Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1985, Seite 504

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 504 (NJ DDR 1985, S. 504); 504 Neue Justiz 12/85 Beschlüsse des Kooperationsrates mit empfehlender Wirkung begründen für die LPGs und VEGs eine Rechtspflicht, sie sachgemäß zu prüfen und in den zuständigen Leitungsorganen die Entscheidungen entsprechend den konkreten betrieblichen Bedingungen herbeizuführen. Die Planung und weitere Tätigkeitsgebiete Die wirtschaftsleitende Funktion des Kooperationsrates spiegelt sich besonders in seiner Aufgabe wider, ausgehend von den staatlichen Plankennziffern und der langfristigen Entwicklungskonzeption der Kooperation, den Plan der Kooperation der LPGs und VEGs als entscheidendes Leitungsdokument für das Zusammenwirken im einheitlichen Reproduktionsprozeß der Pflanzen- und Tierproduktion zu erarbeiten. Auf der Grundlage der staatlichen Kennziffern legt der Kooperationsrat die Aufgaben für die Partnerbetriebe fest, die danach ihrerseits die betrieblichen Pläne aufstellen. Die LPGs und die anderen Betriebe verteidigen ihre betrieblichen Pläne im Kooperationsrat, der seinerseits den Plan der Kooperation, der mit den betrieblichen Plänen inhaltlich eine Einheit bildet, vor dem Rat des Kreises verteidigt. Es entspricht der juristischen Selbständigkeit und ökonomischen Eigenverantwortung der LPGs, daß der Rat des Kreises sowohl den Plan der Kooperation als auch die Pläne der LPGs bestätigt (§47 Abs. 3 GöV; Ziff. 35 Abs. 2 LPG-MSt; Ziff. 9 Abs. 2 LPG-MBO). Nach der Regelung der MKV sind weitere wichtige Tätigkeitsgebiete des Kooperationsrates (jeweils auf der Grundlage entsprechender Beschlüsse der Partnerbetriebe): die Bildung und Verwendung gemeinsamer materieller und finanzieller Fonds (Investitionsfonds, Reservefonds, Fonds für Leistungsstimulierung), wobei die Höhe der Zuführungen und die Verwendung in den Betriebsplänen bzw. im Plan der Kooperation enthalten sind; die Erarbeitung der Liefer- und Leistungsbedingungen für Futter und organischen Dünger; die Grundsätze der gegenseitigen Hilfe mit Arbeitskräften sowie mit Maschinen und anderen Grundmitteln; die Erarbeitung der Prinzipien für die Abrechnung der ökonomischen Beziehungen; die Beschlußfassung über Vereinbarungspreise; . die Abstimmung von Maßnahmen in den Partnerbetrieben im Hinblick auf Vergütung, persönliche Hauswirtschaft, Unterstützung beim Eigenheimbau, Rentnerbetreuung u. a. In den Kooperationsvereinbarungen wird dem Kooperationsrat häufig die Befugnis übertragen, bei Rechtsstreitigkeiten aus Wirtschaftsverträgen zwischen den Kooperationspartnern (z. B. wegen nicht qualitätsgerechter Lieferung von Futter) zu entscheiden. Ein solches Vorgehen entspricht dem Erfordernis, Streitigkeiten eigenverantwortlich zu klären, ohne daß dadurch die grundsätzliche Zuständigkeit des Staatlichen Vertragsgerichts (§ 22 VG) als aufgehoben angesehen werden kann. Ein besonders wichtiges Tätigkeitsgebiet des Kooperationsrates ist die Förderung der Zusammenarbeit der Partnerbetriebe mit den örtlichen Volksvertretungen und ihren Organen sowie mit den gesellschaftlichen Kräften im Territorium.? So nimmt er z. B. auf den Abschluß von Kommunalverträgen der LPGs und VEGs mit den Räten der Gemeinden Einfluß (§§ 4, 61, 63, 70 GöV). Aufgaben und Befugnisse des Vorsitzenden des Kooperationsrates * 1 2 Die MKV regelt in Verallgemeinerung der Erfahrungen der Praxis komplex die Befugnisse und Aufgaben des Vorsitzenden des Kooperationsrates (Abschn. IV). Sie orientiert darauf, zum Vorsitzenden des Kooperationsrates den politisch und fachlich erfahrensten Vorsitzenden einer LPG bzw. Direktor eines VEG mit den stabilsten Produktionsgrundlagen zu wählen. Vom Vorsitzenden des Kooperationsrates hängt wesentlich ab, wie effektiv auf der Grundlage der Kooperationsverein-barung, der Arbeitsordnung und des Arbeitsplanes die Arbeit des Kooperationsrates organisiert wird. Die MKV orientiert insbesondere auf folgende Schwerpunkte für die Tätigkeit des Vorsitzenden: 1. Er organisiert in Zusammenarbeit mit den Vorsitzenden der LPGs und den Direktoren der VEGs die zielgerichtete und planmäßige Arbeit des Kooperationsrates. Er überträgt den Kommissionen und Arbeitsgruppen sowie einzelnen Mitgliedern des Kooperationsrates Aufgaben. 2. Er führt zur Erfüllung seiner Aufgaben, insbesondere zur Leitung der Plandurchführung, regelmäßig Leiterberatungen mit den Vorsitzenden der LPGs und Leitern der anderen Partnerbetriebe durch. Bei anderen gelesen Gängelung der Bürger durch Gesetzgebung In der „Zeitschrift für Rechtspolitik“ (Frankfurt a. MJ München) 1985, Heft 5, S. 139 ff., beschäftigt sich Prof. Dr. Josef I s ens e e (Bonn) unter der Überschrift „Mehr Recht durch weniger Gesetze?“ mit dem bekannten Problem der „Gesetzesflut“ in der BRD (vgl. auch NJ 1983, Heft 7, S. 275; NJ 1982, Heft 6, S. 247; NJ 1979, Heft 11, S. 495). Er stellt u. a. fest, daß der Staat „dazu neigt, die Bürger immer perfektionistischer zu betreuen, zu bep lauen, zu belehren und zu begängeln“, und meint: „Die fürsorgliche Vielregiererei ist der wohl fruchtbarste Impuls der Gesetzgebung.“ Wörtlich heißt es hierzu: Die Normquellen sprudeln auf allen Ebenen der Staatlichkeit. Beginnend bei den Europäischen Gemeinschaften, die einzelne Käsearten für ebenso richtlinienbedürftig halten wie die Stundenzahl der Ausbildung von Hebammen, endend bei der Gemeinde, die in ihrer Friedhofssatzung mit liebevoller, gerade altmeisterlicher Detailgenauigkeit das Material, die Größe, die Form und die Politur der Grabmäler regelt, um sicherzustellen, daß sich nicht etwa nach dem Tode noch Ungleichheit regt, individueller, also schlechter Geschmack äußert oder gar soziale Asymmetrie sichtbar wird ,. Der nordrhein-westfälische Friseur wird durch eine Verordnung über die Hygiene bei der Ausübung des Friseurhand Werks obrigkeitlich belehrt, daß Kunden nur mit gereinigten Händen behandelt werden dürfen, daß Rauchen während der Behandlung eines Kunden unzulässig ist, die Friseurgeräte nach jeder Benutzung wenigstens mechanisch, mindestens einmal am Tage aber gründlidi zu reinigen sind und was „gründliche Reinigung“ im einzelnen bedeutet, daß die Kopfstütze des Arbeitsstuhls mit reinem, unbedrucktem, für jeden Kunden zu erneuernden Papier zu belegen ist, die beim Rasieren vorgesteckte Serviette nicht schon einmal benutzt worden sein darf und daß der Hals des Kunden gegen die' Berührung mit schon bei anderen Kunden verwendeten Tüchern und Mänteln durch Papier- oder Wattestreifen zu schützen ist. Der Bauwillige in Nordrhein-Westfalen, der meint, kraft des Eigentumsgrundrechts Baufreiheit zu haben, stößt auf eine Barriere aus 38 Bundesgesetzen, 42 Bundesverordnungen, 6 Bundesrichtlinien, 17 Landesgesetzen, 42 Verordnungen, 16 Richtlinien und 128 Erlassen des Landes: so die Auskunft der Landesregierung im Jahre 1978. 3. Er ist berechtigt, zur Lösung von Schwerpunktaufgaben zeitweilige Aktivs oder Arbeitsgruppen zu bilden und in Abstimmung mit den Vorsitzenden der LPGs und den Leitern der anderen Partnerbetriebe Leitungskader und Spezialisten der Kooperationspartner in die Vorbereitung von Entscheidungen einzubeziehen. Er informiert den Rat des Kreises über Termine der Beratungen und die jeweiligen Tagesordnungen, um ihm die Möglichkeit zu geben, in direkter Zusammenarbeit dem Kooperationsrat zu helfen, den einheitlichen landwirtschaftlichen Reproduktionsprozeß wirkungsvoll zu gestalten. 4. Er wird von den Partnerbetrieben ermächtigt, mit den Leitungskadern und Verwaltungskräften seiner LPG bzw. seines VEG Aufgaben der Kooperation zu bearbeiten. Über die anteilige Beteiligung der Partnerbetriebe an den hierdurch entstehenden Kosten sollten zwischen den Partnern Vereinbarungen getroffen werden. 5. Die Partnerbetriebe sind berechtigt, den Vorsitzenden des Kooperationsrates zu bevollmächtigen, mit seiner LPG bzw. seinem VEG die Kooperation im Rahmen der dem Kooperationsrat übertragenen Aufgaben im Rechtsverkehr zu vertreten, z. B. wenn eine LPG als Trägerbetrieb bei der Vorbereitung und Durchführung einer gemeinschaftlichen Investition auftritt oder wenn eine LPG für die kooperierenden Partner die Bankkonten für gemeinsame finanzielle Fonds führt. * Die MKV ist für die LPGs und VEGs ein wichtiges Arbeitsinstrument. Die Orientierung, die mit der MKV gegeben wird, ermöglicht es allen LPGs und VEGs, ihre Zusammenarbeit entsprechend den Erfahrungen der fortgeschrittensten Kooperationen zu gestalten. 7 Vgl. H. Steding, „Förderung der Kooperationsbeziehungen der LPG und VEG wichtige Aufgabe der örtlichen Staatsorgane (Zum neuen Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen in der DDR)“, Kooperation 1985, Heft 10, S. 448 ff. 8 Die Kooperation ist eine Wirtschaftsorganisation ohne den Status einer juristischen Person.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 504 (NJ DDR 1985, S. 504) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 504 (NJ DDR 1985, S. 504)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Die Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1985 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1985 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 (NJ DDR 1985, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1985, S. 1-516).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben; die Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung des sozialistischen Rechts; Anforderungen an die weitere Qualifizierung der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren und der Klärung von Vorkommnissen verschiedenen Bereichen der bewaffneten Organe festgestellten begünstigenden Bedingungen Mängel und Mißstände wurden in Zusammenarbeit mit der und im Zusammenwirken mit der Staatlichen Archivverwaltung der sowie dem Dokumentationszentrum wurden operative und sicher-heitspolitisehe Erfordernisse zur Nutzbarmachung und Sicheru von im Staatlichen Archivfonds der vorhandenen Archivmaterialien aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin ausgeübte berufliche Tätigkeiten als sogenannte Scheinarbeitsverhältnisse des amerikanischen Geheimdienstes zu deklarieren, wenn dazu weder operativ gesicherte noch anderweitige Überprüfungen vorliegen.

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