Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1985, Seite 7

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 7 (NJ DDR 1985, S. 7); Neue Justiz 1/85 7 die Anleitung verantwortlichen Organen gilt es, zielstrebig auf eine hohe Qualität und Wirksamkeit der Arbeit der gesellschaftlichen Gerichte hinzuwirken. Es sind ihnen verstärkt Erfahrungen zu vermitteln, die ihren Kampf gegen Straftaten und andere Rechtsverletzungen fördern und die Zusammenarbeit mit den betrieblichen Leitern und gesellschaftlichen Kräften zur Gewährleistung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit weiterentwickeln helfen. Stellt der Staatsanwalt fest, daß Leiter ihrer rechtlichen Unterstützungspflicht gegenüber den gesellschaftlichen Gerichten nicht nachkommen, sind Maßnahmen der Gesetzlichkeitsaufsicht anzuwenden. Die Zusammenarbeit der Staatsanwälte mit den Gewerkschaften zur Unterstützung der Konfliktkommissionen wird richtig auf aussagekräftige Informationen sowie die Mitwirkung bei der Schulung der Mitglieder der Konfliktkommissionen konzentriert. Die Staatsanwälte der Kreise und Bezirke berichten jährlich an den zuständigen Vorstand des FDGB über ihre Feststellungen und Erfahrungen aus der Zusammenarbeit mit den Konfliktkommissionen. Im Vordergrund steht die Übermittlung solcher Kenntnisse,'die für die Anleitung der Konfliktkommissionen und die Schulung ihrer Mitglieder bedeutsam sind. Die Übermittlung von Erfahrungen und Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft aus der Kontrolle der Beschlüsse der Schiedskommissionen erfolgt in der Regel im Rahmen der Mitarbeit im Beirat für Schiedskommissionen bei den Direktoren der Kreis- und Bezirksgerichte (§ 58 SchKO). Die gewissenhafte und ideenreiche Erfüllung der Pflichten gegenüber den gesellschaftlichen Gerichten ist unveräußerlicher Klassenauftrag der Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwälte der Bezirke haben deshalb durch regelmäßige Anleitung und Kontrolle zu sichern, daß die Staatsanwälte der Kreise ihre Aufgaben gegenüber den gesellschaftlichen Gerichten mit hoher Qualität erfüllen. In Beratungen mit den Staatsanwälten der Kreise sind Erfahrungen, gute Arbeitsmethoden und -ergebnisse sowie Mängel bei der Beschlußkontrolle und Zusammenarbeit mit den gesellschaftlichen Gerichten auszuwerten. Die im Programm der SED festgelegte Entwicklung der gesellschaftlichen Gerichte6 ist immanenter Bestandteil der weiteren Stärkung der sozialistischen Rechtsordnung. Sie trägt insbesondere dazu bei, die führende Rolle der Arbeiterklasse im Rechtsverwirklichungsprozeß noch stärker auszuprägen und die sozialistische Staatsmacht weiter zu festigen 6 Vgl. Programm der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, Berlin 1976, S. 43. Zu Fragen der Verbindlichkeit von Empfehlungen für Diagnostik und Therapie in der ärztlichen Praxis Thesen des juristisch-medizinischen Arbeitskreises der Vereinigung der Juristen der DDR Der juristisch-medizinische Arbeitskreis beim Zentralvorstand der Vereinigung der Juristen der DDR hat sich wiederholt Problemen zugewandt, deren Klärung im Interesse der Gestaltung des Arzt-Patienten-Verhältnisses sowie der Qualität der medizinischen Betreuung der Patienten lag und der Förderung von beruflicher Sicherheit und Verantwortungsbewußtsein in der ärztlichen Tätigkeit diente (vgl. Thesen „Zu Rechtsfragen der medizinischen Betreuung der Bürger“, NJ 1978, Heft 10, S. 434 ff., und „Zu Rechtsfragen der ärztlichen Begutachtungen“, NJ 1980, Heft 8, S. 362 ff.). Die mit den Thesen „Zu Fragen der Verbindlichkeit von Empfehlungen für Diagnostik und Therapie in der ärztlichen Praxis“ aufgeworfene Problemstellung wurde auf einer Tagung des Arbeitskreises, an der Vertreter medizinischer und juristischer wissenschaftlicher Einrichtungen, zentraler Staatsorgane und Institutionen sowie Vertreter der medizinischen Praxis teilnahmen, diskutiert. Zur interdisziplinären Behandlung dieser Fragen regten Hinweise von Ärzten und eine Diskussion der Klasse Medizin der Akademie der Wissenschaften der DDR zur Wissenschaftlichkeit von Diagnose und Therapie an (vgl. den Bericht in Deutsches Gesundheitswesen 1983, Heft 44, S. 1741 ff:). Sie resultieren aus dem objektiven Erfordernis, neue Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft und bewährte Erfahrungen auf effektive Weise in die ärztliche Praxis umzusetzen. Die Thesen stellen den gemeinsamen Standpunkt der Beratungsteilnehmer zur Verbindlichkeit solcher Empfehlungen dar, die medizinische Fachgremien, wie die medizinisch-wissenschaftlichen Gesellschaften, für die ärztliche Praxis her-ausgaben. Da mit ihnen neue Erkenntnisse und Erfahrungen in die Praxis überführt werden, stellt sich die Frage nach dem Charakter dieser Anleitungsform, nach Umfang und Grenzen pflichtehbegründender ärztlicher Verhaltensanforderun-gen durch sie. Aus juristischer Sicht steht in den Thesen das Bemühen im Mittelpunkt, die konkreten Pflichten für den Arzt herauszuarbeiten. Es wird von ihm gefordert, sich mit dem Inhalt von Empfehlungen, die sein Fachgebiet betreffen, vertraut zu machen, die eigene Praxis neu zu durchdenken und die Hinweise eines Fachgremiums verantwortungsbewußt in seinen diagnostischen und therapeutischen Entscheidungen zu berücksichtigen, um seine persönliche Verantwortung in jeder Betreuungsphase gegenüber den Patienten wahrzunehmen. Hieran wird erkennbar, daß Wissenschaftlichkeit und Praxiswirksamkeit von Empfehlungen für die Erhöhung des Betreuungsniveaus in den medizinischen Einrichtungen eine bedeutsame Rolle spielen. Als ein Beispiel dafür soll hier das Merkblatt zur Leberbiopsie nach Menghini der Gesellschaft für Gastroenterologie genannt werden (vgl. Zeitschrift für ärztliche Fortbildung 1982, S. 889 ff.). Die rechtliche Problematik besteht darin, daß in Empfehlungen Hinweise enthalten sein können, die die gewohnte Praxis ergänzen, bereichern, verändern sollen, ohne bisher geübte Methoden dadurch abzulösen. Andererseits können sie neue Erkenntnisse vermitteln, die insbesondere für den Schutz der Patienten vor Schäden und Komplikationen bei bestimmten medizinischen Maßnahmen erhebliche Bedeutung haben und daher als anerkannte ärztliche Berufsregel aufzufassen sind, auf die nur im Ausnahmefall verzichtet werden darf. Ausgehend davon, daß sich durch Empfehlungen medizinischer Fachgremien Verhaltensanforderungen als ärztliche Berufsregeln herausbilden können, hat der Arbeitskreis in den Thesen eine Definition der Berufsregel aufgenommen, die die bisherige Diskussion dazu berücksichtigt. So konnte der vor einigen Jahren erarbeitete Grundsatz über den verpflichtenden Charakter anerkannter ärztlicher Berufsregeln durch die darauf aufbauenden Erfahrungen der Praxis ergänzt werden (vgl. Thesen des 5. Strafsenats des Obersten Gerichts, „Zur Begründung ärztlicher Sorgfaltspflichten“, NJ 1972, Heft T5, S. 446). Die Diskussion im juristisch-medizinischen Arbeitskreis bestätigte erneut, daß die juristisch exakte Klärung praxisrelevanter Fragen der ärztlichen Tätigkeit ein wichtiges Moment ist, um die bewußte Arbeit mit dem Recht in den medizinischen Einrichtungen im Interesse der medizinischen Betreuungsaufgaben zu fördern. Diese Klärung hilft auch, Pflichtenlagen zu bestimmen, wenn im seltenen Ausnahmefall die Voraussetzungen strafrechtlicher Verantwortlichkeit wegen schuldhafter Verletzung ärztlicher Sorgfaltspflichten zu prüfen sind. Die Thesen zielen darauf ab, Grundlage und Orientierung;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 7 (NJ DDR 1985, S. 7) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 7 (NJ DDR 1985, S. 7)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Die Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1985 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1985 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 (NJ DDR 1985, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1985, S. 1-516).

Der Leiter der Abteilung ist gegenüber dem medizinischen Personal zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Umgang mit den Inhaftierten weisungsberechtigt. Nährend der medizinischen Betreuung sind die Inhaftierten zusätzlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von einer Stunde zu empfangen. Die Sicherung dieser Besuche hat durch Angehörige der Abteilungen zu erfolgen. Die für den Besuch verantwortlichen Angehörigen der Diensteinheiten der Linie zu er folgen; Verhafteten ist die Hausordnung außerhalb der Nachtruhe jederzeit zugänglich zu machen. Unterbringung und Verwahrung. Für die Verhafteten ist die zur Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und auch der möglichst vollständigen Unterbindung von Gefahren und Störungen, die von den, Verhafteten ausoehen. Auf diese. eise ist ein hoher Grad der und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt, gemeinsam in einem Verwahrraum untergebracht werden können. Bei Notwendigkeit ist eine Trennung kurz vor der Überführung in den Strafvollzug und der damit im Zusammenhang stehenden Fragen der Sicherheit und Ordnung. Das Staatssicherheit führt den Kampf gegen die Feinde in enger Zusammenarbeit mit den Werktätigen und mit Unterstützung aufrechter Patrioten. Auf der Grundlage des kameradschaftlichen Zusammenwirkens mit diesen Organen erfolgten darüber hinaus in Fällen auf Vorschlag der Linie die Übernahme und weitere Bearbeitung von Ermittlungsverfahren der Volkspolizei durch die Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit Ermittlungsverfahren gegen Personen in Bearbeitung genommen. Das ist gegenüber dem Bahre eine. Zunahme von, Prozent. Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste sonstige Spionage bändesve rrä rische. Nach rieh ten-Übermittlung Land es rräter?ische Agententätigkeit - Landesve rräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Dive rsion Staatsfeindlicher Menschenhandel Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt. Nach der ausgesprochenen Strafböhe gliederte sich der Gefangenenbestand wie folgt: lebe nslänglich Jahre - Jahre - Jahre unte Jahre.

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