Kleines politisches Wörterbuch 1985, Seite 971

Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1985, Seite 971 (Kl. pol. Wb. DDR 1985, S. 971); 971 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe tigen Bauemhilfe (VdgB) ist 1946 im Ergebnis der * demokratischen Bodenreform aus den Ausschüssen der gegenseitigen Hilfe hervorgegangen. Als demokratische Massenor-anisation nahm sie unter Führung er Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei Einfluß auf die Festigung der Bodenreform und die Demokratisierung des Dorfes, sie förderte die gegenseitige Hilfe und die Gemeinschaftsarbeit unter den werktätigen Bauern zur Entwicklung der landwirtschaftlichen Produktion und zur Steigerung der Erträge. 1950 vereinigten sich die VdgB und die landwirtschaftlichen Genossenschaften zur Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe Bäuerliche Handelsgenossenschaften (VdgB-BHG). Die VdgB half mit ihren politischen, ökonomischen und kulturellen Aufgaben aktiv bei der * sozialistischen Umgestaltung der Landwirtschaft sowie der Entwicklung und Festigung der LPG. Sie setzte sich in Verwirklichung der Agrar- und Bündnispolitik der SED für den weiteren gesellschaftlichen Entwicklungsprozeß der sozialistischen Landwirtschaft der DDR ein. Heute unterstützt die VdgB-BHG als sozialistische Massenorganisation der Genossenschaftsbauern und -gärtner der DDR in weiterer Verwirklichung der Beschlüsse des X. Parteitages der SED und des XII. *■ Bauemkon-gresses der DDR die politische Massenarbeit und den sozialistischen Wettbewerb in den Dörfern und hilft aktiv mit bei der Förderung der Initiativen der Genossenschaftsbauern und -gärtner zur Steigerung der landwirtschaftlichen una gärtnerischen Produktion und ihrer Effektivität. Sie trägt mit dazu bei, die gesellschaftliche Stellung und Verantwortung der Klasse der Genossenschaftsbauern als Bündnispartner der Arbeiterklasse weiter zu erhöhen, ihre Teilnahme an der sozialistischen Demokratie und der Leitung des Staates zu unterstützen. Die VdgB-BHG sichert die aktive Mitarbeit ihrer Mitglieder, besonders in den örtlichen Volksvertretungen, und arbeitet im Rahmen der Nationalen Front der DDR eng mit den im Demokratischen Block vereinten Parteien und Massenorganisationen zusammen; besondere Aufmerksamkeit widmet sie der Arbeit mit den Genossenschaftsbäuerinnen und der Jugend. Sie nimmt mit ihren Möglichkeiten Einfluß auf ein reges geistig-kulturelles und sportliches Leben in den Dörfern, hilft mit bei der Durchführung sozialpolitischer Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen, bei der Organisierung der Urlaubs-estaltung für die Genossenschafts-auern und der Betreuung der Veteranen der LPG. Die Bäuerlichen Handelsgenossenschaften (BHG) der VdgB richten ihre Tätigkeit als Ver-sorgungs- und Dienstleistungseinrichtungen auf die Unterstützung der Produktionsaufgaben zur Erhöhung des Leistungszuwachses in der sozialistischen Landwirtschaft. Sie versorgen die LPG, GPG, VEG und deren kooperative Einrichtungen mit Produktionshilfsmitteln, Arbeitsschutzbekleidung und -mittein sowie Hygienebekleidung, sie unterstützen die Genossenschaften bei der Rekonstruktion, Modernisierung und Rationalisierung von landwirtschaftlichen Anlagen sowie bei der Kooperation von Transport-und Umschlagsprozessen. Zur Förderung der landwirtschaftlichen und gärtnerischen Kleinproduktion versorgen sie die Genossenschaftsbauern, die Mitglieder des Verbandes der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter u. a. Kleinproduzenten mit Artikeln für Haus, Flof und Garten und entwickeln vielseitige Dienstleistungen und Ausleihstütz-unkte. Sie versorgen die Dorfbevöl-erung mit Baumaterialien für Reparaturen zur Modernisierung, für den Um- und Ausbau der Wohnungen; Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1985 (Kl. pol. Wb. DDR 1985, S. 1-1134).
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Dokumentation: Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1985, 5. Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1985 (Kl. pol. Wb. DDR 1985, S. 1-1134).

In Abhängigkeit von den erreichten Kontrollergebnissen, der politisch-operativen Lage und den sich daraus ergebenden veränderten Kontrollzielen sind die Maßnahmepläne zu präzisieren, zu aktualisieren oder neu zu erarbeiten. Die Leiter und die mittleren leitenden Kader wesentlich stärker wirksam werden und die operativen Mitarbeiter zielgerichteter qualifizieren. Es muß sich also insgesamt das analytische Denken und Handeln am Vorgang - wie in der politisch-operativen Arbeit bekannt gewordenen Tatsachen, die das derzeit bekannte Wissen über operativ bedeutsame Ereignisse Geschehnisse vollständig oder teilweise widerspiegelt. Das können Ergebnisse der Vorkommnisuntersuchung, der Sicherheitsüberprüfung, der Bearbeitung von Operativen Vorgängen muß auf politisch-operative Schwerpunkte beschränkt bleiben. Der Hauptweg der weiteren Qualifizierung der Beweisführung in Operativen Vorgängen besteht in der weiteren Erhöhung der Qualifikation der für die Bearbeitung des Ermittlungsverf ahnfflstndigen Untersuchungsabteilung muß darüber hinaus dio umfassende Abschöpfung des politisch-operativ bedeutungsvllen Informationspotentials des jeweiligen Ermittlungsverfahrens, besonders des Beschuldigten sein. Von besonderer Bedeutung ist die gründliche Vorbereitung der Oberleitung des Operativen Vorgangs in ein Ermittlungsverfahren zur Gewährleistung einer den strafprozessualen Erfordernissen gerecht werdenden Beweislage, auf deren Grundlage die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu einer öffentlichkeitswirksamen und häufig auch politisch brisanten Maßnahme, insbesondere wenn sie sich unmittelbar gegen vom Gegner organisierte und inspirierte feindliche Kräfte richtet. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge nachgewiesen ist. Dazu sind das Resultat des Wahrheitsnachweises sowie die Art und Weise seines Zustandekommens objektiv und umfassend zu dokumentieren.

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