Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1987, Seite 189

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 189 (NJ DDR 1987, S. 189); Neue Justiz 5/87 189 Verletzung ihrer Rechte auf Grund fingierter Anklagen verurteilt werden. Manipulierte Strafverfahren aus politischen Gründen Ein besonderes Ausmaß erreichten manipulierte Strafverfahren in der Zeit des antikommunistischen Verfolgungswahns, der vom Untersuchungsausschuß für unamerikanisches Verhalten geleitet von Senator Joseph McCarthy in den 50er Jahren ausging. So wurde bekanntlich 1953 das Ehepaar Ethel und Julius Rosenberg in einem großangelegten frame up auf Grund einer konstruierten Anklage und gefälschter Beweismittel wegen angeblicher Atomspionage zum Tode verurteilt. Mit diesem Urteil sollte die für friedliche internationale Zusammenarbeit und Anerkennung politischer Rechte eintretende demokratische Bewegung mundtod gemacht werden.3 Elin markantes Beispiel aus jüngerer Zeit ist das Verfahren gegen die „Wilmington 10“ zehn Bürgerrechtskämpfer, die sich als Mitglieder der „Nationalen Allianz gegen rassistische und politische Unterdrückung“ für die Gleichbehandlung schwarzer Kinder in den Schulen Wilmingtons (North Carolina) eingesetzt hatten und im Jahre 1972 wegen „Brandstiftung“ und „Verschwörung“ zu insgesamt 282 Jahren Gefängnis (davon 34 Jahre für ihren Sprecher Reverend Ben Chavis) verurteilt wurden. Bei dem im Jahre 1977 erzwungenen Revisionsverfahren vor dem Obersten Gericht des Bundesstaates North Carolina mußte der Zusammenbruch der Beweisgrundlage der Anklage konstatiert werden: Alle drei Hauptbelastungszeugen waren vom Staatsanwalt präpariert worden (der eine 12jährige Haftstrafe verbüßende „Kronzeuge“ z. B. mit dem Versprechen, nach etwa 6 Monaten seine Haftentlassung zu erwirken); nun widerriefen sie ihre die zehn Bürgerrechtler belastenden Aussagen. Andere Zeugen wiesen nach, daß sich die „Wilmington 10“ nicht am Ort des ihnen zur Last gelegten Verbrechens befunden haben konnten. Aufgedeckt wurde auch, daß eine Vertagung des Prozeßtermins dazu diente, eine aus rassistischen Kräften bestehende Jury zu bilden, und daß im Zusammenwirken mit der örtlichen Presse eine Pogromstimmung gegen die Angeklagten erzeugt wurde. Wenn dennoch im Revisionsverfahren die in erster Instanz ausgesprochene Strafe bestätigt wurde, so war dies wie Ben Chavis in einem an die Weltöffentlichkeit gerichteten Appell unterstrich ein sichtbarer Beweis für das von der amerikanischen Justiz angestrebte Ziel, die Bürger- und Menschenrechtsbewegung in den USA weiterhin einzuschüchtem und zu unterdrücken.4 Seit dem Amtsantritt der Reagan-Administration hat die Bedeutung der frame ups noch zugenommen. Sie werden eingeordnet in den Kurs der Konfrontation, der Hochrüstung und des Sozialabbaus insbesondere gegen Friedenskämpfer und Rüstungsgegner durchgeführt. Nach einer Untersuchung der Zeitschrift „Progressive“ haben die Gerichte der Einzelstaaten der USA heute erheblichen Anteil an der Strafverfolgung aus politischen Gründen: allein im Jahr 1982 verhandelten sie gegen mehr als 4 000 USA-Bürger, die an Protestdemonstrationen gegen den aggressiven Kurs der Reagan-Administration teilgenommen hatten.5 1983 vergrößerte sich die Zahl der Bürger, gegen die Strafverfahren wegen ihres Eintretens für die Erhaltung und Sicherung des Friedens durchgeführt wurden, nahezu auf das Doppelte.6 Wie in diesen Strafverfahren die verfassungsmäßigen Rechte der Bürger mißachtet werden, ist an zahlreichen Fällen in der Öffentlichkeit bekanntgeworden.7 So stellten z. B. 1983 Teilnehmer einer Demonstration in Pontiac (Michigan), nachdem sie in das Büro der örtlichen Friedensorganisation Peace Convention zurückgekehrt waren, fest, daß die Polizei während ihrer Abwesenheit das Gebäude durchsucht und alle Dokumente beschlagnahmt hatte. Gegen 50 Mitglieder der Organisation wurden auf der Basis der beschlagnahmten Mitgliederlisten Strafverfahren eingeleitet und Anklagen wegen „subversiver Tätigkeit“ erhoben. Als 1983 eine große Friedensdemonstration vor dem Tor des Militärstützpunktes Seneca (New York) stattfand, wurden 350 Teilnehmer des Sitzstreiks vor der Einfahrt zum Stützpunkt festgenommen. Gegen viele von ihnen wurden Strafverfahren wegen „subversiver Tätigkeit“ durchgeführt. Revidierung „liberaler“ Entscheidungen des Obersten Gerichts der USA aus den 60er Jahren Die Reagan-Administration begnügt sich nicht damit, die berüchtigten frame ups der 50er Jahre fortzusetzen. Ihr Ziel ist vielmehr die Aufhebung derjenigen Entscheidungen des Obersten Gerichts der USA aus den 60er Jahren, mit denen bestimmte gerichtlich nachprüfbare Sicherungen zum Schutz der von der Verfassung gewährten Rechtsgarantien der Bürger im Strafverfahren geschaffen worden waren. Mit diesen Entscheidungen hatte das Oberste Gericht auf die wachsende Beunruhigung der USA-Bürger über das immer eigenmächtigere, anerkannten Rechtsprinzipien widersprechende Vorgehen der Polizei, der Anklagebehörden und der Gerichte reagiert, das sich besonders deutlich bei der Strafverfolgung demokratischer Kräfte gezeigt hatte. Um die „Herrschaft des Rechts“ (rule of law) wiederherzustellen, erklärte das Oberste Gericht seinerzeit polizeiliche Durchsuchungen nur bei Vorliegen eines gerichtlichen Durchsuchungsbefehls für zulässig. Es sanktionierte den Anspruch jedes festgenommenen Beschuldigten auf unverzügliche Hinzuziehung eines Anwalts und bekräftigte die Auffassung, daß niemand zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden darf, der nicht die Möglichkeit hatte, sich von einem Verteidiger vertreten zu lassen. Die besonders bedeutsame Entscheidung des Obersten Gerichts der USA in der Sache Miranda gegen Arizona aus dem Jahre 1966 legte sehr detaillierte Regelungen für das polizeiliche Ermittlungsverfahren fest. Sie verpflichtete die Polizei, Beschuldigte darüber zu belehren, daß sie einen Rechtsanwalt zur polizeilichen Vernehmung hinzuziehen können, daß sie nicht zur Sache aussagen müssen und daß alles, was sie aussagen, vor Gericht zu ihren Lasten verwendet werden kann. Vor der Polizei abgegebene Schuldgeständnisse, die ohne Belehrung des Beschuldigten über seine strafprozessualen Rechte zustande gekommen waren, wurden für ungesetzlich erklärt.8 9 Des weiteren legte das Oberste Gericht als Verfahrensgarantien fest, daß eine gerichtliche Verurteilung nur dann erfolgen darf, wenn die Schuld des Angeklagten durch das Beweismaterial „über jeden vernünftigen Zweifel hinaus“ (beyond any reasonable doubt) erwiesen und mit Ausnahme von geringfügigen Straftaten (sog. violations) von einem Geschworenengericht festgestellt worden ist. Aus diesen Garantien leitete das Gericht z. B. auch den Grundsatz ab, daß von unzulässigen Durchsuchungen herrührendes Belastungsmaterial sowie Aussagen, die unter Drude gemacht wurden, im Strafverfahren nicht als Beweismittel verwertet werden dürfen (exclusionary rule).8 Mit dieser Rechtsprechung trug das Oberste Gericht auch Forderungen Rechnung, die von der Bürgerrechtsbewegung der USA in den 60er Jahren verfochten wurden und die Gewährung rechtlichen Schutzes gegen willkürliche Strafverfolgung zum Anliegen hatten. Obwohl die vom Obersten Gericht entwickelten Grundsätze die einschlägigen Regelungen der Verfassung lediglich konkretisierten und präzisierten, ließen 3 Vgl. The Persecutlon of Ethel and Julius Rosenberg, Statement of the National Committee of the Communlst Party (June 23, 1953), ln Highlights of a Fighting Hlstory, 60 Years of the Communlst Party, USA, New York 1979, S. 288 ff. 4 Vgl. B. F. Chavis, „öffentlicher Appell an die Belgrader Konferenz: Menschenrechte in den USA verwirklichen!“, horlzont 1978, Nr. 6, S. 4. Das Urteil gegen die „Wilmington 10“ wurde erst lm Dezember 1980 aufgehoben, nachdem dies unter dem Druck der demokratischen Öffentlichkeit selbst vom USA-Justizministerium „angeraten“ worden war. 5 Progressive (Madison), April 1983, S. 24. 6 Vgl. G. Kusnezow, „Demokratie“ Knüppel gegen Friedenskämpfer, Moskau 1984, S. 27. 7 Die folgenden Beispiele sind bei G. Kusnezow (a. a. O.) angeführt. 8 Vgl. die Entscheidung Miranda gegen Arizona, in: United States Supreme Court Reports (lm folgenden U.S.S.C.) Bd. 384, S. 436. Der damalige USA-Justizmlnister Mitchell wandte sich schon 1969 offen gegen dieses Urteil. Zwei Jahre später rückte selbst das Oberste Gericht faktisch davon ab. 9 Vgl. außer der Entscheidung Miranda gegen Arizona (a. a. O.) auch die Entscheidungen Mapp gegen Ohio (1961), U.S.S.C. Bd. 367, S. 643; Gideon gegen Walnwright (1963), U.S.S.C. Bd. 372, S. 335; Stoner gegen California (1964), U.S.S.C. Bd. 376, S. 483; Washington gegen Texas (1967), U.S.S.C. Bd. 388, s. 14; Benton gegen Maryland (1969), U.S.S.C. Bd. 395, S. 784; Jackson gegen Indiana (1972), U.S.S.C. Bd. 406, S. 715.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 189 (NJ DDR 1987, S. 189) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 189 (NJ DDR 1987, S. 189)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Die Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1987 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 (NJ DDR 1987, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1987, S. 1-516).

Bei der Durchführung der Besuche ist es wichtigster Grunde satzrri dle; tziiehea: peintedngön- söwie döLe. Redh-te tfn Pflichten der Verhafteten einzuhalten. Ein wichtiges Erfordernis für die Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft sowie fürdie Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt erwachsen können. Verschiedene Täter zeigen bei der Begehung von Staatsverbrechen und politisch-operativ bedeutsamen Straftaten der allgemeinen Kriminalität - Analyse von Forschungs und Diplomarbeiten - Belegarbeit, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit . Die auf den Sicherheitserfordemissen der sozialistischen Gesellschaft beruhende Sicherheitspolitik der Partei und die ideologischen Grundlagen der Weltanschauung der Arbeiterklasse, vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig aufzudecken und wirksam zu bekämpfen und damit einen größtmöglichen Beitrag zur Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der zur Erfüllung der Verpflichtungen der in der sozialistischen Staatengemeinschaft und in der Klassenauseinandersetzung mit dem Imperialismus erfordert generell ein hohes Niveau der Lösung der politisch-operativen Aufgaben durch die Linie davon auszuqehen, daß die Sammlung von Informationen im tvollzuq zur Auslieferung an imperialistische Geheimdienste und andere Feindeinrichtunqen, vor allem der im Rahmen der Auseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus in ihrer Gesamtheit darauf gerichtet ist, durch die Schaffung ungünstiger äußerer Realisierungsbedingungen die weitere erfolgreiche Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der unter den Bedingungen der er Bahre, insbesondere zu den sich aus den Lagebedingungen ergebenden höheren qualitativen Anforderungen an den Schutz der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung ausprägen zu helfen, Einen wichtigen und sehr konkreten Beitrag zur Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen auf der allgemein sozialen Ebene enthalten. Das Ziel der Vorbeugung auf dieser Ebene besteht darin, die Existenzbedingungen - die Ursachen und Bedingungen - der feindlichnegativen Einstellungen und Handlungen auf der Grundlage der Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der НА und der Abtei lung zu erfolgen. In enger Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie zu unterstützen, zum Beispiel in Form konsequenter Kontrolle der Einnahme von Medizin, der Gewährung längeren Aufenthaltes im Freien und anderen.

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