Kleines politisches Wörterbuch 1986, Seite 1007

Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1986, Seite 1007 (Kl. pol. Wb. DDR 1986, S. 1007); 1007 Vertrag zwischen der UdSSR und der BRD und der Selbständigkeit jedes der beiden Staaten in Angelegenheiten, die ihre innere Kompetenz in ihren entsprechenden Grenzen betreffen, zu gestalten. Keiner der beiden Staaten dürfe den anderen im Ausland vertreten oder in seinem Namen handeln ( * Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland). Weiter bekundete die Regierung der BRD nach mehr als zwei Jahrzehnten ihre Bereitschaft, die mit der Ungültigkeit der Münchener Abkommen verbundenen Fragen in Verhandlungen zwischen der BRD und der CSSR zu regeln ( Vertrag über die gegenseitigen Beziehungen zwischen der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland). Schließlich begrüßte nunmehr auch die BRD in den Absichtserklärungen den Plan einer Konferenz über Fragen der Festigung der Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa ( ► Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, Helsinki 1975) und sprach sich für die Mitwirkung an ihrer Vorbereitung und erfolgreichen Durchführung aus. In der BRD entfaltete sich im Zusammenhang mit der Ratifizierung des V. ein scharfer politischer Kampf. Die Regierungsparteien, die Gewerkschaften, die DKP und andere progressive Organisationen, breite Kreise der Bevölkerung unterstützten den Moskauer V. Die CDU/CSU und andere revanchistische Kräfte, die jahrzehntelang gegen die Ergebnisse des zweiten Weltkrieges und der Nachkriegsentwicklung in Europa angekämpft und die BRD auf den Weg des Revanchismus und Militarismus gedrängt hatten, versuchten mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln, die Ratifizierung des Moskauer V. sowie des am 7. 12. 1970 Unterzeichneten ► Vertrages zwischen der Volksrepublik Polen und der Bundes- republik Deutschland über die Grundlagen der Normalisierung ihrer gegenseitigen Beziehungen zu verhindern. Unter dem Druck der internationalen Gegebenheiten und angesichts der Unterstützung des V. durch die Mehrheit der Bevölkerung mußte die CDU/CSU schließlich lavieren. Am 17. 5. 1972 stimmte der Bundestag mit 248 gegen 10 Stimmen bei 238 Enthaltungen dem V. zu. Der Bundesrat billigte ihn am 19. 5. 1972 bei Stimmenthaltung der von der CDU bzw. CSU gerührten Bundesländer. Am 31.5. 1972 wurde der V. vom Präsidium des Obersten Sowjets ratifiziert. Mit dem Austausch der Ratifikationsurkunden trat der V. am 3. 6. 1972 in Kraft. Der Abschluß des V. war eines der bedeutendsten Ereignisse in der Weltpolitik der Nachkriegszeit. Der V. schuf günstige Voraussetzungen für die Entwicklung von Beziehungen der friedlichen Koexistenz zwischen der UdSSR und der BRD. Der V. erweiterte die politischen Handlungsmöglichkeiten der BRD. Er war ein überaus wichtiger Schritt zur Stabilisierung und grundlegenden Verbesserung der europäischen Situation, zur Verbesserung des politischen Klimas, zur Festigung des Friedens und der Sicherheit in Europa. Der V. schuf entscheidende Voraussetzungen für die Normalisierung der Beziehungen der VRP, der DDR und der CSSR zur BRD. Die Begleitumstände der Ratifizierung zeigten jedoch, daß in der BRD weiterhin starke Kräfte wirkten, die an offen revanchistischen Positionen festhielten und sich einer Entspannungspolitik widersetzten. In den 70er Jahren entwickelten sich zwischen der BRD und der UdSSR auf der Basis des V. wechselseitig vorteilhafte bilaterale Beziehungen. Sie trugen wesentlich zur politischen Entspannung bei. Im Zusammenhang mit der vor allem von den USA verursachten Verschärfung der internationalen Lage zu Beginn der;
Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1986, Seite 1007 (Kl. pol. Wb. DDR 1986, S. 1007) Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1986, Seite 1007 (Kl. pol. Wb. DDR 1986, S. 1007)

Dokumentation: Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1986, 6. Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1986 (Kl. pol. Wb. DDR 1986, S. 1-1134).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit schöpferisch, aufgaben- und schwerpunktbezogen festgelegt sind, verarbeiten. Programme der operativen Sofortmaßnahmen sind für die wesentlichsten möglichen Gefährdungen und Störungen des Untersuchungshaftvollzuges zu erstellen. Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit durch keinerlei Störungen beeinträchtigen können, Die sichere Verwahrung Inhaftierter hat zugleich zu garantieren, daß die Maßnahmen der Linie zur Bearbeitung der Strafverfähren optimale Unterstützung erfahren, die Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung zu gewährleisten. Festlegungen über die Zusammensetzung des Vorführ- und Transportkommandos. Die Zusammensetzung des Transportkommandos hat unter Anwendung der im Vortrag. Zu einigen wesentlichen Aufgabenstellungen bei der Sicherung der Transporte und der gerichtlichen Haupt Verhandlungen darzustellen. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse sollen verallgemeinert und richtungsweisende Schlußfolgerungen für die Erhöhung der Qualität und Effektivität der Aufgabenerfüllung im Bereich Transporte der Linie haben., Zum Erfordernis der Koordinierung bei Transporten unter dem G-aalohtspunkt der Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den UntersyehungshiftinstaUen MfSj - die Kontrolle der Durchsetzung dieser Dienstanweisung in den Abteilungen der Bezirksverwaltdhgen auf der Grundlage jeweils mit dem Leiter der Untersuchungsabteilung. Hierbei ist darauf zu achten,daß bei diesen inhaftierten Personen der richterliche Haftbefehl innerhalb von Stunden der Untersuchungshaftanstalt vorliegt. Die gesetzliche Grundlage für die Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände erfolgt durch zwei Mitarbeiter der Linie. Die Körperdurchsuchung darf nur von Personen gleichen Geschlechts vorgenommen werden.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X