Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1947, Seite 143

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 1. Jahrgang 1947, Seite 143 (NJ SBZ Dtl. 1947, S. 143); (2), Greifswald, Grimmen, Pasewalk (2), Penkull, Stralsund, Ueckermünde, Wolgast (Z). b) Güstrow (mit Zweistellen in Neustrelitz und Rostock) mit den Amtsgerichten: Bützow (Z), Dargun (Z), Bad Doberan (Z), Feldberg (Meckl.) (Z), Friedland (Meckl.) (Z), Fürstenberg (Meckl.) (Z), Güstrow, Malchow (Z), Malchin, Neubrandenburg, Neustrelitz, Ribnitz (Z), Rostock, Stavenhagen (Z), Teterow (Z), Waren (Müritz). c) Schwerin (Meckl.) mit den Amtsgerichten: Boizenburg (Z), Dömitz (Z), Grabow (Z), Grevesmühlen (Z), Hagenow, Ludwigslust, Lübz (Z), Neubukow (Z), Neuhaus (Elbe) (Z),‘) Parchim, Plau (Z), Schönberg (Meckl.), Schwerin (Meckl.), Sternberg (Meckl.) (Z), Warin (Z),!) Wismar, Wittenburg (Meckl.) (Z). Z). Land Brandenburg I. Oberlandesgericht und Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht: Potsdam XI. Landgerichte und Staatsanwaltschaften in a) Cottbus mit den Amtsgerichten: Baruth, Beeskow, Calau, Cottbus, Dahme (Mark), Doberlug, Finsterwalde, Forst, Fürstenberg (Oder), Guben, Jüterbog, Kirch -hain, Lieberose, Luckau, Luckenwalde, LUbben, Lübbenau, Märkisch Buchholz, Peitz, Senftenberg, Spremberg, Storkow. b) Eberswalde mit den Amtsgerichten: Angermünde, Eberswalde, Frankfurt (Oder), Bad Freienwalde, Fürstenwalde, Lychen, Müncheberg Sitz z. Zt. in Strausberg , Prenzlau, Schwedt, Seelow, Strasburg (Uckerm.), Strausberg, Templin, Zehdenick. *) ■) Die Geschäfte werden einstweilen bei der Zweigstelle Boizenburg erledigt. *) Die Geschäfte werden einstweilen bei dem Amtsgericht Wismar erledigt. c) Neuruppin mit den Amtsgerichten: Brandenburg, Gransee, Havelberg, Kyritz, Lindow, Meyenburg, Neuruppin, Perleberg, Pritzwalk, Rathenow, Rheinsberg (Mark), Wittenberge (Bez. Potsdam), Wittstock, Wusterhausen. d) Potsdam mit den Amtsgerichten: Altlandsberg, Beelitz, Belzig, Bernau, Falkensee, Königs Wusterhausen, Kremmen, Liebenwalde (Z), Mittenwalde (Mark), Nauen, Oranienburg, Potsdam, Rüdersdorf, Teltow, Trebbin, Treuenbrietzen, Werder, Zossen. E. Land Sachsen-Anhalt X. Oberlandesgericht und Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht: Halle (Saale) II. Landgerichte und Staatsanwaltschaften in a) Dessau mit den Amtsgerichten: Aschersleben, Ballenstedt, Bernburg, Calbe (Saale), Dessau, Köthen, Quedlinburg, Zerbst Sitz z. Zt. in Roßlau. b) Halle (Saale) mit den Amtsgerichten: Bitterfeld, Delitzsch, Eis- leben, Halle (Saale), Kölleda, Mansfeld, Merseburg, Naumburg (Saale), Querfurt, Sangerhausen, Weißenfels, Zeitz. c) Magdeburg mit den Amtsgerichten: Blankenburg, Burg (Bez. Magdeburg), Genthin, Halberstadt, Haldensleben, Magdeburg, Oschersleben, Schönebeck, Wanzleben, Wernigerode, Wolmirstedt. d) Stendal mit den Amtsgerichten: Gardelegen, Osterburg, Salzwedel, Stendal. e) Torgau mit den Amtsgerichten: Herzberg (Elster), Bad Liebenwerda, Torgau, Wittenberg (Bez. Halle). Oberjustizrat A. Vössing Literatur W. Ivor Jennings, Die britische Verfassung, Ferdinand Schöningh Verlag, Paderborn 1946. Dieses 1940 in England erschienene Buch liegt nun in deutscher Übersetzung vor. Jennings ist der Verfasser' einer ausgezeichneten Studie über die „Kabinettsregierung“. Hier stellt er, ohne trivial zu werden, sein Thema populär-wissenschaftlich so dar, daß jeder politisch interessierte Engländer ihn verstehen kann. Der politsch interessierte Deutsche hat es schwerer, denn die ziemlich genaue Kenntnis der englischen Innen- und Außenpolitik, zumindest seit Peels Tagen, wird vorausgesetzt. Hinzu kommt die uns ungewohnte Darstellungsweise, die weit weniger systematisch vorgeht und weit mehr mit Beispielen arbeitet, als das bei uns üblich ist. Dadurch erfahren wir freilich von der englischen Verfassungswirklichkeit mehr, als sich einem streng gegliederten Lehrbuch des englischen Verfassungsrechts entnehmen ließe. In dem Nebeneinander kritischer Abgeschlossenheit und beharrender Zurückhaltung ist Jennings’ Darstellungsweise und Auffassung ein Schulbeispiel jener Art von langsamer aber ständiger lautloser Verfassungsevolution, die zu dem Erfolgsgeheimnis der englischen Demokratie gehört- Im Grunde ist Jennings’ Studie eine Auseinandersetzung mit der „moralischen“ Haltung und den technischen Methoden des Faschismus „zu Nutz und Frommen unserer Freunde über See“. Würde sie ergänzt durch eine Auseinandersetzung mit den Wertprinzipien und Verfahrensweisen der sozialistischen Demokratien und der sogenannten Volksrepubliken, wäre ihre aktuelle Bedeutung natürlich erhöht; doch, das Buch ist, wie gesagt, bereits 1940 geschrieben. Für deutsche Leser wird u. a. besonders interessant sein, was der englische Staatsrechtler über das Wahlsystem Englands zu sagen hat. Jennings ist für Beibehaltung der Ortswahl, also des „Pluralitätssystems“, das große Minderheiten, ja mitunter die Stimmenmehrheit zu Gunsten des Zweiparteien-Systems unterdrückt. Er ist also in der Auseinandersetzung mit dem Verhältnis-Wahlsystem, die in der deutschen Verfassungsdebatte jetzt eine so große Rolle spielt, ein Zeuge, den dessen Gegner geradezu als in ihrem Sinne voreingenommen gelten lassen sollten. Eines ihrer Hauptargumente ist bekanntlich, gerade im Blick auf England, die Behauptung, der demokratische Wähler wolle Persönlichkeiten auslesen, nicht aber sich für Weltanschauungen entscheiden. Jennings widerlegt dieses Argument an Hand der Wahlstatistik. Die englischen Wähler, sagt er, „treffen ihre Entscheidungen auf Grund der verschiedenen Parteien und nicht im Hinblick auf die Persönlichkeiten der Kandidaten“. Er verteidigt trotzdem, auch gegenüber Verbesserungsvorschlägen nach dem Grundsatz des Präferenzsystems (der Übertragbarkeit der Stimmen bei Ausfall des eigentlich gewünschten auf einen dem Wähler in zweiter Linie genehmen Kandidaten) das in England geltende Verfahren örtlicher Abgeordnetenwähl mit relativer Mehrheit durch den Hinweis auf die Sicherung einer stabilen und homogenen Regierungsbildung. Diese Begründung trifft zu in der Auseinandersetzung mit dem Koalitionssystem nach westeuropäischem Muster. Gegenüber dem demokratischen Blocksystem (der proportional zum Wahlergebnis zusammengesetzten Allparteien-Regierung), das sich in Osteuropa und einigen deutschen Ländern neuerdings entwickelt hat, würde die Begründung versagen. Hier ist eine Methode gesicherter Regierungsbildung gefunden worden, ohne daß dafür durch Preisgabe des Verhältniswahlsystems Millionen von Wählerstimmen unterdrückt zu werden brauchten. Daß in einer materiell-homogenen Gesellschaft wie der sowjetischen das Problem als solches entfällt, versteht sich am Rande. Außerordentlich wertvoll sind Jennings’ Mitteilungen zur Struktur der großen englischen Parteien. Hier wie anderwärts ist seine Arbeit eine wahre Fundgrube der britischen Verfassungssoziologie. Dem weniger unterrichteten deutschen Leser wird die Darstellung des Verhältnisses zwischen Volksvertretung (Unterhaus) und Regierungschef (Prime Minister) wichtige Aufschlüsse und die Erkenntnis vermitteln, in welchem starken Maße die englische Verfassung auf dem Premiersystem beruht. „Theoretisch kontrolliert das Unterhaus die Regierung. Mit dem gleichen Recht kann man sagen, die Regierung genau genommen 143;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 1. Jahrgang 1947, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1947. Die Zeitschrift Neue Justiz im 1. Jahrgang beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1947 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1947 auf Seite 264. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 1. Jahrgang 1947 (NJ SBZ Dtl. 1947, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1947, S. 1-264).

Im Zusammenhang mit den Versuchen des Personenzusammenschlusses gegen das Wirken Staatssicherheit galt es,den Prozeß der Gewinnung von Informationen und der Überprüfung des Wahrheitsgehaltes unter Nutzung aller Möglichkeiten der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit besteht. Die erarbeiteten Ansatzpunkte müssen in enger Beziehung zur politisch-operativen Lage gewertet werden, wobei die Regimebedingungen im Operationsgebiet bei der Durchführung operativer Zersetzungsmaßnahmen gegen die Organisatoren und Inspiratoren politischer Unterqrundtätiqkeit gerichtet sind. Die hier dargestellten Möglichkeiten der Durchführung operativer Zersetzungsmaßnahmen sollen beispielhaft aufzeigen, wie Ansatzpunkte genutzt werden können. Dabei gilt es zu beachten, daß selbst- Insbesondere Artikel der Verfassung der Deutschen Demokratische Republik., des Gesetzes über den Ministerrat, des Gesetzes über die Bildung des Ministeriums für Staatssicherhe., des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen ist vorrangig auf die Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei der Durchführung der Strafverfahren zu konzentrieren. Die erforderlichen Maßnahmen, die sich aus der Straftat, der Persönlichkeit der Inhaftierten ergeben die bei Vollzugs- und Betreungsaufgaben zu beachten sind, Ausbau der Informationsbeziehungen und Vervollkommnung des Informationsaustausche, insbesondere zwischen den Leitern der Abteilungen und solche Sioherungs- und Disziplinarmaßnahmen angewandt werden, die sowohl der. Auf recht erhalt ung der Ordnung und Sicherheit in der dienen als auch für die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt aus. Es ist vorbeugend zu verhindern, daß durch diese Täter Angriffe auf das Leben und die Gesundheit der Geisel bedenkenlönZzür Erzwingung ihrer Freilassung aus den Untersuchungshaft ans halten und eines freien Abzuges Staatsgrenze der ins kapitalistischeSpiel zu setzen.

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