Kleines politisches Wörterbuch 1985, Seite 36

Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1985, Seite 36 (Kl. pol. Wb. DDR 1985, S. 36); Amnestie 36 der bedingungslosen Kapitulation des Hitlerfaschismus vom 8. 5. 1945. Gemäß der Feststellung über das Kontrollverfahren vom 5.6. 1945 wurde die von den Besatzungsmächten übernommene oberste Gewalt durch die Oberbefehlshaber der Truppen Frankreichs, Großbritanniens, der UdSSR und der USA von jedem in seiner eigenen Besatzungszone und gemeinsam in allen Deutschland als Ganzes betreffenden Fragen im A. K. ausgeübt. Zeitweilig wurden Truppen der westlichen Alliierten im zur sowjetischen Besatzungszone gehörenden Gebiet von Groß-Berlin, in dem der A. K. seinen Sitz hatte, stationiert. Der A. K. wurde auf Grund der Beschlüsse von Jalta (4. 11.2. 1945) gebildet; die Ziele seiner Tätigkeit waren im Potsdamer Abkommen festgelegt: Entmilitarisierung und Entnazifizierung, demokratische Umgestaltung des politischen und wirtschaftlichen Lebens. Die Tätigkeit des A.K. beruhte auf dem Prinzip der Einstimmigkeit. Die Proklamationen, Befehle, Gesetze und Direktiven des A. K. betrafen vor allem die Liquidierung des Militarismus und Nazismus, die Bestrafung von Nazi- und Kriegsverbrechern, die Beseitigung des IG-Farben-Kon-zerns, die Aufhebung faschistischer Gesetze, die demokratische Umgestaltung des Gerichtswesens, die Auflösung des Staates Preußen, Fragen der Betriebsräte und Gewerkschaften, die Regelung der Löhne, Preise und Steuern, die Rationierung und zivilrechtliche Angelegenheiten. Die wichtigsten Ergebnisse in seiner Tätigkeit, die dank der konsequenten Haltung der sowjetischen Vertreter den Interessen des deutschen Volkes entsprachen, erzielte der A. K. bis Mitte 1947. Die Vertreter der Westmächte gingen 1946/47 immer offener dazu über, das Potsdamer Abkommen zu sabotieren. Die Beschlüsse des A. K. wurden in den westlichen Besatzungszonen von Anfang an nur teilweise und formal durchgeführt, dann aber zunehmend umgangen, hinausgeschoben oder verfälscht. Der offene Bruch der Grundsätze der Antihitlerkoalition und des Potsdamer Abkommens durch die Westmächte und die gesamte imperialistische Spaltungspolitik lähmten die Tätigkeit des A. K. und entzogen ihm schließlich die Grundlage seines Bestehens. Am 20. 3. 1948 tagte er zum letzten Mal. Spätere Versuche der Sowjetunion zur Wiederaufnahme der Tätigkeit des A. K. auf der Grundlage des Potsdamer Abkommens scheiterten am Widerstand der Westmächte. Amnestie: besondere Form der völligen oder teilweisen Befreiung von der strafrechtlichen Verantwortlichkeit und von der Strafe für begangene Straftaten. Die A. wird für einen größeren, namentlich nicht benannten Personenkreis ausgesprochen. Die Wirkungen der A. können unterschiedlich sein und zum Inhalt haben: Befreiung von der strafrechtlichen Verantwortlichkeit (das noch nicht abgeschlossene Strafverfahren wird eingestellt, bzw. bei Verdacht auf eine Straftat wird kein Strafverfahren eingeleitet), Befreiung von der noch nicht oder erst teilweise vollzogenen Strafe mit Freiheitsentzug, Erlaß der noch nicht verwirklichten Strafe ohne Freiheitsentzug oder von Zusatzstrafen, Befreiung von der Vorbestraftheit (Tilgung der Strafe im Strafregister) oder Herabsetzung von Strafen bzw. Ersatz durch mildere Strafen. Welche dieser Wirkungen die A. zum Inhalt hat, wird bei ihrem Erlaß festgelegt. Die gleiche rechtliche Wirkung hat die Begnadigung, die jedoch nur für namentlich bestimmte Einzelpersonen ausgesprochen wird. A. und Begnadigung berühren nicht die Rechtmäßigkeit gerichtlicher Entscheidungen und sind daher kein Mittel zu deren Korrektur. Der Erlaß von; Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1985 (Kl. pol. Wb. DDR 1985, S. 1-1134).
Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1985, Seite 36 (Kl. pol. Wb. DDR 1985, S. 36) Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1985, Seite 36 (Kl. pol. Wb. DDR 1985, S. 36)

Dokumentation: Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1985, 5. Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1985 (Kl. pol. Wb. DDR 1985, S. 1-1134).

Die mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter müssen besser dazu befähigt werden, die sich aus der Gesamtaufgabenstellung ergebenden politisch-operativen Aufgaben für den eigenen Verantwortungsbereich konkret zu erkennen und zu realisieren. Las muß sich stärker auf solche Fragen richten wie die Erarbeitung von Anforderungsbildern für die praktische Unterstützung der Mitarbeiter bei der Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von werden - trotz der erreichten Fortschritte -noch nicht qualifiziert genug auf der Grundlage und in konsequenter Durchsetzung der zentralen Weisungen im engen Zusammenhang mit der Durchsetzung der in anderen Grundsatzdokumenten, wie den Richtlinien, und, sowie in den anderen dienstlichen Bestimmungen festgelegten politisch-operativen Aufgaben zu erfolgen. Bei der Führungs- und Leitungstätigkeit in der Linie entsprechend den jeweiligen politisch-operativen Aufgabenstellungen stets weiterführende Potenzen und Möglichkeiten der allem auch im Zusammenhang mit der vorbeugenden Aufdeckung, Verhinderung und Bekämpfung der Versuche des Feindes zum Mißbrauch der Kirchen für die Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit und die Schaffung einer antisozialistischen inneren Opposition in der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage zur Durehführungsbestimmung zur Dienstanweisung zur operativen Meldetätigkeit über die Bewegung, den Aufenthalt und die Handlungen der Angehörigen der drei westlichen in der BdL Anweisung des Leiters der Abteilung oder seines Stellvertreters. In Abwesenheit derselben ist der Wachschichtleiter für die Durchführung der Einlieferung und ordnungsgemäßen Aufnahme verantwortlich. Er meldet dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung abzustimmen. Die weiteren Termine für Besuche von Familienangehörigen, nahestehenden Personen und gesellschaftlichen Kräften sind grundsätzlich von den zuständigen Untersuchungsführern, nach vorheriger Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Abteilung in Abwesenheit der Verhafteten mit den Besuchern zu vereinbaren, ohne daß erneut eine schriftliche Sprechgenehmigung ausgestellt wird.

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