Neue Justiz, Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung 1990, Seite 548

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Seite 548 (NJ DDR 1990, S. 548); 548 Neue Justiz 12/90 Ein wesentlicher Beitrag, den die IALANA zur Erreichung dieser, sich immer klarer abzeichnenden Zielstellungen leisten kann, liegt in der Propagierung der absoluten Rechtswidrigkeit des Kemwaffen-einsatzes und von Kemwaffeneinsatzdrohungen wie dem nuklearen Abschreckungskonzept. Diese Rechtswidrigkeit ergibt sich sowohl aus dem allgemeinen „Friedensvölkerrecht“ der UN-Charta als auch aus dem „Kriegs“- oder humanitären Völkerrecht. Kernwaffen sind unterschiedslos, als besonders umweltzerstörerisch und grausam wirkende Waffen, von denen eine Bedrohung für die ganze Menschheit ausgeht, geächtet. Sie stellen keine Mittel für die Ausübung des Selbstverteidigungsrechts nach Art. 51 UN-Charta dar. An dieser Rechtslage ändert auch die sog. Nuklearerklärung nichts, mit der - trotz veränderter Weltlage - kürzlich die Ratifikation des ersten Zusatzprotokolls zu den Genfer Abkommen durch die Bundesrepublik Deutschland erfolgt ist.4 Die Illegalität des Kem-waffeneinsatzes und der Kemwaffeneinsatzdrohung, die sich stets auch gegen unbeteiligte Dritte richtet und eine technische Panne nie ausschließen kann, ist allgemein anerkannt. Die Anwendung von Nuklearwaffen ist, wie im Abschlußdokument festgestellt wird, unter keinerlei Umständen, weder als Repressalie noch als Zweitschlag, zulässig. Unterschiedliche Auffassungen gab es jedoch zu der Frage, inwieweit man darüber hinaus die Kernwaffen selbst und alle Kem-waffeneinrichtungen nach Nürnberger Recht für „kriminell“ erklären kann. In der Schlußerklärung des Internationalen Kolloquiums zieht man sich dann auf den bereits in der Haager Deklaration der IALANA fixierten Konsensus zurück, wonach nur der tatsächliche Kernwaffeneinsatz und die Einsatzdrohung sowie die Beteiligung an der Einsatzplanung und -Vorbereitung Verbrechen gern. Art. 6 IMT-Statut darstellen. Besitz, Erprobung, Aufstellung und Produktion nuklearer Waffen werden (lediglich) als „illegal nach Völkergewohnheitsrecht“ bezeichnet. Im September 1991 soll der II. Weltkongreß der IALANA in Moskau stattfinden. Sein vorläufiges Thema lautet: „Nukleare Abrüstung und neue Weltordnung“. Das Berliner Kolloquium, das IALANA-Engagement in einer bewegten Zeit unter Beweis stellte, markierte einen wichtigen Zwischenschritt. 4 Die Erklärung besagt - ähnlich früher abgegebener Erklärungen anderer NATO-Staaten daß nach dem Verständnis der Bundesrepublik, die (neuen) Regelungen des Zusatzprotokolls. nur auf konventionelle Waffen Anwendung finden, unbeschadet sonstiger, auf andere Waffenarten anwendbarer Regeln des Völkerrechts", BT-Drucks. 11/6770, S. 132 (Anl. 3). 16. Richterratschlag in Cuxhaven BERND HAHNFELD. Hamburg RICHTERINDEUTSCHLAND war eines der beiden Themen des 16. Richterratschlags (RiRa), der vom 20. bis 23. September 1990 stattfand. Über das Selbstverständnis der Richter* in ihren jeweiligen Berufsfeldem haben sich drei Tage lang etwa 200 Richter und einige Staatsanwälte informiert, ausgetauscht und - natürlich - auch gestritten. Die Aufarbeitung der Vergangenheit der Justiz in Deutschland (Ost und West), die Rolle des Richters und des Staatsanwalts im Strafverfahren, das Richteramtsrecht, d.h. die Auswahl und Ernennung der Richter und die richterliche Mitbestimmung, das Mietrecht und die zunehmende Obdachlosigkeit im Spiegel richterlicher Arbeit, aktuelle Fragen der Juristenausbildung, Probleme des Ausländerrechts und der Zusammenhang zwischen der persönlichen Lebensgeschichte und der Entscheidungspraxis der Richter waren die Themen der Arbeitsgruppen. Nach den schon traditionellen Berichten von Kollegen aus den Provinzen am ersten Abend, die bei diesem Treffen durch die Teilnahme zahlreicher DDR-Kol legen ganz im Zeichen der Vereinigungsprobleme standen, hat sich der RiRa am nächsten Tag ausgiebig mit sich selbst, d.h. mit seiner Struktur und seiner Funktion beschäftigt. Zu oft waren die Fragen der Mehrheitsentscheidungen und Abstimmungsregeln, des Minderheitenschutzes, der Presseöffentlichkeit und der legiti/nierten Vertretung zwischen den etwa in neunmonatigen Abständen veranstalteten Ratschlägen angesprochen, kurz und heftig diskutiert, aber niemals abschließend geklärt worden. Um insoweit das Ergebnis vorwegzunehmen: Es bleibt im wesentlichen alles beim alten! Ein historischer Abriß der Entstehung und Entwicklung des RiRa gab den Einstieg zur Diskussion unseres Selbstverständnisses in den Arbeitsgruppen: Entstanden ist die Idee eines RiRa als Ergebnis einer Fortbildungstagung in Bad Boll über die Rolle der Justiz in der NS-Zeit und die Aufarbeitung nach 1945. Einige Teilnehmer aus Baden-Württemberg beschäftigte die Frage, welche gegenwärtigen Anpassungszwänge Richter und Staatsanwälte anfällig machen könnten für vergleichbare politische Entwicklungen, bei denen Recht und Justiz mißbraucht werden könnten für Zwecke der politischen Machtsicherung und der Unterdrückung Andersdenkender. Das Aufdecken latenter Gefahren und die Frage, wie die Justizjuristen sich dagegen wappnen, sich widerstandsfähiger machen können, ließ die Gruppe am 21./22.6.1980 zum 1. RiRa Zusammenkommen. Es waren gut zehn Kollegen, die dort über Disziplinarrecht und Organisation diskutierten. Der offene Meinungsaustausch in menschlich warmer Atmosphäre sollte auch künftig eines der hervorragendsten Merkmale der ständig wachsenden RiRa werden. Der RiRa wird im Abstand von ca. neun Monaten im ständigen Wechsel von Ratschlägem jeweils eines Bundeslandes ausgerichtet. Von den etwa 16 000 Richtern der bisherigen BRD haben mehr als 1 000 an einem oder mehreren RiRa teilgenommen. Die ökonomische Krise und die richterliche Praxis, die Justiz auf dem Weg von der Reform zur Formierung, ziviler Ungehorsam, Automatisierung und Recht, politische Prozesse und Blockaderechtsprechung, Umwelt und Recht, Ausländer und Recht, Arbeitslosigkeit, der Überwachungsstaat, Recht und Geschlecht und Computer in der Justiz waren die Themen der bisherigen RiRa. Verschiedene Initiativen sind aus dem Schoß des RiRa hervorgegangen: Neben der Zeitschrift „Betrifft Justiz" ist da vor allem die weltweit wohl einmalige Friedensinitiative „Richter und Staatsanwälte für den Frieden“ zu nennen. Diese hat sich 1983 auf dem 6. RiRa züsammengefunden und sogleich das erste Friedensforum geplant. Auf den drei Friedensforen 1983, 85 und 88 in Bonn. Kassel und Schwandorf haben jeweils 400-500 Richter und Staatsanwälte öffentlich gegen Pershing II und cruise missiles, für Abrüstung und gegen die Plutonium-Wiederaufbereitungsanlage in Wackersdorf protestiert - in allen Fällen erfolgreich, wie sich jetzt herausstellt! Zudem hat das Beispiel des RiRa einzelne Gruppen von Ratschlägem zu ähnlichen informellen Treffen motiviert: Sozialrichter haben 1985 einen Sozial-Richterratschlag und Kolleginnen haben 1987 einen Richterinnenratschlag gegründet. Einig waren sich die Anwesenden, daß der RiRa zwei Aufgaben hat: aktuelle und qualifizierte thematische Arbeit zu leisten und - auf der Beziehungsebene - ein Forum zu schaffen zur Kontaktaufnahme, zur Auffrischung und Vertiefung von Bekanntschaften und Freundschaften, und zur emotionalen Unterstützung insbesondere der neu Hinzugekommenen sowie der in ihren regionalen Arbeitsbereichen isolierten Kollegen. Mehrheitlich sprachen sich die Teilnehmer dagegen aus, daß der RiRa das Ziel habe, durch politische Erklärungen und Resolutionen in die Öffentlichkeit zu wirken. Die rechtspolitische Betätigung sollte weiterhin vor allem den zahlreichen Vereinigungen wie der Fachgruppe Richter und Staatsanwälte in der ÖTV, der NRV (Neue Richtervereinigung), der AsJ (Arbeitskreis sozialdemokratischer Juristen). der VdJ, dem Dt. Juristentag, dem Dt. Richtertag etc. überlassen bleiben. Nach Meinung aller Teilnehmer soll für den RiRa jedoch die Möglichkeit erhalten bleiben, aus konkretem Anlaß zu allgemein-politischen oder zu rechtspolitischen Fragen öffentliche Erklärungen abzugeben. Das wichtigste Ereignis auf dem 16. RiRa war die erstmalige Teilnahme von insgesamt 32 Richtern und Staatsanwälten aus der ehemaligen DDR. Nicht alle waren gekommen, die zugesagt hatten. Insgesamt waren jedoch aus verschiedenen Regionen der DDR. insbesondere aber aus Berlin, 32 Justizjuristen erschienen. Die Bedingungen ihrer bisherigen Arbeit und ihre derzeitige Situation waren Gegenstand vieler privater Gespräche. Die Aktualität des Themas und die große emotionale Beteiligung aller führte dazu, daß sich statt der vorgesehenen einen Arbeitsgruppe zum Thema „Aufarbeitung der Vergangenheit der Justiz in Deutschland (Ost und West)“ dazu drei große Gruppen bildeten. In vielen Gesprächen erwies sich die weitgehend unterschiedliche Begriffswelt und der völlig andersartige persönliche Erfahrungshorizont der Ost- und West-Juristen als sehr hinderlich bei dem Bemühen, die gegenseitigen Positionen zu verstehen. Mangels eingehender * Die männliche Form benutze ich aus Platzgründen für Frauen und Männer gemeinsam;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Seite 548 (NJ DDR 1990, S. 548) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Seite 548 (NJ DDR 1990, S. 548)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Rechtsetzung und Rechtsanwendung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 44. Jahrgang 1990, Ministerium der Justiz (Nr. 1-6, S. 1-268, Hrsg., Nr. 7, S. 269-320, o. Hrsg.), Staatsverlag der DDR; Nomos Verlagsgesellschaft (Nr. 8-12, S.321-562, Hrsg.), Berlin 1990. Die Zeitschrift Neue Justiz im 44. Jahrgang 1990 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1990 auf Seite 562. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 44. Jahrgang 1990 (NJ DDR 1990, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1990, S. 1-562).

Die mittleren leitenden Kader sind noch mehr zu fordern und zu einer selbständigen Ar- beitsweise zu erziehen Positive Erfahrungen haben in diesem Zusammenhang die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen sowie eine Vielzahl weiterer, aus der aktuellen Lage resultierender politisch-operativer Aufgaben wirkungsvoll realisiert. Mit hohem persönlichen Einsatz, Engagement, politischem Verantwortungsbewußt sein und Ideenreichtum haben die Angehörigen der Linie . Die Durchsuchung inhas-a?; -Personen und deren mitgeführten ,Sa hbh und; andben Gegenstände, eine wichtige politisch-opcrative Maßnahme des Aufnahme- prozess. Die politisch-operative Bedeutung der Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände bedarf gemäß Absatz keiner Anordnung des Staatsanwaltes und richterlichen Bestätigung. Zur Durchsuchung Personen und derenmitgeführ-ten Sachen und anderen Gegenstände sowie für die Sicherstellung von eweismat.eriäi V-? während des Aufnahmeprozess in den UntersuchungshafthJisalten des Mini- Rechtliche Grundlagen der Aufnahme und Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie für die Sicherstellung von eweismat.eriäi V-? während des Aufnahmeprozess in den UntersuchungshafthJisalten des Mini- Rechtliche Grundlagen der Aufnahme und Durchsuchung inhaftierter Personen, deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie die Sicherung von Beweismitteln während des Aufnahmeprozesses in den Untersuchungshaftanstalton Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Anforderungen an die innere Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin zu gewährleisten,Xdaß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen kann. für die Zusammenarbeit ist weiterhin, daß die abteilung aufgrund der Hinweise der Abtei. Auch die Lösung der Aufgaben nicht gefährdet wird, eine andere Möglichkeit nicht gegeben ist, die Zusammenarbeit darunter nicht leidet und für die die notwendige Sicherheit gewährleistet ist. Die ist gründlich vorzubereiten, hat in der Regel jeder Beschuldigte weitere Kenntnisse von politisch-operativer Relevanz, die nicht im direkten Zusammenhang mit der Straftat, deren er verdächtig ist, stehen.

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