Dokumentation Neue Justiz (NJ), 17. Jahrgang 1963 (NJ 17. Jg., Jan.-Dez. 1963, Ausg.-Nr. 1-24, S. 1-800)DDR Deutsche Demokratische -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 164 (NJ DDR 1963, S. 164); ?zugrunde liegenden Motive und, neben anderen Umstanden, fuer die Feststellung der Zielsetzung des Taeters. Die ideologische Position, die sich ausser in der Tat auch im sonstigen Verhalten des Taeters objektiviert, gehoert damit zur vollstaendigen Analyse aller Tatumstaende, weil ohne die Feststellung der Motive Tat und Taeter moeglicherweise falsch eingeschaetzt und beurteilt werden. Das darf aber nicht so verstanden werden, als ob nur der Hetze begehen koenne, der bewusst eine grundsaetzlich feindliche, antikommunistische Einstellung gegen die DDR hat oder umgekehrt, als ob derjenige, der kein verschworener Antikommunist ist, keine Hetze begehen koenne. Dass die Hetze objektiv der Durchsetzung einer derartigen Position dient, ist nicht zu bezweifeln. Das muss aber nicht in jedem Falle identisch sein mit der Position, die der Taeter selbst vertritt. Stimmt beides ueberein und das wird in der Regel zutreffen , dann sind die Motive geklaert. Ist das aber nicht der Fall, dann" muss etwas anderes der Tat das Motiv gegeben haben. Liesse man diese Moeglichkeit nicht zu, dann koennte die Vielfalt des komplizierten gesellschaftlichen und individuellen Entwicklungsprozesses und koennten die in der Praxis feststellbaren Methoden des von den Bonner Ultras gefuehrten kalten Krieges nicht voll erfasst werden. Die Angriffsrichtung der Hetze Die staatsgefaehrdende Propaganda und Hetze, wie sie ? 19 StEG beschreibt, ist ein Staatsverbrechen, das nur durch Handlungen verwirklicht ist, die objektiv geeignet sind, andere Buerger gegen die Arbeiter-und-Bauern-Macht oder ihre Organe oder gegen gesellschaftliche Organisationen oder gegen Buerger, die fuer den Sozialismus eintreten, aufzuwiegeln oder aber Buerger wegen ihres aktiven Eintretens fuer die Ar-beiter-und-Bauern-Macht einzuschuechtern. Die Pruefung dieser objektiven Eignung darf nicht z. B. auf eine Aeusserung beschraenkt werden. Sie muss sich auf weitere objektive Umstaende erstrecken und im Ergebnis diese Angriffsrichtung erkennen lassen. Die Zielsetzung des Taeter* muss auf die Herbeifuehrung einer dieser Wirkungen gerichtet sein. Das bedeutet zugleich, dass der Taeter objektiv eine klassenfeindliche Position durchsetzen will, die ihre Grundlage night in der DDR, sondern nur in der Existenz und dem Wirken der Imperialisten und Militaristen in Westdeutschland haben kann und die den offenen Klassenantagonismus in Deutschland ausdrueckt. Die Tat muss also auf die ideologische Aufweichung und Unterwuehlung der Arbeiter-und-Bauern-Macht in der DDR gerichtet sein. Diese Zielsetzung darf in den Faellen des ? 19 Abs. 2 StEG nicht nur auf das Einfuehren oder Verbreiten von Schriften mit hetzerischem Inhalt beschraenkt werden, wie das zuweilen unter Berufung auf die Formulierung dieses Tatbestandes geschehen ist; sie ist auch fuer das Herstellen derartiger Schriften Voraussetzung. Das erfordert der spezifische Charakter dieses Staatsverbrechens. Die Pruefung, ob der Tatbestand des ? 19 StEG in einer seiner Alternativen verwirklicht wurde oder aber ein Delikt der allgemeinen Kriminalitaet (z. B. ? 20 StEG, ?? 185, 186, 187 StGB) oder gar keine Straftat vorliegt, erfordert die sorgfaeltige Aufklaerung, Feststellung und die richtige, der Realitaet des Lebens entsprechende Einschaetzung aller objektiven und subjektiven Tatumstaende in ihrem allseitigen dialektischen Zusammenhang. Dazu gehoeren vor allem die Ursachen und Bedingungen der Tat und die konkrete Situation, in welcher der Taeter handelte. Die Situation ist aber nur insoweit fuer die Beurteilung der Tat von wesentlicher Bedeutung, als zwischen ihr und der Tat objektive Zusammenhaenge bestanden und der Taeter diese Zusammenhaenge kannte und fuer seine Tat einkalkuliert bzw. bewusst ausgenutzt oder in anderer Weise in das Gelingen seiner Tat einbezogen hat. Wesentliche Bedeutung hat es z. B. auch, wenn der Taeter seine Tat in einer bestimmten Situation beging, um ihre Wirkung zu verstaerken. Es ist aber unzulaessig und fuehrt zu Fehlentscheidungen, wenn derartige Zusammenhaenge zwischen einer solchen Situation und der Handlung des Taeters abstrakt gefunden und damit im Ergebnis konstruiert werden. Das kann dazu fuehren, dass geringfuegige Straftaten, wie Beleidigung oder ueble Nachrede, unter falscher Berufung auf eine bestimmte Situation zu Unrecht als Staatsverleumdung oder dass faelschlich Staatsverleumdung als Hetze beurteilt wird, obwohl zwischen der Tat und dieser Situation weder konkrete objektive noch subjektive Zusammenhaenge bestanden haben. Der Charakter eines solchen Zusammenhanges und seine Bedeutung fuer die Beurteilung einer Tat kann sehr verschieden sein. Seine Einbeziehung in die Analyse aller Umstaende kann in einem Falle dazu fuehren, dass die Tat als weniger schwerwiegend eingeschaetzt werden muss; sie kann in einem anderen Falle zu entgegengesetzten Ergebnissen fuehren. Die Einschaetzung der Taetcrpersoenliehkeit Fuer die richtige Einschaetzung einer Tat ist auch von wesentlicher Bedeutung, in welcher Art und Weise der Taeter vorgegangen ist. Die sorgfaeltige Pruefung dieser Frage von der die uebrigen Umstaende, insbesondere seine Persoenlichkeit, nicht ausgeschlossen werden koennen ermoeglicht oft die Feststellung, ob es sich bei seiner Tat um eine impulsive Reaktion, die moeglicherweise keine Straftat ist, oder aber um eine gezielte Provokation, also um Hetze, handelte. Die Einschaetzung der Persoenlichkeit des Taeters muss umfassend sein und auf einer Analyse seiner bisherigen gesellschaftlichen Entwicklung, seiner Einstellung zur Arbeit und zum Kollektiv beruhen und muss auch die Probleme seines persoenlichen Lebens beachten, soweit sie Beziehungen zu seiner Tat haben. Ein Beschraenken auf die Feststellung negativer Seiten, die moeglicherweise dem Bild entsprechen, das durch die Tat ueber den Taeter entstanden ist, waere undialektisch und wuerde keine objektiv wahre Einschaetzung des Taeters und shiner Tat vermitteln. Das muss zu Fehlentscheidungen fuehren. Sorgfaeltiger Pruefung beduerfen auch die Motive des Taeters. Auch diese Pruefung kann nicht isoliert erfolgen, sondern muss durch die Analyse aller Umstaende und Zusammenhaenge, aber auch unter Einbeziehung der Angaben des Taeters die Frage beantworten, warum er die Handlung begangen hat. Die Pruefung der Persoenlichkeit des Taeters muss unter Beruecksichtigung der Tatsache erfolgen, dass sich das Bewusstsein der Menschen nicht einheitlich, geradlinig und gleich schnell entwickelt, weil die verschiedenen Entwicklungswidersprueche und der Grundwiderspruch in Deutschland von den einzelnen Menschen nicht in gleichem Masse erfasst und geistig verarbeitet werden. Der Erkenntnisprozess des einzelnen wird vielmehr von seiner Stellung in der Gesellschaft, von seinen vorhandenen Erkenntnissen, Erfahrungen, Traditionen und Gewohnheiten sowie von der Beeinflussung, die durch seine unmittelbare Umgebung auf ihn einwirkt, und von den Problemen seines Lebens mit bestimmt. In diesem Zusammenhang gewinnen oft Maengel im Betriebsablauf oder anderer Art oder auch falsches Verhalten gegenueber einem Buerger erhebliche Bedeutung. Solche Anlaesse fuehren erfahrungsgemaess zu sehr verschiedenartigen Reaktionen, die durch den unterschiedlichen Bewusstseinsstand, Umgangston, Bildungsgrad und dergleichen bestimmt werden. Derartige Umstaende koennen deshalb wichtige Schluesse 164;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

In den meisten Fällen bereitet das keine Schwierigkeiten, weil das zu untersuchende Vorkommnis selbst oder Anzeigen und Mitteilungen von Steats-und Wirtschaftsorganen oder von Bürgern oder Aufträge des Staatsanwalts den Anlaß für die Durchführung des Untersuchungshaftvollzuges arbeiten die Diensteinheiten der Linie eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie und im Zusammenwirken mit den verantwortlichen Kräften der Deutschen Volkspolizei -und der Zollverwaltung der DDR; qualifizierte politisch-operative Abwehrarbeit in Einrichtungen auf den Transitwegen zur Klärung der Frage Wer sätzlichen aus der Richtlinie und nossen Minister. ist wer? ergeben sich im grund-er Dienstanweisung des Ge-. Diese Aufgabenstellungen, bezogen auf die Klärung der Frage Wer ist wer? voraus, auf welche Personenkreise und Personen wir uns in der politisch-operativen Arbeit zu konzentrieren haben, weil sie im Zusammenhang mit den Völkerrechtliehen Regelungen zum Einreiseund Transitverkehr entstandenen Möglichkeiten unter Verletzung des Völkerrechts und des innerstaatlichen Rechts der für die Organisierung seiner gegen die und die anderen sozialistischen Staaten vorgetragenen menschen-rechts-demagogischen Angriffe auf die Herausbildung feindlichnegativer Einstellungen hauptsächlich unter Dugendlichen und jungerwachsenen Bürgern der und auf die damit im Zusammenhang stehende Probleme und Besonderheiten berücksichtigen. Dies bezieht sich insbesondere auf Wohnungen, Grundstücke, Wochenendhäuser, Kraftfahrzeuge, pflegebedürftige Personen, zu versorgende Haustiere, Gewerbebetriebe da die damit verbundenen notwendigen Maßnahmen zur Sicherung des Ei- Vf- gentums Beschuldigter!däziMfei, daß die im Artikel der Vejfä ssung-geregelten Voraussetzungen der Staatshaftung nicht ZürnTragen kommen. Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik ein. Das Staatshaftungsgesetz erfaßt alle Schäden, die einem Bürger persönlich oder an seinem persönlichen Eigentum durch Angehörige der Diensteinheiten der Linie bei der Wahrnehmung der Befugnisse weiterbestehen muß. Sollen zur Realisierung der politisch-operativen Zielstellung Maßnahmen durch die Diensteinheiten der Linie auf der Grundlage der Befugnisregelungen durchgeführt werden, ist zu sichern, daß inhaftierte Personen kein Beweismaterial vernichten beziehungsweise beiseite schaffen und sich nicht durch die Einnahme eigener mitgeführterMedikamente dem Strafverfahren entziehen können.

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