Kleines politisches Wörterbuch 1986, Seite 1098

Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1986, Seite 1098 (Kl. pol. Wb. DDR 1986, S. 1098); Zivilrecht 1098 weise und damit zugleich der sozialistischen Persönlichkeit. Das ZGB gliedert sich in 7 Teile: Grundsätze des sozialistischen Zivilrechts; das sozialistische Eigentum und das persönliche Eigentum; Verträge zur Gestaltung des materiellen und kulturellen Lebens (allgemeine Bestimmungen über Verträge, Wohnungsmiete, Kauf, Dienstleistungen, Konto-, Sparkonto-, Kredit- und Darlehensverträge, Versicherungen, Gemeinschaften von Bürgern, gegenseitige Hilfe und Schenkung); Nutzung von Grundstücken und Gebäuden zum Wohnen und zur Erholung; Schutz des Lebens, der Gesundheit und des Eigentums vor Schadenszufügung; Erbrecht; besondere Bestimmungen für einzelne Zivilrechtsverhältnisse. Das ZGB ist die erste Kodifikation des sozialistischen Zivilrechts in der DDR. Mit ihm wurde das von unserem Staat sanktionierte Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aus dem Jahre 1896 vollständig außer Kraft gesetzt, nachdem bereits im Zuge der revolutionären gesellschaftlichen Entwicklung große Teile durch neue Kodifikationen (Gesetzbuch der Arbeit, Familiengesetzbuch, LPG-Gesetz, Vertragsgesetz u. a.) gegenstandslos geworden waren. Durch seine gegenüber dem BGB vereinfachte, eindeutige und übersichtliche Darstellung der Aufgaben, Rechte und Pflichten sind seine Regelungen eine Anleitung für alle Bürger und Betriebe zur eigenverantwortlichen Gestaltung ihrer Rechtsbeziehungen. Das ZGB ist zugleich eine sichere Rechtsgrundlage für die Anwendung des sozialistischen Zivilrechts, insbesondere für die Entscheidung von Streitfällen durch die Gerichte und ihre konsequente Durchsetzung. Dadurch trägt das ZGB zur Gewährleistung der Rechte der Bürger und zur weiteren Erhöhung der Rechtssicherheit auf dem Gebiet des Zivilrechts bei. Zivilrecht: Zweig des sozialistischen Rechts der DDR, in dem entsprechend den verfassungsmäßigen Grundrechten und -pflichten die persönlichen und vermögensrechtlichen Beziehungen der Bürger durch den sozialistischen Staat geregelt werden. Das Z. hat einen wichtigen Beitrag zu leisten zur Gestaltung der Versorgungsbeziehungen der Bürger, zur Entwicklung der Persönlichkeit der Bürger den Schutz der Persönlichkeit und des persönlichen Eigentums eingeschlossen sowie zum Schutz des sozialistischen Eigentums. Es gibt den an den Z.sverhältnissen Beteiligten Anleitung zur eigenverantwortlichen Gestaltung insbesondere derjenigen gesellschaftlichen Beziehungen, die sich bei der Befriedigung der materiellen und geistig-kulturellen Bedürfnisse zwischen Bürgern und Betrieben sowie den Bürgern untereinander ergeben. Es fördert die Entwicklung sozialistischer Gemeinschaftsbeziehungen, die allseitige Durchsetzung der sozialistischen Moral und entsprechender Verhaltensweisen im Flandeln und in den Beziehungen der Bürger und Betriebe. In seiner grundlegenden Kodifikation, dem ► Zivilgesetzbuch, wird der zivilrechtliche Inhalt der jedem Bürger nach der Verfassung zustehenden Rechtsfähigkeit dahin definiert, daß jeder Bürger sozialistisches Eigentum nutzen, persönliches Eigentum, Urheberrechte sowie andere Rechte erwerben und innehaben, Verträge schließen und andere Rechtsgeschäfte vornehmen, über sein Eigentum durch Testament verfügen und erben kann. Die rechtswirksame Begründung von zivilrechtlichen Rechten und Pflichten, insbesondere durch Verträge, ist rundsätzlich von der Handlungsfä-igkeit abhängig, die uneingeschränkt mit der Volljährigkeit erlangt wird. Kinder unter sechs Jahren und entmündigte Bürger sind handlungsunfähig. Für noch nicht;
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Dokumentation: Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1986, 6. Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1986 (Kl. pol. Wb. DDR 1986, S. 1-1134).

Das Zusammenwirken mit den Bruderorganen hat sich kontinuierlich weiterentwickelt und gefestigt. Im Mittelpunkt standeh - die gegenseitige Unterstützung bei der Aufklärung völkerrechtswidriger Handlungen und von Sachzusammenhängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin auf Initiative irnperialistischer Geheimdienste, bei teilweise erkennbarer Steuerung und Beteiligung, Reihe von speziellen Einrichtungen zur verstärkte Realisierung imperialistischer Einmischung in die inneren Angelegenheiten der sozialistischen Staaten zu nutzen, antisozialistische Kräfte in der und anderen sozialistischen Ländern zu ermuntern, eich zu organisieren und mit Aktionen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung zu veranlassen. Bereits in diesem Stadium kommt es darauf an, einen weiteren subversiven Mißbrauch Bugendlicher sowie seine Ausweitung zu verhindern und weitergehende gesellschaftsschädigende Auswirkungen abzuwenden.

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