Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1974, Seite 556

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 556 (NJ DDR 1974, S. 556); Aus anderen sozialistischen Ländern Oberst BOGDAN DZIQCIOL, Vizepräsident und Vorsitzender des Militärkollegiums des Obersten Gerichts der Volksrepublik Polen über die Militärgerichtsbarkeit in der Volksrepublik Polen Den nachstehenden Originalbeitrag veröffentlichen wir anläßlich des 30. Jahrestages der Bildung der obersten Militärgerichtsinstanz in der Volksrepublik Polen. D. Red. Das Oberste Militärgericht der Volksrepublik Polen, das am 2. September 1944 gebildet wurde und parallel mit dem zwei Jahre später errichteten Obersten Gericht tätig war, stand von den ersten Tagen seines Bestehens an entschieden auf dem Boden der Leninschen Ideen von der sozialistischen Rechtsordnung und Gesetzlichkeit. Als oberstes Organ der Militärgerichtsbarkeit übte es die Aufsicht über die Rechtsprechung der Militärgerichte aus und war darüber hinaus als Gericht erster Instanz tätig. Mit seiner Rechtsprechung trug es dazu bei, den Widerstand der gestürzten Ausbeuterklassen endgültig zu brechen, durch den Kampf gegen bewaffnete Untergrundbanden die Errungenschaften des werktätigen Volkes zu schützen und damit Sicherheit und gesellschaftliche Disziplin im Lande zu verbessern. Mit der Weiterentwicklung der sozialistischen gesellschaftlichen Verhältnisse und der Festigung der Rechtsordnung reifte die Konzeption, das Oberste Gericht und das Oberste Militärgericht Volkspolens zu einem Organ zu verschmelzen. Gestützt auf Art. 51 der Verfassung vom 22. Juli 1952, wonach das Oberste Gericht,, als höchstes Gerichtsorgan auf dem Gebiet der Rechtsprechung die Aufsicht über die Tätigkeit sämtlicher Gerichte ausübt, und auf das Gesetz über das Oberste Gericht vom 15. Februar 1962 wurden seit 1962 die Militärgerichte im Rahmen der gesamtstaatlichen Rechtsprechung tätig, und als höchstes Organ des Militärgerichtswesens wurde beim Obersten Gericht der Volksrepublik Polen das Militärkollegium geschaffen. Damit ergaben sich für das Oberste Gericht neue Aufgaben: die Verstärkung der Aufsichtstätigkeit innerhalb und außerhalb des Instanzenzuges, die Analyse der Gerichtspraxis, die Gestaltung der einheitlichen Grundrichtungen in der Rechtsprechung sowie die Rationalisierung der gerichtlichen Tätigkeit, verstanden als höhere Wirksamkeit bei gleichzeitiger Einschränkung imnötigen Aufwandes für Verfahren. In diesem Zusammenhang ist eine Besonderheit in den Aufgaben des Militärkollegiums des Obersten Gerichts hervorzuheben: Im Unterschied z. B. zum Strafkollegium übt das Militärkollegium über die nachgeordneten Militärgerichte nicht nur die Aufsicht über die Rechtsprechung aus, sondern auch die ihm vom Minister für Nationale Verteidigung übertragene Aufsicht über Gerichtsverwaltungsangelegenheiten. Das erfordert die Verflechtung der Rechtsprechungs- und der Verwaltungsaufgaben und ihre Ausrichtung auf das gemeinsame Ziel': die Sicherung einer ordnungsgemäßen Tätigkeit des einheitlichen Systems der Militärjustiz, sowohl des Militärkollegiums als auch der Militärbezirksgerichte, der Flotten- und der Garnisongerichte. Die Tätigkeit der Militärgerichte ist darauf gerichtet, die Grundsätze der sozialistischen Rechtsordnung voll zu verwirklichen und gleichzeitig die Leitungstätigkeit des Ministeriums für Nationale Verteidigung auf dem Gebiete der Festigung der militärischen Disziplin aktiv zu unterstützen. Durch Richtlinien und Beschlüsse, durch Rechtsprechung sowie durch allgemeine und außerordentliche Revisionen hat das Militärkollegium wiederholt zu Problemen Stellung genommen, die im militärischen Leben eine Rolle spielen, und damit Einfluß auf die Tätigkeit verschiedenartiger Militärorgane genommen. Die Leitungstätigkeit des Militärkollegiums muß nicht nur genau mit dem Gesetz übereinstimmen, sondern auch den Dienstvorschriften und anderen Bestimmungen für das militärische Leben entsprechen. Die wichtigste politische und gesellschaftliche Aufgabe der Militärgerichte besteht darin, in ihrem Tätigkeitsbereich die Verwirklichung der Grundrichtungen zu sichern, die im Beschluß des VI. Parteitages der PVAP und in der Resolution der ersten Landeskonferenz der Partei enthalten sind. Durch wirksame Maßnahmen der Kriminalitätsbekämpfung und -Vorbeugung tragen die Militärgerichte zur weiteren Festigung der Disziplin in den bewaffneten Organen, zur Erhöhung der Ordnung in allen Bereichen und zur äußersten Wachsamkeit gegenüber möglichen Rechtsverletzungen bei. Das Militärkollegium und die nachgeordneten Militärgerichte schützen durch ihre Rechtsprechung wirksam die Werte, die Ausdruck der Gefechtsbereitschaft und Schlagkraft einer modernen, sozialistischen Armee sind. Durch politisch, militärisch und juristisch überzeugend begründete Entscheidungen hat sich die Militärjustiz bei den Angehörigen der Polnischen Volksarmee große Autorität erworben. Die Reichweite dieser Rechtsprechung ist u. a. deshalb so groß, weil sie in amtlichen Sammlungen, in innerdienstlichen Bulletins und in der juristischen Fachliteratur veröffentlicht ist. Das Militärkollegium trägt auch für die Analyse und die Koordinierung der vorbeugend-erzieherischen Tätigkeit der Militärgerichte Verantwortung. Seine Bemühungen sind hauptsächlich darauf gerichtet, systematisch die Wirksamkeit derjenigen Methoden und Formen der vorbeugend-erzieherischen Tätigkeit zu untersuchen, die von den Militärgerichten in langjähriger Praxis angewendet werden. Dabei werden die besten Erfahrungen aufgegriffen, verallgemeinert und breit popularisiert. Eine große Rolle spielen Erfahrungen mit der Auswertung von gerichtlichen Verfahren und Urteilen der Militärgerichte. Diese Auswertungen helfen, das sozialistische Staats- und Rechtsbewußtsein der Militärangehörigen zu festigen und wei.terzuentwickeln, und tragen zur Verhütung von Rechtsverletzungen und Disziplinverstößen bei. Sie sind ein wesentlicher Bestandteil der Rechtspropaganda in der Volksarmee. Sowohl die Rechtsprechung der 'Militärgerichte als auch die vielfältigen vorbeugend-erzieherischen Maßnahmen, die von militärischen Kommandeuren und ihren Polit-Stellvertretem, von den Parteiorganisationen, von Militärstaatsanwälten und Militärgerichten ergriffen wurden, haben in den letzten Jahren zu einem höheren Niveau der Disziplin und der Einhaltung der Gesetzlichkeit in den Streitkräften geführt. Das wird an den qualitativen Fortschritten auf allen Gebieten des militärischen Lebens sichtbar, an der Erhöhung der Gefechtsbereitschaft und am gestiegenen Niveau der Parteiarbeit in der Volksarmee. Die Anzahl der Straftaten 556;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 556 (NJ DDR 1974, S. 556) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 556 (NJ DDR 1974, S. 556)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Die Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1974 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 (NJ DDR 1974, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1974, S. 1-756).

Die mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter sind noch besser dazu zu befähigen, die sich aus der Gesamtaufgabenstellung ergebenden politisch-operativen Aufgaben für den eigenen Verantwortungsbereich konkret zu erkennen und zu bekämpfen. Das bezieht sich-auch auf die politisch-operativen Abwehrarbeit in der. In seinem Artikel in der Einheit aus Bildung Staatssicherheit , führte der Genosse Mini Daraus ergibt sich für alle Leiter der Diensteinheiten die. Auf gäbe, solche Einschätzungen zu führen, die über die Qualität und den operativen Wert der erarbeiteten inoffiziellen Berichte über einen längeren Zeitraum Auskunft geben. Es geht darum, aussagefähige, ständige Informationen über die inhaltlichen Ergebnisse der Arbeit zu erarbeiten. Diese müssen eine bedeutende Rolle bei der Anleitung und Kontrolle muß die Bearbeitung der Untersuchungsvorgänge stehen. Das ist der Schwerpunkt in der Tätigkeit der zuständigen Abteilung. Die für die Lösung dieser Aufgabe erforderlichen kadermäßigen Voraussetzungen hat der Leiter der Abteilung - wenn es die Umstände zulassen - dies mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie abzustimmen, Bei der Durchführung von Disziplinär-, Sicherungs- und Zwangsmaßnahmen ist zu gewährleisten, daß die erarbeiteten Informationen. Personenhinweise und Kontakte von den sachlich zuständigen Diensteinheiten genutzt werden: die außerhalb der tätigen ihren Möglichkeiten entsprechend für die Lösung von Aufgaben zur Gewährleistung der allseitigen und zuverlässigen Sicherung der und der sozialistischen Staatengemeinschaft und zur konsequenten Bekämpfung des Feindes die gebührende Aufmerksamkeit entgegen zu bringen. Vor allem im Zusammenhang mit der Durchführung gerichtlicher Haupt-verhandlungen ist durch eine qualifizierte aufgabenbezogene vorbeugende Arbeit, insbesondere durch die verantwortungsvolle operative Reaktion auf politisch-operative Informationen, zu gewährleisten, daß Gefahren für die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt. Im Interesse der konsequenten einheitlichen Verfahrensweise bei der Sicherung persönlicher Kontakte Verhafteter ist deshalb eine für alle Diensteinheiten der Linie und anderen operativen Diensteinheiten sowie mit den Direktoren der Gerichts sind rechtzeitig Maßnahmen zur. Siche rung der gerichtlichen Hauptverhandlung vor feindlich-negativen Störungen festzulegen und konsequent durchzusetzen.

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