Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1987, Seite 366

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 366 (NJ DDR 1987, S. 366); I 366 Neue Justiz 9/87 Jahres wurde der Bericht über die Vorbereitung der Justizorgane auf die Wahlen der Volksrichter entgegengenommen. Den Wahlen ging eine umfangreiche Vorbereitungsarbeit voraus. Das Volkskommissariat für Justiz erarbeitete ein präzises Programm für die Auswahl der Kandidaten für die Volksrichter. Die Arbeit war kompliziert, weil die Richter nicht die erforderliche berufliche Ausbildung hatten: Im Jahre 1937 hatten weniger als die Hälfte (48 Prozent) der Richter eine Hochschulbildung, und 30 Prozent der Richter und Mitarbeiter der Justiz besaßen überhaupt keine juristische Ausbildung. Die Justizorgane sahen daher ihre erstrangige Aufgabe darin, den Gerichten qualifizierte Kader zur Verfügung zu stellen. Die Änderung der Ordnung für die Wahlen der Volksrichter führte zu einer Umgestaltung der Organisation der Gerichte. Nidit zufällig wurde sie in ihrer Bedeutsamkeit mit einer Gerichtsreform verglichen. Das Volkskommissariat für Justiz überprüfte den Aufbau des Netzes der Volksgerichte unter dem Gesichtspunkt ihrer Rationalität. Die Volksgerichte sollten so organisiert sein, daß sie der Bevölkerung möglichst nahe sind. Der Volksrichter sollte mit seinen Wählern verbunden sein. Aber das war nur möglich, wenn der von ihm betreute Abschnitt nicht mehr als 20 000 Einwohner umfaßte. Ausgehend vom Prinzip der maximalen Annäherung des Volksgerichts an die Bevölkerung, der Unabhängigkeit der Richter und ihrer Unterordnung nur unter das x Gesetz, nahm das Volkskommissariat für Justiz im weiteren eine Dezentralisierung der Abschnitte der Volksgerichte vor. Das Prinzip des Aufbaus der Gerichtsabschnitte wurde in der Anweisung des Volkskommissars für Justiz der UdSSR vom-8. April 1937 festgelegt. Sie müssen so gebildet werden, heißt es dort, daß der Bevölkerung nicht nur die Wahl, sondern auch die Kontrolle und die Möglichkeit der Abberufung der Richter erleichtert wird. Die Bevölkerung muß ihren Richter kennen und seine Arbeit beobachten können. Es war vorgesehen, die Organisation der Gerichtsabschnitte zum 1. Mai 1938 abzuschließen. Im gleichen Zeitraum sollte die Auswahl der Kandidaten für das Richteramt abgeschlossen sein, und es sollten zwei- bis dreimonatige Lehrgänge für deren Ausbildung organisiert werden. - Die zweite Tagung des Obersten Sowjets der UdSSR im August 1938 behandelte die Organisation und Durchführung der Wahlen der Volksrichter und Volksbeisitzer als dringlichste und wichtigste politische Aufgabe des Volkskommissariats für Justiz der UdSSR. Für das Volkskommissariat für Justiz bedeutete dies eine gewaltige organisatorische Arbeit zur Schaffung der Anzahl von Volksgerichten, die für jeden Rayon erforderlich war; die Vorbereitung von Kandidaten für die Volksrichter und Volksbeisitzer; die Organisierung von Rechenschaftslegungen der Volksrichter vor den Wählern. Gleichzeitig erarbeitete das Volkskommissariat die Anordnung über die Wahlen der Volksrichter und Volksbeisitzer der RSFSR aus. Erstmals wurde der Entwurf einer solchen Anordnung im Jahre 1941 ausgearbeitet und dem Rat der Volkskommissare der UdSSR zur Erörterung übergeben; dieser billigte ihn am 12. Juni 1941 und empfahl ihn als Muster für die anderen Unionsrepubliken. Es war beabsichtigt, die Wahlen der Volksrichter im Winter 1941/42' durchzuführen, aber der Krieg verhinderte das. Erst im Mai 1948 konnte man sich erneut dem Entwurf der Anordnung über die Wahlen zuwenden. Die Diskussion des Entwurfs im Kollegium des Ministeriums der Justiz der !--’ UdSSR am 12. Mai 1948 rief viele Fragen hervor beispiels- weise, ob man die Wahlen der Volksgerichte analog zu den Wahlen der örtlichen Sowjets durchführen soll, ob dies Wahlen des Rayongerichts oder des Abschnittsgerichts sein sollen, ob es zweckmäßig sei, die Wahlen nach Wahlkreisen durchzu-' führen u. a. m. Als allgemeine Meinung stellte sich heraus, daß die Anordnung über die Wahlen der Volksgerichte nicht die Wahlordnung für die örtlichen Sowjets kopieren darf, daß man den Charakter der gerichtlichen Tätigkeit berücksichtigen muß. Die Ordnung für die Wahlen der Richter und Volksbeisitzer sollte einfacher sein. Als Volksrichter oder Volksbeisitzer sollte jeder Bürger der RSFSR gewählt werden können, aber es wurde vorgeschlagen, eine Altersgrenze festzulegen, um zu sichern, daß der Kandidat über Lebenserfahrung verfügt. Die erste Anordnung über die Wahlen der Volksgerichte der RSFSR wurde durch Erlaß des Präsidiums des Obersten Sowjets der RSFSR vom 25. Dezember 1948 bestätigt. Damit wurde die Bilanz einer langen, angespannten Arbeit der Justizorgane zur Verwirklichung des Verfassungsprinzips der demokratischen Organisation der Gerichte gezogen. Viele Jahre lang bildeten die Instruktionen über die Arbeit mit den Kadern der Volksgerichte, die das Volkskommissariat für Justiz der UdSSR am 25. Februar 1944 bestätigt hatte, das Grunddokument, von dem sich die Volkskommissariate für Justiz der Unionsrepubliken und ihre örtlichen Organe bei der Auswahl und Qualifizierung der Volksrichter leiten ließen. Die Instruktionen legten die Anforderungen fest, die an die Kandidaten für die Volksrichter gestellt wurden. Sie mußten eine juristische Ausbildung besitzen, über genügend Lebenserfahrung verfügen und von ihrer früheren Arbeitsstelle eine positive Beurteilung erhalten haben. Es genügte nicht, sich nur mit der Kaderakte des Richterkandidaten zu beschäftigen, der direkte, lebendige Umgang mit ihm war erforderlich. Die Volkskommissare für Justiz und die Leiter der Verwaltungen für Justiz mußten mit den zu empfehlenden Kandidaten an Ort und Stelle fahren, sie den Leitern der Rayonorganisationen vorstellen und sie mit den Arbeitsbedingungen vertraut machen. Nach der Wahl wurden die Richter, die keine Berufspraxis nachweisen konnten, zum Praktikum in die Volks- und Gebietsgerichte entsandt. Im Winter 1948/49 fanden die ersten allgemeinen Wahlen der Richter und Volksbeisitzer in direkter, geheimer Abstimmung statt. Danach folgten die Wahlen des Jahres 1951. In dem halben Jahr vor den Wahlen von 1951 wurden die Mitglieder des Kollegiums des Ministeriums der Justiz der UdSSR den Justizministerien der Unionsrepubliken zugeteilt; dort kontrollierten sie die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen der Volksrichter. Im Mai 1951 wurden die Mitglieder des Kollegiums und andere leitende Mitarbeiter des zentralen Apparats des Ministeriums in die Unionsrepubliken und großen Gebiete abgeordnet, damit sie bei der Vorbereitung zu den Wahlen praktische Hilfe leisten konnten. Auf den Sitzungen des Kollegiums wurden regelmäßig Berichte über den Verlauf dieser Arbeit entgegengenommen. Nach und nach erhöhten sich die Anforderungen, die an die Kandidaten für das Amt eines Volksrichters gestellt wurden. Natürlich war man bestrebt, die Gerichte mit Kadern auszustatten, die Hochschulbildung besitzen. Darin wurde nicht nur das Unterpfand für eine hohe Qualifikation der Richter, sondern auch für ein höheres politisch-ideologisches und kulturelles Niveau gesehen. Die Ergebnisse der Wahlen 1951 bewiesen, daß im Vergleich zu den vorangegangenen (1948) die Anzahl der Volksrichter mit Hochschulbildung sich um 6,2 Prozent und der mit mittlerer Bildung um i5,2 Prozent erhöht hatte. Die Zahl der Volksrichter, die keine juristische Bildung besaßen, verringerte sich von) 28,6 auf 9,3 Prozent. Die Ausbildung in juristischen Lehrgängen durchliefen 8,6 Prozent der Richter. Diese-Angaben zeugen vom Umfang jener Arbeit, die die Justizorgane bei der Ausbildung von Volksrichtern geleistet haben. Allein in den wenigen Nachkriegsjahren haben die Ju-stizorgane die Vorbereitung der Kader so organisiert, daß es möglich wurde, den Richterbestand der Volksgerichte zu verdoppeln. Das demokratische Prinzip der Bildung der Gerichte auf der Grundlage der Wählbarkeit wurde auch in der Verfassung der UdSSR von 1977 verankert. Die differenzierte Ordnung der Wahlen blieb erhalten: Die Volksrichter werden von den Bürgern des Rayons auf der Grundlage des allgemeinen, gleichen und direkten Wahlrechts in geheimer Abstimmung gewählt; die übergeordneten Gerichte werden durch die entsprechenden Sowjets der Volksdeputierten gewählt. Gegenwärtig stellt das Gesetz keinerlei Ansprüche an den Kandidaten für das Richteramt außer der Forderung, daß er ein bestimmtes Alter erreicht haben muß. In Übereinstimmung mit den Grundlagen ,der Gesetzgebung über den Ge-;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Die Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1987 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 (NJ DDR 1987, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1987, S. 1-516).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge Ziele und Grundsätze des Herauslösens Varianten des Herauslösens. Der Abschluß der Bearbeitung Operativer Vorgänge. Das Ziel des Abschlusses Operativer Vorgänge und die Abschlußarten. Die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung abzuschließender Operativer Vorgänge. Die Realisierung des Abschlusses Operativer Vorgänge und die Durchführung politisch-operativer Maßnahmen nach dem Vorgangsabschluß Politisch-operative und strafrechtliche Gründe für das Einstellen der Bearbeitung Operativer Vorgänge Ziele und Grundsätze des Herauslösens Varianten des Herauslösens. Der Abschluß der Bearbeitung Operativer Vorgänge. Das Ziel des Abschlusses Operativer Vorgänge und die Abschlußarten. Die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung abzuschließender Operativer Vorgänge. Die Realisierung des Abschlusses Operativer Vorgänge und die Durchführung politisch-operativer Maßnahmen nach dem Vorgangsabschluß Politisch-operative und strafrechtliche Gründe für das Einstellen der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die diesbezügliche Meldepflicht der Leiter der Diensteinheiten und die Verantwortlichkeit des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung zur Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft zu gewährleisten. Verhafteten kann in Abhängigkeit vom Stand des Verfahrens, von der Zustimmung der verfahrensdurchführenden Organe und der Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in der Untersuchungs-haftanstalt ist es erforderlich, unverzüglich eine zweckgerichtete, enge Zusammenarbeit mit der Abteilung auf Leiterebene zu organisieren. müssen die beim Vollzug der Untersuchungshaft in der Abteilung der BezirksVerwaltung für Staatssicherheit Berlin eindeutig erkennen, daß feindlich-negative Kräfte versuchen ihre Aktivitäten zur otörunn er Dichemoit.

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