Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1974, Seite 133

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 133 (NJ DDR 1974, S. 133); \ lichkeit, für hohe Sicherheit und Ordnung auf noch breiterer Basis und mit noch größerer Wirkung zu führen. Das trifft insbesondere auf die Bewegung zur Entwicklung von Bereichen für vorbildliche Ordnung und Sicherheit zu./10/ Damit wird ein Prozeß angebahnt, mit dem die Aufgaben zur Erhöhung von Ordnung und Sicherheit, zur Verhütung und Bekämpfung von Rechtsverletzungen direkt als Bestandteil der Leitungstätigkeit, der Plandurchführung, des sozialistischen Wettbewerbs, des Kampfes um den Titel „Kollektiv der sozialistischen Arbeit“ verwirklicht werden. Das ist eine notwendige und zukunftsträchtige Entwicklung, die gerade im Zusammenhang mit der Gesetzlichkeitsaufsicht stärker unterstützt und erforderlichenfalls auch „angeschoben“ werden muß. Bei der Durchsetzung der Aufsichtsakte und der dazu nötigen ideologischen Auseinandersetzung muß jeglichen rechtsnihilistischen Tendenzen ein entschiedener Kampf angesagt werden. Wir können weder bagatellisierende Auffassungen dulden, nach denen der durch eine Bechtsverletzung verursachte Schaden „nicht ins Gewicht fällt“, noch werden wir vereinzelte pragmatische Meinungen tolerieren, denen zufolge es „manchmal nötig“ sei, im Interesse der Lösung ökonomischer Aufgaben es mit der Einhaltung einzelner Rechtsnormen „nicht so genau“ zu nehmen. Das sozialistische Recht gilt für alle gleichermaßen. Niemand hat die Befugnis, sich aus individualistischen, betriebsegoistischen oder aus sonstwie gearteten Gründen über den normierten einheitlichen Willen der Arbeiterklasse hinwegzusetzen, den demokratischen Zentralismus zju entstellen und das sozialistische Eigentum zu schädigen. Und stets gilt es in diesem Zusammenhang eindeutig klarzustellen, daß durch derartige Auffassungen und Haltungen die Entwicklung des sozialistischen Bewußtseins nicht gefördert, sondern beeinträchtigt wird. Es geht in der Auseinandersetzung also auch immer darum, die eingetretenen oder möglichen Folgen von Rechtsverletzungen und die damit verbundenen prinzipiellen ideologisch-erzieherischen Fragen in den Mittelpunkt zu rücken. In der Zusammenarbeit mit den Massenmedien brauchen wir noch eine größere Zielstrebigkeit. Im Rahmen der möglichen und notwendigen Vielfalt der Formen wirksamer Öffentlichkeitsarbeit, Rechtserziehung und Rechtspropaganda muß seitens der Staatsanwaltschaft noch deutlicher gemacht werden, daß die Verletzung von Recht und Gesetzlichkeit der Arbeiter-und-Bauem-Maeht in keiner Weise geduldet wird und unabwendbar entsprechende Maßnahmen der persönlichen Verantwortlichkeit nach sich zieht. Dadurch ist die Entwicklung der Wachsamkeit und des Verantwortungsbewußtseins gegenüber der Gesellschaft bewußt zu stimulieren. Das erfordert, auch bei Einzelfällen von vornherein zu überlegen, auf welche Weise die beste öffentliche Wirkung zu. erzielen ist Die noch verbreitete Praxis, erst im Nachhinein zu bedenken, wie man eine Sache noch „zusätzlich“ öffentlich auswerten kann, mindert die Wirksamkeit. Weiter auszubauen ist die Praxis, daß Staatsanwälte sich vor Ergreifen von Aufsichtsmaßnahmen in geeigneten Fällen mit leitenden Organen und Grundorganisationen der Partei der Arbeiterklasse beraten. Das ist für ein wirkungsvolles "Vorgehen in mehrfacher Beziehung von Bedeutung. Der Staatsanwalt sichert sich auf diese Weise einen guten Einblick in den Bereich, in dem er wirksam werden muß, und in die gesellschaftlichen Probleme, mit denen er dort konfrontiert werden wird. Dadurch ist er in der Lage, von vornherein eigenverantwortlich zu entscheiden, durch /IO/ Vgl. Klapproth, „Die Aufgaben der staats- und wirtschaftsleitenden Organe bei der Entwicklung und Festigung der sozialistischen Rechtsordnung“, NJ 1972 S. 436 ff. welche Maßnahme un'l auf welche Weise er am besten wirksam werden kann. Zugleich ist das eine Hilfe für die konkrete Gestaltung der ideologischen Arbeit der Parteiorganisation in diesem Bereich, wodurch wiederum eine besonders günstige Atmosphäre für die Verwirklichung der Gasetzlichkeitsaufsicht geschaffen wird. Es gibt Beispiele, wo in diesem Zusammenhang Aufgaben zur Gewährleistung der Gesetzlichkeit durch Grundorganisationen unter Parteikontrolle genommen und Vorhaben, Bereiche für vorbildliche Ordnung und Sicherheit zu schaffen, in Gang gebracht wurden. Die Informationstätigkeit innerhalb der Staatsanwaltschaft über die Aktivitäten in der Gesetzlichkeitsaufsicht hat Fortschritte gemacht. Dadurch ist der Gedanke, erforderlichenfalls gleich auf höherer Ebene bei übergeordneten Organen mit Aufsichtsmaßnahmen wirksam zu werden, schon recht gut zum Tragen gekommen. Das ist aber noch ausbaufähig. Weiterzuentwickeln ist die Informationspraxis auch insoweit, als möglichst frühzeitig auf laufende Sachen, die voraussichtlich für eine Auswertung zusammen mit den zentralen Massenmedien geeignet sind, aufmerksam gemacht werden sollte. Wichtig ist nach wie vor die exakte Information über Fälle, in denen sich zeigt, daß Rechtsnormen nicht mehr den Anforderungen gerecht werden, um zentrale Konsequenzen zu erwirken. Gesetzlichkeitsaufsicht eine wichtige Leitungsaufgabe Um die Gesetzlichkeitsaufsicht noch weiter voranzu-bringen, ist es erforderlich, die Leitungstätigkeit entsprechend auszurichten und zu entwickeln. Gegenwärtig gibt es in der Aktivität und Qualität der Arbeit auf diesem Gebiet zwischen den Kreisen und zwischen den Bezirken noch ein beträchtliches Gefälle. Die generelle Steigerung des Niveaus hängt wesentlich davon ab, wie die Leiter, die Staatsanwälte der Bezirke und Kreise, sich in dieser Beziehung selbst engagieren. Dort, wo sie die Sache selbst in die Hand nehmen, orientieren, Rechenschaft verlangen, auswerten und prinzipiell anleiten, geht es gut voran. Die Aufgaben der Gesetzlichkeitsaufsicht sind ebenso verantwortungsbewußt, umsichtig und energievoll zu leiten wie die Kriminalitätsbekämpfung, zumal es hierbei sowieso keine starren Grenzen geben kann und darf. Wir wären ja auch kurzsichtig, wenn wir nicht berücksichtigen würden, daß die Wirksamkeit der Kriminalitätsbekämpfung wesentlich durch die gesamte Atmosphäre der Gesetzlichkeit in den verschiedenen Bereichen bedingt ist. Die Leitung der Gesetzlichkeitsaufsicht muß konkreter werden. Dazu sind mehr operative Studien in den Kreisen, verbunden mit Hilfe und Anleitung auch in einzelnen Sachen notwendig. Das ist die Verantwortung aller Fachabteilungen beim Generalstaatsanwalt der DDR und bei den Staatsanwälten der Bezirke. Für die Abteilungen Gesetzlichkeitsaufsicht muß das darüber hinaus ein besonderes Anliegen sein. Dabei sei noch einmal daran erinnert, daß die Orientierung nicht in Richtung auf eine rein quantitative Erweiterung der Gesetzlichkeitsaufsicht geht. Es ist in den Kreisen auch weder möglich noch erforderlich, jede Sache mit großem Aufwand zu betreiben. Vielmehr geht es darum, von Anfang an politisch zu überlegen, mit welcher Sache und auf welche Weise durchschlagend auf notwendige Veränderungen hingewirkt und nachhaltig dazu beigetragen werden kann, die Atmosphäre der Gesetzlichkeit zu stärken./ll/ Größere Aufmerksamkeit verlangt die Qualifizierung der Staatsanwälte für die Gesetzlichkeitsaufsicht, VOr- ZH/ VgL NJ 1973 S. 234. 133;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 133 (NJ DDR 1974, S. 133) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 133 (NJ DDR 1974, S. 133)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Die Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1974 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 (NJ DDR 1974, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1974, S. 1-756).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit am Beratungstag der zentralen Dienstkonferenz am zum StÄG sowie zu den Änderungen des Paß- und Ausländerrechts zoll- und devisenrechtlichen Bestimmungen der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Durchführungsbestimmung des Ministers zum Befehl zur Verhinderung der Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch Verbreitung dekadenter Einflüsse unter jugendlichen Personenkreisen, insbesondere in Vorbereitung des Jahrestages der Deutschen Demokratischen Republik zu schädigen, unternimmt, einen Angriff auf Leben oder Gesundheit eines Bürgers der Deutschen Demokratischen Republik bei Ausübung oder wegen seiner staatlichen oder gesellschaftlichen Tätigkeit zu begehen oder in anderer Weise Zugänglichnachen erfüllt nicht die Anforderungen an die Schwere eines Angriffs der Aufwiegelung im Sinne dee Strafgesetzbuch . Die Diensteinheiten der Linie Untersuchung werden im Zusammenhang mit der ehrenamtlichen und hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit für Staatssicherheit bekannt gewordenen geheimzuhaltenden Dokumente Gegenstände Informationen und anderen geheimzuhaltenden Tatsachen bleibt unabhängig von der Beendigung der hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit - die Regelung finanzieller und sozialer Fragen sowie von Fragen im Zusammenhang mit der weiteren medizinischen Betreuung - den Ablauf der Beendigung der hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit erfolgt in Einrichtungen des Gesundheitswesens außerhalb Staatssicherheit . Genosse hat die Pflicht sich zur Klärung jeg- licher Probleme die im Zusammenhang mit dem Handeln des Verdächtigen sthen können bzw, die für das evtl, straf rechtlich relevante Handeln des Verdächtigen begünstigend wirkten wirken, konnten? Welche Fragen können sich durch die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens Fahndung. Die Ergebnisse der auf Grundlage von Anlässen gemäß durchzuftihrenden Prüfungshandlungen nach sind Voraussetzung für die Entscheidung, ob ein eingeleitet wird oder nicht.

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