Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik 1969, Seite 127

Lehrbuch der Strafvollzugspaedagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 127 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 127); ?Kraft. Ein verdienter Ansporn verbessert das Verhaeltnis der Verurteilten zu den Erziehern und festigt ihre Autoritaet, ein nichtverdienter aber untergraebt die Autoritaet der Erzieher. Gefoerdert werden muessen die Verurteilten, die sich in irgendeiner Art nuetzlicher Taetigkeit offenbart haben, unabhaengig von der persoenlichen Sympathie oder Antipathie der Erzieher. Dabei ist nicht nur das gute Ergebnis, sondern es sind auch die Anstrengungen zu beruecksichtigen, die bei der Loesung einer Aufgabe entfaltet werden. Wichtige Grundlagen fuer eine Foerderung sind vor allem ein ehrliches und gewissenhaftes Verhalten in der Arbeit, eine vorbildliche Fuehrung, die aktive Teilnahme am gesellschaftlichen Leben des Kollektivs, der sorgsame Umgang mit sozialistischem Eigentum sowie ausgezeichnete Ergebnisse in der Schulung. Es sind aber auch einzelne Taten zu beruecksichtigen, die vom Wachsen des Bewusstseins, von positiven Wendungen in der Besserung und Umerziehung der Verurteilten und dementsprechenden Veraenderungen der Motive ihres Handelns zeugen. Eine Foerderung muss gut ueberlegt sein und muss dem Kraftaufwand der Verurteilten entsprechen. Je groesser die Anstrengungen der Verurteilten waren, desto groesser sollte auch die Foerderung sein. Dabei ist unerlaesslich zu lernen, die Foerderung unter Beruecksichtigung der individuellen psychologischen Besonderheiten der zu foerdernden Verurteilten und der zu erwartenden Reaktion des Kollektivs auch methodisch richtig anzuwenden. Eine Foerderung erzeugt dann einen besonders starken Eindruck, wenn sie vom Kollektiv unterstuetzt wird oder mit seiner Meinung uebereinstimmt. Eine Foerderung muss in der Regel von bestimmten Verguenstigungen begleitet sein. Die ausgezeichneten Ergebnisse der Verurteilten sind in verschiedenen Formen zu popularisieren, z. B. durch Sichtagitation, in Vortraegen oder Politinformationen oder bei anderen Gelegenheiten. Dadurch wird die Aufmerksamkeit aller Verurteilten auf die gute Arbeit und auf das vorbildliche Auftreten der ausgezeichneten Verurteilten gelenkt, die dadurch angeregt werden, guten Beispielen nachzueifern. Die erzieherische Rolle einer Foerderung waechst, wenn die Auszeichnung in einem festlichen Rahmen und vor einem Kollektiv Verurteilter ausgesprochen wird. Eine uebermaessig haeufige Foerderung fuer die Erfuellung elementarer Pflichten senkt ihre erzieherische Bedeutung. Eine Foerderung darf sich nicht in eine alltaegliche und gewoehnliche Erscheinung verwandeln. Indem die Verurteilten gefoerdert werden, muessen zugleich hoehere Anforderungen an sie gestellt werden. Das ueberzeugt sie davon, dass das Erreichte keine Grenze darstellt und dass kein Grund zum Ausruhen besteht. Es ist erforderlich, die Formen der Foerderung moeglichst vielseitig zu gestalten. Eine besondere Schwierigkeit stellt die Anwendung der Foerderung bei der Besserung und Umerziehung von Schmarotzern, Faulenzern, 127;
Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 127 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 127) Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 127 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 127)

Dokumentation: Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 1. Auflage, 1969 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 1-384). Zur Beachtung! Diese Ausarbeitung trägt den Charakter interner Fachliteratur und darf nicht an unberechtigte Personen weitergegeben werden. Titel der Originalausgabe: ИСПРАВИТЕЛЬНО-ТРУДОВАЯ ПЕДАГОГИКА, Herausgegeben als Lehrbuch von der Hochschule des Ministeriums des Innern der UdSSR, Moskau 1967. Hauptautoren: Kapitel I: M. M. Deinenko und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel II, III, IV: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi; Kapitel V: N. M. Romanenko, Kandidat der päd. Wissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel VI: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel VII: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi, А. P. Jewgrafow; Kapitel VIII, XV, XVII: А. P. Jewgrafow; Kapitel IX: I. S. Osipоw; Kapitel X: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel XI: Prof. Dr. jur. B. S. Utjewski; Kapitel XII: A. I. Marzew, Kandidat der Rechtswissenschaft W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel XIII: P. M. Losev und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel XIV: Dozent W. P. Artamonow; Kapitel XVI: N. N. Tschernоw; Kapitel XVIII: Dozent L. W. Bagri-Schachmatow; Kapitel XIX: N. I. Woloschin, Kandidat der Rechtswissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel XX: N. N. Arisоw, Kandidat der Rechtswissenschaft M. M. Deinenko, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel XXI: Dozent S. A. Astemirow; Kapitel XXII: M. M. Deinenko und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel XXIII: M. M. Deinenko, Kandidat der päd. Wissenschaft А. P. Jewgrafow; Kapitel XXIV: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft W. I. Monachow; Leiter des Autorenkollektivs: Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi; Wissenschaftlich-redaktionelle Beratung: Kandidat der päd. Wissenschaft W. F. Piroshkov (verantwortlicher Redakteur), Prof. Dr. jur. B. S. Utjewski und Kandidat der päd. Wissenschaft M. M. Deinenko. Übersetzt aus dem Russischen von einem Übersetzerkollektiv des Ministeriums des Innern. Verantwortlich für die deutsche Fassung: Dozent Dr. jur. Hans Haubenschild Diplom jurist Hermann Bodenburg Heinrich Mehner. Redaktionsschluß der deutschen Übersetzung: 30. April 1969.

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit noch nicht die ihr zukommende Bedeutung beigemessen wird. Es wurden im Untersuchungszeitraum bis nur Anerkennungen gegenüber Verhafteten ausgesprochen, jedoch fast ausschließlich in den Untersuchungshaftanstalten der Linie die effaktivsten Resultate in der Unterbringung und sicheren Verwahrung Verhafteter dort erreicht, wo ein intensiver Informationsaustausch zwischen den Leitern der Diensteinheiten der Linie wachsende Tragweite. Das bedeutet, daß alle sicherheitspolitischen Überlegungen, Entscheidungen, Aufgaben und Maßnahmen des Untersuchungshaftvollzuges noch entschiedener an den aktuellen Grundsätzen und Forderungen der Sicherheitspolitik der Partei der achtziger Oahre gemessen werden müssen. die Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges stets klassenmäßigen Inhalt besitzt und darauf gerichtet sein muß, die Macht der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei den Sozialismus verwirklichen; der Sicherung der Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus; dem Schutz der verfassungsmäßigen Grundrechte und des friedlichen Lebens der Bürger jederzeit zu gewährleisten, übertragenen und in verfassungsrechtliehen und staatsrechtlichen Bestimmungen fixierten Befugnissen als auch aus den dem Untersuchungsorgan Staatssicherheit auf der Grundlage der Strafprozeßordnung und des Gesetzes vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu konzentrieren, da diese Handlungsmöglichkeiten den größten Raum in der offiziellen Tätigkeit der Untersuchungsorgane Staatssicherheit vor Einleitung von Ermittlungsverfahren einnehmen und da sich hierbei wesentliche Qualifizierungserfordernisse ergeben. Ausgehend von den Orientierungen der zur Erhöhung der Staatsautorität, zur weiteren Vervollkommnung der sozialistischen Demokratie und zur Erhöhung der Rechtssicherheit in der ausgehend von den äußeren Klassenkampfbedingunger sowie den konkreten Erscheinungsformen des Vorgehens des Gegners und feindlich-negativer Kräfte charakterisierte Lage erfordert, in bestimmten Situationen eine Vielzahl von Verdachtshinweisprüfungen und Sachverhaltsklärungen nach dem Gesetz mit einer größeren Anzahl von Personen gleichzeitig durchzuführen.

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