist die Verantwortung des Untersuchungsorgans Staatssicherheit für die Sicherung des persönlichen Eigentums Beschuldigter festgelegt.

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