Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 253

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 253 (NJ DDR 1973, S. 253); ist nicht nur eine Sache der Staatsanwaltschaft und Justiz. Alle, die in unserer Gesellschaft Leitungsverantwortung tragen, haben die Pflicht, in ihrem Verantwortungsbereich Recht und Gesetzlichkeit durchzu-setzen./6/ Die Aufgabe der Staatsanwaltschaft besteht deshalb nicht darin, diese Verantwortung irgend jemandem abzunehmen; vielmehr hat die Staatsanwaltschaft die besondere Pflicht, die Verantwortlichkeiten klarzustellen und imnachgiebig darauf hinzuwirken, daß sie voll zur Geltung gebracht werden. Die dazu notwendige Entschiedenheit und Konsequenz bedingt, daß die Staatsanwaltschaft ihre spezifischen Mittel zur Durchsetzung strikter Gesetzlichkeit stärker und ohne Ansehen der Person anwendet. Das gilt insbesondere für die Geltendmachung der disziplinarischen und materiellen Verantwortlichkeit gegenüber Rechtsverletzern. Richtig vorgegangen sind z. B. Staatsanwälte, die die materielle Verantwortlichkeit von Betriebsfunktionären herbeiführten, weil diese durch rechtswidrige Leitungspraktiken erhebliche Qualitätsmangel in der Produktion und damit materielle Schäden verursacht hatten. Darüber hinaus ist strenger darauf hinzuwirken, daß jeder Leiter seine Verantwortung in dieser Beziehung eigenständig voll wahrnimmt. Er hat in seinem Verantwortungsbereich zu gewährleisten, daß die persönliche Verantwortlichkeit für Rechtsverletzungen strikt durchgesetzt wird und bei Verstößen gegen die Rechtsordnung die gesetzlich vorgesehenen Sanktionen konsequent angewandt werden. Zielgerichtete Gesetzlichkeitsaufsicht zu betreiben, das erfordert, sie bewußt als Beitrag zu der vom VIII. Parteitag der SED beschlossenen Hauptaufgabe durchzuführen, und zwar hinsichtlich des Inhalts wie auch des Weges zur Verwirklichung der Hauptaufgabe. Eine Atmosphäre der Ordnung, Sauberkeit, Rechtlichkeit und Rechtssicherheit gehört unabdingbar zum Lebensniveau im Sozialismus: Das schließt die entschiedene Bekämpfung laxer Haltungen gegenüber dem Schutz des Volkseigentums ebenso ein wie z. B. die strikte Durchsetzung des Rechts zur Realisierung der Unter- . haltsansprüche von Müttern für ihre Kinder. Es verträgt sich nicht mit der Hauptaufgabe, und es ist der sozialistischen Erziehung abträglich, wenn in dem einen wie in dem anderen Falle Zurückhaltung bei der Verwirklichung unseres Rechts geübt wird und die Mittel, die seiner Durchsetzung dienen, nicht voll ausgeschöpft werden. Zum Hinwirken auf die Herstellung der Gesetzlichkeit und die Beseitigung gesetzwidriger Zustände und ihrer Folgen gehört eine wirksame Kontrolle. Selbstverständlich ist es nicht in jedem Fall möglich und notwendig, besondere Kontrollmaßnahmen zu ergreifen. Dazu besteht z. B. in der Regel kein Anlaß, wenn es sich um eine nicht schwerwiegende Rechtsverletzung in einem Betrieb oder Organ handelt, die innerhalb eines langen Zeitraums einmal auf getreten ist. Wohl aber ist eine strenge Kontrolle unerläßlich, sobald gegen gehäuft oder wiederholt vorgekommene Rechtsverletzungen vorgegangen werden mußte. Auswertung von Maßnahmen der Gesetzlichkeitsaufsicht in der Öffentlichkeit Es ist notwendig, die Maßnahmen der Gesetzlichkeitsaufsicht schwerpunktmäßig in der Öffentlichkeit, insbesondere vor Leitungs- und Arbeitskollektiven, zu erläutern und auszuwerten. Dabei geht es vor allem darum, einen höchstmöglichen erzieherischen Effekt zu erreichen, damit in den betreffenden Bereichen Lehren für die Zukunft gezogen werden. Auf diese Weise wer- den auch die gesellschaftlichen Bedingungen für die strikte Achtung der Gesetzlichkeit und die Kontrolle über ihre Einhaltung entwickelt. Die sozialistische Staatsmacht kann sich nicht damit zufriedengeben, daß einzelne aufgedeckte Gesetzesverletzungen beseitigt werden. Es kommt vielmehr auch darauf an, eine eindeutige parteiliche Haltung zum sozialistischen Recht als dem staatlich fixierten Willen der Arbeiterklasse und ihrer Verbündeten durchzusetzen. Nur mit einer solchen prinzipiellen Einstellung zur Gesetzlichkeit, die jedes „Augenzwinkern“ ausschließt, kann insbesondere ein Leiter die wachsenden Erziehungsaufgaben gegenüber seinem Kollektiv erfüllen. Auswertung vor Leitungskollektiven Die Auswertung von Maßnahmen der Gesetzlichkeitsaufsicht in Leitungskollektiven muß zur Durchsetzung der Erkenntnis beitragen, daß die Staats- und Wirtschaftsfunktionäre ihrer Verantwortung nur gerecht werden können, „wenn sie selbst vorbildlich die Gesetze einhalten und in der täglichen Arbeit die Erziehung zur bewußten Disziplin, zur unbedingten Achtung der Normen unseres Rechts sichern. Wir können uns nicht damit einverstanden erklären, wenn immer noch Auffassungen geäußert und praktiziert werden, wonach die strikte Erfüllung der Rechtsnormen und die Erfüllung der Planaufgaben einander gegenübergestellt werden und nach dieser Lesart Zweckmäßigkeit vor Gesetzlichkeit rangiert. Die konsequente Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist unabdingbar, weil es um die Verwirklichung der Aufgaben und Verhaltensnormen geht, die von der führenden Arbeiterklasse in Ausübung ihrer politischen Macht und zur Sicherung der Interessen aller Werktätigen zum Gesetz erhoben wurden. Nur die einheitliche Durchsetzung des sozialistischen Rechts sichert das kontinuierliche Voranschreiten beim weiteren Aufbau der sozialistischen Gesellschaft. Wollte der einzelne Bürger, der einzelne Funktionär oder das einzelne Staatsorgan aus subjektiver Sicht darüber entscheiden, ob das Recht angewandt wird oder nicht, dann hieße das, die einheitliche Disziplin zu untergraben. Letztlich würde so dem Gegner Vorschub geleistet, der unter der Flagge der .Liberalisierung“ unsere sozialistische Ordnung aufzuweichen sucht“ m Gute Erfahrungen wurden da gemacht, wo Staatsanwälte die Leitungen der Grundorganisationen der SED in den betreffenden Betrieben oder Organen über Maßnahmen der Gesetzlichkeitsaufsicht und die ihnen zugrunde liegenden Zusammenhänge informierten. Unsere Partei betrachtet die Erziehung zur strikten Achtung vor Recht und Gesetzlichkeit der sozialistischen Staatsmacht als einen wichtigen Bestandteil der politisch-ideologischen Erziehungsarbeit in den Grundorganisationen. Der Zustand der Gesetzlichkeit, die Einhaltung des sozialistischen Rechts und der sozialisti- sehen Disziplin, ist überall ein wesentliches Kriterium für das Niveau und die Wirksamkeit der sozialistischen Erziehung. Auswertung vor Arbeitskollektiven Von großer Bedeutung ist die verstärkte Auswertung von Maßnahmen der Gesetzlichkeitsaufsicht vor Arbeitskollektiven. Diese Methode ist zur Entwicklung und Festigung des sozialistischen Rechtsbewußtseins, der Staatsdisziplin, der Wachsamkeit und Unduldsamkeit gegenüber allen Rechtsverstößen sowie zur Mobili- Hf Vgl. Ebert, Der VTII. Parteitag der SED über die Entwicklung der sozialistischen Demokratie. Die Aufgaben zur Erhöhung der Rolle der örtlichen Volksvertretungen, Berlin 1973, S. 30 f. 253 * 16/ Vgl. Honecker, a. a O., S. 67.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 253 (NJ DDR 1973, S. 253) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 253 (NJ DDR 1973, S. 253)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt trifft auf der Grundlage dieser Anweisung seine Entscheidungen. Er kann in dringenden Fällen vorläufige Anordnungen zur Beschränkung der Rechte der Verhafteten und zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung treffen. Diese bedürfen unverzüglich der Bestätigung des Staatsanwaltes des Gerichts. Der Leiter und die Angehörigen der Untersuchungshaftanstalt haben im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben erforderlichen Kenntnisse. Besondere Bedeutung ist der Qualifizierung der mittleren leitenden Kader, die Schaltstellen für die Um- und Durchsetzung der Aufgabenstellung zur Erhöhung der Wirksamkeit der Arbeit mit den Die Vorgabe langfristiger Orientierungen undAÄufgabensteihingen. Die Einschätzung der Wirksamkeit der Arbeit-mit den politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter gegenwärtig besonders an? Ein grundsätzliches Erfordernis ist die Festigung der marxistisch-leninistischen Kampfposition, die Stärkung des Klassenstandpunktes und absolutes Vertrauen zur Politik von Partei und Staatsführung; die Gewährleistung der Objektivität und Unantastbarkeit. der Untersuchungsbandlungen als wirksamer Schutz vor Provokationen und Hetzkampagnen des Gegners - die konsequente Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit bei dem Vollzug der Untersuchungshaft und dem Umgang mit den Verhafteten, vor allem zur Wahrung der Rechte und zur Durchsetzung ihrer Pflichten, einschließlich der in Zusammenarbeit mit der Linie und den zuständigen operativen Diensteinheiten gewährleistet werden muß, daß Verhaftete keine Kenntnis über Details ihrer politischoperativen Bearbeitung durch Staatssicherheit und den dabei zum Einsatz gelangten Kräften, Mitteln und Methoden und den davon ausgehenden konkreten Gefahren für die innere und äußere Sicherheit der Untersuchungshaft anstalt Staatssicherheit einschließlich der Sicherheit ihres Mitarbeiterbestandes. Den konkreten objektiv vorhandenen Bedingungen für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen rechtzeitig und kontinuierlich abzustimmen. Dazu haben die Leiter der Abteilungen kameradschaftlich mit den Leitern der das Strafverfahren bearbeitenden Untersuchungsabteilungen zusammenzuarbeiten und die für das Strafverfahren notwendigen Maßnahmen zu koordinieren.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X