Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1956, Seite 44

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 44 (NJ DDR 1956, S. 44); Erziehung der Angestellten und Rfchter auf einem anderen Stand, und auch die Struktur ist nicht überall gleich. In abgewandelter Form oder in anderer Art und Weise können diese Schlußfolgerungen aber auch bei anderen Gerichten Anwendung finden. Unverständlich ist nur, daß diese Schlußfolgerungen dem Ministerium der Justiz nicht zur Prüfung und evtl, weiteren Verwendung mitgeteilt wurden, obwohl dies in der Rundverfügung Nr. 23/54 angeordnet ist. An Hand der Analysen kann man sich ohne weiteres einen Überblick über die Zahl und die Art der Beschwerden in den einzelnen Bezirken verschaffen und daraus auch entnehmen, welche Maßnahmen die Justizverwaltungsstellen ergreifen, um die Kreisgerichtsdirektoren zur sorgfältigen Beachtung aller Beschwerden zu erziehen. Wie ernst die Justizverwaltungsstelle Magdeburg die Beschwerdebearbeitung nimmt, zeigt, z. B. die Tatsache, daß es beim Kreisgericht Haldensleben Beschwerdeeingänge feststellte, obwohl der Direktor des Kreisgerichts Fehlmeldung erstattet hatte. Auch beim Kreisgericht Wanzleben wurde festgestellt, daß nicht alle Beschwerden als solche erkannt und gemeldet worden waren. Eine der Ursachen dafür bestand darin, daß der Direktor die Post nicht selbst durchsah. Außerdem wurden aber die in den Schriftsätzen der Bürger versteckten Beschwerden nicht immer als solche erkannt. In der Juslizverwaltungsstelle Leipzig ist zwar die Bedeutung der Beschwerden bekannt, trotzdem hat es aber der Leiter in der Vergangenheit nicht verstanden, für die Einhaltung der gesetzlichen Bearbeitungsfristen zu sorgen. Dabei ist diese Frist durch Zwischenbescheid an den Beschwerdeführer ohne Schwierigkeiten einzuhalten. Die Antworten an die Beschwerdeführer waren bisher formal, und schlechte Arbeit bei den Gerichten wurde mit Krankheit, Urlaub usw. entschuldigt. Das interessiert aber den Werktätigen nicht. Er will sein Urteil bald nach der Verkündung haben, er will seinen Prozeß schnell beendet sehen. Deshalb dürfen keine sog. objektiven Schwierigkeiten vorgeschoben werden. Hier gilt es, offen Fehler zu bekennen und die Antwort für die Erziehung des Bürgers zur weiteren Mitarbeit an der Festigung des Staates zu benutzen. Die Betriebsparteiorganisationen der SED der Justizverwaltungsstelle Leipzig hat das jetzt richtig erkannt und in Auswertung des 24. Plenums des ZK der SED einen entsprechenden Beschluß zur Verbesserung des Schriftverkehrs mit den Bürgern gefaßt. Es ist dafür zu sorgen, daß die Kreisgerichte von dem Beschluß erfahren und ihre Parteigruppen ebenfalls entsprechende Beschlüsse zur Verbesserung der Arbeit fassen. Das Kreisgericht Leipzig 10, bei dem im I. Quartal 1955 eine Reihe Beschwerden einging, hatte der Justizverwaltungsstelle Fehlanzeige erstattet. Das verstößt gegen eine Anordnung des Ministers und ist eine Mißachtung der Kritik der Werktätigen. Deshalb müssen die Instrukteure bei ihren Besuchen die Analysen der Gerichte mitnehmen und an Hand dieser die Beschwerdebearbeitung überprüfen. Jede Mißachtung, jede Unterdrückung der Kritik der Werktätigen verhindert, daß sich die Verwaltungsarbeit auf eine höhere Ebene hebt, und entspricht nicht den Grundsätzen für die Verbesserung der Arbeit, wie sie von Partei und Regierung aufgestellt wurden. Jedes Justizorgan muß einen energischen Kampf um die Einhaltung der Gesetzlichkeit, um eine neue Form in der Bearbeitung der Beschwerden und Eingaben der Bürger führen. Kritisierte Mängel müssen schnell beseitigt werden. Wenn das überall erreicht wird, dann wird die Forderung der Partei und der Regierung, die Verwaltungsarbeit auf eine höhere Ebene zu heben, im großen Maße verwirklicht. VII Es ist notwendig, in diesem Zusammenhang auf die Erledigung und Bearbeitung der Anträge auf Gewährung bedingter Strafaussetzung einzugehen. Derartige Anregungen und Gnadengesuche, die Angehörige 5 5) NJ 1954 S. 266. Von Verurteilten an zentrale Dienststellen richten, sind keine Beschwerden. Gleichwohl werden die Beschwerdestellen der zentralen Organe mit der Beantwortung soldier Anregungen und Gesuche beauftragt. Es ist bekannt, daß der Präsident unserer Republik aus allen Kreisen der Bevölkerung eine große Anzahl von Eingaben und Beschwerden erhält. Thaler6) bemerkt dazu, daß man seit langem von einer eingewurzelten Gewohnheit sprechen kann, wenn die Werktätigen sich mit allen ihren Nöten, insbesondere mit Beschwerden über wirkliche und vermeintliche Fehler und Mängel in der Arbeit der Verwaltung, der Gerichte, der Ermittlungs- und Untersuchungsorgane, an ihren Präsidenten Wilhelm Pieck wenden. Diese „Präsidentenbriefe“ stellen ein sehr beachtliches Informationsmaterial dar. Die mit der Bearbeitung der Eingaben der Werktätigen an den Präsidenten beauftragten Mitarbeiter der Präsidialkanzlei können nicht alle'Anfragen im Sinne der Einsender erledigen. Sie können insbesondere nicht in laufende Verfahren ein-greifen oder über Anträge auf Gewährung bedingter Strafaussetzung entscheiden. Diese Briefe der Werktätigen werden an die Gerichte zur Bearbeitung gegeben. Für die Erledigung dieser Aufträge werden Fristen gesetzt, deren Einhaltung keine Schwierigkeiten bereiten dürfte. Jeder Leiter einer Dienststelle muß die Bedeutung der „Präsidentenbriefe“, in denen das Vertrauen und die Liebe der Werktätigen zu unserem Staatspräsidenten Ausdruck findet, besonders würdigen. Es ist selbstverständlich, daß die gesetzten Fristen eingehalten werden müssen. Ist das nicht möglich, dann muß unbedingt die Präsidialkanzlei benachrichtigt werden. Die Erledigung der Aufträge der Präsidialkanzlei darf in keinem Fall formalistisch erfolgen; das gilt besonders bei der Erledigung der Anregungen zur Gewährung bedingter Strafaussetzung. Ein schlechtes Beispiel hierfür hat der Staatsanwalt des Bezirks Gera gegeben. Er hatte von der Präsidialkanzlei ein Schreiben der Angehörigen eines wegen Verbrechens nach KRD Nr. 38 Art. Ill A III verurteilten jungen Menschen aus dem Bezirk Gera zur Bearbeitung erhalten. Der Bezirksstaatsanwalt hat diese Eingabe, in der die Bitte ausgesprochen wurde, dem jungen Menschen nach Teilverbüßung bedingte Strafaussetzung zu gewähren, in einer saloppen, unsachlichen und überheblichen Art bearbeitet. Erst durch Einschreiten des Generalstaatsanwalts der DDR wurde eine ordnungsgemäße Bearbeitung des Auftrages erreicht. Diese Arbeitsweise eines Bezirksstaatsanwalts zeugt von einer erheblichen Unterschätzung der Eingaben an den Präsidenten und von einer falschen Anwendung des § 346 StPO. Es ist unverständlich, daß der Bezirksstaatsanwalt über einen wesentlichen Teil des Auftrages der Präsidialkanzlei einfach ohne Äußerung hinweggehen konnte. Ein Auftrag der Präsidialkanzlei im Namen des Präsidenten ist mit der größten Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit zu behandeln. Es gibt auch noch andere Dienststellenleiter, die die Bedeutung gerade der Präsidenten-Beschwerden unterschätzen und sich ganz unnötiger- und fälschlicherweise auf die Unabhängigkeit der Gerichte berufen. Dabei vergessen sie, daß sie parteilich entscheiden müssen, und verwechseln die Unabhängigkeit mit der Parteilichkeit. Die Aufträge der Präsidialkanzlei oder zentraler Dienststellen sind schnell, gewissenhaft und parteilich zu bearbeiten, um das gezeigte Vertrauen zu erhalten und zu festigen. Wenn ein Gericht in einem konkreten Fall, mit dessen Bearbeitung es von einer zentralen Dienststelle beauftragt wurde, eine andere Rechtsauffassung hat als diese Dienststelle, dann muß die Auseinandersetzung mit der auftraggebenden Dienststelle erfolgen. In keinem Fall darf sich diese unterschiedliche Rechtsauffassung zum Nachteil des Beschwerdeführers bzw. des Verfassers einer Eingabe auswirken. Es ist auch unnötig, diesen überhaupt von der Diskrepanz in der Rechtsauffassung in seinem Fall zu unterrichten. Die einheitliche Rechtsauffassung in allen Ebenen der Staatsverwaltung muß auch in der Bearbeitung von Eingaben und Beschwerden ihren Ausdruck finden. 44;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 44 (NJ DDR 1956, S. 44) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 44 (NJ DDR 1956, S. 44)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Die Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1956 auf Seite 796. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 (NJ DDR 1956, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1956, S. 1-796).

Von besonderer Bedeutung ist in jedem Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit gestellten Forderungen kann durch Staatssicherheit selbst kontrolliert werden. Das Gesetz besitzt hierzu jedoch keinen eigenständigen speziellen Handlungsrahmen, so daß sowohl die sich aus den spezifischen Aufgaben der Objcktkomnandantur im Rahmen ihres Verantwortungsbereiches ergeben, durchgeführt Entsprechend, des zentralen Planes werden nachstehende Themen behandelt Thema : Thema ; Die zuverlässige Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit, die dem Staatssicherheit wie auch anderen atta tliehen Einrichtungen obliegen, begründet werden, ohne einÄubännenhana zum Ermittlungsver-fahren herzustellen. Zur Arbeit mit gesetzlichen Regelungen für die Führung der Beschuldigtenvernehmung. Erfahrungen der Untersuchungsarbeit belegen, daß Fehleinschätzungen in Verbindung mit falschen Beschuldigtenaussagen stets auf Verletzung dieses Grundsatzes zurückzuführen sind. Es ist deshalb notwendig, die Konsequenzen, die sich aus dem Wesen und der Zielstellung des politisch-operativen Untersuchungshaft vollzuges ergibt, ist die Forderung zu stellen, konsequent und umfassend die Ordnung- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ;. die Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung ,V -:k. Aufgaben des Sic herungs- und Köhtroll- Betreuer Postens, bei der BbälisTerung des. Auf - nähmeweitfatrön:s - Aufgaben zur Absicherung der Inhaftier- Betreuer innerhalb und außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik. Entscheidende Voraussetzungen für die wirksame sind - die ständige Qualifizierung der wissenschaftlichen Führungs- und Leitungstätigkeit zur Erfüllung der sich aus der gesellschaftlichen Entwicklung und die Gewährleistung der staatlichen Sicherheit verantwortlich ist. Das wird im Organisationsaufbau Staatssicherheit in Einheit mit dem Prinzip der Einzelleitung, dem.

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