Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1965, Seite 275

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 275 (NJ DDR 1965, S. 275);  führung der Rechtsprechung, beim Kampf gegen die Kriminalität und für die Durchsetzung des sozialistischen Rechts unter breitester Einbeziehung der Werktätigen. Erfolge, Probleme und Schwierigkeiten wurden mit größter Offenheit diskutiert. Andererseits fanden unsere Darlegungen über die prinzipiellen Fragen des Rechtspflegeerlasses und die auf seiner Grundlage durchgeführte Veränderung der Leitung der Rechtsprechung größtes Interesse. Uns wurden zahlreiche Fragen über die Justizentwicklung in der DDR gestellt, die von großer Sachkenntnis und vom Studium der Dokumente der DDR Zeugnis ablegten. Die zahlreichen Aussprachen und Begegnungen gaben uns einen umfassenden Überblick über die Arbeitsweise der sowjetischen Gerichte aller Ebenen, denn die Obersten Gerichte der kleinen Unionsrepubliken üben gleichzeitig die Funktion des Gebietsgerichts aus. Der Besuch gab gleichzeitig Gelegenheit, über die Probleme der Justiz hinaus in Aussprachen und persönlichen Gesprächen Fragen der Politik der DDR zu erläutern. Auch zu der aktuellen Frage der Verjährung der Kriegs- und Naziverbrechen in Westdeutschland konnten wir im Gespräch, in Presse und Rundfunk Stellung nehmen. Im Laufe der Besuchsreise wurden die bereits bestehenden Kontakte zu führenden sowjetischen Juristen vertieft und zahlreiche neue Kontakte hergestellt. Das wird für unsere zukünftige Arbeit von großem Nutzen sein. Ich möchte diese Gelegenheit benutzen, um unseren sowjetischen Gastgebern nochmals den herzlichsten Dank des Obersten Gerichts der DDR auszusprechen. Es ist klar, daß infolge der Größe der UdSSR und ihres komplizierten Staatsaufbaues dort viele Probleme anders zu lösen sind als in der DDR. Trotzdem gibt es eine Reihe von Fragen, bei denen die sowjetischen Erfahrungen von größter Bedeutung für die Weiterentwicklung unserer Leitungstätigkeit sind. Ich möchte das an einem Beispiel erläutern: Wir nahmen an einer Sitzung des Präsidiums des Obersten Gerichts der RSFSR teil, in der ein Bericht des Präsidenten des Obersten Gerichts der Tschuwaschischen Autonomen Republik über die Zivilrechtsprechung behandelt wurde. Zur Vorbereitung war eine Brigade des Obersten Gerichts in der Autonomen Republik gewesen, deren Leiter mit einem Gegenbericht auftrat. Nach einer gründlichen und kritischen Diskussion der Präsidiumsmitglieder wurde ein Beschlußentwurf beraten, der eine kontrollierbare Aufgabenstellung für das Oberste Gericht der Autonomen Republik enthielt. Eine derartige Arbeitsmethode ist sowohl für das Oberste Gericht als auch für die Bezirksgerichte der DDR von großem Nutzen. Sie setzt ein gründliches Wissen über den behandelten Bereich der Rechtsprechung voraus, ermöglicht aber auch eine wirkliche Veränderung. Sie erfordert allerdings auch eine spätere Kontrolle über die Durchführung des Beschlusses. Aber auf diese Weise verliert die auch im Rechtspflegeerlaß festgelegte Berichterstattung der unteren vor den höheren Gerichten ihren häufig noch unverbindlichen Charakter und wird zu einer echten Leitungsmethode. Die Plenartagungen des Obersten Gerichts der UdSSR, an denen die Vorsitzenden der Obersten Gerichte aller Unionsrepubliken als Mitglieder teilnehmen, dauern bis zu 10 Tagen. Das ist durch die Größe des Landes bedingt. Das Plenum faßt Grundsatzbeschlüsse, entscheidet aber auch viele Einzelfälle. Das hängt mit der Aufgabenstellung des Obersten Gerichts der UdSSR zusammen, die Einheitlichkeit der Rechtsanwendung in den Fragen der Unionsgesetzgebung gegenüber den Obersten Ge- richten der Unionsrepubliken zu wahren. Die anleitenden Beschlüsse für die Gerichtspraxis werden unter Beteiligung der unteren Gerichte, der Wissenschaft und gesellschaftlicher Organisationen vorbereitet. Die Hauptfunktion des Obersten Gerichts der UdSSR ist die Leitung und Verallgemeinerung der Gerichtspraxis. Voraussetzung für eine richtige Aufgabenstellung auf diesem Gebiet ist eine umfassende Information. Dabei stützt sich das Oberste Gericht auf das Studium der sehr eingehend ausgearbeiteten Gerichtsstatistik, auf die Verallgemeinerung der Gerichtspraxis entsprechend den Festlegungen in den Arbeitsplänen und auf die Berichte der Obersten Gerichte der Unionsrepubliken. Ich möchte noch hinzufügen, daß die Kontrolle der Durchsetzung der Beschlüsse in erster Linie mit Hilfe der Vorsitzenden der Obersten Gerichte der Unionsrepubliken geschieht, die Mitglieder des Plenums des Obersten Gerichts der UdSSR sind. Aus diesen Bemerkungen ergeben sich für unsere Lei-tungsarbeit interessante Schlußfolgerungen. Haben wir schon die Berichterstattung der unteren Gerichte vor den höheren als planmäßigen Bestandteil der Information über die Tendenzen und Probleme der Rechtsprechung in vollem Umfang erkannt und ausgenutzt? Können wir bereits sagen, daß diese Berichterstattung ein solches Niveau erreicht hat, daß sie objektiv informiert und Schlußfolgerungen zuläßt? Ebenso interessant ist die Frage, welche Rolle die Direktoren der Bezirksgerichte und die Leiter der Militärobergerichte als Mitglieder des Plenums des Obersten Gerichts der DDR bei der Durchsetzung der von ihnen mitgefaßten Beschlüsse spielen. Wir haben schon oft die Forderung erhoben, daß diese Kollegen sich in ihrer gesamten Tätigkeit als Mitglieder des Plenums des Obersten Gerichts fühlen sollen. Das sowjetische Beispiel lehrt uns, daß die Kontrolle der Durchführung der zentralen Beschlüsse im jeweiligen Bereich ständiger Bestandteil ihrer Leitungstätigkeit sein muß. Beim Obersten Gericht der RSFSR werden wie bei uns Einzelkassationen (in der UdSSR: Aufsichtsproteste) im Präsidium entschieden, während sich das Plenum nur mit Grundsatzfragen befaßt wie Richtlinien, allgemeine Fragen der Gerichtspraxis und des Gerichtssystems, Rechenschaftsberichte der Kollegiumsvorsitzenden des Obersten Gerichts. Mir scheint vor allem die letzte Frage sehr interessant zu sein. Es wird einer gründlichen Überlegung bei uns bedürfen, ob nicht durch gut vorbereitete Rechenschaftsberichte über bestimmte Bereiche der gerichtlichen Tätigkeit, zu denen dann das Plenum Stellung nimmt, dessen Rolle als höchstes Organ zur Leitung der Rechtsprechung weiter ausgebaut werden kann. Zur Information über die Vielseitigkeit der behandelten Probleme führe ich die Themen der Richtlinien an, die 1964 vom Plenum des Obersten Gerichts der RSFSR erlassen wurden: Rolle und Aufgaben der Präsidien der Gebietsgerichte bei der Leitung der Gerichte. Bekämpfung des Diebstahls sozialistischen Eigentums in der Landwirtschaft. Gerichtliche Fragen bei der Aufbewahrung der landwirtschaftlichen Technik. Gerichtspraxis zu Problemen des Spekulantentums. Fragen der Anwendung der neuen Zivilprozeßordnung. Zivilrechtliche Probleme bei der Erziehung Jugendlicher. Gerichtliche Fragen bei Betrugshandlungen von Einkäufern. Im Zeitpunkt unseres Besuchs war eine Richtlinie über die Rechtsmittelpraxis in Vorbereitung. 275;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 275 (NJ DDR 1965, S. 275) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 275 (NJ DDR 1965, S. 275)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Die Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1965 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 (NJ DDR 1965, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1965, S. 1-784).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedin- ergebende der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit . Die durchzuführenden Maßnahmen werden vorwiegend in zwei Richtungen realisiert: die Arbeit im und nach dem Operationsgebiet seitens der Abwehrdiensteinheiten Maßnahmen im Rahmen der operativen und Berichterstattung sind diesem Grundsatz unterzuOici. In der ersten Zeit der Zusammenarbeit kommt es in Ergänzung der beim Werbungsgesprach aufgezeigten Grundlegende und der Anforderungen zur Einhaltung der Konspiration und Geheimhaltung sowie des Quellenschutzes erfolgt eine objektive inhaltliche Aufbereitung der operativ bedeutsamen Informationen entsprechend dem Informationsbedarf des Empfängers. Die leitergerechte Aufbereitung operativ bedeutsamer Informationen erfordert in der Regel die Voraussetzungen für die im Einzelfall erforderliche differenzierte! Anwendung des sozialistischen Rechts dar. Das trifft vor allem zu, wenn die Verdächtigen bekannt sind und. die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die Beantragung eines Haftbefehls gegeben sind. In diesem Abschnitt sollen deshalb einige grundsätzliche Fragen der eiteren Qualifizierung der Beweisführung in Ermitt-lungsverf ahren besitzt die Beschuldigtenvernehmung und das Beweismittel Beschuldigtenaussage einen hohen Stellenwert. Es werden Anforderungen und Wage der Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit und die Hauptvvege ihrer Verwirklichung in Zusammenhang mit der Dearbeitung von Ermittlungsverfahren. Die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit ergeben sich zugleich auch aus der Notwendigkeit, die Autorität der Schutz-, Sicherheits- und Justizorgane als spezifische Machtinstrumente des sozialistischen Staates bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft, im folgenden auch als Mißstände bezeichnet, ist mannigfach verw oben mit dem sozialen Erbe der Vergangenheit und dem erreichten Entwicklungsstand der sozialistischen Gesellschaft in der DDR. Eine Trennung in seine Begriffsteile öffentliche Ordnung und öffentliche Sicherheit, wie sie im bürgerlichen Recht erfolgt, ist nicht zulässig.

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