Kleines politisches Wörterbuch 1986, Seite 695

Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1986, Seite 695 (Kl. pol. Wb. DDR 1986, S. 695); 695 Ordnungswidrigkeit sehenden Klassen sind bestrebt, jede echte O. mit Hilfe staatlicher Zwangsmaßnahmen, einschließlich des Verbots, zu unterdrücken. Der Verschleierung ihrer Klassenherrschaft dient eine Schein-O., mit der die Mehrheit des Volkes über die tatsächlichen Herrschaftsverhältnisse getäuscht werden soll; eine solche O.spartei hat nicht die Absicht, die herrschenden politischen und ökonomischen Verhältnisse grundlegend zu verändern und solche gesellschaftlichen Verhältnisse zu errichten, die dem Willen und dem Interesse des werktätigen Volkes entsprechen. Sie ist oftmals Ausdruck efer Differenzen innerhalb der herrschenden Klassen. In sozialistischen Staaten existiert für eine O. keine objektive soziale und politische Grundlage, denn die Arbeiterklasse im Bündnis mit allen anderen Werktätigen ist die machtausübende Klasse und zugleich Hauptproduktivkraft der Gesellschaft, deren Grundinteressen mit denen der anderen Klassen und Schichten prinzipiell übereinstimmen. Ihre Politik ist auf die weitere Erhöhung des materiellen und kulturellen Lebensniveaus des Volkes gerichtet; das erfordert die Weiterentwicklung der kameradschaftlichen und freundschaftlichen Beziehungen zu den anderen werktätigen Klassen und Schichten. OPW ► Gemeinsamer Güterwagenpark Ordnungswidrigkeit: schuldhaft begangene Rechtsverletzung, die eine Disziplinlosigkeit zum Ausdruck bringt und die staatliche Leitungstätigkeit erschwert oder die Entwicklung des sozialistischen Gemeinschaftslebens stört, jedoch die Interessen der sozialistischen Gesellschaft oder einzelner ihrer Bürger nicht erheblich verletzt und deshalb keine Straftat im Sinne des Strafrechtes der DDR ist. Diese Rechts- verletzung muß in einer gesetzlichen Bestimmung ausdrücklich als O. bezeichnet sein. O. behindern eine den gesellschaftlichen Erfordernissen entsprechende Organisierung und Gestaltung notwendiger staatlicher Maßnahmen oder hemmen ihre Wirksamkeit; beeinträchtigen wirtschaftsleitende Maßnahmen; stören die öffentliche * Ordnung und Sicherheit; beeinträchtigen notwendige Schutz- und Sicherungsmaßnahmen in ihrer Wirksamkeit bzw. verhindern oder erschweren gesetzlich vorgesehene Kontrollmaßnah-men. Die Bekämpfung von O. trägt dazu bei, die freiwillige, bewußte Disziplin der Bürger zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit und zur Wahrung der Normen des sozialistischen Zusammenlebens zu entwickeln. Damit wird zugleich Straftaten vorgebeugt und die sozialistische Gesetzlichkeit gefestigt. Staatlich-rechtliche Reaktionen auf eine begangene O. können Ordnungsstrafmaßnahmen sein, die im Ergebnis eines Ordnungsstrafverfahrens von den Ordnungsstrafbefugten festgelegt werden. Die wesentlichsten Ordnungsstrafmaßnahmen sind: Verweis und Ordnungsstrafe. Für geringfügige O. kann in Rechtsvorschriften auch eine Verwarnung mit Ordnungsgeld vorgesehen sein, die in einem vereinfachten Verfahren ausgesprochen wird. Unter bestimmten, gesetzlich festgelegten Voraussetzungen können auch Maßnahmen festgelegt werden, um künftigen O. vorzubeugen und die Folgen von O. zu beseitigen. Dazu gehören u. a.: der Entzug oder die Beschränkung von Erlaubnissen (z. B. Fahrerlaubnis), Genehmigungen oder anderen von staatlichen Organen erteilten besonderen Befugnissen; Eintragung über Verletzung ordnungsrechtlicher Pflichten (z. B. in den Berechtigungsschein zur Fahrerlaubnis) oder Vorladung zur Unterweisung über solche Pflichten; die Einziehung von Ge-;
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Dokumentation: Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1986, 6. Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1986 (Kl. pol. Wb. DDR 1986, S. 1-1134).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den imperialistischen Feind notwendige, offensive, politisch-ideologische Aufklärungs-und Erziehungsarbeit, die durch bestimmte damit beauftragte Diensteinheiten, Leiter und Mitarbeiter Staatssicherheit geleistet wird. Die wird auf der Grundlage der gesetzmäßigen Entwicklung des Sozialismus systematisch zurückzudrän-gen und zu zersetzen. Die wissenschaftliche Planung und Leitung des Prozesses der Vorbeuf gung und Bekämpfung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Systemcharakter verleiht. Unter Führung der Partei der Arbeiterklasse leitet, plant und organisiert der sozialistische Staat auch mittels des Rechts die Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; der sozialistische Staat leitet und organisiert auf der Grundlage des sozialistischen Rechts im gesamtgesellschaffliehen und gesamtstaatlichen Maßstab den Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung; mittels der weiteren Vervollkommnung der sozialistischen Demokratie muß und wird dieser Prozeß den Charakter einer Massenbewegung annehmen. Die Vorbeugung, Aufdeckung und Bekämpfung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen entstehen in allen wesentlichen Entwicklungsprozessen der sozialistischen Gesellschaft immer günstigere Bedingungen und Möglichkeiten. Die sozialistische Gesellschaft verfügt damit über die grundlegenden Voraussetzungen, daß die Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen eine große Verantwortung. Es hat dabei in allgemein sozialer und speziell kriminologischer Hinsicht einen spezifischen Beitrag zur Aufdeckung. Zurückdrängung. Neutralisierung und Überwindung der Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen als soziales und bis zu einem gewissen Grade auch als Einzelphänomen. Selbst im Einzelfall verlangt die Aufdeckung und Zurückdrängung, Neutralisierung Beseitigung der Ursachen und Bedingungen der Straftat. des durch die Straftat entstandenen Schadens. der Persönlichkeit des Seschuidigten Angeklagten, seine Beweggründe. die Art und Schwere seiner Schuld. seines Verhaltens vor und nach der Asylgewährung Prüfungs-handlungen durchzuführen, diesen Mißbrauch weitgehend auszuschließen oder rechtzeitig zu erkennen. Liegt ein Mißbrauch vor, kann das Asyl aufgehoben werden.

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