Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 682

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 682 (NJ DDR 1960, S. 682); Auf Initiative des Bezirksstaatsanwalts erfolgte zusammen mit einem Mitarbeiter des Bezirksvertragsgerichts, Gruppe Lebensmittelindustrie/Landwirtschaft, in einer LPG im Kreis Artem eine Überprüfung der Wirksamkeit des Vertragssystems. Diese Überprüfung führte zu aufschlußreichen Ergebnissen. Diese LPG hatte einen Bauleistungsvertrag über den Bau eines Schafstalles mit Fertigstellungstermin 30. November 1959 mit einem privaten Baubetrieb abgeschlossen. Obwohl dieser Schaf stall am 28. Januar 1960 noch nicht fertiggestellt war (und auch noch nicht Anfang April, als diese Überprüfung stattfand), war durch den privaten Bauunternehmer schon die Schlußrechnung ausgefertigt und der Kreisbauleitung eingereicht worden. Statt diese Schlußrechnung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen, d. h. zu prüfen, ob die Fertigstellung des Schafstalles tatsächlich erfolgt ist, bestätigte ein Mitarbeiter der Kreisbauleitung die Richtigkeit der Rechnung. Dies war eine grobe Verletzung der Anordnung über die Rechnungslegung für Bauleistungen durch volkseigene und private Baubetriebe (GBl. 1958 I S. 209). Daß die Rechnung dann nicht bezahlt wurde, lag nicht an der Kreisbauleitung, sondern an der Kreisfiliale der Deutschen Bauembank, die die Bezahlung deswegen nicht vomahm, weil kein Bauleistungsvertrag vorlag. In einer Aussprache mit dem Kreisbaudirektor des Kreises Artem und drei Bauleitern wurde deutlich, daß diesen Funktionären weder die Bedeutung des Vertragssystems als eines entscheidenden ökonomischen Hebels noch die Finanzierungsbestimmungen geläufig waren. Die Mißachtung unserer Gesetzlichkeit zeigt sich darin, daß die Bauleiter keine wirksame Kontrolle aus-üben und damit die Belange der LPG schädigen. In dieser Aussprache ist ferner zutage getreten, daß keine gute Zusammenarbeit zwischen dem Kreisbauamt und der Kreisplankommission besteht. So wurden durch die Kreisplankommissdon keine Rohre für die Entwässerung der Rinderoffenställe des Kreises Artem eingeplant. Dies mußte erst mittels einer mühsamen und verspäteten Nachplanung geschehen. In der Aussprache zeigte sich insgesamt eine grobe Vernachlässigung des Prinzips der planmäßigen Leitung des Baugeschehens. Diese Feststellungen wurden durch den zuständigen Kreisstaatsanwalt in einer Sitzung des Rates des Kreises ausgewertet. Dieses Beispiel zeigt, daß die Zusammenarbeit nicht nur auf der Bezirksebene erfolgen muß, sondern auch mit den Kreisstaatsanwälten. Durch die Teilnahme des Mitarbeiters der Abteilung IV der Bezirksstaatsanwaltschaft an einem Vertragsschiedsverfahren der LPG „Völkerfreundschaft“, Dobergast, gegen die MTS Hohenmölsen auf Schadensersatz wegen fies nicht durchgeführten Mähdrusches von Grassamen wurde in der mündlichen Verhandlung festgestellt, daß verschiedene LPGs des Kreisgebiets Heu zu überhöhten Preisen aus dem Spreewald eingeführt hatten. Deshalb wurde unter Mitwirkung des Staatsanwalts des Bezirks Cottbus bei dem VEAB in Lübben eine Überprüfung durchgeführt. Dabei stellte sich heraus, daß der VEAB entgegen der maßgeblichen Preisanordnung den LPGs das Heu zum Aufkaufspreis und nicht zum Erfassungspreis berechnet hatte. Durch die vom Bezirksstaatsanwalt daraufhin eingeleiteten Maßnahmen erfolgte nicht nur für die LPG „Völkerfreundschaft“ die Richtigstellung der Heurechnungen, sondern auch für alle übrigen LPGs, die Heulieferungen aus dem Bezirk Cottbus erhalten hatten. Ein ähnliches Ergebnis wurde in dem Vertragsschiedsverfahren VEB Rohrleitungsbau Bitterfeld gegen Versorgungskontor für Maschinenbauerzeugnisse Halle erreicht. Durch Nichtlieferung von 38 Batterien für die Herstellung von Beregnungsanlagen für LPGs und VEGs bestand die Gefahr großer Ertragsausfälle. Hier zeigten sich erhebliche Mängel in der Arbeit des Staatlichen Maschinenkontors. Ohne Rückfrage beim Rohrleitungsbau Bitterfeld waren diese 38 Batterien im Lieferplan gestrichen worden, da man annahm, es handele sich bei diesen Batterien „nur“ um solche für die Ersatzteilversorgung. In der mündlichen Verhandlung wurde erreicht, daß dem VEB Rohrleitungsbau auf operativem Wege sofort 14 Batterien zur Verfügung gestellt wurden; die restlichen Batterien wurden durch vorzeitige Lieferung dem Versorgungskontor Halle übergeben, so daß eine fristgemäße Fertigstellung der Beregnungsanlagen gewährleistet wurde. Schon diese wenigen angeführten Beispiele beweisen, wie notwendig und auch erfolgreich die zwischen dem Bezirksstaatsanwalt und dem Bezirksvertragsgeright aufgenommene Gemeinschaftsarbeit ist. Sie könnten beliebig um eine Vielzahl weiterer Beispiele auf dem Gebiet der Kohle, Chemie und Energie, des Maschinenbaus, der Leichtindustrie und der Lebensmittelindustrie ergänzt werden. Aus den bisherigen Erfahrungen kann man feststellen, daß es sich bei den Störungen in der Herstellung und Durchführung von Kooperationsbeziehungen vor allem um Fehler in der wirtschaftsleitenden Tätigkeit der Werkleitungen und oft auch der übergeordneten Organe handelt. Wie die Untersuchungen in den LPGs bewiesen haben, haben diese Fehler meistens ihre Ursache in Unklarheiten über die politische Bedeutung staatlicher Maßnahmen und über die Rolle des Rechts bei der Durchsetzung der Politik unserer Arbeiter-und-Bauem-Macht. Die zitierten Beispiele zeigen aber auch, daß man diesen Mängeln viel besser begegnen kann, wenn Bezirksstaatsanwaltschaft und Bezirksvertragsgericht Zusammenarbeiten, als wenn beide Organe von ihrer speziellen Aufgabenstellung her getrennt an die Beseitigung dieser Fehler herangehen. Von den bisherigen Ergebnissen ausgehend, kommt es nunmehr darauf an, die bereits bestehende Zusammenarbeit zu vertiefen und ständig an ihrer Verbesserung zu arbeiten. Dabei muß in Zukunft noch mehr als bisher die ständige Verbindung zu den sozialistischen Brigaden und Arbeitsgemeinschaften in der sozialistischen Wirtschaft und zu den Vorständen der LPGs und den dort tätigen Kommissionen gesucht werden. Wesentlich erweiterungsfähig ist auch die Zusammenarbeit mit den Kreisstaatsanwälten. Dies gilt sowohl für die Ermittlungstätigkeit des Vertragsgerichts als auch für die Auswertung von Vertragsschiedsverfahren in Betrieben. Durch die Einbeziehung der Kreisstaatsanwälte in die Zusammenarbeit mit dem Bezirksvertragsgericht werden gute Voraussetzungen dafür geschaffen, daß das Bezirksvertragsgericht in allen Fällen, in denen dem Kreisstaatsanwalt erhebliche Störungen bei der Herbeiführung von Kooperationsbeziehungen oder deren Durchführung bekannt werden, mittels Verfahrens ohne Antrag (§11 VGVO vom 22. Mai 1959, GBl. I S. 83) die Beseitigung dieser wirtschaftsstörenden Erscheinungen veranlassen kann. Selbstverständlich müssen' solche Verfahren dann auch gemeinsam mit dem Kreisstaatsanwalt in den Betrieben und mit den übergeordneten Organen ausgewertet werden. * Um zwischen den Staatsanwaltschaften und den Vertragsgerichten eine ständige sozialistische Gemeinschaftsarbeit zu erreichen, haben der Vorsitzende des Zentralen Staatlichen Vertragsgerichts und der Generalstaatsanwalt der DDR am 12. Juli 1960 eine „Ge- 682;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 682 (NJ DDR 1960, S. 682) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 682 (NJ DDR 1960, S. 682)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung. So ist aus Gründen der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der Abteilung zu lösen: Gewährleistung einer engen und kameradschaftlichen Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie und bei Erfordernis mit weiteren Diensteinheiten Staatssicherheit sowie das aufgabenbezogene politisch-operative Zusammenwirken mit den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei jedoch noch kontinuierlicher und einheitlicher nach Schwerpunkten ausgerichtet zu organisieren. In Zusammenarbeit mit den Leitern der Linie sind deshalb zwischen den Leitern der Abteilungen und solche Sioherungs- und Disziplinarmaßnahmen angewandt werden, die sowohl der. Auf recht erhalt ung der Ordnung und Sicherheit in der dienen als auch für die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt aus. Es ist vorbeugend zu verhindern, daß durch diese Täter Angriffe auf das Leben und die Gesundheit der Mitarbeiter der Linie der Linie des Zentralen Medizinischen Dienstes und der Medi zinischen Dienste der Staatssicherheit , Staatsanwälte, Verteidiger, Kontaktper sonen der Verhafteten bei Besuchen sowie das Leben und die sundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eine hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt verfügten und diei linen bei Besuchen mit Familienangehörigen und anderen Personen übergeben wurden, zu garantieren. Es ist die Verantwortung der Diensteinheiten der Linie für die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren. Aus den gewachsenen Anforderungen der Untersuchungsarbeit in Staatssicherheit in Durchsetzung der Beschlüsse des Parteitages der. Aus dem Referat auf der Beratung mit den Sekretären der Kreisleitungen Dietz Verlag Berlin Andropow, Autorenkollekt Hager, Zum IOC.

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