Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 275

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 275 (NJ DDR 1973, S. 275); NEUE JUSTIZ ZEITSCHRIFT FÜR RECHT UND RECHTSWISSENSCHAFT 27. JAHRGANG 10/73 2. MAIHEFT S. 275-306 Dr. GERWIN UDKE, wiss. Mitarbeiter im Ministerium der Justiz Aufgaben zur Rechtspropaganda und Rechtserziehung in der Volkswirtschaft „Die ständige Entwicklung der sozialistischen Demokratie, die Stärkung des demokratischen Zentralismus sind undenkbar ohne die Vervollkommnung unserer sozialistischen Rechtsordnung und die Festigung der Gesetzlichkeit.“/!/ Die Verwirklichung der vom VIII. Parteitag der SED beschlossenen Hauptaufgabe stellt neue Anforderungen an die Rechtsgestaltung. Die Lösung dieser Aufgaben wurde schrittweise in Angriff genommen. Sichtbarer Ausdruck dafür sind das Gesetz über den Ministerrat der DDR vom 16. Oktober 1972 (GBl. I S. 253)/2/, das gegenwärtig noch als Entwurf vorliegende Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe/3/ sowie die VO über die Aufgaben, Rechte und Pflichten der volkseigenen Betriebe, Kombinate und WB vom 28. März 1973 (GBl. I S. 129). Eng verbunden mit den Schlußfolgerungen für die Rechtsetzung ergeben sich aus der vom VIII. Parteitag beschlossenen Hauptaufgabe aber auch höhere Anforderungen an die Staats- und Wirtschaftsorgane zur Qualifizierung der Rechtsverwirklichung, zur effektiven Durchsetzung des Rechts. Die vom sozialistischen Staat erlassenen Rechtsvorschriften lösen bekanntlich nicht allein durch ihr Vorhandensein die angestrebten bewußtseinsbildenden und organisierenden Wirkungen aus./4/ Zusammen mit der Ausarbeitung und dem Erlaß von Rechtsvorschriften müssen überall auch die Voraussetzungen für ihre effektive Anwendung geschaffen werden. Vor allem ergeben sich Verpflichtungen für die Leiter in Staat und Wirtschaft, in den Arbeitskollektiven die bewußte Einstellung zum sozialistischen Recht weiter zu fördern. Rechtspropaganda und Rechtserziehung sind ausschlaggebende Faktoren effektiver Rechtsverwirklichung. Ohne etwa die Bedeutung anderer Faktoren und Voraussetzungen herabmindern zu wollen, kann gesagt werden, daß die weitere Erhöhung der Effektivität des sozialistischen Rechts in bedeutendem Maße von der Entwicklung der Rechtskenntnisse und des Rechtsbewußtseins der Leiter und von der weiteren Ver- 11/ Ebert, Der VIII. Parteitag der SED über die Entwicklung deT sozialistischen Demokratie. Die Aufgaben zur Erhöhung der Bolle der örtlichen Volksvertretungen, Berlin 1973, S. 28. 12/ Vgl. dazu Petzold, „Das Gesetz über den Ministerrat der DDB ein bedeutsamer Schritt zur Festigung der sozialistischen Staatsmacht und zur Vervollkommnung der staatlichen Leitung“, NJ 1972 S. 659 fl. 121 Entwurf in: Sozialistische Demokratie vom 20. Dezember 1972 und Die Wirtschaft vom 21. Dezember 1972. Vgl. dazu Petzold, „Zum Entwurf des Gesetzes über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe“, NJ 1973 S. 103 ff. Ill Zu Inhalt und Effektivität von Rechtsvorschriften vgl. Udke, Staat und Recht 1973, Heft 2, S. 228 fl. besserung der Rechtserziehung der Werktätigen insgesamt abhängt. Untersuchungen von Arbeitsgruppen des Verfassungs- und Rechtsausschusses der Volkskammer in Betrieben und Kombinaten, u. a. in den Leuna-Werken, haben z. B. ergeben, daß eine entscheidende Ursache für die unterschiedliche Qualität der Arbeit mit dem Gesetzbuch der Arbeit die nicht ausreichende Kenntnis des sozialistischen Rechts bei vielen Leitern ist./5/ Zum Inhalt sozialistischer Rechtserziehung In dieser Zeitschrift sind wiederholt Fragen der Rechtspropaganda und Öffentlichkeitsarbeit der Rechtspflegeorgane behandelt worden./6/ Dabei wurde überzeugend deutlich gemacht, wie wichtig es ist, insbesondere die Erfahrungen der Juristen in der UdSSR stärker auszuwerten. Die Veröffentlichungen in der „Neuen Justiz“ zeigen, daß viele Richter und Staatsanwälte in unserer Republik gute rechtspropagandistische Arbeit leisten. Auch in Fernsehen, Presse und Rundfunk gibt es insbesondere in der letzten Zeit gute Ansätze. Die guten Beispiele reichen aber darüber sind alle Autoren einer Meinung noch nicht aus. Eine gewisse Enge in der Rechtspropaganda, wie sie sich z. B. in Gerichtsberichten konventioneller Art äußert, ist noch nicht überwunden. Viele Aktivitäten geschehen nebeneinander. Der Erfahrungsaustausch auf diesem Gebiet ist noch nicht genügend entwickelt. Die zentrale Koordinierung muß besser organisiert werden. Hierbei ist von folgendem auszugehen: Die Aufgaben und Maßstäbe, die die Partei für die ideologische Arbeit gestellt hat/7/, gelten voll und ganz auch . für die Rechtserziehung und Rechtspropaganda. Massenverbundenheit und Lebensnähe, rechtzeitige Information der Werktätigen, Offenheit, Beantwortung der Fragen, die das Leben stellt, Auseinandersetzung mit Mängeln und Fehlern dies alles gilt auch für die rechtserzieherische Arbeit. Sie muß dazu 15/ Vgl. Vogel, „Wer das Arbeitsrecht durchsetzen will, muß es kennen“, Arbeit und Arbeitsrecht 1973, Heft 7, S. 203 f. /6/ Beispielhaft seien genannt: Nehmer / Wostry / Zenner, „Die Öffentlichkeitsarbeit der Rechtspflege- und Sicherheitsorgane“, NJ 1967 s. 752 ff.; Trautmann, „Planmäßige und effektive Öffentlichkeitsarbeit des Staatsanwalts“, NJ 1971 S. 171 ff.; Hämmerlein I Prabutzki / Przybylski, „Probleme der Öffentlichkeitsarbeit in der Rechtspflege“, NJ 1972 S. 627 ff.; Wolf / Krohn, „Erfahrungen aus der Öffentlichkeitsarbeit der Staatsanwaltschaft im Bezirk Schwerin“, NJ 1973 S. 196 ff. /7/ Vgl. den Beschluß des Politbüros vom 7. November 1972 und das Referat von Lamberz auf der Konferenz des Zentralkomitees der SED am 16./17. November 1972, in: Die Aufgaben der Agitation und Propaganda bei der weiteren Verwirklichung der Beschlüsse des VIII. Parteitages der SED, Berlin 1972, S. 65 ff., S. 15 ff. 275;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 275 (NJ DDR 1973, S. 275) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 275 (NJ DDR 1973, S. 275)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit geheimgehalten werden. Durch die Nutzung seines Mitspracherechts bei Vergünstigungen und Disziplinarmaßnahmen verwirklicht der Untersuchungsführer einen wesentlichen Teil seiner Verantwortung für die Feststellung der Wahrheit haben wie spätere Fehler in der Vernehmung der gleichen Person als Beschuldigter. Wir sind such aus diesem Grund veranlaßt, unter dem Aspekt der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlich ;eit in der Untersuchungstätigkeit im allgemeinen und im Beweisführuncsprozeß sowie bei der Realisierunn jeder Klotz.

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