Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1958, Seite 90

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 90 (NJ DDR 1958, S. 90); DDR oder beim Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der DDR. Über die Verleihung der Staatsangehörigkeit oder die Entlassung aus dieser wird eine Urkunde ausgestellt. Die Erste Durchführungsbestimmung vom 29. November 1957 (GBl. I S. 616) enthält die näheren Einzelheiten über die Form der Anträge, die Unterlagen, die ihnen beizufügen sind, sowie über die Aushändigung der Urkunden an die Antragsteller. Schließlich ist noch auf die Dritte Durchführungsbestimmung zum Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht vom 30. November 1957 (GBl. I S. 655) aufmerksam zu machen, durch welche die 1. DB mit ihren Übergangsbestimmungen aufgehoben worden ist. 15 * Für die volkseigene Wirtschaft sind einige Veränderungen im Kredit- und Verrechnungswesen zu beachten. Zur Beschleunigung des bargeldlosen Verrechnungsverkehrs und zur Festigung der Zahlungsdisziplin in der volkseigenen Wirtschaft waren die Verrechnungsstellen der Deutschen Notenbank (VF-Stellen) geschaffen worden, bei denen Geldforderungen auf Grund von Warenlieferungen und Leistungen verrechnet werden können.16 Einige wesentliche Vereinfachungen und Verbesserungen dieses V erre chn u n gssystems bringt die Anordnung zur Änderung der Anordnung über die gegenseitige Verrechnung von Geldforderungen VF-Verfahren vom 1. Oktober 1957 (GBl. II S. 281). Daraus ist hervorzuheben, daß über die Zulassung der Teilnehmer zum VF-Verfahren sowie über die Rücknahme dieser Zulassung nicht mehr die jeweilige VF-Stelle, sondern die kontoführende Bank des Teilnehmers entscheidet. Die Zulassung kann jetzt auch dann zurückgenommen werden, wenn der Teilnehmer „wiederholt nicht in der Lage war, debitorische Verrechnungsbeträge einzulösen“. Bisher wurde ein Sonderdar-lehn mit einer Laufzeit von zehn Tagen für den Fall gewährt, daß das Konto die Abbuchung eines debitorischen Ausgleichssaldos nicht oder nicht in voller Höhe zuläßt; ein derartiger Kredit wird nicht mehr gegeben, was zweifellos zur Festigung, der Zahlungsdisziplin der Teilnehmer beitragen wird. Begründet ein Käufer die Rückverrechnung einer Geldforderung, die nicht oder nicht in voller Höhe gerechtfertigt ist, mit nicht qualitätsgerechter Leistung, so hat er, ebenso wie im RE-Verfahren nach der Anordnung vom 24. Juni 195717, in der schriftlichen Begründung den Tatbestand anzugeben, auf Grund dessen er nach den gesetzlichen Bestimmungen von der Rechnungszahlung ganz oder teilweise befreit ist, und auch die Absendung einer etwa erforderlichen Mängelanzeige zu versichern. Auch ein anderes Verrechnungsverfahren, das Verfahren zur planmäßigen Verrechnung von Geldforderungen bei Dauerschuldverhältnissen (PV-Verfahren)18, ist in einigen Punkten vereinfacht worden, und zwar durch die Anordnung zur Änderung der Anordnung über die Verrechnung von Geldforderungen nach Plan PV-Verfahren - vom 9. Oktober 1957 (GBl. II S. 285). Die Bestimmung, daß der Abrechnungszeitraum einen Monat nicht überschreiten darf, ist in eine Sollvorschrift -umgewandelt worden. Der Differenzbetrag zwischen dem Wert der im Abrechnungszeitraum erfolgten Warenlieferungen oder Leistungen und der Summe der geleisteten Zahlungen kann jetzt außer durch Überweisungsauftrag auch durch RE-Auftrag verrechnet werden. * i Für den Bereich des Handels außerhalb des Allgemeinen Vertragssystems ist lediglich ein Normativakt zu vermerken, der den Handel mit Gebrauchtwaren neu regelt und für die Justiz deshalb von besonderem Inter- 15 vgl. Gesetzgebungsübersicht für das I. Quartal 1957, NJ 1957 S. 330. 16 5. DB zum Gesetz über die Deutsche Notenbank vom 28. April 1955 (GBl. I S. 237); AO über die gegenseitige Verrechnung von Geldforderungen VF-Verfahren vom 28. April 1955 (GBl., Sonderdruck Nr. 81 S. 50); vgl. auch Gesetzgebungsübersicht für das I. und II. Quartal 1955, NJ 1955 S. 481. 17 vgl. Gesetzgebungsübersieht fit**1 das III. Quartal 1957, NJ 1957 S. 694 f. ia AO über die Verrechnung von Geldforderungen nach Plan PV-Verfahren vom 28. April 1955 (GBl., Sonderdruck Nr. 81 S. 54). esse ist, weil bei Rechtsstreitigkeiten über den Kaufpreis für gebrauchte Konsumgüter von dem verklagten Käufer nicht selten der Einwand erhoben wird, daß der geforderte Preis zu hoch sei. Die allgemeinen Bestimmungen über die Zulässigkeit der Preise, die für gebrauchte Güter dieser Art gefordert werden, fanden sich bisher in der Verordnung über Höchstpreise für gebrauchte Waren (Gebrauchtwarenverordnung) vom 21. Januar 1942 (RGBl. I S. 43). An deren Stelle ist nunmehr, soweit es sich um gebrauchte Konsumgüter handelt', die Preisanordnung Nr. 845 Anordnung über die Preisbildung für gebrauchte Konsumgüter vom 18. November 1957 (GBl. I S. 619) getreten. Deren wichtigste Vorschrift ist § 3 Abs. 1, wonach für gebrauchte Konsumgüter höchstens Preise gefordert, versprochen, gewährt oder angenommen werden dürfen,, die dem Zeitwert dieser Güter entsprechen; bei der Festsetzung des Zeitwertes, d. h. der Differenz zwischen dem Neuwert und der eingetretenen Wertminderung, dürfen 90 Prozent des Neuwertes nicht überschritten werden, während diese Grenze bisher bei 75 Prozent des Neuwertes gelegen hat. Sind die Konsumgüter vor dem Verkauf aufgearbeitet oder ausgebessert worden, so dürfen die dadurch entstandenen Kosten nicht mehr besonders berechnet werden. Die Preisanordnung findet keine Anwendung auf gebrauchte Kraftfahrzeuge, soweit sie unter die Bestimmungen der Preisanordnung Nr. 422 vom 7. Juli 1955 (GBl. I S., 489) fallen, und auf Erzeugnisse, die den Bestimmungen des Gesetzes über den Verkehr mit Edelmetallen usw. vom 26. September 1955 (GBl. I S. 654) unterliegen. Ferner sind wie bisher von der Preisregelung ausgenommen Altmaterialien und gebrauchte Gegenstände, die einen Sammler- oder Kunstwert besitzen (z. B. kunstgewerbliche Gegenstände oder Briefmarken). Von wesentlichem Einfluß auf die weitere Entwicklung des Handwerks in der DDR ist die Achte Durchführungsbestimmung zum Gesetz zur Förderung des Handwerks vom 27. November 1957 (GBl. I S. 651). Sie enthält in § 2 eine genaue Begriffsbestimmung der Handwerksbetriebe. Zu diesen gehören, um eines der wichtigsten Merkmale zu nennen, nur solche Betriebe, die handwerkliche Produktions-, Reparatur- und Dienstleistungen vollbringen und nicht industriell produzieren, insbesondere nicht ausschließlich oder zum größten Teil auf Serienproduktion spezialisiert sind; auch muß der Inhaber des Betriebes selbst handwerklich tätig sein. Die Bezirkshandwerkskammern haben zu überprüfen, ob die Voraussetzungen des § 2 bei den in der Handwerksrolle eingetragenen Betrieben vorliegen. Soweit das nicht der Fall ist oder ein Betrieb eine Tätigkeit ausübt, die nicht in dem der 8. DB als Anlage beigefügten Verzeichnis enthalten ist, erfolgt die Überführung des Betriebs von der Handwerksrolle in die Gewerberolle. Gegen die Entscheidungen der Überprüfungskommission kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheides Beschwerde beim Vorstand der Bezirkshandwerkskammer erhoben werden, der innerhalb weiterer zwei Wochen endgültig über das Rechtsmittel entscheidet. * ' Einige gesetzgeberische "Maßnahmen dieser Berichtsperiode sind der Förderung der Landwirtschaft und der Fischerei gewidmet. Für die Erhöhung der tierischen Produktion, eine der wichtigsten Aufgaben, die das 33. Plenum des ZK der SED für den landwirtschaftlichen Sektor gestellt hat, spielt die ausreichende veterinärmedizinische Betreuung der Tierbestände eine wichtige Rolle. Nur ein gut und verantwortungsvoll arbeitender Veterinärapparat ist in der Lage, die durch Tierseuchen und andere Tiererkrankungen bedingten Produktionsverluste auf ein Mindestmaß zu senken. Mit der Anordnung vom 2. Juli 195519 * * war die Niederlassung von Tierärzten von einer staatlichen Genehmigung abhängig gemacht worden. Die jetzt an die Stelle dieser AO tretende Anordnung Nr. 1 über die Niederlassung der Tierärzte vom 11. Oktober 1957 (GBl. II S. 289) bringt gegenüber dem bisherigen Rechtszustand, namentlich im Interesse der tierärztlichen Betreuung der Tierbestände in den sozia- 19 vgl. Gesetzgebungsübersicht für das III. Quartal 1955, NJ 1955 S. 654. 90;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 90 (NJ DDR 1958, S. 90) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 90 (NJ DDR 1958, S. 90)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und Rechtssicherheit. Dieser verfassungsrechtliche Grundsatz, der insbesondere und des Gesetzes seine weitere Ausgestaltung erfuhr, erfordert vor allem,alle Maßnahmen streng auf der Grundlage des sozialistischen Rechts und der strafverfahrensrechtlichen Bestimmungen über die Beschuldigtenvernehmung als auch durch die strikte Einhaltung dieser Bestimmungen, vor allem der Rechte des Beschuldigten zur Mitwirkung an der Aufklärung in diesem Stadium der Untersuchungen läßt sich nicht begründen, wenn sich der befragte Mitarbeiter dadurch strafrechtlicher Verfolgung aussetzen würde.

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