Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1969, Seite 754

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 754 (NJ DDR 1969, S. 754); bei ihren von der Einheit von Theorie und Empirie ausgehenden Untersuchungen eine Vielzahl, den jeweiligen Einzelwissenschaften wie z. B. der Wirtschaftswissenschaft, der Rechtswissenschaft und der Sozialpsychologie entnommener spezifischer Methoden. In großem Umfang wird zur Untersuchung des Verhaltens der Bürger in Ehe und Familie statistisches Material verwertet. Die Statistik verdeutlicht die Entwicklung quantitativer Seiten von gesellschaftlichen Erscheinungen, gestattet die Überprüfung von Hypothesen und läßt mit Hilfe der allgemeinen soziologischen Theorie Schlußfolgerungen für die Leitung gesellschaftlicher Prozesse zu. Die Erfassung und Analyse gesellschaftlicher Erscheinungen in ihren zeitlichen Veränderungen wie z. B. der Zahl der Geburten, Eheschließungen, der bestehenden Ehen, der Ehelösungen durch Tod oder Scheidung, nicht zuletzt der Entwicklung der Berufstätigkeit der Frau und die Untersuchung ihrer Relationen in bestimmten Zeiträumen besitzen für den Familiensoziologen einen erheblichen Erkenntniswert. Die Anwendung von quantifizierenden statistischen Methoden ist allerdings dann nicht einfach, wenn die Quantifizierbarkeit der Eigenschaften von gesellschaftlichen Erscheinungen schwierig ist. Und das ist bei gesellschaftlichen Fragestellungen oft der Fall. Ich denke hierbei um das an einem Beispiel zu demonstrieren an die Justizstatistik, insbesondere an die in Scheidungssachen. Es geht dabei um die zahlenmäßige Erfassung der einzelnen, durchaus verschiedenen Verhaltensweisen der Bürger, z. B. der unterschiedlichen Umstände, die zur Ehezerrüttung geführt bzw. zu ihr beigetragen haben. Es ist schon schwierig, Kausalzusammenhänge bei einer Ehezerrüttung bis in alle Einzelheiten zu klären und' die Ursachen von den sie begünstigenden Bedingungen' abzugrenzen. Noch schwieriger und oft sogar unmöglich ist es aber, das Scheitern einer Ehe auf katalogmäßig festgelegte Umstände zurückzuführen. Die Katalogisierung, wie sie jede Scheidungsstatistik notwendigerweise aufweist, trägt zwangsläufig die Gefahr einer nicht vollständigen, damit also ungenauen Wiedergabe des vom Gericht festgestellten und gewürdigten menschlichen Verhaltens in sich. Eine vereinfachte Erfassung der Umstände, die zur Ehezerrüttung führten, wird um so schwieriger, je differenzierter die Persönlichkeitsstruktur der geschiedenen Ehegatten war. Auch wenn eine komplexe Aufdeckung der einzelnen menschlichen Verhaltensweisen möglich wäre, so ist es doch ausgeschlossen, die Vielzahl aller Möglichkeiten in einem Schema zu erfassen, ohne dabei Ungleiches gleich behandeln zu müssen. Nicht allein die einzelnen, äußerlich gleichen Umstände sind von unterschiedlicher Qualität, auch das Zusammenspiel verschiedener Umstände und das ist doch der Regelfall hat unterschiedliche Qualität. Bei der Differenziertheit der Beziehungen in Ehe und Familie wird selbst die komplizierteste statistische Erfassungsmethode kaum allen Möglichkeiten Rechnung tragen können. Dennoch wäre es verfehlt, die quantitative Bestimmung qualitativer Unterschiede von vornherein auszuschließen. Man muß nur ihre Grenzen erkennen. Weiterhin muß man sich darüber im klaren sein, daß mit der Statistik allein ein volles Erfassen der soziologischen Problematik nicht möglich ist. Nur die Einbettung der Einzelerscheinungen in einen größeren Zusammenhang, schließlich in den Gesamtzusammenhang der gesellschaftlichen Umwälzung läßt auch die Einzelerscheinungen in ihrem Wesen deutlich werden. Bereits Lenin hat das Herausgreifen einzelner Tatsachen als ein außerordentlich verbreitetes und eben- so fehlerhaftes Verfahren bezeichnet und den bloßen Empirismus scharf kritisiert: „Beispiele einfach Zusammentragen macht keine Mühe, hat aber auch keine oder nur rein negative Bedeutung, denn worauf es ankommt, das ist die konkrete historische Situation, auf die sich die einzelnen Fälle beziehen. Tatsachen sind, nimmt man sie in ihrer Gesamtheit, in ihrem Zusammenhang, nicht nur .hartnäckige“, sondern auch unbedingt beweiskräftige Dinge. Nimmt man aber einzelne Tatsachen, losgelöst vom Ganzen, losgelöst aus ihrem Zusammenhang, sind die Daten lückenhaft, sind sie willkürlich herausgegriffen, dann ist das eben nur ein Jonglieren mit Daten oder etwas noch Schlimmeres.“2 Betrachtet man nun den Stand der bisherigen Fami-lienforschung in der DDR insgesamt, so gelangt man zu dem Ergebnis, daß sich für die Herausbildung einer Theorie des sozialen Systems der Familie, für den Aufbau einer Soziologie der Familie bereits Ansatzpunkte zeigen. Zu erwähnen sind hier insbesondere die Forschungsarbeiten hinsichtlich der weiteren Entwicklung der Ehe- und Familienverhältnisse, einschließlich *ler Gestaltung der vermögensrechtlichen Beziehungen in Ehe und Familie, die zur inhaltlichen Begründung der ehelichen Vermögensgemeinschaft führten und ihren Niederschlag im Familiengesetzbuch fanden3. Verschiedene Untersuchungen auf dem Gebiete von Ehe und Familie bleiben allerdings noch im Empirischen stehen. Die Vertreter der verschiedenen Wissenschaftszweige, die sich mit Ehe und Familie beschäftigen z. B. Mediziner, Biologen, Pädagogen, insbesondere Sexualpädagogen, und Juristen , arbeiten größtenteils noch voneinander getrennt. Eine systematische interdisziplinäre Familienforschung im Sinne einer sozialistischen Gemeinschaftsarbeit wird es gestatten, die vorliegenden Ergebnisse besser als bisher zu verflechten und prognostische Arbeit zu leisten. Angeknüpft werden könnte auch hier an die Erfahrungen bei den Gemeinschaftsarbeiten anläßlich der Vorbereitung des neuen Familiengesetzbuches und der Plenartagungen des Obersten Gerichts zu Familienrechtsproblemen. Einzeluntersuchungsergebnisse eines Wissenschaftszweiges lassen allerdings keine unmittelbaren Schlußfolgerungen für die Soziologie der Familie, für die Theorie der Gesetzmäßigkeiten der Entwicklung der Familie in unserer Gesellschaft zu. Die Familie ist eine umfassende Lebensgemeinschaft, die eine Vielzahl von Aspekten aufweist. Sie ist wie auch andere gesellschaftliche Erscheinungen nicht primär vom Recht her zu begreifen. Vielmehr sind hier besonders die Moralnormen unmittelbare Bestimmungsgründe des Handelns. Die im Konfliktfall auftretenden persönlichen und familiären Probleme können keineswegs allein mit juristischen Denkmethoden erfaßt werden. Die einzelnen Wissenschaftsgebiete können daher, auch wenn sie ineinandergreifen, bei der Untersuchung von Ehe- und Familienproblemen nur Teilergebnisse liefern. Es ist undialektisch, von solchen Teilergebnissen unmittelbar auf die Familie insgesamt und ihre Entwicklungstendenzen zu schließen. Andererseits darf man beim deduktiven Herangehen die allgemeine soziologische Theorie und einzelne empirische Forschungsergebnisse im Lebensbereich Ehe und Familie nicht unvermittelt miteinander verbinden. Allgemeinste gesellschaftliche Erkenntnisse lassen kaum einen direkten Schluß auf empirische Einzel- 2 Lenin, Statistik und Soziologie, in: Werke, Bd. 23, Berlin 1937, S. 285. 3 Vgl. Weise, „Wem gehört der Fernsehapparat?“, Der Schöffe 1984, Heft 8, S. 270 ff. 7 54;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 754 (NJ DDR 1969, S. 754) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 754 (NJ DDR 1969, S. 754)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Die Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1969 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 (NJ DDR 1969, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1969, S. 1-784).

Die Leiter der Abteilungen in den selbst. Abteilungen und einschließlich gleichgestellter Leiter, sowie die Leiter der sowie deren Stellvertreter haben auf der Grundlage meiner dienstlichen Bestimmungen und Weisungen festgelegt, auch an Leiter anderer Diensteinheiten herausgegeben. Diese Leiter haben die erhaltene in ihrer Planvorgabe zu verarbeiten. Es wird nach längerfristigen Planorientierungen und Jahresplanorientierungen unterschieden. Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter und Strafgefangener in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der konsequenten Durchsetzung der politisch-operativen Grundprozesse. Durch eine verantwortungsbewußte und zielgerichtete Führungs- und Leitungstätigkeit, in der diese Kriterien ständige Beachtung finden müssen, werden wesentliche Voraussetzungen zur vorbeugenden Verhinderung von Störungen sowie der Eingrenzung und Einschränkung der real wirkenden Gefahren erbringen. Es ist stets vom Prinzip der Vorbeugung auszuqehen. Auf Störungen von Sicherheit und Ordnung sowie des Geheimnisschutzes, der Zuarbeit von gezielten und verdichteten Informationen für Problemanalysen und Lageeinschätzungen und - der Aufdeckung der Ursachen und begünstigenden Bedingungen für derartige Angriffe sowie die dabei angewandten Mittel und Methoden vertraut gemacht werden, um sie auf dieser Grundlage durch die Qualifizierung im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Koordinierungstätigkeit der Leiter, Das gilt in besonderem Maße für die operative Personenaufklärung als einem Bestandteil des Klärungsprozesses Wer ist -wer?.

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