Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik 1969, Seite 245

Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 245 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 245); Kapitel XIX Besonderheiten der Besserung und Umerziehung besonders gefährlicher Rückfalltäter 1. Die Charakteristik der Persönlichkeit der besonders gefährlichen Rückfalltäter Die Bedeutung der moralisch-psychologischen Charakteristik der besonders gefährlichen Rückfalltäter gestattet es, die Erziehungsarbeit zur Beseitigung derjenigen Züge am zweckmäßigsten zu gestalten, die die Entstehung und Verfestigung verbrecherischer gesellschaftswidriger bzw. -gefährlicher Ansichten und Gewohnheiten am meisten begünstigen, die in einer Reihe von Fällen die Ursache für die Begehung von Straftaten waren. Für die Organisierung des Besserungs- und Umerziehungsprozesses dieser Verurteilten ist es notwendig zu wissen, welche individuellen Eigenschaften deren besonders hohe Gesellschaftsgefährlichkeit bestimmen. Die herausragendste Besonderheit der besonders gefährlichen Rückfalltäter ist die gesellschaftswidrige Gerichtetheit ihrer Persönlichkeit. Sie zeigt sich vor allem in antisozialen Einstellungen, fehlerhaften moralischen Idealen sowie in einer verbrecherischen „Lebensphilosophie“. Bei dieser Kategorie von Menschen kommen stark negative Charakterzüge, die die Einstellung des besonders gefährlichen Rückfalltäters zur Gesellschaft, zu anderen Menschen, zu ihren Arbeitsergebnissen, zum Eigentum ausdrücken, zum Vorschein. Solche Charakterzüge sind beispielsweise der Individualismus und der Egoismus. Durch die vorsätzliche Begehung mehrmaliger Straftaten stellen diese Täter ihre Interessen gegen die Interessen der sozialistischen Gesellschaft. Ihnen ist die öffentliche Meinung gleichgültig. Die Hauptmotive ihres verbrecherischen Handelns sind Gewinnsucht, Profit, Befriedigung niedriger Bedürfnisse und andere antisoziale Triebe. Hohem Ideengut und hoher Bewußtheit (Charakterzüge des Sowjetmenschen) stellen die besonders gefährlichen Rückfalltäter unpolitische Einstellung, Ideenlosigkeit und Amoral entgegen. Für viele von ihnen ist fehlender Patriotismus, fehlendes Pflicht- und Verantwortungsgefühl vor der Gesellschaft und dem Staat kennzeichnend. Die besonders gefährlichen Rückfalltäter charakterisieren eine negative Einstellung zur gemeinnützigen Arbeit und eine parasitäre Lebensweise. Der Parasitismus als Charakterzug der besonders gefährlichen Rückfalltäter zeigt sich vor allem im Charakter der begangenen 245;
Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 245 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 245) Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 245 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 245)

Dokumentation: Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 1. Auflage, 1969 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 1-384). Zur Beachtung! Diese Ausarbeitung trägt den Charakter interner Fachliteratur und darf nicht an unberechtigte Personen weitergegeben werden. Titel der Originalausgabe: ИСПРАВИТЕЛЬНО-ТРУДОВАЯ ПЕДАГОГИКА, Herausgegeben als Lehrbuch von der Hochschule des Ministeriums des Innern der UdSSR, Moskau 1967. Hauptautoren: Kapitel I: M. M. Deinenko und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel II, III, IV: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi; Kapitel V: N. M. Romanenko, Kandidat der päd. Wissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel VI: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel VII: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi, А. P. Jewgrafow; Kapitel VIII, XV, XVII: А. P. Jewgrafow; Kapitel IX: I. S. Osipоw; Kapitel X: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel XI: Prof. Dr. jur. B. S. Utjewski; Kapitel XII: A. I. Marzew, Kandidat der Rechtswissenschaft W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel XIII: P. M. Losev und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel XIV: Dozent W. P. Artamonow; Kapitel XVI: N. N. Tschernоw; Kapitel XVIII: Dozent L. W. Bagri-Schachmatow; Kapitel XIX: N. I. Woloschin, Kandidat der Rechtswissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel XX: N. N. Arisоw, Kandidat der Rechtswissenschaft M. M. Deinenko, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel XXI: Dozent S. A. Astemirow; Kapitel XXII: M. M. Deinenko und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel XXIII: M. M. Deinenko, Kandidat der päd. Wissenschaft А. P. Jewgrafow; Kapitel XXIV: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft W. I. Monachow; Leiter des Autorenkollektivs: Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi; Wissenschaftlich-redaktionelle Beratung: Kandidat der päd. Wissenschaft W. F. Piroshkov (verantwortlicher Redakteur), Prof. Dr. jur. B. S. Utjewski und Kandidat der päd. Wissenschaft M. M. Deinenko. Übersetzt aus dem Russischen von einem Übersetzerkollektiv des Ministeriums des Innern. Verantwortlich für die deutsche Fassung: Dozent Dr. jur. Hans Haubenschild Diplom jurist Hermann Bodenburg Heinrich Mehner. Redaktionsschluß der deutschen Übersetzung: 30. April 1969.

Bei der Durchführung der Besuche ist es wichtigster Grunde satzrri dle; tziiehea: peintedngön- söwie döLe. Redh-te tfn Pflichten der Verhafteten einzuhalten. Ein wichtiges Erfordernis für die Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt und von den politisch- operativen Interessen und Maßnahmen abhängig. Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der Vervollkommnung des Erkenntnisstandes im Verlauf der Verdachts-hinweisprü fung. In der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit sollte im Ergebnis durch- geführter Verdachtshinweisprüfungen ein Ermittlungsverfahren nur dann eingeleitet werden, wenn der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen. Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermittlunqsverfahrens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die unterschiedlichsten Straftaten, ihre Täter und die verschiedenartigsten Strafmaßnahmen zielgerichtet durchzusetzen. Aus diesem Grunde wurden die Straftatbestände der Spionage, des Terrors, der Diversion, der Sabotage und des staatsfeindlichen Menschenhandels unter Ausnutzung des Reiseund Touristenverkehrs in über sozialistische Staaten in enger Zusammenarbeit mit den anderen Linien und Diensteinheiten sowie im engen Zusammenwirken mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen und den operativen Linien und territorialen Diensteinheiten - gründlich durchdenken und die notwendigen realen Vorschläge erarbeiten.

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