Kleines politisches Wörterbuch 1983, Seite 802

Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1983, Seite 802 (Kl. pol. Wb. DDR 1983, S. 802); Rechtsnorm 802 sehen Gesellschaftsordnung zum -Recht, zu seinen Forderungen, zu den Grundrechten und Grundpflichten der Bürger, zu dem, was unter bestimmten gesellschaftlichen Bedingungen gerecht oder ungerecht ist, ausdrücken. Das R. wird inhaltlich vom Klassenstandpunkt der Arbeiterklasse geprägt und widerspiegelt die grundlegenden Interessen aller Werktätigen. Es ist zugleich Teil des * Klassenbewußtseins. Das R. führt zur freiwilligen Einhaltung des sozialistischen Rechts. Es äußert sich in der praktisch-politischen Tätigkeit der Werktätigen, im Verhalten der Bürger und der Staatsfunktionäre zur sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung, in den politischen und juristischen Theorien und in der aktiven Teilnahme der Werktätigen an der Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle wichtiger Gesetze. Gleichzeitig nimmt das R. selbst aktiven Einfluß auf den Verlauf der gesellschaftlichen Entwicklung. Es fördert z. B. die Herausbildung einer sozialistischen Staatsund Arbeitsdisziplin, die Einhaltung der Gebote der sozialistischen Moral und stimuliert das Verantwortungsgefühl des einzelnen für das Ganze. Es trägt zur Entwicklung der sozialistischen Lebensweise bei, indem es Unduldsamkeit gegenüber Verstößen gegen das Recht und die vorbehaltlose Achtung der Gesetze fordert. Das R. wird letztlich durch die materiellen Lebensbedingungen der sozialistischen Gesellschaft bestimmt. Zugleich wirken die sozialpolitischen und ideellen Lebensbedingungen der Gesellschaft, insbesondere die Klassen- und Machtverhältnisse, die politischen, moralischen und philosophischen Anschauungen der Arbeiterklasse und ihrer Verbündeten sowie die Traditionen und die internationalen Beziehungen der Arbeiterklasse und ihres Staates auf das R. ein. Die theoretische Grundlage des R. ist die marxistisch-leninistische Staats- und Rechtstheorie als Teil des Marxismus-Leninismus. Das R. entwickelt sich im Verlaufe des revolutionären Kampfes der Arbeiterklasse unter Führung ihrer marxistisch-leninistischen Partei. Es entsteht auf der Grundlage des Marxismus-Leninismus, der wissenschaftlichen Politik der Partei der Arbeiterklasse und der Erfahrungen der Arbeiterklasse im revolutionären Klassenkampf zum Sturz der Ausbeuterordnung und zur Errichtung der Diktatur des Proletariats. Mit der Errichtung der politischen Macht der Arbeiterklasse wird das R. der Arbeiterklasse immer mehr zu dem in der Gesellschaft herrschenden R. Die Entwicklung des R. ist eine ständige Aufgabe der gesamten politischen Organisation der Gesellschaft. Der ► sozialistische Staat hat dabei eine besondere Verantwortung. Die Vermittlung von Rechtskenntnissen und die Rechtserziehung sind wichtige Voraussetzungen für die Entwicklung des R. Der Inhalt des sozialistischen Rechts muß den Werktätigen von der marxistisch-leninistischen Partei sowie von den staatlichen und gesellschaftlichen Organen gezielt vermittelt werdeft. Rechtserziehung trägt in dem Maße zur Herausbildung und Entwicklung sozialistischen R. bei, wie sie die Fähigkeit und Bereitschaft herausbilden hilft, die Normen des sozialistischen Rechts freiwillig zu befolgen und schöpferisch anzuwenden sowie für die * sozialistische Gesetzlichkeit und Rechtssicherheit in allen gesellschaftlichen Bereichen aktiv einzutreten. Große Bedeutung erlangt dabei die Rechtserziehung der Jugend. Rechtsnorm: vom Staat in bestimmter Form erlassene oder sanktionierte allgemeinverbindliche Regel, in der sich der Wille der politisch herrschenden Klasse verkörpert und die darauf zielt, grundlegende Gesellschaftsverhältnisse ihren Interessen gemäß zu regulie-;
Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1983, Seite 802 (Kl. pol. Wb. DDR 1983, S. 802) Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1983, Seite 802 (Kl. pol. Wb. DDR 1983, S. 802)

Dokumentation: Kleines politisches Wörterbuch [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4., überarbeitete und ergänzte Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1983 (Kl. pol. Wb. DDR 1983, S. 1-1134).

Im Zusammenhang mit den Versuchen des Personenzusammenschlusses gegen das Wirken Staatssicherheit galt es,den Prozeß der Gewinnung von Informationen und der Überprüfung des Wahrheitsgehaltes unter Nutzung aller Möglichkeiten der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit , das Erfordernis schnellstmöglicher Reaktion zur Schadensabwendung, die Gewährleistung der Kontroll- und Aufsichtspflichten über die Realisierung der eingeleiteten Maßnahmen durch die zuständige operative Diensteinheit unverzüglich einbezogen werden kann. Wird über die politisch-operative Nutzung des Verdächtigen entschieden, wird das strafprozessuale Prüfungsverfehren durch den entscheidungsbefugten Leiter mit der Entscheidung des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen wird. Solange diese von uns vorgeschlagene Neuregelung des noch nicht existiert, muß unseres Erachtens für gegenwärtig von nicht getragene Entscheidungen des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen wird. Solange diese von uns vorgeschlagene Neuregelung des noch nicht existiert, muß unseres Erachtens für gegenwärtig von nicht getragene Entscheidungen des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gemäß abgeschlossen, auch wenn im Ergebnis des Prüfungsverfahrens die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens erarbeitet wurden.

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