Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1964, Seite 260

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 260 (NJ DDR 1964, S. 260); sprechung in bestimmten Fragen abschließen muß. Gerade in einem solchen Forum, wie es das Plenum ist, ist der Austausch der Meinungen besonders wichtig. Es sei jedoch nochmals darauf hingewiesen, daß eine qualifizierte Beratung nur bei gründlicher Vorbereitung möglich ist. Ohne eine exakte Analyse, d. h. ohne eine genaue Einschätzung der Rechtsprechung auf einem bestimmten Gebiet, verbunden mit einer sorgfältigen Analyse der auf diesem speziellen Gebiet wirkenden gesellschaftlichen Kräfte, ist eine Leitung der Rechtsprechung nicht denkbar. Erst die Untersuchung der konkreten Erscheinungen und der sich in ihnen abzeichnenden Tendenzen' der Entwicklung der Rechtsprechung und der damit zusammenhängenden gesellschaftlichen Grundlagen ermöglicht die Anleitung zu einer kontinuierlichen Rechtsprechung. Es müssen einerseits solche Formen analytischer Arbeit entwickelt werden, die ein sofortiges Reagieren auf bestimmte Erscheinungen ermöglichen (z. B. auffälliger Anstieg oder auffälliges Absinken der Haftbefehle, verstärktes Auftreten von Beschwerden der Bevölkerung über unsachliche Behandlung durch die Gerichte). Hier sind kurzfristige Untersuchungen, mit denen die Ursachen solcher Erscheinungen aufgedeckt werden und die schnell dazu führen, die Hemmnisse in der Entwicklung der sozialistischen Rechtsprechung zu beseitigen, geeignet. Hinweise für derartige Untersuchungen können den Wochenmeldungen, den Monatsstatistiken oder- den Eingaben der Bürger entnommen werden. Andererseits sind langfristige Analysen erforderlich, die in der Hauptsache durch die Inspektionsgruppe des Obersten Gerichts und auf Grund des Arbeits- und Perspektivplanes erfolgen. Eine Einschätzung der Rechtsprechung auf einem bestimmten Gebiet, einschließlich ihrer gesellschaftlichen Wirksamkeit, die von der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung ausgeht, hilft uns, zum Wesen der Erscheinungsformen der Kriminalität vorzudringen, führt zu wichtigen Verallgemeinerungen und Schlußfolgerungen und ist eine Grundlage für eine wissenschaftliche Leitung der Rechtsprechung. Die Analyse ist eine wichtige Voraussetzung für die Planung. Jede wissenschaftliche Planung in den Organen der Rechtspflege muß auf einer sorgfältigen Analyse beruhen. Sie verlangt die Fähigkeit, die künftige Entwicklung der Rechtsprechung in Übereinstimmung mit den gesellschaftlichen Entwicklungstendenzen zu erkennen und zu lenken. Hierzu muß das kollektive Wissen der Mitarbeiter der Rechtspflegeorgane genutzt werden. Die Organisation ist ein wesentlicher Bestandteil der gesamten Leitungstätigkeit, weil durch sie die Verantwortung jedes einzelnen Organs und Mitarbeiters festgelegt wird und erst eine solche Festlegung eine qualifizierte Lösung der im Plan gestellten Aufgaben ermöglicht. Treten Mängel in der Durchführung der Aufgaben auf, dann kann man den Verantwortlichen feststellen und zur Rechenschaft ziehen. Das Oberste Gericht hat die Festlegung der Verantwortungsbereiche seiner einzelnen Organe zu lange hinausgezögert. Es hat ferner die Verantwortung der Bezirksgerichte für die Rechtsprechung in ihrem Bereich bisher nicht genügend herausgearbeitet. Das steht im Widerspruch zum Rechtspflegeerlaß und erschwert die Entwicklung einer wissenschaftlich fundierten Leitung der Rechtsprechung. Bei Untersuchungen und Analysen der Inspektionsgruppe und der Senate des Obersten Gerichts hat sich herausgestellt, daß eine weitgehende Koordinierung der Aufgaben, ein sinnvolles Zusammenwirken der Inspektionsgruppe und der Senate unbedingt er- forderlich ist. Ohne die wertvollen Ergebnisse der Untersuchungen im Bauwesen mindern zu wollen, muß aber doch hervorgehoben werden, daß der Erfolg noch größer gewesen wäre, wenn vorher eine Koordinierung dieser im Arbeitsplan festgelegten Aufgabe mit den anderen zentralen Rechtspflegeorganen und darüber hinaus auch mit den zuständigen zentralen staats- und wirtschaftsleitenden Organen stattgefunden hätte. Eine solche Koordinierung muß auch mehr die Tatsache berücksichtigen, daß die Zurückdrängung der Kriminalität und anderer Gesetzesverletzungen eine Angelegenheit der gesamten Gesellschaft ist und keineswegs auf die Rechtspflegeorgane beschränkt bleiben kann. Diese Koordinierung muß schon mit dem Austausch von Informationen beginnen und zu gemeinsamen Analysen sowie zu einer abgestimmten Planung der Aufgaben führen. Obwohl Partei und Staatsführung stets auf die Bedeutung einer wirksamen Kontrolle der Durchführung von Entscheidungen hingewiesen haben, wurde diese Methode der Leitung in der Tätigkeit der Gerichte in hohem Maße vernachlässigt. Das zeigte sich besonders in der Form, daß die Gerichte beim Ausspruch von Strafen ohne Freiheitsentzug zwar teilweise Maßnahmen zur gesellschaftlichen Erziehung der Verurteilten einleiten, die Durchführung dieser Maßnahmen aber nicht kontrollieren8. Das bedeutet im Ergebnis, daß die Wirksamkeit der gerichtlichen Verurteilung dem Selbstlauf überlassen wurde und häufig ausblieb. Teilweise zogen die Gerichte daraus den Schluß, daß die Strafen ohne Freiheitsentzug keine Wirksamkeit hätten, und verurteilten den „Rückfälligen“ dann zu einer Freiheitsstrafe. Dieses Beispiel zeigt, daß auch in der Rechtspflege die Kontrolle der Durchführung der festgelegten Maßnahmen unbedingt notwendig ist. Differenzierte Qualifizierung der Richter Wiederholt ist festgestellt worden, daß es bei vielen Richtern zuweilen eine Diskrepanz zwischen ihren theoretischen Erkenntnissen und ihrem praktischen Handeln gibt. Das berührt die wichtige Frage der Qualifizierung und Schulung der juristischen Kader. Die Schulung muß so gestaltet sein, daß sie das Fachwissen des Richters vertieft und seine Kenntnis von den Zusammenhängen zwischen seinen Aufgaben und der gesamtgesellschaftlichen, insbesondere ökonomischen Entwicklung erweitert. Alle Maßnahmen zur Qualifizierung müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Aufgabenbereich des einzelnen Richters stehen und ihn befähigen, seine Arbeit besser und qualifizierter durchzuführen. Es kommt z. B. nicht darauf an, den Richtern umfangreiche Kenntnisse über ökonomische Spezialfragen zu vermitteln, sie etwa mit dem Studium mathematischer Fragen zu belasten. Die bisher durch das Ministerium der Justiz und die Bezirksgerichte festgelegten Qualifizierungsmaßnahmen für die Richter sollten deshalb noch einmal gründlich überprüft werden, um alle allgemeinen und schematischen Qualifizierungsmaßnahmen zu überwinden und statt dessen solche Maßnahmen festzulegen, die auf die jeweilige Funktion des Richters zugeschnitten sind und deren spezifischen Anforderungen entsprechen. Das Präsidium des Obersten Gerichts wird sich ebenfalls mit den Qualifizierungsmaßnahmen der Richter des Obersten Gerichts beschäftigen, um zu erreichenj daß die Weiterbildung zielgerichtet entsprechend dem konkreten Tätigkeitsbereich erfolgt. 8 Vgl. Biebl/Läuter, ;,Die erzieherische Wirksamkeit der bedingten Verurteilung sichern!“, NJ 1963 S. 742 ft. , 9 vgl. Wolff, „Inhalt und System der Ausbildung und Weiterbildung der Juristen“, NJ 1964 S. 33. 260;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 260 (NJ DDR 1964, S. 260) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 260 (NJ DDR 1964, S. 260)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Die Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1964 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 (NJ DDR 1964, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1964, S. 1-768).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der . Die Vervollkommnung der Planung der Arbeit mit auf der Grundlage von Führungskonzeptionen. In der Richtlinie des Genossen Minister sind die höheren Maßstäbe an die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung vorbeugende Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Ooiergrundtäiigkeii Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung Über den Vollzug der Untersuchungshaft und die SeMto lelatung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung im Dienstobjekt, In Spannungssituationen und zu besonderen Anlässen, die erhöhte Sicherungsmaßnahmen erforderlich machen, hat der Objektkommandant notwendige Maßnahmen einzuleiten und durchzusetzen. Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der Hauptabteilung Gewährleistung einer wirksamen Hilfe und Unterstützung gegenüber den operativen Diensteinheiten, die operative Materialien oder Vorgänge gegen Personen bearbeiten, die ein ungesetzliches Verlassen durch Überwinden der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Der Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen im Rahmen der gesamten politisch-operativen Arbeit zur Sicherung der Staatsgrenze der zur und zu Vestberlin ist demzufolge vor allem Schutz der an der Staatsgrenze zur zu Vestberlin beginnenden endenden Gebietshoheit der DDR.

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