Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 626

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 626 (NJ DDR 1973, S. 626); landwirtschaftlicher Anlagen oder beim Einsatz genossenschaftlicher Technik für Fremdleistungen. Diese Probleme wurden z.B. in der Strafsache gegen einen ehemaligen LPG-Vorsitzenden aus dem Kreis Parchim sichtbar. Er schloß mit dem Schlachtbetrieb einen Vertrag über die Weitermast von 220 Schweinen ab, obwohl ihm zu diesem Zeitpunkt bewußt war, daß die LPG die vertraglichen Bedingungen einer solchen Weitermast zu den festgelegten Terminen nicht erfüllen konnte. Der Schlachtbetrieb wurde damit bei Vertragsabschluß über die tatsächliche Situation in der Genossenschaft getäuscht, und die LPG erhielt auf dieser Grundlage von ihm völlig unberechtigt 115 000 M. Da dieser manipulierte Vertrag auch Eingang in die Jahresbilanz der Genossenschaft fand, wurde gegenüber dem zuständigen staatlichen Organ ein fingierter Produktionszuwachs ausgewiesen. Über diesen Weg flössen nochmals staatliche Mittel in Gestalt von Normativzuschlägen in einer Höhe von rund 31 000 M in die LPG. Ein beachtlicher Teil dieser Summen wurde für die Erhöhung der geplanten Arbeitseinheit verwendet. Bei dieser Manipulation wurde der LPG-Vorsitzende durch den Hauptbuchhalter unterstützt. Neben dem Schaden am Volkseigentum in Höhe von 146 000 M hatten diese Straftaten folgende gesellschaftliche Auswirkungen: beachtliche Störung der sozialistischen Vertragsbeziehungen; Speisung genossenschaftlicher Fonds mit staatlichen Mitteln, die der Genossenschaft nicht zustanden; finanzielle Vorteile in Gestalt einer nicht gerechtfertigten Höhe der Arbeitseinheit für alle Genossenschaftsmitglieder ; Manipulationen mit und in genossenschaftlichen Fonds; äußerst angespannte wirtschaftliche und finanzielle Situation in der LPG nach Berichtigung der vorgetäuschten Ergebnisse. Um den Schutz des sozialistischen Eigentums und der Volkswirtschaft insgesamt besser zu gewährleisten, kommt es darauf an, die politisch-ideologische Erziehung derWerktätigen zu verstärken und die Lösung der ökonomischen Aufgaben mit der Einhaltung von Ordnung, Disziplin rund Sicherheit zu verbinden. Eine Grundvoraussetzung für den wirksamen Kampf gegen Rechtsverletzungen, besonders im Bereich der Wirtschaft, besteht darin, daß die Kriminalitätsvorbeugung und -bekämpfung in die Leitung des gesamten betrieblichen Reproduktionsprozesses eingeordnet ist. Das bedeutet, daß Maßnahmen der Kriminalitätsvorbeugung und -bekämpfung Bestandteil aller wichtigen Leitungs1 entscheidungen sein müssen, die die verschiedensten Aufgabenstellungen betreffen. Die konsequente Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit muß immer mehr auch zu einem unmittelbaren ökonomischen Faktor werden. Dort, wo Gesetzlichkeit, Ordnung, Sicherheit und Disziplin nicht durchweg Bestandteil der Leitungstätigkeit sind, werden früher oder später wirtschaftliche Rückschläge eintreten, Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit auf dem Gebiet des Brandschutzes Eine wesentliche Rolle spielt die Ordnung und Sicherheit auf dem Gebiet des Brandschutzes. Mit dem sicheren Schutz der Volkswirtschaft vor Brandgefahren tragen wir zur erfolgreichen Lösung der vom VIII. Parteitag der SED beschlossenen Hauptaufgabe bei In einigen Bereichen der Volkswirtschaft nehmen die Probleme der Ordnung und Sicherheit auf dem Gebiet des Brandschutzes in der Leitungstätigkeit bereits den 626 ihnen gebührenden Platz ein. Hier verstehen es die Leiter, die Werktätigen für die Gewährleistung einer hohen Ordnung und Sicherheit zu mobilisieren und sich kritisch für die Beseitigung von Mängeln einzusetzen. Im sozialistischen Wettbewerb hat sich bei den Werktätigen die Erkenntnis weiter vertieft, daß die Produktionsaufgaben im engen Zusammenhang mit der Ver-besserung der Arbeitsbedingungen gelöst werden. Andererseits zeigt die Brandentwicklung im Bezirk, daß es noch nicht überall gelang, die den ökonomischen und gesellschaftlichen Erfordernissen entsprechende Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten. Auf den Bereich der Landwirtschaft entfallen in der Zeit von Januar bis Juli dieses Jahres 37 Prozent aller Brände und über 50 Prozent des Brandschadens. Zwar ist die Zahl der schuldhaft verursachten Brände in allen Bereichen des Bezirks in den letzten zwei Jahren etwas geringer geworden, aber die durch diese Brände verursachte Schadenssumme ist beträchtlich angestiegen. Bei der Untersuchung von Straftaten auf diesem Gebiet wurden Mängel in der Leitungstätigkeit festgestellt, die ihren Ausdruck u. a. darin fanden, daß den Problemen des Brandschutzes noch nicht in allen Betrieben die notwendige Aufmerksamkeit geschenkt wird. Teilweise gibt es noch keine exakt abgegrenzte Verantwortlichkeit, oder es wird gegen gesetzliche oder betriebliche Regelungen verstoßen, ohne daß im Betrieb notwendige Reaktionen erfolgen. Ähnliche Tendenzen und Probleme wie im Brandgeschehen sind auch bei Havarien feststellbar./?)/ Im Kampf um die Gewährleistung einer hohen Brandsicherheit haben sich Komplexkontrollen insbesondere in ökonomischen Schwerpunkten vorteilhaft ausgewirkt. Durch sie festigte sich die Zusammenarbeit zwischen örtlichen Staatsorganen, der Deutschen Volkspolizei und gesellschaftlichen Kräften. Ein weiterer Vorzug dieser Kontrollen besteht darin, daß die Probleme von Ordnung Disziplin, Sauberkeit und Sicherheit allseitig geprüft, die Ergebnisse mit den Leitern der Betriebe gründlich ausgewertet und an sie wirksame Empfehlungen gegeben und Forderungen gestellt werden kön- ' nen. Wir erachten es als notwendig daß künftige Komplexkontrollen noch stärker in Brigaden und Gewerkschaftsgruppen ausgewertet und dort konkrete Hinweise und Anregungen zur Führung und Abrechnung des sozialistischen Wettbewerbs im Hinblick auf Ordnung und Sicherheit gegeben werden. Es ist erforderlich, solche Komplexkontrollen auch im Bereich der Land- und Nahrungsgüterwirtschaft vorzunehmen und Ordnung Sicherheit und Disziplin noch besser in den sozialistischen Wettbewerb einzubeziehen. Es geht darum, alle Arbeitskollektive zu befähigen, eigene Überlegungen anzustellen, wie sie Unsicherheitsfaktoren am Arbeitsplatz gemeinsam überwinden und damit neue Reserven zur Steigerung der Arbeitsprodiaktivität erschließen können. Die Initiative der Kollektive ist ein sichtbarer Ausdruck der Verantwortung und der gestaltenden Kraft der Arbeiterklasse. Sie entbindet jedoch die wirtschaftsleitenden Organe, Werkdirektoren, Abteilungsleiter und Meister in keiner Weise von ihrer Verantwortung für die Erhaltung und Förderung der Gesundheit der Werktätigen, für eine hohe Ordnung und Sicherheit in ihrem Bereich. Im Gegenteil: Die ständig wachsenden Aktivitäten der Arbeitskollektive stellen immer höhere Anforderungen an die Leitungstätigkeit. 191 Vgl. dazu Wolf/Krohn/Memnka, „Einige Erfahrungen aus der staatsanwaltschaftliehen Gesetzlichkeitsaufsicht im Bezirk Schwerin“, NJ 1973 S. 414 ff. (415).;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 626 (NJ DDR 1973, S. 626) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 626 (NJ DDR 1973, S. 626)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

In den meisten Fällen stellt demonstrativ-provokatives differenzierte Rechtsverletzungen dar, die von Staatsverbrechen, Straftaten der allgemeinen Kriminalität bis hin zu Rechtsverletzungen anderer wie Verfehlungen oder Ordnungswidrigkeiten reichen und die staatliche oder öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdenden Zustandes nur dadurch erfolgen kann, daß zeitweilig die Rechte von Bürgern eingeschränkt werden. Gehen Gefahren von Straftaten, deren Ursachen oder Bedingungen oder anderen die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhaltes unumgänglich ist Satz Gesetz. Ziel und Zweck einer Zuführung nach dieser Rechtsnorm ist es, einen die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen känp, -sk?;i. Aus dieser und zli . Auf gabenstellung ergibt sich zugleich auch die Verpflichtung, die Einhaltung und Durchsetzung der Befehle und Weisungen nicht konsequent genug erfolgte. Eine konkretere Überprüfung der Umsetzung der dienstlichen Bestimmungen an der Basis und bei jedem Angehörigen muß erreicht werden Generell muß beachtet werden, daß der eingesetzte sich an die objektiv vorhandenen Normen-halten muß und daß er unter ständiger Kontrolle dieser Gruppe steht. Dieser Aspekt muß bei der Durchsetzung operativer Zersetzungsmaßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Dienstobjekten der Staatssicherheit Berlin,. Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der UntersuchungshaftVollzugsordnung -UKVO - in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ;. die Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Hauptabteilung Kader und Schulung, Bereich Disziplinär bestimmt. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit werden die Möglichkeiten und Befugnisse des Bereiches Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung dem Minister für Staatssicherheit zur Entscheidung vorzulegen. Bei Wiedereinsteilung ehemaliger Angehöriger Staatssicherheit die als tätig sind ist vor Bearbeitung des Kadervorganges die Zustimmung der Hauptabteilung Kader und Schulung der Abteilung Finanzen und der Rechtsstelle Staatssicherheit zu erfolgen. Der Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung und der Leiter der Abteilung Finanzen Staatssicherheit haben das Recht zu dieser Durchführungsbestimmung in gegenseitiger Abstimmung weitere notwendige Regelungen zu erlassen. Diese Durchführungsbestimmung tritt am in Kraft.

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