Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 732

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 732 (NJ DDR 1973, S. 732); Auszeichnungen ln Würdigung hervorragender Verdienste beim Aufbau und bei der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung und der Stärkung der DDR wurden Prof. Dr. Gerhard Hahn, Direktor des Instituts für internationale Beziehungen der Akademie für Staats -und Rechtswissenschaft der DDR, Dr. Herbert Süß, Abteilungsleiter im Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten mit dem Vaterländischen Verdienstorden in Silber ausgezeichnet. Mit dem Vaterländischen Verdienstorden in Bronze wurden geehrt: Prof. Dr. Werner Hönisch, Institut für internationale Beziehungen der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Gottfried Hejhal, Oberrichter am Obersten Gericht, Johannes Reibetanz, Mitarbeiter beim Staatsanwalt des Bezirks Dresden, Prof. Dr. Wolfgang Spröte, Institut für internationale Beziehungen der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR. Denn die Funktionen des Rechts hängen nicht von den mehr oder weniger freundlichen Absichten seiner Legislatoren oder Interpretatoren ab. Sie sind objektiv bedingt, ihr Inhalt und ihre Zielrichtung drücken den Willen der herrschenden Klasse aus, und dieser ist materiell determiniert./23/ Daher ist bereits vom Ansatz her ein Rechtsbegriff verfehlt, der für das Recht schlechthin inhaltlich fixierte Funktionen unterstellt, statt von seiner sich im Geschichtsverlauf wandelnden, ja, ins Gegensätzliche kehrenden Rolle auszugehen. Damit ist aber auch klargestellt, daß das Recht keine passive Widerspiegelung gesellschaftlicher Verhältnisse ist. Gewiß ist es normiertes Klasseninteresse. Gewiß drückt es die materiellen Lebensbedingungen herrschender Gesellschaftsklassen aus, aber es ist nicht Selbstzweck. Denn mit Hilfe seiner normativen Verhaltens-anforderungen, und darin liegt seine soziale Funktion, werden gesellschaftliche Verhältnisse gefestigt und weiterentwickelt. Einerseits bedingen und erzwingen letztlich die Produktionsverhältnisse ein ihnen gemäßes Recht, andererseits ist aber dieses Recht ein notwendiges Instrument zur Festigung und Entwicklung der Produktionsverhältnisse. Das sozialistische Recht z. B. basiert auf einer ideellen Reproduktion materieller Gesellschaftsverhältnisse, auf die es durch seine die gesellschaftliche Praxis gestaltende Funktion regulierend zurückwirkt. Die giesellschaftlichen Verhältnisse wiederum sind im Ergebnis der zielsetzenden und verhaltensorganisierenden Funktion des Rechts durch menschliche Tätigkeit entstanden und sind gleichzeitig Grundlage für die von der herrschenden Arbeiterklasse auszuarbeitenden Regelungen, die auf einer rationalen Erfassung der materiellen Welt beruhen. Gerade heute erweist sich eine Rückbesinnung auf die materialistische Funktionsanalyse des Rechts als höchst erforderlich. Begünstigt doch die vor sich. gehende Wende vom kalten Krieg zur Entspannungspolitik zugleich auch die Verbreitung von Illusionen, nach denen mm die Zeit reif sei für eine einheitliche Weltgesellschaft, die zu fördern die eigentliche Funktion des Rechts sei. In Madrid z. B. legte Naoshige Imai (Japan) Thesen vor, deren roter Faden etwa so verlief: Recht ist ein Universalprinzip der Menschheit und nicht auf Staaten be- /23/ Vgl. Marx / Engels, Werke, Berlin 1958, Bd. 3, S. 310 ff. 732 grenzbar; daher stehe die Intemationalisierung des Rechts auf der Tagesordnung; schon jetzt gelte als Ausdruck einer Weltsouveränität die Überlegenheit des internationalen Rechts gegenüber dem nationalen; die Vereinten Nationen seien zu einer Weltregierung und ihre Charta zur Weltverfassung zu entwickeln. Solange aber die Welt in Gesellschaftsordnungen mit entgegengesetzter ökonomischer Grundlage hier gesellschaftliches Eigentum, dort Privateigentum an den Produktionsmitteln gespalten ist, kann es kein seinem Charakter nach einheitliches Weltrecht geben. Ganz sicher wirkt das Recht dieses und jenes Staates entsprechend dem Charakter und der Entwicklungsrichtung unserer Epoche auf die Durchsetzung der historischen Gesetzmäßigkeiten von heute. Aber auch insoweit ist die Außenfunktion des sozialistischen Rechts Ausdruck seines Klassen Charakters. Wie auch immer gemeint, jeder Versuch, mittels eines „immittelbar“ geltenden Rechts Frieden und Fortschritt zu fördern, führt schließlich zu einer Verletzung des Selbstbestimmungsrechts der Völker und wird von denjenigen ausgenutzt, die sich gar zu gern in die inneren Angelegenheiten der sozialistischen Staaten einmischen. Selbst die sich aus den progressiven bi- oder multilateralen Verträgen ergebenden Rechte und Pflichten der Staaten sind durch das sich ändernde Klassenkräfteverhältnis in der Welt bewirkt. Sie sind keineswegs von einer systemneutralen Rechtsfunktion verursacht. Denn nicht „d a s Recht“ ist der Motor des Friedens, sondern der Kampf progressiver Gesellschaftsklassen, die als herrschende Klassen sich direkt ihres Rechts bedienen oder als (noch) beherrschte Klassen ihren indirekten Einfluß auf den Rechtsinhalt durch ihren Klassenkampf ausüben. Gerade weil die politischen Auseinandersetzungen innerhalb der bürgerlichen Länder und zwischen den Ländern mit gegensätzlicher Sozialordnung weithin die Form eines Kampfes um den Rechts i n h a 11 angenommen haben, ist die historisch-reale, kritische Bewertung sowohl der Rechts n o r m e n als auch der Rechts-forderungen ein imverzichtbares Element einer wissenschaftlichen, d. h. die Wirklichkeit mit Wahrheitsanspruch widerspiegelnden Rechtstheorie. Da die finden heutigen Kapitalismus charakteristische Konzentration der ökonomischen, ideologischen und politischen Macht zu einer Verwandlung von Rechtsnormen in Leerformeln und zu einem tendenziellen Abbau demokratischer Rechte und Freiheiten führt, erfordern die Ge-genwarts- und Zukunftsinteressen aller am gesellschaftlichen Fortschritt Beteiligten eine kritisch bewertende Inhaltsanalyse der Funktionen des geltenden bürgerlichen Rechts wie auch der erhobenen gegensätzlichen Forderungen nach einer Veränderung dieses Rechts bis hin zu seiner Aufhebung. In einem gewissen Umfang leistete der diesjährige IVR-Kongreß hierfür einen Beitrag. Von der veranstaltenden Internationalen Vereinigung für Rechts- und Sozial-philosophie zu erwarten, daß sie sich von der Maxime einer Einigung aller Vernünftigen hätte leiten lassen sollen, hieße verkannt zu haben, daß unter den Bedingungen der weltweiten Auseinandersetzung zwischen Kapitalismus und Sozialismus die juristische Grundlagenforschung wie das Recht selbst notwendigerweise gegensätzliche Funktionen ausüben. Man schlußfolgere aus der Notwendigkeit gegensätzlicher Wissenschaftsstandpunkte aber nicht deren Gleichberechtigung. Überall da nun, schreibt Brecht/24/, wo die Kopfarbeiter wirklich produktiv sind, sind ihre Interessen mit denen der Arbeiter verbunden. /24/ Vgl. Brecht, Schriften zur Politik und Gesellschaft, Berlin 1968, Bd. 2, S. 126.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 732 (NJ DDR 1973, S. 732) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 732 (NJ DDR 1973, S. 732)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

In Abhängigkeit von den Bedingungen des Einzelverfahrens können folgende Umstände zur Begegnung von Widerrufen genutzt werden. Beschuldigte tätigten widerrufene Aussagen unter Beziehung auf das Recht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und im Strafverfahren - wahre Erkenntni resultate über die Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Beschuldigtenvernehmung bestimmt von der Notwendiqkät der Beurteilung des Wahrheitsgehaltes der Beschuldigtenaussage. Bei der Festlegung des Inhalt und Umfangs der Beschuldigtenvernehmung ist auch immer davon auszugehen, daß die Strafprozeßordnung die einzige gesetzliche Grundlage für das Verfahren der Untersuchungsorgane zur allseitigen Aufklärung der Straftat zur Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist. Gegenstand der Befugnisse des Gesetzes in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit anstelle bestehender anderer rechtlicher Handlungsmöglichkeiten sollte stets geprüft werden, ob die Abwehr durch das zuständige staatliche Organ auf der Grundlage der GewahrsamsOrdnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zu realisieren. Wird der Gewahrsam nicht in den Gewahrsamsräumen der vollzogen, sind von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sind planmäßig Funktionserprobunqen der Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen und das entsprechende Training der Mitarbeiter für erforderliche Varianten durchzuführen. Die Leiter der Kreis- und Objektdienststellen für und den Perspektivplanzeitraum sind deshalb konkrete und abrechenbare Maßnahmen besonders zur Durchsetzung und weiteren Qualifizierung dieser operativen Grundprozesse aufzunehmen.

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