Kleines politisches Wörterbuch 1985, Seite 206

Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1985, Seite 206 (Kl. pol. Wb. DDR 1985, S. 206); einheitliches sozialistisches Bildungswesen 206 ger mit der Entscheidung über seine E. nicht einverstanden, kann er sich an das übergeordnete Organ oder den übergeordneten Leiter wenden. Entscheidungen der Leiter zentraler Staatsorgane sind endgültig. Die E. und die Ergebnisse ihrer Bearbeitung sind in den betreffenden Organen, Betrieben, sozialistischen Genossenschaften und Einrichtungen regelmäßig auszuwerten und für die Verbesserung der Arbeit zu nutzen. Ebenso haben die örtlichen Volksvertretungen und ihre Räte die E. auszuwerten. Leiter und Mitarbeiter, die E. der Bürger mißachten oder in anderer Weise gegen das E.gesetz verstoßen, sind disziplinarisch zur Verantwortung zu ziehen, soweit nicht andere Rechtsvorschriften weitergehende Maßnahmen bestimmen. einheitliches sozialistisches Bildungswesen: Gesamtheit der organisch miteinander verflochtenen Einrichtungen der sozialistischen Gesellschaft in der DDR zur Bildung und Erziehung allseitig entwik-kelter sozialistischer Menschen, die bewußt das gesellschaftliche Leben gestalten, die Natur verändern und ein erfülltes, menschenwürdiges Leben führen; in ständiger Wechselbeziehung untrennbar mit den anderen gesellschaftlichen Bereichen verbunden, umfaßt es das Volksbildungswesen, die * Berufsausbildung, das * Hochschulwesen, das *- Fachschulwesen sowie die Aus- und ► Weiterbildung der Werktätigen. Im einzelnen gliedert sich das e. s. B. in die Einrichtungen der Vorschulerziehung, die zehnklassigen allgemeinbildenden polytechnischen Oberschulen, die erweiterten polytechnischen Oberschulen (Abitur), die Sonderschulen für physisch oder psychisch geschädigte Kinder, die Einrichtungen der Berufsausbildung, einschließlich der Berufsausbildung mit Abitur, die Fachschulen, die Universitäten und Hochschulen sowie die Einrichtungert der Aus-und Weiterbildung der Werktätigen. Das e. s. B. ist so gestaltet, dafT jedem Bürger ein reibungsloser Übergang von einer Bildungsstufe zur anderen möglich ist. Für die höheren Bildungseinrichtungen werden unter Berücksichtigung der sozialen Struktur diejenigen Schüler, Lehrlinge und Werktätigen ausgewählt, die sich durch Leistung und Verhalten auszeichnen. Der Aufbau des e. s. B. als Gesamtheit der Bildungsund Erziehungsinstitutionen geht auf einen Beschluß der Volkskammer der DDR von 1965 zurück. Seine Zielsetzung widerspiegelt die objektiven Erfordernisse der gesellschaftlichen Entwicklung der DDR im Rahmen der sozialistischen Staatengemeinschaft bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft. Die Funktion des e. s. B. besteht darin, sozialistische Persönlichkeiten heranzubilden, die über eine hohe wissenschaftliche Bildung verfügen, mit der Weltanschauung des Marxismus-Leninismus ausgerüstet sind, als Patrioten und Internationalisten fühlen und handeln, eine kommunistische Arbeitseinstellung besitzen, das gesellschaftliche Leben bewußt mitgestalten und den Reichtum der Kultur nutzen. Das e. s. B. und seine Zielsetzung widerspiegeln den humanistischen Charakter der sozialistischen Gesellschaft und ihr wichtigstes Anliegen die allseitige Entwicklung des Menschen. Bestimmender Inhalt des e. s. B. ist die sozialistische * Allgemeinbildung, die das solide Fundament für jede weiterführende Bildung, für Arbeit und Beruf sowie für aktives gesellschaftliches Wirken ist. Sie ist für alle Gesellschaftsmitglieder gleichermaßen die grundlegende Bildung. Das e. s. B. verwirklicht zugleich die berufliche Bildung. Aufbauend auf der Allgemeinbildung, erwerben die Mitglieder der Gesellschaft in der Berufsausbildung bzw. an den Universitäten, Hoch- und Fachschulen; Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1985 (Kl. pol. Wb. DDR 1985, S. 1-1134).
Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1985, Seite 206 (Kl. pol. Wb. DDR 1985, S. 206) Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1985, Seite 206 (Kl. pol. Wb. DDR 1985, S. 206)

Dokumentation: Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1985, 5. Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1985 (Kl. pol. Wb. DDR 1985, S. 1-1134).

Im Zusammenhang mit den Versuchen des Personenzusammenschlusses gegen das Wirken Staatssicherheit galt es,den Prozeß der Gewinnung von Informationen und der Überprüfung des Wahrheitsgehaltes unter Nutzung aller Möglichkeiten der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit , das Erfordernis schnellstmöglicher Reaktion zur Schadensabwendung, die Gewährleistung der Kontroll- und Aufsichtspflichten über die Realisierung der eingeleiteten Maßnahmen durch die zuständige operative Diensteinheit unverzüglich einbezogen werden kann. Wird über die politisch-operative Nutzung des Verdächtigen entschieden, wird das strafprozessuale Prüfungsverfehren durch den entscheidungsbefugten Leiter mit der Entscheidung des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen wird. Solange diese von uns vorgeschlagene Neuregelung des noch nicht existiert, muß unseres Erachtens für gegenwärtig von nicht getragene Entscheidungen des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen wird. Solange diese von uns vorgeschlagene Neuregelung des noch nicht existiert, muß unseres Erachtens für gegenwärtig von nicht getragene Entscheidungen des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gemäß abgeschlossen, auch wenn im Ergebnis des Prüfungsverfahrens die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens erarbeitet wurden.

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