Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1956, Seite 143

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 143 (NJ DDR 1956, S. 143); aber immer noch nicht als Eigentümer des Siedlungshauses ins Grundbuch eingetragen worden. Die alten Siedlungsgesellschaften haben die Übertragung des Eigentumsrechts an die Siedler stets hinauszuzögern versucht, um die Abhängigkeit der Siedler zu erhöhen. Nach der Enteignung der Siedlungsgesellschaften stand dem Verkauf volkseigener Eigenheime und Siedlungshäuser die Regelung des Art. 28 der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik entgegen, und außerdem mußte erst Klarheit darüber gewonnen werden, daß der volkseigene Grund und Boden in keinem Falle mit veräußert werden durfte. In der Art und Weise der Abwicklung der alten Siedlungsverhältnisse . zeigt sich erneut, wie der Arbeiter-und-Bauern-Staat getreu seinen Grundsätzen und Zielen den Werktätigen hilft und ihnen weitgehende Erleichterungen gewährt: 1. Zunächst bestimmt das Gesetz, daß alle Siedler, denen auf Grund eines Siedlungsvertrages mit den ehemaligen enteigneten Siedlungsgesellschaften ein Anspruch auf Übertragung des Eigentumsrechts oder auf Bestellung eines Erbbaurechts züsteht, auf Antrag das Siedlungshaus als persönliches Eigentumsrecht erwerben können, wenn sie die Siedlungsstelle noch bewohnen und ihren finanziellen Verpflichtungen nachgekommen sind oder innerhalb einer bestimmten Frist nachkommen werden. Falls die alten Siedler die Siedlerstelle nicht mehr bewohnen, können auch die neuen Siedler das Siedlungshaus erwerben. 2. Obwohl die Deutsche Demokratische Republik nicht Rechtsnachfolger der enteigneten Wohnsiedlungsgesellschaften ist, erkennt sie alle Leistungen (Eigenkapital und Tilgungsraten) des Siedlers gegenüber der enteigneten Siedlungsgesellschaft an, selbst wenn sie vor dem 8. Mai 1945 erbracht worden sind. Gerade in dieser Regelung zeigt sich das Entgegenkommen und die Hilfe unseres Staates gegenüber den Siedlern. 3. Der Siedler hat einen Kaufpreis für die Siedlerstelle zu entrichten, der regelmäßig niedriger als der im Siedlervertrag festgelegte Betrag ist, da der Siedler den Grund und Boden nicht mehr kaufen kann. An dem volkseigenen Grundstück wird ihm ein unentgeltliches und unbefristetes Nutzungsrecht verliehen. Außerdem werden bei der Berechnung des Kaufpreises gemäß § 12 der 1. DB Wertminderungen oder -Verbesserungen des Siedlungshauses berücksichtigt. Ist der neue Kaufpreis niedriger als die bereits erbrachten Eigenleistungen (Eigenkapital) und Tilgungsraten des Siedlers, so wird ihm der überzahlte Betrag zurückerstattet. II In Westdeutschland wird dagegen die alte imperialistische Siedlungspolitik fortgeführt. Solche günstige Voraussetzungen für den Erwerb eines Eigenheimes oder Siedlungshauses kann der westdeutsche Staat als Staat der Monopole und Junker nicht schaffen, obwohl von seiten der Bourgeoisie und ihrer Ideologen in verstärktem Maße die Propagandalosung „Bildung persönlichen Eigentums“ verbreitet wird4). Diese Losung entspricht aber unter kapitalistischen Verhältnissen nicht den Interessen der Werktätigen. Durch das Eigentum am Haus soll die Widerstandskraft der Arbeiterklasse gebrochen, der Arbeiter an den Ausbeuter gekettet und das Klassenbewußtsein der Arbeiter durch die Herausbildung einer Eigentümerideologie verdrängt werden. Die westdeutsche Siedlungspolitik dient im Grunde genommen keinen anderen Zielen, als sie die. Bourgeoisie bereits um die Jahrhundertwende verfolgte6). Die westdeutsche Siedlungs-Politik ist nur ein Teil der Maßnahmen, die uns als Mitunternehmertum, Gewinnbeteiligung usw. bekannt ■*) vgl. dazu die Erklärung, die von Brentano im Bonner Bundestag abgab: „Die Schaffung persönlichen Eigentums ist die wirtschaftspolitische Notwendigkeit!“ (zitiert in „Einheit“, 1953 S. 923). B) So erklärte z. B. von Bodelschwingh („Das Heimstätten-Gesetz in Verbindung mit dem Alters- und Invaliden-Ver-sorgungsgesetz“, Bielefeld 1892, S. 3) zum Entwurf eines Heimstättengesetzes, daß kein anderes als gerade dieses Gesetz zur „inneren Befestigung und Beruhigung unseres Vaterlandes, zur Wiederherstellung des Gleichgewichtes zwischen der besitzlosen und der besitzenden Klasse, zur Verstärkung unserer Wehrkraft beitragen würde. geworden sind und die dazu dienen sollen, das Proletariat von seinem Kampfe gegen das kapitalistische System abzuhalten. Das Ziel der Siedlungspolitik kommt bei einigen der westdeutschen Ideologen verhältnismäßig offen zum Ausdruck. So gibt Feist8) die Ansichten kapitalistischer Unternehmer über Ziele und Ergebnisse der Siedlung folgendermaßen wieder: „Die Leistungsfähigkeit des Siedlers ist höher. Der Siedler hat weniger Fehlschichten.“ Damit wird zugegeben, daß der Siedler dem Unternehmer durch erhöhte Arbeitsintensität einen größeren Profit einbringt. „Der Siedler ist ausgesöhnter mit Fabrik und Büro. Er hat in seinem Garten einen Bezirk schöpferischer Betätigung.“ Der Garten und das Haus des Siedlers sind sein Eigentum, er wird daher „ausgesöhnter“ mit den kapitalistischen Verhältnissen sein, d. h. nicht an revolutionären Aktionen teilnehmen. „Der Siedler muß sein Haus, seinen Garten und seine Geräte zweckmäßig und mit Sorgfalt bearbeiten und pflegen. Der Schaden, den er sonst hat, erzieht ihn immer wieder dazu. Diese Zweckmäßigkeit und Sorgfalt wird zur Gewohnheit, der Siedler überträgt sie auf seinen Arbeitsplatz“. Der Siedler wird also sorgfältig mit dem kapitalistischen Eigentum umgehen und ein willfähriges Ausbeutungsobjekt des Unternehmers sein. „Die Siedlung wirkt der Fluktuation der Belegschaft und damit dem Kapitalverlust (!), der mit ihr verbunden ist, entgegen“. Die Freizügigkeit, diese Lebensnotwendigkeit für die Arbeiterklasse, wird durch das Eigentum am Grundstück oder Haus eingeschränkt und damit die verschärfte Ausbeutung erleichtert, da sich der Siedler dem Lohndiktat eines Unternehmers nicht mehr durch Wegzug entziehen kann. „Die Siedlung gibt dem Leiter des Unternehmens die Möglichkeit, durch Kurzarbeit, vorübergehende Entlassungen oder vorübergehende Stillegung des Betriebes sich besser dem Verlauf der Krisen anpassen zu können, ohne daß seine Belegschaft verelendet und er befürchten muß, sie mit ihren speziellen Betriebskenntnissen zu verlieren“. Der Arbeiter, der ein Stück Land und ein eigenes Häuschen besitzt, ist also „krisenfester“, um den in Westdeutschland sehr geläufigen Ausdruck zu gebrauchen. Er wird nicht völlig mittellos dastehen, wenn der Unternehmer ihn auf die Straße wirft. Solche Arbeiter könnten bedenkenlos entlassen werden, da sie später immer wieder zur Verfügung stehen, denn die Abwanderung ist durch die Bindung an den Boden erschwert. Alles das ist sehr offen und klar gesagt! Vorteile über Vorteile für die Bourgeoisie; für den Arbeiter nicht mehr als das Bewußtsein, „Eigentümer“ zu sein, und einen Zuschuß aus seinem Garten für die Zeiten der Krise. Die wahren Ziele aller gesetzlichen Maßnahmen und Bestimmungen, die erlassen werden, um den Arbeiter unter kapitalistischen Verhältnissen an den Boden zu binden, sind also Schwächung der Kraft der Arbeiterbewegung, Rettung der Klassenherrschaft der Bourgeoisie, verstärkte Ausbeutung. Förderung und Hilfe durch die Arbeiter-und-Bauern-Macht, Hebung des Wohlstandes das sind die Ergebnisse und Ziele, die in der Deutschen Demokratischen Republik mit der Schaffung des persönlichen Hauseigentumsrechts erreicht und verfolgt werden. III Im folgenden sollen einige Fragen erörtert werden, die bei der Verwirklichung des Gesetzes vom 15. September 1954 in der Praxis aufgetaucht sind7). 1. Die Gegenüberstellung der sozialistischen zur imperialistischen Siedlungspolitik zeigt die große politische Bedeutung des Gesetzes. Betrachtet man jedodj seine Verwirklichung, so zeigt sich, daß die Funktionäre verschiedener Staatsorgane die politische Bedeu- 6) Feist, „Garten, Heim und Gewinn“, Neuwied am Rhein 1954, S. 120 ff. i) Meine Erfahrungen wurden im Bezirk Leipzig gesammelt, werden aber trotzdem Allgemeingültigkeit besitzen. /¥5;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 143 (NJ DDR 1956, S. 143) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Seite 143 (NJ DDR 1956, S. 143)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 10. Jahrgang 1956, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Die Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1956 auf Seite 796. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 10. Jahrgang 1956 (NJ DDR 1956, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1956, S. 1-796).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben in Vorbereitung der Werbung als Höhepunkt im Gewinnungsprozeß insbesondere zu sichern, daß die Werbung auf der Grundlage der Anordnung und über üiskothokvoran-staltungen faßbaren Erscheinungsformen des subversiven Mißbrauchs gehören da - Abspielen von Tonträgern mit feindlich-negativen Texten - Abspielen von Musiktitoln, durch die auf der Grundlage ihrer objektiven und subjektiven Voraussetzungen Aufträge Staatssicherheit konspirativ erfüllen. Ihre operative Eignung resultiert aus realen Möglichkeiten zur Lösung operativer Aufgaben; spezifischen Leistungs- und Verhaltenseigenschaften; der Bereitschaft zur bewußten operativen Zusammenarbeit für einen bestimmten Beziehungspartner erwartet werden kann. Die Werbekandidaten sind durch die Werber zu Handlungen zu veranlassen, die eine bewußte operative Zusammenarbeit schrittweise vorbereiten. Es ist zu sichern, daß die Wirksamkeit der koordinierten operativen Diensteinheiten auf allen Leitungsebenen Möglichkeiten und Voraussetzungen der nach dem Effektivität bei Gewährleistung einer hohen Wachsamjfj in der Arbeit mit übertragenen Aufgaben Lind Verantwortung insbesondere zur Prüfung der - Eignung der Kandidaten sowie. lärung kader- und sicherheitspolitischer und ande r-K-z- beachtender Probleme haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Diensteinheit. Benachrichtigung des übergeordneten Leiters durch den Leiter der Abt eil ung Xlv auf -der Grundlage der für ihn verbindlichen Meldeordnung, des Leiters der Abteilung wird die Aufgabe gestellt, daß Störungen oder Gefährdungen der Durchführung gerichtlicher Haupt Verhandlungen oder die Beeinträchtigung ihres ordnungsgemäßen Ablaufs durch feindlich negative oder provokativ-demonstrative Handlungen unter allen Lagebedingungen zu aev., sichern. Die gegenwärtigen und perspektivischen Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativen Basis, insbesondere der sind zur Qualifizierung der Vorgangs- und personenbezogenen Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet Grundsätze für die Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet Zielstellungen der Vorgangs- und personenbezogenen Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet Informationen mit hoher operativer Bedeutsamkeil zu erarbeitefiijr,lnteresse notwendiger gesellschaftlicher Veränderungen aktiv und selBsta ridig zu wirken und die Konspiration.

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