Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1952, Seite 153

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 153 (NJ DDR 1952, S. 153); und Diskussion walten lassen, wie letztere in Athen stattfand, als in den Jahren nach Salamis (480) bis zum pelo-ponnesischen Krieg (431) die Umwandlung Athens aus einem Landstaat gewöhnlicher griechischer Art in die Seemacht der Zeit, ja, in ein Seereich (Thalassokratie) zur Debatte stand und zustande kam Das Vorstehende gilt entsprechend für die sog. Annahme des Schuman-plans.“ b) Weiter stellt das Verbot der Volksbefragung gegen die Remilitarisierung einen eindeutigen Verstoß gegen geltendes Verfassungsrecht in der Bundesrepublik dar. Es ist mit dem Artikel 20 Abs. 2 GG, nach dem alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, unvereinbar, den Spruch des Volkes in einer solchen Lebensfrage zu verbieten. Der Art. 20 ist das Grundprinzip des Bonner Grundgesetzes für die Ausübung der Staatsgewalt. Wenn die Bundesregierung glaubt, durch Polizeiverordnungen die Volksbefragung gegen die Remilitarisierung verbieten zu können, so ist das nur ein Ausdruck ihrer Mißachtung von Recht und Gesetz. Es ist daher kennzeichnend, daß bereits eine große Anzahl westdeutscher Gerichte die Verfassungswidrigkeit derartiger Polizeiverordnungen und auf sie gegründeter Zwangsmaßnahmen festgestellt hat. c) Die Antwortschrift der KPD weist nach, daß auch das Verfahren der Adenauerregierung zur Durchführung ihrer antinationalen und aggressiven Politik im Widerspruch zu dem Grundgesetz steht. Sie verweist darauf, daß es Adenauer, angefangen von seinen Interviews mit amerikanischen Zeitungen im Jahre 1949 bis zu den Abmachungen mit den Außenministern der drei Westmächte vom Dezember 1951 in Paris über den Generalkriegsvertrag, nie für erforderlich gehalten hat, die gesetzgebenden Körperschaften um ihre Zustimmung zu ersuchen oder sie auch nur hinreichend zu informieren. Bekanntlich trat im Oktober 1951 der frühere Bundesminister des Innern, Dr. Heinemann, deshalb zurück, weil Adenauer nicht einmal die Kabinettsmitglieder über ein Memorandum an den amerikanischen Hohen Kommissar informiert hatte, das bereits den Vorschlag einer europäischen Armee unter Beteiligung Westdeutschlands enthielt. d) Ferner weist die KPD in ihrer Antwort auf den groben Verfassungsbruch hin, den die Adenauerclique durch die Inkraftsetzung des „Strafrechts-Änderungsgesetzes“, des sogenannten „Blitz-Gesetzes“ vom 30. August 1951 begangen hat. Dieses Gesetz verletzt nicht nur in zahlreichen Punkten die vom Grundgesetz verbrieften Grundrechte, sondern ändert durch die Aufstellung bestimmter „Verfassungsgrundsätze“ in seinem § 88 Abs. 2 auch das Grundgesetz selbst ab und verletzt damit das im Grundgesetz für Verfassungsänderungen vorgeschriebene Verfahren. e) Unter Mißachtung der wichtigsten Grundrechte des Grundgesetzes, insbesondere des Art. 3, der die Gleichheit vor dem Gesetz ausdrücklich festlegt, und des Art. 9, der das Grundrecht der Vereinigungsfreiheit statuiert, erfolgte das Verbot der FDJ und des Rates der VVN. In diesem Zusammenhang sind auch die Anordnungen der Bundesregierung vom 19. September 1950 über die Entfernung von Mitgliedern zahlreicher fortschrittlicher Organisationen aus dem öffentlichen Dienst und die Anordnung der Bundesregierung vom 23. März 1951 über einen Boykott demokratischer Organisationen und ihrer Presse zu nennen. Die gröbste Verletzung aller Grundrechte des Grundgesetzes wie überhaupt aller Prinzipien der bürgerlichen Demokratie und der bürgerlichen Gesetzlichkeit ist aber der Versuch der Bundesregierung, die KPD für verfassungswidrig zu erklären. Dieser Versuch verstößt gegen das Grundrecht der Vereinigungsfreiheit (Art. 9 GG), gegen das Grundrecht der Freiheit der Meinungsäußerung (Art. 5 GG), gegen das Grundrecht der Gleichheit vor dem Gesetz (Art. 3 GG), gegen das Prinzip, daß die Staatsgewalt vom Volke ausgeht (Art. 20 GG) und schließlich gegen Art. 21 Abs. 2, der die Voraussetzungen enthält, unter denen die Verfassungswidrigkeit einer Partei festgestellt werden kann. Die Adenauerregierung hat ihren Verbotsantrag gegen die KPD vor allem damit begründet, daß diese Partei sich mit allen Kräften für die Durchführung der Volksbefragung gegen die Remilitarisierung und für den sofortigen Abschluß eines Friedensvertrages eingesetzt hat, ein Unternehmen, das wie es in der Antragsbegründung der Bundesregierung wörtlich heißt den „schwersten Angriff gegen den Bestand der Bundesrepublik darstelle“. Mit dieser Begründung wird der antidemokratische und terroristische Charakter des Verbotsantrages in aller Eindeutigkeit entlarvt. Die sich ständig steigernde Tendenz der Adenauerregierung, sich über jedes Recht hinwegzusetzen und zu einem Willkürregime überzugehen, äußert sich insbesondere in den Maßnahmen zur Vernichtung der demokratischen Freiheitsrechte und zur Unterdrückung der freien Meinungsäußerung all derer, die nicht gewillt sind, die Kriegspolitik Adenauers hinzunehmen. Walter Ulbricht stellte daher auf der 8. Tagung des Zentralkomitees der SED fest, daß „das Grundrecht des Volkes auf freie Meinungsäußerung außer Kraft gesetzt wurde“. Er betonte weiter, daß die Adenauerregierung „den Weg für eine neue Militärdiktatur bereitet“. Ein weiterer Beweis für diese Politik ist der Entwurf eines neuen Pressegesetzes, das nicht weniger als 64 Paragraphen umfassen soll. Zu diesem Entwurf schreibt die Stuttgarter „Deutsche Zeitung und Wirtschaftszeitung“: „Der Bundesinnenminister . möchte sich damit (mit dem Pressegesetz) genau wie mit dem künftigen Rundfunkgesetz eine Handhabe gegen politisch unerwünschte Widersacher verschaffen . Der Text des Entwurfs läßt an dieser Absicht keine Zweifel. Sowohl der ungewöhnliche Umfang von 64 Paragraphen wie der ganze Aufbau des Entwurfs und die erschreckend an Polizeivorstellungen erinnernden Strafvorschriften stempeln den Entwurf zu einem in Gesetzesform verabreichten politischen Knigge für die Presse, wie ihn bis jetzt kein einziger demokratischer Staat kennt Unsichtbar scheint das nationalsozialistische Schriftleitergesetz von 1933 dabei Pate gestanden zu haben In Zukunft wird jeder erst das Gesetz zu Rate ziehen müssen, wenn er einen Artikel schreibt Der Typ des gehorsamen Redakteurs, der dem Entwurf zugrunde liegt, ist himmelweit von dem entfernt, was wir brauchen. Erinnerungen an das braune Vorbild tauchen auch bei den merkwürdigen Bestimmungen auf, die viele Entscheidungen unter Ausschluß des Rechtsweges einfach der Verwaltung überlassen. Für Polizeigemüter mag das richtig und bequem sein, für eine lebendige Presse in einer lebendigen Demokratie passen sie nicht Aus dem Entwurf spricht ein tiefes Mißtrauen gegen die Presse. Er möchte hinter jeden Journalisten am liebsten einen Polizisten stellen.“ Der neue Pressegesetzentwurf ist auf dem Gebiet der Zerstörung der bürgerlichen Gesetzlichkeit ein Beweis für dieselbe Entwicklung, die bei der Untersuchung bestimmter Veränderungen im Staatsmechanismus aufgedeckt wurde. Er zeigt den der ökonomischen Vorherrschaft des amerikanischen Imperialismus entsprechenden Einfluß des amerikanischen Imperialismus auf Staat und Recht in Westdeutschland. Ein Pressegesetz, das auch die Wahrheit verbietet, wenn sie der Adenauerclique unerwünscht ist, entspricht jener „amerikanischen Lebensweise“, die der Vorsitzende des amerikanischen Militärgerichts zum Ausdruck brachte, der in erster Instanz die Friedenskämpferin Lilly Wächter verurteilte: „Ich habe Ihnen schon am Anfang gesagt, daß die Wahrheit oder Unwahrheit nicht zur Debatte steht in diesem Fall. Wenn wir uns damit befassen wollten, dann müßten wir hier noch viele Monate oder Jahre sitzen, bis die Zeugen herkommen, und dann hätte die Anklagebehörde auch noch wieder viele Zeugen, die Ihre Zeugen widerlegen. Wie gesagt, die Wahrheit oder Unwahrheit ist nicht in der Anklage festgelegt und steht nicht zur Debatte.“M) Auch der Antrag auf Verbot der KPD zeigt deutlich die amerikanische Patenschaft. In ihm wird die Verfassungswidrigkeit der KPD u. a. damit begründet, daß die KPD sich als sozialistische Partei zu den Grundsätzen des Kommunistischen Manifestes, zu der Theorie des Marxismus-Leninismus bekenne und deshalb als Fernziel die Diktatur des Proletariats anstrebe. Die Begründung einer Anklage gegen eine sozialistische Partei mit solchen Argumenten war der an Terror und Unterdrückungsmaßnahmen gegen die Arbeiterklasse wirklich nicht armen deutschen Geschichte bisher fremd. Mit diesem Argument hat nicht einmal Bismarck bei seinem Sozialistengesetz operiert. Aber mit solchen Argumenten wurde bekanntlich der Prozeß gegen die Führer der Kommunistischen Partei der Vereinigten Staaten von Amerika durchgeführt. 2 2i) „Neues Deutschland“ vom 21. November 1951. 153;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 153 (NJ DDR 1952, S. 153) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 153 (NJ DDR 1952, S. 153)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Die Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 15 vom 24. Dezember 1952 auf Seite 624. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 (NJ DDR 1952, Nr. 1-15 v. Jan.-Dez. 1952, S. 1-624).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre un-., - ßti unterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende,. ,. Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen sowie der Normen der sozialistischen Gesetzlichkeit entgegenzuwirken. Großzügige und schöpferische Anwendung -de sozialistischen Rechts bedeutet aber auchfn der politisch-ideologischen Erziehungsarbeit deitftarhtern die Erkenntnis ständig zu vermitteln,t daß die in den Rechtspflegebeschlüssen ver- ankerte vorbeugende Einflußnahme nach wie vor die Komponente des Zwangs enthält, welche in der Anwendung der Sicherungs- und Disziplinarmaßnahmen ihren konkreten Ausdruck findet. Sicherheitsgrundsätze zur Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter zur Gewährleistung eines den Normen der sozialistischen Gesetzt lichkeit entsprechenden politis ch-operativen Untersuchungshaft? zuges Pie Zusammenarbeit:mit anderen Dienst-ein beiten Ministeriums für Staatssicherheit und das Zusammenwirken mit weiteren Schutz- und Sicherheitsorganen bei der Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter. Die Zusammenarbeit und das Zusammenwirken mit Diensteinheiten Staatssicherheit und anderen Schutz- und Sicherheits- Rechtspflegeorganen bei der Vorbeugung und Bekämpfung abzuleiten. Es geht also vor allem darum grundlegend zu beantworten, welchen Stellenwert individualpsychische und sozialpsychische Faktoren im Ursachen- und Bedingungskomplex feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen bei Bürgern der einzudringen und Grundlagen für die Ausarbeitung wirksamer Geganstrategien zum Kampf gegen die Aktivitäten des Gegners zu schaffen.

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