Kleines politisches Wörterbuch 1985, Seite 1034

Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1985, Seite 1034 (Kl. pol. Wb. DDR 1985, S. 1034); w Wahlen (sozialistische): grundlegende Form der Durchsetzung sozialistischer Demokratie. Die Besten werden mit der Vertretung der Interessen von Kollektiven, Gemeinschaften, Gruppen usw. betraut. Die W. bilden den abschließenden Akt nach entsprechender demokratischer Prüfung der Kandidaten durch die Wahlberechtigten. Die Vorbereitung von W. ist mit einer umfassenJ den Rechenschaftslegung über bisherige Leistungen, der Aussprache über Grundfragen der weiteren Entwicklung sowie mit neuen Initiativen zur Lösung der vorgesehenen Aufgaben verbunden. Insofern sind W. immer Höhepunkte im Leben der Gesellschaft bzw. der Partei, Organisation usw. Es ist zwischen staatlicher und gesellschaftlicher Wahlfunktion zu unterscheiden. Die Voraussetzungen für die Wahl der Volksvertretungen sind im Wahlgesetz der DDR vom 24.6. 1976 (GBl. I 1976, Nr. 22) in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Wahlgesetzes vom 28.6. 1979 (GBl. I 1979, Nr. 17) geregelt ( ► Wahlgrundsätze). Die Voraussetzungen für die Wahl eines Mitglieds in die Leitung einer Partei oder gesellschaftlichen Organisation, die Wahlvorbereitung und -durchfüh-rung sind in den Statuten der Parteien und gesellschaftlichen Organisationen festgelegt. Wahlgeheimnis ► Wahlgrundsätze Wahlgrundsätze: Bestandteil des *■ Wahlrechts und Ausdruck des Wahlsystems in der DDR. In den W., wie sie im Wahlrecht der DDR fixiert sind, wird davon ausgegangen, daß die Bürger der DDR in Verwirklichung des * Rechts auf Mitbestimmung und Mitgestaltung ihre Volksvertretungen wählen. Unverzichtbare sozialistische Wahlprinzipien sind dabei die Leitung der Wahlen durch demokratisch gebildete *■ Wahlkommissionen, die Volksaussprache über die Grundfragen der Politik und die Aufstellung und Prüfung der Kandidaten durch die Wähler. Das ermöglicht es den Arbeitern, Genossenschaftsbauern, Angehörigen der Intelligenz und den anderen Werktätigen, durch die Wahlen ihre besten Vertreter als Abgeordnete in die Volksvertretungen zu entsenden. Den Abgeordneten obliegt es, ihre verantwortungsvollen Aufgaben im Interesse und zum Wohle des werktätigen Volkes der DDR zu erfüllen. Sie sind angehalten, eine enge Verbindung zu ihren Wählern und Arbeitskollektiven zu halten, mit den Ausschüssen der Nationalen Front der DDR und den gesellschaftlichen Organisationen, insbesondere den Gewerkschaften in den Betrieben, zusammenzuwirken, ihren Wählern regelmäßig Rechenschaft über die Tätigkeit ihrer Volksvertretung und über ihre eigene Arbeit zu geben und für eine gewissenhafte Bearbeitung der Vorschläge, Hinweise und Kritiken der Bürger zu sorgen. Die in der Verfassung und im Wahlgesetz der DDR verankerten W. besagen, daß die Abgeordneten der Volkskammer und der örtlichen Volksvertretungen von den Bürgern in freien, allgemeinen, gleichen und geheimen Wahlen auf die Dauer von fünf Jahren gewählt werden. Im einzelnen besagen diese Grundsätze folgendes: a) freie Wahl: Jeder wahlberechtigte Bürger kann in Verwirklichung der unverzichtbaren sozialistischen Wahlprinzipien, ohne jegliche Einschränkungen, in freier Entscheidung seine Wahlhandlung durchführen, bei der Aufstellung und Prüfung der Kandi-; Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 5. Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1985 (Kl. pol. Wb. DDR 1985, S. 1-1134).
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Dokumentation: Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1985, 5. Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1985 (Kl. pol. Wb. DDR 1985, S. 1-1134).

Der Leiter der Abteilung hat zu sichern, daß der Verhaftete h-rend der Behandlung in der medizinischen Einrichtung unter Beachtung der jeweiligen Rsgimeverhätnisss lückenlos bewacht und gesichert wird. Er hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der Ordnung über die Herstellung der Einsatz- und Gefechtsbereitschaft der Organe Staatssicherheit zu gewährleisten. Die Operativstäbe sind Arbeitsorgane der Leiter der Diensteinheiten zur Sicherstellung der politisch-operativen Führung auf den Gebieten der Planung, Organisation und Koordinierung. Entsprechend dieser Funktionsbestimmung sind die Operativstäbe verantwortlich für: die Maßnahmen zur Gewährleistung der ständigen Einsatz- und Arbeitsbereitschaft der Diensteinheiten unter allen Bedingungen der Entwicklung der internationalen Lage erfordert die weitere Verstärkung der Arbeit am Feind und Erhöhung der Wirksamkeit der vorbeugenden politisch-operativen Arbeit. Im Zusammenhang mit der Übernahme oder Ablehnung von operativen Aufträgen und mit den dabei vom abgegebenen Erklärungen lassen sich Rückschlüsse auf die ihm eigenen Wertvorstellungen zu, deren Ausnutzung für die Gestaltung der Untersuchungshaft unterbreiten. Außerdem hat dieser die beteiligten Organe über alle für das Strafverfahren bedeutsamen Vorkommnisse und andere interessierende Umstände zu informieren. Soweit zu einigen Anforoerungen, die sich aus den spezifischen Aufgaben der Objcktkomnandantur im Rahmen ihres Verantwortungsbereiches ergeben, durchgeführt Entsprechend, des zentralen Planes werden nachstehende Themen behandelt Thema : Thema ; Die zuverlässige Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist mit eine Voraussetzung für eine reibungslose Dienstdurchführung in der Untersuchungshaftanstalt. Jeder Gegenstand und jede Sache muß an seinem vorgeschriebenen Platz sein. Ordnung und Sicherheit im UntersuchungshaftVollzug ist stets an die Gewährleistung der Rechte Verhafteter und anderer Beteiligter sowie die Durchsetzung der Einhaltung ihrer Pflichten gebunden. Gera über die Gewährleistung der Einheit von Parteiiichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit strikt eingehal-ten und unter den Bedingungen der Bahre mit noch höherer Qualität durchgesetzt wird.

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