Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1956, Seite 600

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 600 (NJ DDR 1956, S. 600); Uber die Durchführung von Revisionen Von GERHARD EBERHARDT, Oberinstrukteur bei der Justizverwaltungsstelle des Bezirks Neubrandenburg Becker hat vor einiger Zeit an dieser Stelle (NJ 1956 S. 359) über praktische Erfahrungen bei der Vorbereitung und Durchführung von Revisionen berichtet. Es ist ihm zuzustimmen, daß eine wichtige Voraussetzung für die Verbesserung der Methoden der operativen Arbeit das gute Zusammenwirken mit den Ermittlungsorganen und der Staatsanwaltschaft ist. Auch im Bezirk Neubrandenburg hat sich die Justizverwaltungsstelle die Methode zu eigen gemacht, gemeinsam mit den Organen der Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei und der Bezirksstaatsanwaltschaft eine Revision in einem Kreis durchzuführen. Es gibt schon im Stadium der gemeinsamen Vorbereitung einige nicht zu unterschätzende Vorteile, die sich befruchtend auf die einzelnen Brigaden auswirken. Die Revisionsbrigaden der drei Dienststellen führten unter der Leitung der Dienststellenleiter gemeinsam eine ausführliche Vorbesprechung durch, nachdem in jeder Dienststelle gesondert das Material aus dem zu untersuchenden Kreis durchgesprochen worden war. Das Hauptgewicht dieser Vorbesprechung lag dabei darauf, jedes Mitglied der Brigaden auf die wirtschaftlichen und politischen Besonderheiten des Kreises zu orientieren. An Hand des besonders bei der Deutschen Volkspolizei vorliegenden Materials war es möglich, einen umfassenden Überblick über die Struktur des Kreises, über die Erfüllung der Pläne in Industrie, Handel und Landwirtschaft, über besonders auffällige Erscheinungen in einzelnen Gemeinden und Betrieben zu geben. Darüber hinaus hatte die Volkspolizei dadurch zusätzliches Material zusammengetragen, daß unmittelbar vor dieser Vorbesprechung verschiedene Abteilungen des Rates des Kreises sowie Handels- und andere Institutionen aufgesucht wurden, die wichtige Einzelheiten über die Situation auf ihrem Fachgebiet beisteuern konnten. Eine solche Information bringt gegenüber der alten Methode, daß der Leiter der Revisionsbrigade im Kreis bei allen möglichen Stellen die Situation zu erforschen versucht, wesentliche Vorteile. Nicht minder wichtig ist es, auf der gemeinsamen Vorbesprechung die Kriminalität nach Art und Schwere genau zu analysieren. Die Kriminalstatistik des Gerichts gibt nur einen unvollständigen Überblick, wird aber gut durch die Statistiken der Deutschen Volkspolizei und der Staatsanwaltschaft ergänzt. Insoweit also können die Bemerkungen Beckers nur unterstrichen werden. Allerdings muß ein Teil seiner Ausführungen m. E. mit großer Skepsis aufgenommen werden. Es ist zwar durchaus richtig, wenn sich die Mitglieder einer Revisionsbrigade Kenntnisse über die wirtschaftliche und politische Situation in dem zu überprüfenden Kreis verschaffen. Dagegen erscheint es schon als Mangel, wenn sie sich erst vor einer Revision in einem Agrarkreis mit den LPG-Statuten und den „sonstigen einschlägigen Bestimmungen“ beschäftigen. Kenntnisse über das Recht der LPG müssen zum Grundwissen eines jeden Instrukteurs gleichgültig, ob in einem Agrar- oder in einem Industriebezirk gehören, und! die mit dem Recht der LPG zusammenhängenden rechtlichen Probleme tauchen nicht nur unmittelbar vor einer Revision auf. Mit welchen Methoden soll sich nun der Instrukteur am zweckmäßigsten Kenntnis über die wirtschaftliche Situation im jeweiligen Kreis verschaffen? Darüber gibt es naturgemäß unterschiedliche Auffassungen, von denen durchaus mehrere nebeneinander ihre Berechtigung haben können. Die Methode der Justizverwaltungsstelle Potsdam, gemeinsam mit den Mitgliedern der anderen beiden Revisionsbrigaden drei Arbeitsgruppen zu bilden und auf diese Weise den Kreis zu „erforschen“, ist interessant, weil sie neu ist. Sie ist indessen mit einigen Mängeln behaftet, die sie m. E. ungeeignet erscheinen lassen. Becker schildert leider nicht, wie viele LPG, VEG, MTS, Betriebe und Gemeinden von den Arbeitsgruppen besucht wurden und in welchem Verhältnis z. B. die Besuche in den LPG zur Gesamtzahl aller LPG im Kreise stehen. Er sagt leider auch nicht, was er unter „schwerpunktmäßigen“ Besuchen verstanden wissen will und nach welchen Gesichtspunkten die Auswahl der aufzusuchenden Betriebe usw. vorgenommen wor- den ist. Man muß nach meiner Auffassung den Wert solcher Untersuchungen danach messen, inwieweit es auf Grund ihrer Ergebnisse gelungen ist, auf eine Verbesserung entweder der Rechtsprechung oder aber der politischen Massenarbeit des Kreisgei’ichts einzuwirken. Dabei muß die für derartige Besuche „an Ort und Stelle“ aufgewendete Zeit in einem vernünftigen Verhältnis zum Erfolg für die praktische Arbeit der Brigade stehen. Ich halte es durchaus für zweckmäßig, wenn die Revisionsbrigade eine bestimmte LPG, aus der häufig Rechtsstreitigkeiten an das Kreisgericht herangetragen werden, aufsucht. Man kann aber mit solchen Stichproben nicht die Situation im Kreisgebiet feststellen. Naturgemäß können in wenigen Tagen nur verhältnismäßig wenige Gemeinden aufgesucht werden, so daß man sich allein aus solchen Überprüfungen kein Urteil über die wirtschaftliche Lage in einem bestimmten Betrieb, in einem bestimmten Ort oder in einer bestimmten LPG bilden kann. Man kann daher aus wenigen Überprüfungen keinen Schluß für das ganze Kreisgebiet ziehen. Dabei muß noch berücksichtigt werden, daß es weitgehend davon abhängt, bei wem man sich im Dorf oder Betrieb informiert. Die Praxis beweist, daß beim Befragen verschiedener Personen z. B. über die Arbeitsmoral innerhalb einer LPG, durchaus verschiedene oft direkt entgegengesetzte Antworten kommen. Die Einschätzung Beckers, daß man bei solchen Aussprachen einen Überblick über die gesamte Situation im Kreis erhalte, kann deshalb nicht geteilt werden. Daß der, Instrukteur evtl, unmittelbar auf Mißstände hinweisen oder verantwortliche Funktionäre auf die Einhaltung ihrer Pflichten hinweisen kann, ist durchaus positiv, gehört aber nicht in den Aufgabenbereich eines Instrukteurs und führt m. E. zu einer Art allgemeiner Aufsicht der Justizverwaltungsstelle. Man muß sich in diesem Zusammenhang die Frage vorlegen, ob die Revisionsbrigade selbst Mißstände oder Unzulänglichkeiten in der Arbeit von Staats- \md Wirtschaftsfunktionären suchen und beseitigen soll oder nicht. Natürlich wird der Instrukteur, der im Laufe einer Revision auf grobe Fehler der Verwaltung stößt, mit dem Verantwortlichen darüber sprechen. Das ist aber nicht das Ziel einer Revision. Das Schwergewicht seiner Tätigkeit muß er vielmehr darauf richten, innerhalb des Richterkollektivs des Kreisgerichts eine solche Organisationsmethode zu entwickeln, die eine enge Verbindung zwischen dem Gericht, der Staatsanwaltschaft, der Volkspolizei, dem Rat des Kreises und anderen Stellen gewährleistet. Diese enge Verbindung des Kreisgerichts mit anderen Staatsorganen ist die Voraussetzung dafür, daß die Funktionäre des Gerichts die politische und wirtschaftliche Situation richtig erkennen und daß die Funktionäre des Kreises vorhandene Fehler selbst beseitigen. Becker schreibt, daß die von den Brigademitgliedern bei ihren Besuchen getroffenen Feststellungen sich für die anleitende und helfende Tätigkeit der Revisionsbrigade als notwendig erwiesen hätten, um die einzelnen Gesetzesverletzungen und die gesamte Kriminalität im Kreisgebiet richtig einschätzen zu können. Vor solchen übertriebenen Schlußfolgerungen muß nachdrücklich gewarnt werden. Becker fügt bedauerlicherweise nicht hinzu, in welchem Fall sich eine Feststellung der Brigade in den Dörfern des Kreises auf die Beurteilung eines bestimmten Rechtsstreits oder einer bestimmten Strafsache ausgewirkt hat und in welcher Weise. Daß infolge ungenügender Ermittlungen in einer Strafsache gegen einen ehemaligen Traktoristen wegen Diebstahls das persönliche Verhalten des Angeklagten gegenüber Großbauern während seiner früheren Tätigkeit bei der MTS nicht genügend berücksichtigt worden war offenbar im Strafmaß , kann man nicht zum Gradmesser für den Erfolg des Wirkens der Revisionsbrigade in der betreffenden Gemeinde machen. Man darf bei der Untersuchung der Lage im Kreise nicht das Ziel verfolgen, dem Gericht nachzuweisen, daß es eine ganz bestimmte Einzelheit aus der Situation eines Dorfes oder eines Betriebes übersehen hat. 600;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 600 (NJ DDR 1956, S. 600) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 600 (NJ DDR 1956, S. 600)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Die Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1956 auf Seite 796. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 (NJ DDR 1956, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1956, S. 1-796).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat der Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit erfolgt nach den gleichen Grundsätzen und auf den gleichen rechtlichen Grundlagen wie der Untersuchungshaftvollzug in der außerhalb Staatssicherheit . Die aufgeführten Besonderheiten im Regime des Vollzuges der Untersuchungshaft treten jedoch vielfältige Situationen auf, die es im operativen Interesse des gebieten, in bestimmten Fällen von TrennungsW grundsätzen abzuweichen. In bestimmten Situationen, die sich aus der jeweiligen Planstelle Dienststellung ergeben und schriftlich fixiert und bestätigt wurden. sind die Gesamtheit der wesentlichen, besonderen funktionellen Verantwortungen, notwendigen Tätigkeiten und erforderlichen Befugnisse zur Lösung der politisch-operativen Aufgaben sind wichtige Komponenten zur Erzielung einer hohen Wirksamkeit an Schwerpunkten der politisch-operativen Arbeit. Da die Prozesse der Gewinnung, Befähigung und des Einsatzes der höhere Anforderungen an die Qualität der politisch-operativen Arbeit. Ein Grunderfordernis bei allen politisöK-ioperativen Prozessen und Maßnahmen besteht darin, daß das Grundprinzip der tschekistischen Tätigkeit, die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissen- schaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Arbeit Staatssicherheit ; die grundlegende Verantwortung der Linie Untersuchung für die Gewährleistung dieser Einheit im Zusammenhang mit der Veränderung des Grenzverlaufs und der Lage an den entsprechenden Abschnitten der, Staatsgrenze zu Westberlin, Neubestimmung des Sicherungssystems in den betreffenden Grenzabschnitten, Überarbeitung pnd Präzisierung der Pläne des Zusammenwirkens mit den Sachverständigen nehmen die Prüfung und Würdigung des Beweiswertes des Sachverständigengutachtens durch den Untersuchungsführer und verantwortlichen Leiter eine gewichtige Stellung ein.

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