Kleines politisches Wörterbuch 1986, Seite 243

Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1986, Seite 243 (Kl. pol. Wb. DDR 1986, S. 243); 243 Europäische Freihandelsassoziation schrittweisen Abbau der Importzölle für Industriewaren in den Mitgliedstaaten und eine Beseitigung der mengenmäßigen Ein- und Ausfuhrbeschränkungen, ohne jedoch einen gemeinsamen Außenzoll oder eine gemeinsame Handelspolitik gegenüber Drittstaaten festzulegen. Mit der Abschaffung der Zollmauern war die Errichtung eines handelspolitischen Vorzugsraums bezweckt, um der Expansion des Monopolka-itals, der beteiligten Staaten in die eteiligten Staaten günstigere Bedingungen zu sichern und ihre Konkurrenzposition in der kapitalistischen Weltwirtschaft zu verbessern. Agrarerzeugnisse unterlagen nicht dem Zollabbauplan, der am 31. 12. 1966, von wenigen Ausnahmen abgesehen, drei Jahre früher als ursprünglich in Art. 3 der Konvention vorgesehen, erfüllt war. Jedoch schlossen einige EFTA-Länder bilaterale Abkommen zur Erleichterung des Handels mit landwirtschaftlichen Produkten gemäß Art. 23 der Stockholmer Konvention. In Kraft befinden sich gegenwärtig solche Abkommen zwischen Portugal einerseits und der Schweiz (seit 1962), Schweden (1963) und Finnland (1973) andererseits. Unterzeichnet wurden ferner ein finnisch-österreichisches (1973) und ein finnisch-norwegisches Abkommen (1974). Nachdem der britische Imperialismus seinen Plan, eine ganz Westeuropa umfassende Freihandelszone zu bilden, nicht hatte verwirklichen können, versuchte er mit der Gründung der EFTA, deren Handelsregelungen auch den Expansionsinteressen der Monopolbourgeoisie anderer, nicht der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft angehörender Staaten entsprachen, ein ökonomisches Gegengewicht zur EWG zu schaffen. Die Initiative dazu ergriff Schweden. Mit der Bildung der EFTA unter Führung Großbritanniens war die Spaltung des kapitalistischen Europas in zwei rivalisie- rende Wirtschaftsblöcke zu einer Tatsache geworden. Aus ökonomischen und politischen Gründen änderten jedoch die herrschenden Kreise einiger EFTA-Staaten bald darauf ihre Politik. So suchten Großbritannien (9. 8. 1961), Dänemark (10. 8. 1961), Norwegen (2.5. 1962) und Portugal (18.2.1962) um Mitgliedschaft in der EWG nach. Österreich, Schweden und die Schweiz beantragten am 15. 12. 1961 Assoziierungsverhandlungen mit der EWG. Diese Bemühungen scheiterten ebenso wie ähnliche Anträge im Jahre 1967. Erst am 22. 1. 1972 wurde der Vertrag über den Beitritt Dänemarks und Großbritanniens zur EWG unterzeichnet. Beide Staaten traten am 31. 12. 1972 aus der EFTA aus. Die Auseinandersetzungen zwischen EWG und EFTA hatten zu einem Sieg der ökonomisch weitaus stärkeren EWG geführt. Faktisch war damit die Spaltung Westeuropas in zwei ökonomisch rivalisierende Gruppierungen überwunden, denn die restlichen EFTA-Staaten waren mit ihrem ökonomischen Potential gegenüber der EWG kein gleichgewichtiger Konkurrent mehr. Zuvor, am 21. 12., war ein Protokoll über die Aufrechterhaltung des Freihandels zwischen den 7 EFTA-Ländern und Großbritannien und Dänemark unterzeichnet worden. Die restlichen EFTA-Länder schlossen 1972 und 1973 Freihandelsabkommen mit der EWG ab. Entsprechend ihren Festlegungen sind seit dem 1. 7. 1977 zwischen 16 kapitalistischen Ländern Europas den 7 EFTA-Staaten und den damals 9 Mitgliedern der EWG die Importzölle auf fast alle Industrieprodukte abgeschafft. Damit entstand ein großer handelspolitischer Vorzugsraum mit diskriminierenden Auswirkungen für die sozialistischen und andere Drittstaaten. Gemeinsam ist den ökonomisch unterschiedlich entwickelten und politisch verschiedenartig orientierten;
Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1986, Seite 243 (Kl. pol. Wb. DDR 1986, S. 243) Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1986, Seite 243 (Kl. pol. Wb. DDR 1986, S. 243)

Dokumentation: Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1986, 6. Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1986 (Kl. pol. Wb. DDR 1986, S. 1-1134).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft wie Diebstahl, Betrug, Wirtschaftsschädigung, Steuerverkürzung und damit in Verbindung stehende Delikte wie Hehlerei, Begünstigung und Bestechung bearbeitet.

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