Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1967, Seite 662

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 662 (NJ DDR 1967, S. 662); im Lande erprobt haben; erst ein halbes Jahr nach der Oktoberrevolution, fast ein Jahr nach dem Ersten Gesamtrussischen Sowjetkongreß konnten wir das schriftlich festlegen, was in der Praxis schon besteht.“4 Diese erste sowjetische Verfassung war aber nicht nur eine Dokumentation des revolutionären Heroismus, eine Zusammenfassung des Erreichten, sondern diente zugleich seiner Befestigung und Sicherung durch eine endgültige verfassungsmäßige Fixierung. Der Kampf um die Annahme der „Deklaration der Rechte des werktätigen und ausgebeuteten Volkes“ sie war „der Samen, aus dem später die ganze Verfassung erwuchs“5 6 zeigt diese Funktion besonders deutlich. Er entschied endgültig, ob in Rußland eine sozialistische Demokratie als Republik der Sowjets der Arbeiter-, Soldaten- und Bauerndeputierten, denen die gesamte zentrale und lokale Staatsmacht gehört (so Ziff. 1 der Deklaration), oder eine bürgerliche Demokratie in Gestalt der Herrschaft der konstituierenden Versammlung bestand. Bekanntlich wurde der Entwurf der Deklaration vom Zen tralexekutivkomitee der Konstituierenden Versammlung zur Beschlußfassung vorgelegt. Darin lag die letzte Möglichkeit, dieses Organ der bürgerlichen Demokratie die Ausschreibung der allgemeinen, gleichen, geheimen und direkten Wahlen und die Aufstellung der Kandidaten erfolgten noch zur Zeit der Provisorischen Regierung zu einem Organ der proletarischen Demokratie umzuwandeln. Das wurde nicht zur Wirklichkeit, da die Mehrheit der Abgeordneten es ablehnte, die Deklaration überhaupt auf die Tagesordnung zu setzen. Diese Weigerung war der letzte Anlaß für das Dekret über die Auflösung der Konstituierenden Versammlung. Die Annahme der Deklaration durch den III. Gesamtrussischen Sowjetkongreß und ihre Aufnahme in die Verfassung waren der Springpunkt der verfassungsrechtlichen Entscheidung0. Die deutsche Novemberrevolution und die Machtfrage In der Oktoberrevolution, in der Verfassung der RSFSR von 1918 haben die Revolutionslehren der Klassiker des Marxismus ihre exakte Umsetzung erfahren. Hier wurde die Theorie zur materiellen Gewalt, wurde der Beweis erbracht, daß diese Theorie richtig ist. Das A und O jeder Volksrevolution das Erkennen der Machtfrage unter den konkreten Bedingungen von Raum und Zeit, das Auffinden der optimalen Methoden zu ihrer Lösung und deren entschlossene, zielbewußte Anwendung war gerade im Geburtsland von Karl Marx während der Novemberrevolution 1918 aus dem Auge gelassen worden, was dann auch in der Weimarer Verfassung seinen Niederschlag fand. Die wesentlichsten Aufgaben, die diese Revolution hätte lösen müssen, waren die Zerschlagung des halbfeudalen Staatsapparates, die Vernichtung der ökonomischen Grundlagen des Imperialismus und Militarismus, die Abschaffung des Großgrundbesitzes als Voraussetzung für die Vollendung der bürgerlichen Revolution und die Überführung der Großbetriebe, Banken usw. in die Hände des Volkes als Voraussetzung für den Übergang zu sozialistischen Umgestaltungen. Materiell waren alle Bedingungen gegeben, um diese geschichtlichen Ziele zu erreichen. Trotzdem ging die Revolution nicht über den Rahmen einer bürgerlich-demokratischen Revolution hinaus. Nicht einmal die Enteignung des Junkertums 4 Lenin, Werke, Bd. 27, Berlin 1960, S. 515. 5 Gurwitsch, a. a. O., S. 28. 6 Diese Bedeutung der Deklaration zeigt sich auch darin, daß mit ihrer Annahme die Bezeichnung des Rates der Volkskom- missare als Provisorische Arbeiter- und Bauernregierung und alle Vorbehalte ln den oben genannten Oktoberdekreten hin- sichtlich einer endgültigen Bestätigung durch die konstituie- rende Versammlung hinfällig wurden. und die Verteilung des Bodens an die landarmen Bauern wurde durchgeführt. Wenn die Erfolge, die die Arbeiterklasse in der Novemberrevolution errang (Beseitigung der halbabsolutistischen Herrschaftsform und Errichtung einer parlamentarisch-demokratischen Republik, allgemeines Wahlrecht, Koalitions-, Rede- und Versammlungsfreiheit, Achtstundentag usw.), nicht größer waren, so deshalb, weil vor allem unter dem Einfluß der rechten SPD-Führer große Teile der Arbeiterschaft, in bürgerlich-parlamentarischen Illusionen befangen, darauf verzichteten, Junkertum und Großbourgeoisie all der Mittel zu berauben, die zu ihrer eigenen Unterdrückung verwandt wurden. In verhängnisvoller Verkennung der Notwendigkeit, mit der alten Ordnung radikal zu brechen, folgten diese Kräfte den Parolen der „Mehrheitssozialisten“, die verkündeten, daß die Schaffung sozialistischer Verhältnisse ein Problem sei, das allein schon mit Hilfe des Stimmzettels bewältigt werden könnte. Der Parteiausschuß der SPD erklärte in seinem Beschluß vom 28. November 1918: „Sie (die SPD die Verf.) erblickt in dem allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Wahlrecht aller erwachsenen Männer und Frauen, getreu der seit jeher vertretenen Auffassung, die wichtigste politische Errungenschaft der Revolution und zugleich das Mittel, die kapitalistische Gesellschaftsordnung nach dem Willen des Volkes in planmäßiger Arbeit zur sozialistischen umzuwandeln.“7 So kam es, daß die reformistische Mehrheit des 1. Rätekongresses der Arbeiter- und Soldatenräte Deutschlands, die sich überall im Lande spontan gebildet hatten, im Dezember 1918 ihre Zustimmung gab, am 19. Januar 1919 eine Nationalversammlung zu wählen, die die Aufgabe haben sollte, eine Verfassung auszuarbeiten. Damit hatten die Räte freiwillig die Macht aus den Händen gegeben, anstatt nach dem Vorbild der russischen Oktoberrevolution zu fordern: „Alle Macht den Räten.“ Sie waren der konterrevolutionären Taktik der geschlagenen Bourgeoisie auf den Leim gegangen, die in der für sie prekären Situation „Ruhe und Ordnung“, „die“ Demokratie und als Mittel zu deren Verwirklichung die möglichst rasche Einberufung der verfassunggebenden Nationalversammlung zu ihren Losungen machte. Anschütz, der wohl damals bekannteste deutsche Staatsrechtler, gab diesen Parolen Ausdruck, wenn er vorschlug: „Revolution nicht so weit als möglich, sondern so weit als nötig.“8 * * * Er verlangte die Aufnahme des Grundsatzes der Rechtsgleichheit in die Reichsverfassung. „Dieser Rechtssatz würde sich nicht so sehr gegen die privilegierten Klassen von gestern und vorgestern die sind ja vollständig erschlagen! , sondern gegen die von heute richten. Es handelt sich dabei ganz einfach um die stark in Frage gestellte Parität des Bürgertums mit der Arbeiterklasse.“ Davon hänge es ab, „ob wir in einer ehrlichen, unverfälschten Demokratie oder, 7 Zitiert nach: Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung, Bd. 3, Berlin 1966, S. 507. In einem Telegramm der Sowjetregierung „An alle Arbeiter-, Soldaten- und Matrosenräte Deutschlands“ vom 11. November 1918 hatte es in klarer Einschätzung der Situation geheißen: „Arbeiter, Soldaten und Matrosen Deutschlands, solange Ihr eine Regierung duldet, die aus Prinzen, Kapitalisten und Scheidemännern besteht, habt Ihr die Macht nicht in den Händen Es gilt, mit den Waffen in der Hand wirklich die Macht überall zu übernehmen, eine Arbeiter-, Soldaten- und Matrosenregierung mit Liebknecht an der Spitze zu büden. Laßt Euch keine Nationalversammlung aulschwatzen: Ihr wißt, wohin Euch der Reichstag gebracht hat.“ (Ebenda, S. 492 f.). Umgekehrt darf es als symptomatisch angesehen werden, daß ein Militarist wie Hindenburg in einem Brief an Friedrich Ebert vom 8. Dezember 1918 die „Forderung nach sofortiger Einberufung der Nationalversammlung“ erhebt und in gleichem Atemzuge die Beseitigung der „Arbeiterräte“ verlangt (vgl. ebenda, S. 516 f.). 8 Anschütz, „Bundesrat oder Staatenhaus“, in: Deutsche Politik 1919, S. 116. 662;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Die Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1967 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 (NJ DDR 1967, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1967, S. 1-776).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit erfordert das getarnte und zunehmend subversive Vorgehen des Gegners, die hinterhältigen und oft schwer durchschaubaren Methoden der feindlichen Tätigkeit, zwingend den Einsatz der spezifischen tschekistischen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den Vorkommnissen am in der Hauptstadt der Zugeführten standen ,J unter dem Einfluß von Alkohol. Die langjährigen Erfahrungen beweisen, daß von den erlaufe von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte Grundlegende Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung von Aktionen und Einsätzen zu politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten Anforderungen an die im Rahmen von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte Grundlegende Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung von Aktionen und Einsätzen zu politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten Anforderungen an die im Rahmen von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher. Die Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher. Die Durchführung von Aktionen und Einsätzen sind hohe Anforderungen an die Informationsübermittlung zu stellen, zu deren Realisierung bereits in der Phase der Vorbereitung die entsprechender. Maßnahmen einzuleiten sind. Insbesondere im Zusammenhang mit der Untersuchungshaft zu treffende Entscheidungen betrachtet. An der Anordnung der Untersuchungshaft sind immer mehrere autoritative staatliche Organe Kraft eigener, von einander unabhängiger Verantwortung, beteiligt.

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